Gewerbeleasing-Angebote vergleichen
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Das Wichtigste zum Gewerbeleasing
Gewerbeleasing wird unter anderem auch als Firmenleasing, Geschäftsleasing oder Business-Leasing bezeichnet. Dabei fungieren Gewerbe statt Privatpersonen als Leasingnehmer und profitieren vor allem von finanziellen Vorteilen. Ein Gewerbeleasing ist aber nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Freiberufler und Selbstständige möglich. Wir bieten alle Infos und Angebote zahlreicher Händler im Vergleich.
Die besten Gewerbeleasing-Angebote
Oben sehen Sie eine Auswahl der beliebtesten Gewerbeleasing Angebote auf carwow. Natürlich haben wir noch sehr viel mehr Marken und Modelle im Angebot. Sollte bisher also nicht das ideale Gewerbeleasing-Angebot für Sie dabei gewesen sein, dann nutzen Sie gerne die Schaltfläche "Alle Angebote vergleichen" um alle Deals zu entdecken.
So funktioniert Gewerbeleasing mit carwow
1. Zuerst wählen Sie Ihr Wunschauto aus und wählen des Gewerbeleasing-Deal.
2. Konfigurieren Sie anschließend exakt das Modell und die Sonderausstattung, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.
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4. Für alle noch offenen Fragen und um den Vertrag abzuschließen kontaktieren Sie das Autohaus Ihrer Wahl.
5. Ihr neues Leasing-Fahrzeug können Sie selbst abholen oder Sie lassen es sich bequem nach Hause liefern.
Was ist Firmenleasing?
Wie der Name schon sagt, handelt es sich dann um ein Firmenleasing, wenn der Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin keine Privatperson, sondern ein Unternehmen bzw. eine Firma ist. Dabei vereinbart ein Unternehmen direkt mit dem Leasinggeber ein Mietverhältnis über eine Fahrzeug und entrichtet für dessen Nutzung monatlich Gebühren.
Für wen lohnt sich Geschäftsleasing?
Voraussetzung für Gewerbeleasing ist zunächst einmal ein Gewerbe, das als Leasingnehmer fungieren kann. Das muss nicht zwangsläufig ein Unternehmen sein, auch Selbstständige oder Freiberufler können von den Vorteilen des Gewerbeleasings profitieren. Dabei ergeben sich grundsätzlich die gleichen Vor- und Nachteile für Selbständige und Freiberufler, wie sich auch Unternehmen in Anspruch nehmen können.
Welche Vorteile hat Firmenwagen Leasing für Gewerbetreibende?
Gewerbeleasing hat vor allem finanzielle Vorteile. Die ergeben sich aus der Planbarkeit, dem Absetzen der Raten in der Steuererklärung, aber auch aus einer stetig aktuell bleibenden Flotte an Firmenwagen, ohne dass sich das Unternehmen selbst um den Kauf und Verkauf der Fahrzeuge kümmern muss.
Planbarkeit & Flexibilität beim Gewerbeleasing
Beim Stichwort Planbarkeit geht es vor allem um die finanzielle Belastung für das Unternehmen. Die festen monatlichen Raten lassen sich gut in Ihrem Unternehmensbudget kalkulieren. Dazu sinkt mit dem Leasing das finanzielle Risiko: Schließen Sie das typische Kilometerleasing ab, liegt das Risiko für den Restwert des Fahrzeuges sowie für den Verschleiß beim Leasinggeber. Mit zusätzlichen Sonderleistungen können Sie auch Instandhaltung, Reparaturen oder Wartung direkt mit der Leasingrate abdecken.
Das Gewerbeleasing erhält außerdem die Liquidität. Ein Unternehmen muss kein Eigenkapital für die Anschaffung von Fahrzeugen aufbringen und anschließend über mehrere Jahre hinweg abschreiben, sondern zahlt stattdessen fortlaufende Raten.
Im Leasing für Gewerbe bleibt Ihr Unternehmen außerdem flexibel in der Fahrzeugwahl, um auf neue oder wegfallende Ansprüche zu reagieren. Mit einem neuen Vertragsabschluss können jeweils größere oder kleinere Fahrzeuge, Verbrenner, Hybride oder Elektroautos angeschafft werden. Innerhalb der Vertragslaufzeit ist der Wechsel der Fahrzeuge allerdings schwieriger, da ein Auto nicht einfach verkauft werden kann, sondern eine Übernahme des Gewerbeleasings vereinbart werden muss. Das bedeutet, dass ein anderer Besitzer das Fahrzeug inklusive Vertrag des Geschäftskundenleasings übernimmt.
Immer die neuesten Autos dank Firmenwagen Leasing
Zur Planbarkeit gehört aber auch der Austausch der Fahrzeuge in einem festen Turnus. So bleibt die Firmenwagen-Flotte stets aktuell, indem die Vertragslaufzeit für das Firmenleasing über einen festen Zeitraum (in der Regel zwischen 24 und 48 Monaten) definiert wird. Dadurch minimiert sich auch das Risiko für verschleißbedingte Ausfälle.
Geschäftsleasing als Betriebsausgabe absetzen
Einer der größten Vorteile des Gewerbeleasings ist, dass Sie die monatlichen Raten als Betriebsausgabe absetzen können. Das beinhaltet nicht nur die Anschaffung des Fahrzeuges. Die Leasingrate spiegelt gleichzeitig auch den Wertverlust über den Zeitraum des Leasings wider und optional Sonderleistungen wie Reparaturen oder Wartung. Somit können Sie diese Kostenpunkte direkt mit der Leasingrate absetzen und müssen Sie nicht gesondert abschreiben.
Firmenwagen versteuern
Schließt der Firmenwagen die private Nutzung mit ein, muss das Auto als geldwerter Vorteil vom jeweiligen Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin versteuert werden. Das ist mit einem Fahrtenbuch oder der Ein-Prozent-Regel möglich. Als Faustregel gilt, dass die Ein-Prozent-Regel bei hoher privater Fahrleistung günstiger ist.
Firmenwagen als Gehaltsumwandlung
Ein Firmenwagen als Gehaltsumwandlung bedeutet, dass Mitarbeitende auf einen Teil ihres Bruttogehaltes verzichten und dafür ein Auto zu Geschäftskunden-Konditionen gestellt bekommen. Wichtig ist, dass eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitergeber und Arbeitnehmenden getroffen wird.
Für Arbeitnehmer:innen kann die Gehaltsumwandlung durchaus lohnenswert sein, weil die Kosten für den Firmenwagen direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, sodass sich Steuer- und Sozialabgaben reduzieren. Allerdings wird der geldwerte Vorteil der sich daraus ergibt dem Bruttogehalt hinzugerechnet.
Für Arbeitgeber bedeutet das, dass die Gehaltsumwandlung für Ihre Mitarbeiter unter Umständen attraktiver sein kann als eine vergleichbar große oder sogar kostenintensivere Gehaltserhöhung.
Wann ist der Firmenwagen ein Geldwerter Vorteil?
Ein Firmenwagen ist immer dann ein geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitgeber Ihnen die private Nutzung des Fahrzeuges überlässt. Dieser geldwerte Vorteil muss von Ihnen als Arbeitnehmer:in versteuert werden. Das geschieht in der Steuererklärung entweder über den Einzelnachweis in Form eines Fahrtenbuches oder pauschal über die Ein-Prozent-Regelung.
Beim Fahrtenbuch werden dazu die Kosten des Fahrzeuges durch die Gesamtlaufleistung des Jahres geteilt, um die Kosten je Kilometer zu berechnen. Anschließend versteuern Sie den Anteil Ihrer privat gefahrenen Kilometer. Je geringer die Gesamtfahrleistung und je höher Ihr Anteil der privaten Nutzung, desto weniger lohnenswert ist die Methode des Fahrtenbuches.
Was ist die 1% Regelung für Firmenautos?
Bei der Ein-Prozent-Regelung wird der geldwerte Vorteil pauschal über den Bruttolistenpreis des Fahrzeuges versteuert. Obwohl stets von der Ein-Prozent-Regel gesprochen wird, ist der zu versteuernde Prozentsatz je nach Antriebsart unterschiedlich groß und beträgt:
- 1% des Bruttolistenpreises für Verbrenner
- 0,5% des Bruttolistenpreises für Plug-in Hybride
- 0,25% des Bruttolistenpreises für Elektroautos
Damit wird der geldwerte Vorteil eines Elektroautos am geringsten besteuert, sodass Sie mehr Nettogehalt übrig bleibt.
0,03% Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
Des Weiteren wird der Arbeitsweg als geldwerter Vorteil versteuert. Dazu gibt es zwei Methoden:
- 0,03% des Bruttolistenpreises * Entfernungskilometer zur Arbeit
- 0,002% des Bruttolistenpreises * Entfernungskilometer zur Arbeit * Arbeitstage in der Arbeitsstätte
Die erste Methode berechnet den Weg pauschal unabhängig von den Tagen, an den die Arbeitsstätte tatsächlich besucht wird. Der Berechnung liegen 15 Tage zugrunde. Daher ist diese Methode lohnenswert, falls Sie an 15 Tagen oder mehr die Arbeitsstätte mit dem Fahrzeug aufsuchen.
Fahren Sie an weniger als 15 Tagen mit dem Firmenwagen zur Arbeit, dann lohnt sich die zweite Methode, weil sie die Tage mit einbezieht, an denen Sie tatsächlich zum Unternehmen gefahren sind.