Geschickt sparen: Wie kann man eine Leasingrate steuerlich absetzen?

20. Februar 2023 von

Sie überlegen sich, ob ein Leasingauto die richtige Entscheidung für Sie ist? Ein Punkt auf der Pro- und Contra-Liste könnte davon abhängen, ob sie die Leasing steuerlich absetzen können. Hier erfahren Sie alles zu diesem Thema.

⏰  Kurz zusammengefasst

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Kann man Leasingraten von der Steuer absetzen?

Leasing kommt von dem englischen Wort für Mieten. Im Prinzip mieten Sie also Ihren Leasingwagen. Sie zahlen jeden Monat einen Betrag an den Eigentümer des Wagens, dieser wird Leasinggeber genannt. Für Gewerbetreibende fallen in der Regel geringere Leasingkosten an als für Privatleute. Nach Ablauf der Zeit würde bei einer Finanzierung der Wagen Ihnen gehören. Bei einem Leasingwagen geht nach Ablauf der Vertragslaufzeit der Wagen wieder zurück an den Leasinggeber.

Wenn man im Vertrag eine Kaufoption festschreiben lässt, haben Sie die Möglichkeit den Leasingwagen nach der Leasingzeit zu kaufen. Leasen kann Vorteile haben, wenn Ihnen die Mittel für eine große Anzahlung fehlen, oder Sie Ihr Auto in regelmäßigen Abständen wechseln wollen, ohne es ständig verkaufen zu müssen. Im Durchschnitt beträgt eine monatliche Rate 252 Euro.

Anders als bei einem Mietwagen sind Sie für die Instandhaltung Ihres Leasingwagens verantwortlich. Die Berechnung der monatlichen Leasingraten hängt von der im Vertrag verzeichneten Methode ab. Bei einem Restwert-Leasing wird nach Ablauf des Leasingzeitraums verglichen, wie viel das Auto am Anfang und zu Ende wert ist.
Bei dem Kilometer-Leasing wird im Vertrag eine Anzahl an Kilometern festgelegt, die Ihnen in dem Zeitraum zur Verfügung steht. Am Ende des Leasings bekommen Sie dann je nach Kilometeranzahl Geld zurück oder müssen nachzahlen.

Von Null-Leasing wird gesprochen, wenn Sie keine Anzahlung für Ihren Leasingwagen machen. Wie die Bezahlung abläuft, ist nicht relevant, um herauszufinden, ob Sie die Leasingrate steuerlich absetzen können. Generell kann das Leasing abgesetzt werden, wenn der Wagen gewerblich genutzt wird. Aber nicht nur die Raten können abgesetzt werden. Auch Leasingsonderzahlungen, Versicherungen, Räderwechsel sowie Kosten für Reparaturen, Inspektionen und Wartungen des Autos können von der Steuer abgesetzt werden.

Leasingraten beim Privatleasing absetzen

Privatpersonen können Leasing nicht von der Steuer absetzen, egal ob Vario-Leasing oder klassisches Leasing. Selbst wenn Sie Ihren geleasten Kleinwagen, Sportwagen, Automatikwagen, Ihr geleastes Cabrio, SUV oder Elektroauto für die Fahrt zur Arbeit nutzen, bleibt Autoleasing eine unversteuerbare Ausgabe. Was die Zukunft bringt, kann niemand sagen, aber wahrscheinlich kann ein Privatleasing auch in den nächsten Jahren nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Bis zu einem gewissen Betrag können aber die Kfz-Haftpflichtversicherungen und die Insassen-Unfallversicherung abgesetzt werden. Auch können mit der Pendlerpauschale pro Kilometer 30 bis 35 Cent pro Kilometer Arbeitsweg abgesetzt werden. Unfallkosten können in bestimmten Fällen auch von der Steuer abgesetzt werden.

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Leasingraten beim Gewerbeleasing absetzen

Der Vorteil vom gewerblichen Leasing ist, dass sich bei Selbständigen oder Unternehmen das Leasing absetzen lässt. Hier gelten die Leasinrate, Leasingsonderzahlungen, Versicherungen, Reparaturen, Inspektionen, Wartungen und Räderwechsel zu den betrieblichen Ausgaben. Leasing hat für Unternehmen einige Vorteile. Zum einen bieten die fixen monatlichen Raten eine große Planungssicherheit.

Auch können so Fahrzeuge betrieblich genutzt werden, ohne dass ein Kredit aufgenommen wird oder das Eigenkapital herhalten muss. Nicht nur PKWs können geleast werden, sondern auch zum Beispiel Bagger oder Traktoren.

Was muss man beachten, wenn man die Leasingrate steuerlich absetzen möchte?

Damit Sie die Leasing steuerlich absetzen können, muss der Wagen nur betrieblich genutzt werden. Das geschieht ähnlich wie bei anderen Firmenwagen in der jährlichen Steuererklärung. Wenn Sie den Leasingwagen des Unternehmens auch privat nutzen, gibt es zwei Möglichkeiten, das zu steuerlich anzugeben.

  • Genaues Fahrtenbuch führen
  • 1-Prozent-Regelung

Eine Sonderregel gilt für reine Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybriden, die zwischen 2019 und 2030 angeschafft werden. Hier wird für die Berechnung nur der halbe Bruttolistenpreis herangezogen. Der Steuervorteil für E-Autos soll die E-Mobilität attraktiver machen. Wenn Sie einen Elektrowagen (kein Hybrid) unter 60.000 Euro Listenpreis leasen, kann es sogar noch günstiger werden. Elektroautos können sich also steuerlich bei Unternehmern und Selbstständigen wirklich lohnen.