Wann ist das Überholen verboten? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie!

31. Oktober 2023 von

Ein Überholvorgang sollte nur im Notfall durchgeführt werden, denn hierbei sind verschiedene Faktoren in kurzer Zeit abzuschätzen. Irrt man sich, kann es zu einem Unfall kommen, der häufig auch den Tod von Verkehrsteilnehmenden zur Folge hat. Wann das Überholen auf jeden Fall verboten ist, erfahren Sie hier.

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Wann spricht man von Überholen?

Im Bezug auf das Überholen im Straßenverkehr spricht man von überholen, wenn zwei Fahrzeuge sich auf der selben Fahrbahn mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten in die selbe Richtung bewegen, und das schnellere Fahrzeug von hinten kommend am langsameren vorbeifährt.

Der Überholvorgang beginnt damit, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand deutlich verkürzt, eine Überholgeschwindigkeit angenommen wird – diese ist höher als die des Vorausfahrenden – und die überholende Person auch eine Überholabsicht hat. Achten Sie auf stattfindende Abstandsmessungen.

Ganz klar bedeutet das, dass sich das Fahrzeug fortbewegen muss, damit man von überholen sprechen kann. Wenn ein Fahrzeug parkt oder hält, und Sie fahren daran vorbei, spricht man nicht von überholen, sondern einfach nur von Vorbeifahren. Wartet ein Fahrzeug aber verkehrsbedingt an einer Ampel, weil diese rot ist, oder an einer Kreuzung, würden Sie dieses rein rechtlich gesehen überholen, wenn Sie daran vorbeifahren. Beim Halten der Spur bei allen Fahrvorgängen hilft der Spurhalteassistent.

Wann ist das Überholen verboten?

Eines vorab: Überholen Sie im Zweifelsfall lieber nicht, denn sonst kann es schnell gefährlich werden. Weil ein Überholvorgang ein riskantes Fahrmanöver darstellt, gibt es Regelungen, die angeben, wo und wann nicht überholt werden darf.

Ganz allgemein ist das Überholen verboten,

  • wenn man jemanden rechts überholen würde.
  • bei unklarer Verkehrslage.
  • wenn ein Verkehrszeichen dies verbietet.
  • wenn der Gegenverkehr behindert werden würde.
  • bei schwieriger Sicht (z.B. Schneefall).
  • wenn die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit überschritten werden würde.
  • an einem Fußgängerüberweg.
  • wenn ein Bus an eine Haltestelle fährt.

Wer übrigens auf der Autobahn den Sicherheitsabstand verringert, also nah auffährt und drängelt – ohne zu überholen, kann sich einer Nötigung im Straßenverkehr schuldig machen. Außerdem gilt grundsätzlich nur ein Überholmanöver als solches, wenn man andere Verkehrsteilnehmende links überholt. Rechtsüberholen ist nur in Ausnahmefällen gestattet und wird sonst mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Wo gilt Überholverbot?

Neben den oben genannten allgemeinen Regelungen zum Überholverbot, gibt es auch spezifische Verkehrsschilder, die das Überholen verbieten können.

Überholverbotsschilder: Diese Verkehrszeichen sollten Sie kennen

Generelles Überholverbot

Wenn Sie dieses Verkehrszeichen sehen, dann gilt ein generelles Überholverbot, egal um welches Kraftfahrzeug es sich handelt.

Lkw-Überholverbot

Bei diesem Schild gilt das Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, inklusive Anhänger. Fahren Sie also ein solches Fahrzeug, dürfen Sie in dem durch das Schild geltenden Bereich niemanden überholen. Umgangssprachlich spricht man hier auch von einem Lkw-Überholverbot.

Natürlich gibt es immer auch Ausnahmen, diese werden dann durch Zusatzschilder deutlich gemacht. Beispielsweise dürfen manchmal trotz Überholverbot Traktoren oder Fahrzeuge die langsamer als 25 km/h fahren überholt werden.

Zweirad-Überholverbot

Dieses Verkehrsschild ist recht neu dabei und bedeutet konkret das “Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen”, kurzum: Wenn Sie dieses Schild sehen, gilt ein Zweiräder-Überholverbot.

Besonderheiten beim Überholen

Je nachdem wo man unterwegs ist, gelten möglicherweise andere Regelungen beim Überholen.

1. Überholen auf der Autobahn

Hier gilt grundsätzlich, dass links überholt werden muss. Ein Rechtsüberholen ist allerdings möglich,

  • bei langsameren Fahrzeugen auf dem Beschleunigungsstreifen, um vor diesen einzufädeln (ohne Gefährdung).
  • wenn Stau oder zähfließender Verkehr die Geschwindigkeit auf höchstens 60 km/h begrenzen.

2. Überholen auf der Landstraße

Auf der Landstraße zu überholen, sollte man am besten vermeiden, denn die meist unübersichtliche Streckenführung macht ein Überholmanöver riskant. Auf Landstraßen kommt es statistisch gesehen bei Überholvorgängen am häufigsten zu schweren Unfällen. Deshalb darf auf Landstraßen nur überholt werden, wenn

  • ausgeschlossen werden kann, dass während des gesamten Vorgangs der Gegenverkehr behindert wird.
  • keine Verkehrszeichen es verbieten.

Allerdings findet man auf Landstraßen tatsächlich sehr selten Verkehrsschilder, die ein Überholverbot anzeigen. Dies liegt daran, dass man vom klaren Menschenverstand der Verkehrsteilnehmenden ausgeht. An schwer einsehbaren Kurven oder riskanten Stellen wird eine umsichtig fahrende Person auch ohne Verbotsschild nicht überholen. Sehen Sie eine durchgezogene Linie, sollten Sie sich Ihre Überhol-Idee ohnehin aus dem Kopf schlagen, denn bei durchgezogenen Linien ist Überholen verboten.

3. Überholen im Ort

Darf innerorts überhaupt überholt werden? Ja, allerdings nur bei klarer Verkehrslage und wenn man die Strecke vollständig überblicken kann. Allerdings ist in Städten meist so viel Verkehr, dass entweder wieder unübersichtliche Stellen kommen oder etwas Unerwartetes passiert, sodass ein Überholen nicht mehr angebracht ist. In der Praxis ist die genannte Voraussetzung also nur äußerst selten erfüllt, sodass man davon ausgehen sollte, dass innerorts einfach nicht überholt wird.

Weiter ist beim Überholvorgang ja auch auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu achten. Diese ist innerorts mit 50 km/h angegeben und kaum jemand wird so langsam fahren, dass ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer überholen kann, ohne diese zu überschreiten. Ein generelles Überholverbot gilt in Ortschaften allerdings solange nicht, bis ein Verkehrsschild dies ausweist.

Wenn Sie Zweiräder, Fahrräder oder Fußgänger innerorts überholen, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

4. Straßenbahn überholen

Grundsätzlich müssen Sie eine Straßenbahn, sofern Sie zum Überholvorgang ansetzen, rechts überholen. Wer von links überholen möchte, muss seinen Aktionismus bremsen: Denn eine Straßenbahn links überholen ist untersagt. Links Überholen ist nur gestattet, wenn die Schienen zu weit rechts liegen, um von rechts zu überholen.

Wann darf rechts überholt werden?

Rechts darf in Deutschland nur in Ausnahmefällen überholt werden, denn ansonsten drohen Bußgeld und Punkte in der Verkehrssünderdatei. Rechts überholt werden darf in folgenden Situationen:

1. Es sind zwei markierte Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden

Wenn der Verkehr ins Stocken gerät und es zwei markierte Fahrstreifen in die gleiche Richtung gibt, dann dürfen Sie rechts überholen. Das gilt aber nur, wenn die Fahrzeuge links sich mit höchstens 60 km/h fortbewegen. Diese Situation wird wohl hauptsächlich auf Autobahnen auftreten, gilt aber auch für Land- oder Bundesstraßen.

Innerorts ist das Rechtsüberholen grundsätzlich erlaubt, sobald es mehrere Fahrspuren in die selbe Richtung gibt. Wiegt Ihr Fahrzeug mehr als 3,5 Tonnen, gilt allerdings ein Überholverbot.

2. Ampeln regeln den Verkehr

Wenn Sie an Bereiche fahren, die durch Ampeln geregelt werden, dann darf rechts überholt werden, wenn

  • Sie sich zum Rechtsabbiegen neben einem links von Ihnen stehenden Fahrzeug einordnen müssen
  • nebeneinander markierte Pfeile in verschiedene Richtungen weisen

3. Auf Autobahnen und Schnellstraßen

Wenn Sie auf dem Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auffahren, dürfen Sie schneller fahren als die links neben Ihnen Fahrenden, damit Sie sicher einfädeln können. Außerdem darf rechts überholt werden, wenn ein anderes Auto auf einem Fahrstreifen fährt, welcher durch eine durchgezogene Linie abgegrenzt ist. Dies gilt, wenn Sie rechts überholen, um abzubiegen.

Ist es verboten, in Einbahnstraßen zu überholen?

Nein, grundsätzlich ist das Überholen in einer Einbahnstraße erstmal nicht verboten. Wenn allerdings Verkehrsschilder das Überholen verbieten, hat man sich daran zu halten. Auch an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit müssen Sie sich während eines Überholvorgangs natürlich halten.

Verstoß gegen Überholverbot – Bußgeld und Punkte

Wenn das Überholverbot generell ignoriert wird, muss der Fahrer mit einem Punkt in Flensburg und einer Geldstrafe von 70 Euro rechnen. Das unerlaubte Überholen auf der rechten Seite innerorts wird mit einer Geldbuße von 30 Euro geahndet. Außerhalb geschlossener Ortschaften, zum Beispiel auf Autobahnen, führt das Rechtsüberholen zu einem Punkt in Flensburg und einer Geldstrafe von 100 Euro. Auf Autobahnen ist das Überholen grundsätzlich nur auf der linken Spur erlaubt.

Wenn das Überholverbot missachtet wird und dabei der Gegenverkehr gefährdet wird oder die Verkehrslage unklar ist, steigen die Strafen erheblich an: 250 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Die schwerwiegendste Strafe wird verhängt, wenn das Überholverbot bei unklarer Verkehrslage missachtet wird und dabei Sachschäden verursacht werden. In diesem Fall drohen nicht nur zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot, sondern auch eine Geldstrafe von etwa 300 Euro.

Sicher überholen: Regeln für sicheres und korrektes Überholen

Mit diesen hilfreichen Hinweisen überholen Sie jedes Mal sicher und korrekt:

  • Sicht und Abstand: Überholen Sie nur, wenn Sie ausreichend Sicht haben und genug Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sowie zum Gegenverkehr besteht.
  • Blinken: Signalisieren Sie Ihren Überholvorgang rechtzeitig durch Setzen des Blinkers, um andere Fahrer zu informieren.
  • Erlaubte Bereiche: Überholen Sie nur dort, wo es erlaubt ist – beachten Sie Verkehrszeichen und -markierungen.
  • Sicherer Abstand: Halten Sie genügend Abstand zum überholten Fahrzeug, um sicher einscheren zu können und unerwartete Bewegungen abzufangen.
  • Wieder einscheren: Kehren Sie sicher auf die ursprüngliche Fahrspur zurück, nutzen Sie den Blinker und behindern Sie niemanden beim Fahrstreifenwechsel.