Personenbeförderungsschein – Kosten, Antrag, Test und Verlängerung
25. Juni 2025 von Irene Wallner

Mit einer großen Gruppe einen Ausflug machen, darf man das ohne P-Schein überhaupt? Wann ein Personenbeförderungsschein nötig ist, was er kostet und auf was du beim Beantragen achten musst, das erfährst du in unserem Ratgeber.
⏰ Kurz zusammengefasst
- P-Schein für gewerblichen Transport notwendig
- Nur wenige Ausnahmen möglich
- Jede Menge Dokumente für den Antrag nötig
- Mehrere Hundert Euro kann der P-Schein kosten
- Nicht die Verlängerung vergessen
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Was ist ein Personenbeförderungsschein?
Unter einem Personenbeförderungsschein versteht man eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn man gewerblich Personen befördern möchte. Der P-Schein ist nötig, wenn Personen gegen Bezahlung oder im Rahmen geschäftlicher Tätigkeiten befördert werden.
Gibt es einen kleinen und einen großen Personenbeförderungsschein?
Bis zum Jahr 2021 konnte man noch einen kleinen P-Schein und einen großen P-Schein beantragen. Der kleine P-Schein reichte bei Mietwagen- oder Krankenwagenfahrer:innen aus, den großen Schein brauchte man, wenn man Taxi fahren wollte. Deshalb nannte man diesen P-Schein auch Taxischein.
Mittlerweile gibt es diese Unterscheidung nicht mehr.
Taxi-Schein: Was ist der Unterschied zum P-Schein?
Seit es die Unterscheidung zwischen großem und kleinem P-Schein nicht mehr gibt, fällt auch die deutlich umfangreichere Ortskundeprüfung für Taxifahrer:innen weg. Diese wird durch eine sogenannte “kleine Fachkunde” ersetzt. Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass der Taxi-Schein eine spezielle Art des Personenbeförderungsscheins ist, der höhere Anforderungen als der normale P-Schein hat.
Wie die Fachkunde abgeprüft wird, hängt von der jeweiligen Stadt ab. Meist wird die Ortskunde in folgenden Kategorien geprüft:
- Allgemeine Kartendaten (wichtige Straßen, Plätze usw.)
- Kulturelle Hotspots (Museen, Parks usw.)
- Öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser, Gericht, Botschaft usw.)
- Touristische Orte ( Sehenswürdigkeiten)
Es kann auch sein, dass erweiterte Ortskenntnisse geprüft werden – was machst du beispielsweise, wenn eine Straßensperrung vorliegt?
Wer braucht einen Personenbeförderungsschein?
Keine Panik, wenn du privat deine Freunde oder die Familie im Kleinbus mitnimmst, dann ist das kein Problem. Solltest du das aber in einem gewerblichen Rahmen tun, ist das nicht einfach so möglich. Egal ob angestellt oder selbständig, wenn du im sogenannten Fahrgastbetrieb tätig bist, ist ein Personenbeförderungsschein Vorschrift.
Diese offizielle Erlaubnis, die auch Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung genannt wird, brauchen unter anderem Personen, die folgende Tätigkeiten ausüben:
- Fahren von Krankenwagen
- Taxifahren
- Pkw-Fahren im Linienverkehr
- Transport von Menschen mit Behinderung
- Schüler:innentransport
- Fahren von Mietwagen und Limousinen gegen Entgelt
Wichtig: Wenn du einen Busführerschein (D oder D1) besitzt, dann ersetzt dieser nicht immer den Personenbeförderungsschein.
Ohne P-Schein fahren dürfen unter anderem Personen, die einen Krankenkraftwagen der Bundeswehr fahren oder beim Katastrophenschutz Personen in Sicherheit bringen. Und denke daran, dass du beim Transport von Kindern die Kindersitzpflicht einhalten musst. Auch manche VW Bus Alternativen haben so viele Sitzplätze, dass du eine P-Schein brauchst, achte vorab darauf.

P-Schein beantragen
Bevor du den Personenbeförderungsschein beantragst, solltest du dich über die Voraussetzungen erkundigen.
Personenbeförderungsschein: Voraussetzungen
Um einen Personenbeförderungsschein zu erhalten, sind einige Voraussetzungen nötig. Laut §48 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) muss man mindestens 21 Jahre alt sein, um einen P-Schein beantragen zu können. Eine Ausnahme gibt es: Für den Krankentransport ist schon ein Alter von 19 Jahren ausreichend.
Personenbeförderungsschein: Unterlagen
Für den Erhalt der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist ein offizieller Antrag nötig, mit dem außerdem eine Menge Unterlagen eingereicht werden müssen. Um den P-Schein beantragen zu können, benötigst du folgende Unterlagen:
- Führerschein Klasse B (seit mindestens zwei Jahren)
- Anerkannte Fahrerlaubnis in Deutschland
- Ärztliches Zeugnis
- Personalausweis oder Reisepass
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten zur geistigen und körperlichen Eignung
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart “O”
- Für Taxis: Fachkundeprüfung
- Für Krankentransport: Nachweis über Teilnahme an Erste-Hilfe-Kurs
Wenn du die oben genannten Voraussetzungen erfüllst, dann stellst du den Antrag bei der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Dies muss persönlich, also vor Ort, geschehen, weil einige Formulare unterschrieben werden müssen.
Für die Bearbeitung des Antrags musst du mit etwa vier bis sechs Wochen rechnen. In dieser Zeit wird unter anderem geprüft, wie viele Punkte in Flensburg du hast – je mehr Punkte, desto unwahrscheinlicher, dass du einen Pesonenbeförderungsschein ausgestellt bekommst. Es gibt allerdings keine gesetzliche Höchstpunktzahl, ab der ein P-Schein verboten wäre. Meist wird der Antrag aber bei mehr als fünf Punkten abgelehnt.
Personenbeförderungsschein verlängern – so geht’s
Herzlichen Glückwunsch! Wenn dein Antrag bewilligt wurde, dann hast du erstmal Ruhe. Doch irgendwann musst du den Personenbeförderungsschein verlängern. Nach fünf Jahren ist es nötig, einen nochmaligen Sehtest und ein neues Führungszeugnis vorzulegen, um den P-Schein verlängern zu lassen. Verlängerst du den P-Schein nicht rechtzeitig, verlierst du die Beförderungserlaubnis vollständig, ein komplett neuer Antrag wäre dann nötig.
Abgelehnt wird die Verlängerung normalerweise nicht – es sei denn, es liegen Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz gegen dich vor.
Du solltest die Verlängerung nicht kurzfristig einreichen, denn die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen. Wir raten dazu, mindestens sechs Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheins die Verlängerung einzureichen.
Bei Personen ab 60 Jahren gibt es eine zusätzliche Hürde bei der Verlängerung. Um die Fahrtüchtigkeit nachzuweisen müssen Fahrer:innen ab 60 zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten einreichen.
Wie lange ist ein Personenbeförderungsschein gültig?
Der P-Schein ist fünf Jahre gültig. Nach Ablauf der Zeit muss ein neuer Schein beantragt und wieder Sehtest und Führungszeugnis vorgelegt werden.
Kosten für den Personenbeförderungsschein
Die Kosten für den P-Schein setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen, die je nach Region aber etwas variieren können.
- 40 bis 50 Euro für den Antrag
- 13 Euro für das Führungszeugnis
- Gesundheitsprüfung und ärztliche Bescheinigungen 80 bis 150 Euro
- Passfoto 10 bis 15 Euro
Insgesamt kann der Personenbeförderungsschein also gut und gerne um die 300 Euro kosten.
Personenbeförderungsschein – Test & Prüfung
Ein Test ist nicht notwendig, um einen Personenbeförderungsschein zu erhalten. Die einzige Ausnahme bilden Taxifahrer:innen. Hier ist als Voraussetzung eine bestandene Fachkundeprüfung vorzuweisen. Bei der theoretischen Fahrprüfung für den Bus kann der P-Schein mitgemacht werden.
Braucht man einen Reaktionstest für den Personenbeförderungsschein?
Du musst ein ärztliches Gutachten zur körperlichen Eignung einreichen. Dieses umfasst in der Regel auch einen Reaktionstest. Dementsprechend musst du einen Reaktionstest bestehen, damit das Gutachten positiv ausfällt.
Braucht man eine ärztliche Untersuchung für den Personenbeförderungsschein?
Ja. Wie bereits erwähnt, muss ein Arzt oder eine Ärztin deine körperliche und auch geistige Eignung feststellen. Ohne ein positives Gutachten kannst du den P-Schein nicht beantragen.
Personen ohne Personenbeförderungsschein fahren – Mögliche Strafen
Wer gewerblich Personen befördert oder seinen Personenbeförderungsschein nicht verlängert hat, der verstößt gegen gesetzliche Regelungen. Für diese Ordnungswidrigkeit wird ein Bußgeld von 75 Euro verhängt, außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.
Mit der selben Strafe hat man auch zu rechnen, wenn man zwar nicht selbst fährt, aber zulässt, dass jemand ohne P-Schein mit dem eigenen Pkw Personen befördert.
Hast du den Personenbeförderungsschein nicht dabei, dann musst du mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Du solltest außerdem natürlich nicht ohne gültigen Führerschein fahren und achte außerdem auf bestimmte Medikamente im Straßenverkehr.
Die häufigsten Fragen zum P-Schein
Sind noch Fragen zum Personenbeförderungsschein offen geblieben? Dann haben wir noch ein paar Antworten für dich.
Ab wann braucht man einen Personenbeförderungsschein?
Sobald du nicht mehr nur privat, sondern gewerblich Personen im Pkw beförderst, ist ein P-Schein notwendig.
Was kostet ein Personenbeförderungsschein?
Für die Ausstellung eines Personenbeförderungsscheins sind einige Dokumente nötig. Insgesamt können sich die Kosten auf rund 300 Euro belaufen.
Wie viele Personen darf man ohne Personenbeförderungsschein befördern?
Wenn du einen Führerschein der Klasse B hast und private Fahrten unternimmst, dann darfst du das mit höchstens 8 Personen (zuzüglich Fahrer:in) tun. Wenn du mehr Menschen transportieren möchtest, dann ist ein Führerschein der Klasse D notwendig – einen P-Schein brauchst du aber als Privatperson immer noch nicht.