Personenbeförderungsschein – Antrag, Test und Kosten

04. Oktober 2023 von

Mit einer großen Gruppe einen Ausflug machen, darf man das ohne P-Schein überhaupt? Wann ein Personenbeförderungsschein nötig ist, was er kostet und auf was Sie beim Beantragen achten müssen, das erfahren Sie in unserem Ratgeber.

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Busfahrer

Wer braucht einen Personenbeförderungsschein?

Keine Panik, wenn Sie privat Ihre Freunde oder die Familie im Kleinbus mitnehmen, dann ist das kein Problem. Sollten Sie das aber in einem gewerblichen Rahmen tun, ist das nicht einfach so möglich. Egal ob angestellt oder selbständig, wenn Sie im sogenannten Fahrgastbetrieb tätig sind, ist ein Personenbeförderungsschein Vorschrift.

Diese offizielle Erlaubnis, die auch Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung genannt wird, brauchen unter anderem Personen, die folgende Tätigkeiten ausüben:

  • Fahren von Krankenwagen
  • Taxifahren
  • Pkw-Fahren im Linienverkehr
  • Transport von Menschen mit Behinderung
  • Schüler:innentransport
  • Fahren von Mietwagen und Limousinen gegen Entgelt

Wichtig: Wenn Sie einen Busführerschein (D oder D1) besitzen, dann ersetzt dieser nicht immer den Personenbeförderungsschein.

Ohne P-Schein fahren dürfen unter anderem Personen, die einen Krankenkraftwagen der Bundeswehr fahren oder beim Katastrophenschutz Personen in Sicherheit bringen. Und denken Sie daran, dass Sie beim Transport von Kindern die Kindersitzpflicht einhalten müssen.

Personenbeförderungsschein: wichtige Infos

Um einen Personenbeförderungsschein zu erhalten, sind einige Voraussetzungen nötig. Laut §48 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) muss man mindestens 21 Jahre alt sein, um einen P-Schein beantragen zu können. Eine Ausnahme gibt es: Für den Krankentransport ist schon ein Alter von 19 Jahren ausreichend.

Wie bekommt man einen Personenbeförderungsschein?

Für den Erhalt der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist ein offizieller Antrag nötig, mit dem außerdem eine Menge Unterlagen eingereicht werden müssen.

Befoerderung-Bus

P-Schein beantragen

Um den P-Schein beantragen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Führerschein Klasse B (seit mindestens zwei Jahren)
  • Anerkannte Fahrerlaubnis in Deutschland
  • Ärztliches Zeugnis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten zur geistigen und körperlichen Eignung
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart “O”
  • Für Taxis: Fachkundeprüfung
  • Für Krankentransport: Nachweis über Teilnahme an Erste-Hilfe-Kurs

Bis zum Jahr 2021 konnte man noch einen kleinen P-Schein und einen großen P-Schein beantragen. Der kleine P-Schein reichte bei Mietwagen- oder Krankenwagenfahrer:innen aus, den großen Schein brauchte man, wenn man Taxi fahren wollte. Deshalb nannte man diesen P-Schein auch Taxischein.

Mittlerweile gibt es diese Unterscheidung nicht mehr, als Taxifahrer:in muss man nun eine zusätzliche Fachkundeprüfung vorweisen.

Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, dann stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Dies muss persönlich, also vor Ort, geschehen, weil einige Formulare unterschrieben werden müssen.

Für die Bearbeitung des Antrags müssen Sie mit etwa vier bis sechs Wochen rechnen. In dieser Zeit wird unter anderem geprüft, wie viele Punkte in Flensburg Sie haben – je mehr Punkte, desto unwahrscheinlicher, dass Sie einen Pesonenbeförderungsschein ausgestellt bekommen. Es gibt allerdings keine gesetzliche Höchstpunktzahl, ab der ein P-Schein verboten wäre. Meist wird der Antrag aber bei mehr als fünf Punkten abgelehnt.

Personenbeförderungsschein – Kosten

Die Kosten für den P-Schein setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen, die je nach Region aber etwas variieren können.

  • 40 bis 50 Euro für den Antrag
  • 13 Euro für das Führungszeugnis
  • Gesundheitsprüfung und ärztliche Bescheinigungen 80 bis 150 Euro
  • Passfoto 10 bis 15 Euro

Insgesamt kann der Personenbeförderungsschein also gut und gerne um die 300 Euro kosten.

Bus-Befoerderung

Personenbeförderungsschein – Gültigkeit

Herzlichen Glückwunsch! Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, dann haben Sie erstmal Ruhe. Doch irgendwann müssen Sie den Personenbeförderungsschein verlängern. Nach fünf Jahren ist es nötig, einen nochmaligen Sehtest und ein neues Führungszeugnis vorzulegen, um den P-Schein verlängern zu lassen. Verlängern Sie den P-Schein nicht rechtzeitig, verlieren Sie die Beförderungserlaubnis vollständig, ein komplett neuer Antrag wäre dann nötig.

Abgelehnt wird die Verlängerung normalerweise nicht – es sei denn, es liegen Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz gegen Sie vor.

Bei Personen ab 60 Jahren gibt es eine zusätzliche Hürde bei der Verlängerung. Um die Fahrtüchtigkeit nachzuweisen müssen Fahrer:innen ab 60 zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten einreichen.

Personenbeförderungsschein – Test

Ein Test ist nicht notwendig, um einen Personenbeförderungsschein zu erhalten. Die einzige Ausnahme bilden Taxifahrer:innen. Hier ist als Voraussetzung eine bestandene Fachkundeprüfung vorzuweisen. Bei der theoretischen Fahrprüfung für den Bus kann der P-Schein mitgemacht werden.

Diese Strafen drohen bei einem Verstoß

Wer gewerblich Personen befördert oder seinen Personenbeförderungsschein nicht verlängert hat, der verstößt gegen gesetzliche Regelungen. Für diese Ordnungswidrigkeit wird ein Bußgeld von 75 Euro verhängt, außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

Mit der selben Strafe hat man auch zu rechnen, wenn man zwar nicht selbst fährt, aber zulässt, dass jemand ohne P-Schein mit dem eigenen Pkw Personen befördert.

Haben Sie den Personenbeförderungsschein nicht dabei, dann müssen Sie mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Sie sollten außerdem natürlich nicht ohne gültigen Führerschein fahren und achten Sie außerdem auf bestimmte Medikamente im Straßenverkehr.

Busfahrt

Die häufigsten Fragen zum P-Schein

Sind noch Fragen zum Personenbeförderungsschein offen geblieben? Dann haben wir noch ein paar Antworten für Sie.

Ab wann braucht man einen Personenbeförderungsschein?

Sobald Sie nicht mehr nur privat, sondern gewerblich Personen im Pkw befördern, ist ein P-Schein notwendig.

Was kostet ein Personenbeförderungsschein?

Für die Ausstellung eines Personenbeförderungsscheins sind einige Dokumente nötig. Insgesamt können sich die Kosten auf rund 300 Euro belaufen.

Wie viele Personen darf man ohne Personenbeförderungsschein befördern?

Wenn Sie einen Führerschein der Klasse B haben und private Fahrten unternehmen, dann dürfen Sie das mit höchstens 8 Personen (zuzüglich Fahrer:in) tun. Wenn Sie mehr Menschen transportieren möchten, dann ist ein Führerschein der Klasse D notwendig – einen P-Schein brauchen Sie aber als Privatperson immer noch nicht.