Abstellsorgen: Abgemeldetes Auto parken – welche Regeln gibt es?
22. Mai 2025 von Alexander Häuselmann

Da du dein Auto stilllegen möchtest, hast du es bereits bei der Zulassungsbehörde abgemeldet und die Kennzeichen abgegeben. Nur abstellen musst du das Fahrzeug noch irgendwo – am einfachsten wäre es doch am Straßenrand, wo du dein Auto sonst auch immer geparkt hast. Aber darfst du ein abgemeldetes Auto ohne Weiteres parken? Dieser Frage gehen wir in diesem Artikel nach.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden
- Fehlende Zulassung, fehlender Versicherungsschutz und unerlaubte Sondernutzung
- Bußgelder, Abschleppen und Verschrottung drohen
- Parken ohne Zulassung auf privatem Grund ist erlaubt
- Spezielle Unterstellhallen für Saisonfahrzeuge
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Darf ich mein abgemeldetes Auto auf der Straße parken?
Nein, darfst du nicht.
Für eine Abmeldung des Autos spricht je nach Lebensumstand einiges: Ein Autoverkauf steht an, du willst Versicherungs- und Steuergebühren sparen oder das Auto stilllegen? Vielleicht soll das Fahrzeug auch verschrottet oder ins Ausland verkauft werden?
Wenn du zu der Zeit, als dein Auto noch angemeldet war und genutzt wurde, stets am Straßenrand geparkt hast, wird das für ein Auto ohne gültige Zulassung doch auch kein Problem sein, oder? Leider müssen wir dich enttäuschen. Denn aus rechtlicher Sicht sprechen einige zentrale Vorschriften gegen ein Abstellen eines Autos ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund. Das gilt auch in Bereichen, die für Anlieger frei sind und insbesondere in Zonen, wo nur Bewohnerparken gestattet ist.
Wieso darf ich mein abgemeldetes Kfz nicht auf öffentlichem Grund parken?
Aus folgenden Gründen ist das Abstellen nicht gestattet:
1. Parken ohne Zulassung auf öffentlichem Raum:
Öffentliche Straßen sowie Abstellplätze und alle Parkplätze, die nicht zu einem Privatgrundstück gehören, sind Teil des sogenannten öffentlichen Raums. Ein Kfz, das über keine gültige Zulassung (mehr) verfügt, hat laut Gesetz keine Berechtigung, im öffentlichen Raum abgestellt zu werden. Eine Parkscheibe hilft da übrigens auch nicht. Auch das Fahren ohne Zulassung ist nicht gestattet.
2. Kein verkehrsbereites Fahrzeug:
Alle öffentlichen Straßen stellen den Verkehrsfluss sicher und sind dem ruhenden wie auch dem fließenden Verkehr vorbehalten. Ein abgemeldetes Auto gilt als nicht verkehrsbereites Fahrzeug und darf und kann daran nicht mehr teilnehmen – es verfügt somit auch nicht über die Erlaubnis, auf öffentlichem Grund dauerhaft geparkt zu werden. Daher gilt das Abstellen eines abgemeldeten Autos im öffentlichen Verkehrsraum als unerlaubte Sondernutzung, für die es einer Genehmigung bedürfte, und damit als Ordnungswidrigkeit.
3. Auto nicht versichert:
Alle in Deutschland betriebenen Kfz benötigen mindestens eine Haftpflichtversicherung, um eine Betriebserlaubnis und damit eine Zulassung erhalten zu können. Nicht umsonst musst du bei der Anmeldung auf der Zulassungsbehörde eine gültige EVB-Nummer vorlegen. Ist das Auto abgemeldet oder die Zulassung erloschen, kann kein Versicherungsschutz mehr nachgewiesen werden und umgekehrt.
Für abgemeldete Fahrzeuge kannst du eine sogenannte Ruheversicherung in Erwägung ziehen: Damit sind durch ein abgestelltes Auto verursachte Schäden abgedeckt. Parken im öffentlichen Raum mit abgemeldetem Kfz ist damit aber trotzdem nicht gestattet!
Auto ohne Kennzeichen parken: Strafe
Du hast dein Auto ohne Zulassung auf einem öffentlichen Parkplatz oder am Straßenrand abgestellt? Herzlichen Glückwunsch, das kann eine ziemlich teure Angelegenheit für dich werden.
Zuallererst kann ein Bußgeld von 500 Euro oder mehr verhängt werden, wenn das abgemeldete Auto ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum entdeckt wird. Hierbei handelt es sich nämlich um eine unerlaubte Sondernutzung und damit um eine Ordnungswidrigkeit. Eine Feststellung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalter ist auch ohne Nummernschild möglich, z.B. über die FIN – die Fahrzeug-Ident-Nummer.
Abgemeldetes Fahrzeug kann abgeschleppt werden
In den meisten Fällen bringt die Behörde einen roten oder orangefarbenen Aufkleber an dem Kfz an – dieser fordert Besitzer:innen dazu auf, das Auto innerhalb einer vorgegebenen Frist zu entfernen. Meist bleiben etwa vier bis acht Wochen zur Beseitigung des Fahrzeuges, je nach Kommune kann diese Zeitspanne aber variieren.
Kommen Fahrzeugeigner:innen der Aufforderung des Ordnungsamtes nicht nach, wird das Kfz nach Verstreichen der Pflicht abgeschleppt oder gar verschrottet. Auf den Kosten bleibst am Ende des Tages du sitzen – hier können schnell um die 1.000 Euro zusammenkommen. Daher unser Rat: Stelle das abgemeldete Auto am besten gleich dort ab, wo es erlaubt ist!
Abgemeldetes Auto parken: Wo ist es erlaubt?
Öffentlicher Raum ist tabu, doch es gibt natürlich Möglichkeiten, ein abgemeldetes Auto zu parken.
Unterbringung auf Privatgelände
Parken auf privatem Grund wie dem eigenen Grundstück oder den Grundstücken von Familie oder Freunden ist gestattet. Natürlich solltest du – sofern du das Fahrzeug nicht bei dir im Hof abstellst – zunächst um Erlaubnis bei den Grundstückseignern bitten. Auch in privaten Garagen ist ein Parken von abgemeldeten Autos möglich.
Unterbringung gegen Kosten
Wenn du absolut nicht weißt, wo du das Auto ordnungsgemäß abstellen kannst, dann kannst du bei Werkstätten oder Firmen anfragen, ob diese dir einen Parkplatz vermieten – das kostet aber natürlich was.
Du willst das Fahrzeug abmelden, aber für später dennoch behalten? Bevor du es dauerhaft abstellst, empfiehlt es sich, nochmal den Innenraum zu reinigen und das Auto von eventuellem Vogelkot oder Baumharz zu befreien. Auch eine kleine Politur schade sicher nicht.
Auto abgemeldet abstellen: Welche Regeln gelten für Saisonkennzeichen & Kurzzeitkennzeichen?
Soll ein Wohnmobil oder ein anderes Auto mit Saisonkennzeichen geparkt werden und der Platz bei dir ist knapp bemessen, kannst du manchmal auf besondere Unterstellhallen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zurückgreifen. Ob eine solche Halle in deiner Stadt existiert, erfrägst du am besten bei der zuständigen Kommune.
Da ein Auto mit Saisonkennzeichen in der Zeit außerhalb der Saison als abgemeldet gilt, darfst du nur im gewählten Saisonzeitraum im öffentlichen Raum parken. Danach gelten die gleichen Parkregeln wie für abgemeldete Autos ohne Kennzeichen.
Hast du ein Kurzzeitkennzeichen beantragt, dann darfst du das Auto während der Gültigkeit dieses Kennzeichens im öffentlichen Raum abstellen.