Besser nicht fahren: Mit welchen Medikamenten darf man kein Auto fahren?
21. November 2022 von carwow Redaktion

Auf dem Weg nach Hause von der Apotheke überlegt man sich vielleicht, ob das die letzte Autofahrt für eine Weile ist. Denn die Frage drängt sich auf: Mit welchen Medikamenten darf man kein Auto fahren. Wenn man krank ist, fühlt man sich oft nicht fit genug für den Straßenverkehr, aber fährt man mit Medikamenten weniger gefährlich?
⏰ Kurz zusammengefasst
- Medikamente im Straßenverkehr nicht generell verboten
- Strafe, wenn Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist
- Viele Medikamente können Fahrtauglichkeit einschränken
- Fahren mit Antibiotika grundsätzlich erlaubt
- Auf Wechselwirkungen achten und Arzt um Rat fragen
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Medikamente beim Autofahren – was sagt das Gesetz?
Es gibt kein Gesetz, dass Medikamente im Straßenverkehr generell verbietet. Jeder Verkehrsteilnehmende ist für seine Fahrtüchtigkeit selbst verantwortlich. Wie Sie sich aber vorstellen können, ist die Sache damit nicht geklärt. Denn diese oben beschriebene Eigenverantwortung schützt nicht unbedingt gegen Strafen. Sollten Sie zum Beispiel einen Unfall verursachen und Ihnen wird ein einschränkendes Medikament im Blut nachgewiesen, kann die Kasko-Versicherung ganz oder teilweise nichtig werden.
Auch können strafrechtliche Konsequenzen und das Verlieren der Fahrerlaubnis folgen. Ebenso ist in manchen Fällen der Besuch der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung eine Folge.
Die Frage, mit welchen Medikamenten man kein Auto fahren darf, lässt sich also beantworten: Man darf mit allen Auto fahren. Die wichtigere Frage sollte aber sein: Mit welchen Medikamenten SOLLTE man kein Auto fahren. Denn oft ist es empfohlen, auf das Autofahren zu verzichten. Nicht nur, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, sondern vor allem, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen.
Medikamente im Straßenverkehr – welche Strafen gibt es?
Wer durch Medikamente in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, aber trotzdem fährt, macht sich der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar. Je nach spezifischem Fall sieht das Strafgesetzbuch hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Außerdem kann eine fahrlässige Gefährdung zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Das geschieht, wenn sich der Fahrer mit der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat.
Medikamente mit denen man nicht Auto fahren darf
Über 50 % der Deutschen nehmen regelmäßig Medikamente ein. Das kann vor allem beim Autofahren im Alter schwierig werden. Wenig überraschend ist es, dass die meisten Medikamente mit wenigen oder keinen Gefahren einhergehen. Verschiedene Gruppen an Medikamenten bergen trotzdem eine Gefahr. Auf diese wird im Folgenden genauer eingegangen.
Autofahren mit Allergiemitteln
Mit der Pollensaison beginnt für viele Menschen eine Leidenszeit. Triefende Nasen sowie brennende Augen gehen mit Allergien einher und das Niesen kann durch die kurz geschlossenen Augen zu einem Verkehrsrisiko werden. Allergiemittel wie Antihistamine helfen gegen diese Symptome, machen aber sehr müde und sollten daher lieber abends und nicht vor Autofahrten eingenommen werden. Ob Ihre Allergietabletten diese schläfrige Wirkung haben, können Sie auf dem Beipackzettel nachlesen oder von einem Arzt oder einem Apotheker erfragen.
Autofahren mit Augentropfen
Augentropfen werden für Allergien und eine Menge an Augenleiden verwendet. Für den Straßenverkehr sind besonders die Augentropfen vor Untersuchungen beim Augenarzt gefährlich. In den nächsten Stunden nach dem Auftragen reagieren Sie empfindlicher auf Licht und können Schrift nicht oder schlecht lesen. Ob bei Ihrem nächsten Augenarzt-Termin diese Augentropfen verwendet werden, wird Ihnen meistens bei der Terminvergabe angekündigt. Sie sollten den ärztlichen Anweisungen in diesem Fall absolut Folge leisten, und mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Termin antreten oder sich fahren lassen.
Autofahren mit Tavor, Benzodiazepinen und andere Beruhigungsmitteln
Beruhigungsmittel kämpfen gegen Unruhen, indem sie die Nervenaktivität hemmen. Das hat aber auch einen negativen Einfluss auf Ihre Reaktionszeit, die im Straßenverkehr oft über Leben und Tod entscheidet. Auch sind die Nebenwirkungen Benommenheit, Verwirrtheit und ein eingeschränktes Urteilsvermögen im Straßenverkehr gefährlich. Als Konsument dieser Mittel sollten Sie auf Autofahren verzichten, um Ihre Sicherheit und die anderer zu gewährleisten. Auch zahlt bei einem Unfall meist Ihre Kasko-Versicherung nicht mehr, wenn Ihnen im Blut Benzodiazepine nachgewiesen werden.
Autofahren mit Bluthochdruck-Medikamenten
Wenn Sie beginnen Bluthochdruck Medikamente zu nehmen senken diese zu anfangs den Blutdruck sehr schnell und stark. Dieser schnelle Abfall kann zu plötzlich auftretendem Schwindel, Benommenheit und Kopfschmerzen führen. In der Anfangsphase der Medikamente sollten daher keine Fahrzeuge geführt werden.
Autofahren mit medizinischem Cannabis
Rauchen im Auto ist generell nicht verboten, bei Cannabis ist das nicht so einfach. Eigentlich ist das Autofahren unter dem Einfluss von Cannabis verboten. Mit der Legalisierung von medizinischem Cannabis im Jahre 2007 wurde aber hier eine Ausnahme geschaffen.
Daher verhält es sich hier, wie bei der Frage ob man mit Medikamenten Auto fahren darf. Gesetzlich darf man Auto fahren, aber wenn die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt wird, verlieren Sie den Kasko-Schutz und können mit Strafen und dem Entzug des Führerscheins belangt werden.
Autofahren mit Erkältungsmitteln
Auch rezeptfreie Erkältungsmittel, die sie in der Apotheke erhalten, können zu Müdigkeit, Schwindel sowie Benommenheit und damit eingeschränkter Fahrtüchtigkeit führen. Unterschätzen Sie nicht das Risiko und halten Sie im Zweifel Rücksprache mit einem Arzt oder einem Apotheker.
Autofahren mit Opipramol und andere Psychopharmaka
Das Feld der Psychopharmaka ist weit. Manche können Reaktionszeit und Urteilsvermögen erheblich einschränken. Auch Motorik und Koordination kann verändert werden, was Autofahren gefährlich machen kann. Auch hier gilt, dass Sie selbst entscheiden müssen, ob Sie Autofahren können. Halten Sie aber unbedingt Rücksprache hierzu mit dem verschreibenden Arzt.
Auch beim Autofahren mit Demenz kann eine Einnahme solcher Mittel nötig werden, was nochmal doppelt gefährlich sein kann.
Autofahren mit Ortoton
Nachdem Sie die Tabletten zur Muskelentspannung Ortoton genommen haben, empfiehlt es sich nicht, ein Fahrzeug zu führen. Das rührt daher, dass Ortroton zu Schwindel und Benommenheit führen kann.
Autofahren mit Ibuprofen und andere Schmerzmitteln
Ibuprofen, Aspirin oder Paracetamol allein schränken die Fahrtüchtigkeit nicht oder wenig ein. In Kombination mit Alkohol können hier aber erhebliche Gefahren entstehen. Lesen Sie dazu auf jeden Fall den Beipackzettel, ob die Schmerzmittel mit Alkohol eingenommen werden dürfen, oder befragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker dazu.
Autofahren mit Tilidin und andere Opioiden
Morphin, Codein und Opioiden sind ebenfalls Schmerzmittel, aber sind deutlich gefährlicher im Straßenverkehr. Hier verhält es sich ähnlich zu Canabis: Opioide sind im Straßenverkehr eigentlich verboten, aber medizinisch verschriebene Opioide können eingenommen werden, wenn sie die Fahrtauglichkeit nicht einschränken. Generell wird es aber aus Gründen der Sicherheit und des Versicherungsschutzes nicht empfohlen.
Autofahren mit Mitteln gegen Sodbrennen
Die Wirkstoffe Ranitidin und Cimetidin sind in verschiedenen Medikamenten gegen Sodbrennen enthalten. Diese können jedoch das Reaktionsvermögen mindern, und somit den Reaktionsweg verlängern.
Darf man mit Antibiotika Autofahren?
Auch mit Antibiotika darf man Auto fahren, solange keine Einschränkungen im Straßenverkehr entstehen. Hier entscheidet jede:r selbst, ob er oder sie sich fit genug fühlt. Aber können Antibiotika die Fahrtüchtigkeit einschränken? Das Feld der Antibiotika ist sehr breit und dadurch lassen sich die Nebenwirkungen nur schwer verallgemeinern. Manche Antibiotika haben neurologische Nebenwirkungen oder erhöhen den Bluthochdruck.
Tipps beim Autofahren mit Medikamenten
Wie in den Beispielen häufig genannt, sollten Sie bei Unsicherheiten auf jeden Fall Ihren Arzt fragen. Auch die Verpackungsbeilage (der Beipackzettel) kann eine wichtige Ressource sein. Das ist besonders relevant bei den Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten.
23 % der Deutschen nehmen dauerhaft mehr als drei Medikamente ein, was Wechselwirkungen sehr verbreitet macht. Hier können aber auch Arzt oder Apotheker Auskunft geben. Denn viele Medikamente sind allein wenig gefährlich, können aber in Kombination mit anderen schnell zu einer eingeschränkten Fahrtüchtigkeit führen. Eine der Wechselwirkungen mit dem größten Gefahrenpotential sind die von Medikamenten und Alkohol. Hier sollte vorsichtig gehandelt werden.
Nun gibt es aber auch viele Menschen, die erst mit Medikamenten fahrtüchtig sind. Beispielsweise ist bei manchen Diabetikern die Unterzuckerung sehr plötzlich, was zu verheerenden Gefahren im Straßenverkehr führen kann. Welche Gefahren Ihre akuten und chronischen Krankheiten bei der Sicherheit des Verkehrs darstellen, können Sie mit Ihrem Arzt besprechen. Hier erfahren Sie auch, ob und inwiefern medikamentöse Behandlung zur (Wieder-) Erlangung der Fahrtüchtigkeit führen kann.
Abschließend lässt sich sagen: Mit allen legalen Medikamenten darf man Auto fahren. Wenn aber die Fahrtüchtigkeit nach der Einnahme von Medikamenten nicht mehr gegeben ist, kann das Strafen nach sich ziehen, wenn Sie trotzdem fahren.