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Anlieger frei: Für wen gilt dieses Schild?

14. August 2023 von

Das Zusatzzeichen “Anlieger frei” haben Sie sicher schon häufiger gesehen. Ein Anliegen hat wohl jede Person, wenn sie durch die entsprechende Straße fahren will – doch mit dieser Erklärung werden Sie es im Falle einer Kontrolle schwer haben. Wir sagen Ihnen, was die Schilder “Anlieger frei” und “Anwohner frei” bedeuten, und wann Sie trotz Durchfahrtsverbot in die Zone einfahren dürfen.

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“Anlieger frei”: Rechtliche Grundlagen und Definition

Das Verkehrszeichen “Anlieger frei” ist ein Zusatzzeichen. Es ist also nur in Verbindung mit einem anderen Verkehrsschild gültig, meist sind das Durchfahrtsverbotszeichen, die zu den Vorschriftszeichen gehören. Wenn die Benutzung bestimmter Straßen aus Sicherheits- oder Ordnungsgründen beschränkt oder verboten ist, kann ein “Anlieger frei” Schild die Durchfahrt für bestimmte Personengruppen dennoch freigeben.


Luitold – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=71692668

Was ist ein “Anlieger frei” Schild?

Ein “Anlieger frei” Schild findet man häufig bei Verkehrszeichen 255 “Verbot für Krafträder” oder 250 “Durchfahrt verboten”. Es zeigt an, dass die entsprechende Straße nur befahren werden darf, wenn ein Anliegen vorliegt. Was ein relevantes Anliegen ist, ist rechtlich geregelt. Das gilt je nach Schild auch für Fahrräder – das wird häufig vergessen.

Wer ist Anlieger?

Hier stoßen wir schon auf das grundlegende Problem, denn: es existiert keine gesetzliche Definition für den Begriff Anlieger. Allerdings wurde in einigen Gerichtsurteilen die Bedeutung im Sprachgebrauch festgelegt. Ein Anlieger ist demnach eine Person,

  • die ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt,
  • die die Straße zu einer Erledigung aufsuchen muss
  • oder eine anderweitige Beziehung zum Anliegergrundstück nachweisen kann.

Das bedeutet, dass Sie auch in eine Anliegerstraße einfahren dürfen, wenn Sie jemanden besuchen möchten. Ist die Person nicht zu Hause, dann ist das ebenfalls kein Problem – allein die Besuchsabsicht genügt, um ein Anlieger frei Schild getrost ignorieren zu können. Dementsprechend ist es auch Handwerkern, Bauunternehmern und allen Personen, die von einem Anlieger beauftragt wurden erlaubt, eine Anliegerstraße zu durchfahren.

Auch, wenn Sie in der Straße einen Arzt oder Friseur aufsuchen möchten, ist die Durchfahrt erlaubt.

“Anlieger frei” auf Fahrradstraßen

Wenn ein “Anlieger frei” Schild unter dem Verkehrszeichen für eine Fahrradstraße angebracht ist, dann dürfen Sie auch mit einem Auto in diese Straße einfahren – wenn Sie ein Anliegen haben. Ein solches wäre beispielsweise ein Besuch einer Person, die in dieser Straße wohnt, oder Auslieferungen in ein Geschäft, das dort liegt.

Anliegerverkehr bei unbebauten Grundstücken: Besonderheiten

Eine Besonderheit liegt vor, wenn Anliegerverkehr für Waldgebiete oder Seen ausgeschildert ist. Eine so beschilderte Straße darf nur dann befahren werden, wenn Ihnen ein Anlieger – oder wenn es durch Allgemeinrecht geregelt ist – die ausdrückliche oder stillschweigende Erlaubnis dafür gegeben hat.

Sie dürfen ein solches Grundstück also nicht in Abwesenheit des Anliegers betreten, es sei denn, sie haben eine Erlaubnis oder es wird die Erlaubnis stillschweigend gegeben, indem beispielsweise ein Hinweisschild an einem See mit “Baden auf eigene Gefahr” aufgestellt ist. Das alleinige Anliegen reicht also bei unbebauten Grundstücken nicht aus.

“Anlieger frei”: Strafen

Wer so tut, als hätte er das “Anlieger frei” Schild nicht gesehen, – oder tatsächlich übersehen – könnte am Ende das Nachsehen haben. Denn wie sagt man so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

“Anlieger frei” als Schleichweg: Bußgeld

Oftmals ist es verlockend durch eine Anliegerstraße zu fahren, weil der Weg eine Abkürzung darstellt. Wer in Straßen mit “Anlieger frei” Schild einfährt und diese nur als Schleichweg nutzt, muss aufpassen – es kann teuer werden.

Unberechtigt in eine Anliegerstraße einzufahren kostet mit dem Auto 50 Euro Strafe, mit dem Fahrrad immerhin noch 25 Euro. Es kommt allerdings darauf an, welches Verbotsschild Sie ignoriert haben, und mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind. Der teuerste Verstoß kann Sie 100 Euro kosten.

“Anlieger frei”: parken

Wer auch noch einen Parkverstoß begeht und dort unberechtigt sein Auto abstellt, ohne Anlieger zu sein, zahlt ein Verwarnungsgeld von mindestens 55 Euro. Bußgelder werden auch verhängt, wenn ein abgemeldetes Auto ohne Kennzeichen dort parkt.

“Anlieger frei”: Wie wird es kontrolliert?

Natürlich kann die Polizei nicht an jeder Anliegerstraße warten und die durchfahrenden Fahrzeuge kontrollieren – doch ab und zu werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Wenn Sie dann keine ausreichende Begründung angeben können, weshalb Sie die Anwohnerstraße durchfahren, bekommen Sie ein Bußgeld. Sollten Sie auch noch ohne Führerschein fahren, dürfen Sie demnächst längere Zeit zu Fuß gehen.

Es kann auch sein, dass Anlieger Sie zum wiederholten mal beim Durchfahren sehen und diesen Verstoß zusammen mit einem Beweisfoto bei der Polizei melden. Sollten Sie auf dem Foto noch mit dem Handy am Steuer zu sehen sein, droht gleich noch deutlich mehr.

Anlieger frei – FAQs

Wenn Sie noch Fragen zum Thema “Anlieger frei” haben, hoffen wir, dass Ihnen diese Antworten genügen.

“Anlieger frei”: Wer darf in eine so gekennzeichnete Straße einfahren?

Eine Anliegerstraße darf nur befahren werden, wenn Sie dort wohnen, jemanden besuchen, etwas liefern oder dort beispielsweise einen Arzt aufsuchen möchten. Sie brauchen also ein begründetes Anliegen, um diese Straße nutzen zu dürfen.

“Anlieger frei”: Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße NICHT befahren?

Wenn Sie einfach nur eine Abkürzung nehmen möchten und nichts und niemanden in der betroffenen Straße brauchen oder kennen, dann dürfen Sie das Durchfahrtsverbot nicht missachten.

“Anlieger frei”: Welche Strafen folgen auf unerlaubte Durchfahrt und Parken?

Je nachdem welches Verbotsschild Sie missachten und mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind, können bis zu 100 Euro Strafe fällig werden.