Mit Cannabis Auto fahren? Vorsicht, THC-Grenze!

07. Juni 2024 von

Seit dem 1. April 2024 ist es soweit, die Freigabe von Cannabis an volljährige Personen in Deutschland ist legal – wenn auch unter verschiedensten, kontrollierten Bedingungen. Doch was ändert sich dann im Bezug auf das Autofahren – darf man Cannabis während des Fahrens zu sich nehmen?

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THC-Grenzwert beim Autofahren beschlossen

Nachdem bereits am 28. März 2024 eine Expertenkommission die Empfehlung für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC ausgesprochen hat, wurde dieser Wert nun angenommen. Am Abend des 6. Juni 2024 hat der Bundestag eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Hier die ab sofort geltenden Vorschriften im Bezug auf den Cannabiskonsum beim Autofahren:

  • THC-Grenze liegt bei 3,5 Nanogramm.
  • Dies entspricht einem vergleichbaren Blutalkoholwert von 0,2 Promille.
  • Das Autofahren nach Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist verboten.
  • Bußgelder: mehr als 3,5 Nanogramm = 500 €; Fahren bei Mischkonsum = 1.000 €
  • Fahranfänger:innen in der Probezeit dürfen kein Cannabis konsumieren, Personen unter 21 Jahren ebenfalls – Bußgeld bei Verstoß: 250 €.
  • Die Regelungen gelten für alle Verkehrsteilnehmende und sollen auch in der Schifffahrt Anwendung finden.

Mit der Legalisierung wurde auch die Grenzwert-Debatte wieder angeheizt. Fakt ist, dass der Konsum von Cannabis die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, genau wie Alkohol oder bestimmte Medikamente beim Autofahren. Eine THC-Grenze fürs Autofahren wurde deshalb schon länger diskutiert.

Während eines Autokorso solltest du auch nicht unter Einfluss von Cannabis sein.

Cannabis-Auto

Cannabis-Gesetz: Der Inhalt kurz gefasst

Wir sagen euch hier kurz zusammengefasst, was der Inhalt des Cannabis-Gesetzes ist:

  • Anbau für den Eigenkonsum: Bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den privaten oder gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Konsum dürfen angebaut werden. Dies muss in Anbauvereinigungen oder Genossenschaften passieren.
  • Besitz von Cannabis: Der Besitz von bis zu 25 Gramm sind straffrei.
  • Werbung: Es gibt ein Werbe- und Sponsoringverbot für Anbauvereinigungen und den Konsum von Cannabis.
  • Regeln für Konsum: Konsumverbot innerhalb von 200 Metern zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und in öffentlich zugänglichen Sportstätten.
  • Anbauvereinigungen: Maximal 500 Mitglieder, alle müssen erwachsen sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Weitergabe von Konsumcannabis an Mitglieder – max. 25 Gramm pro Tag und nicht mehr als 50 Gramm pro Monat.
  • Schutz von Heranwachsenden: Konsumcannabis darf an 18 bis 21-jährige Personen nur mit einem THC-Gehalt von 10 Prozent weitergegeben werden. Außerdem ist die Menge auf 30 Gramm pro Monat beschränkt.
  • Weitergabe: Abgabe des Konsumcannabis nur in reiner Form, als Marihuana oder Haschisch.

Polizei-Cannabis

Cannabis am Steuer: Welche Bestrafung droht?

Wie bereits weiter oben erwähnt, wurde nun der Gesetzesentwurf zur THC-Grenze angenommen. In § 24a StVG soll schon bald geregelt sein, welche Konsequenzen eine Überschreitung des Grenzwertes mit sich bringt:

  • Bei mehr als 3,5 Nanogramm wird ein Bußgeld von 500 € fällig.
  • Beim Fahren mit Mischkonsum Cannabis-Alkohol sind 1.000 € Bußgeld zu zahlen.
  • Fahranfänger:innen in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren dürfen kein Cannabis konsumieren. Bußgeld bei Verstoß: 250 €.
  • Die Regelungen gelten für alle Verkehrsteilnehmende, nicht nur für Autofahrer:innen.

Ob es auch Punkten in Flensburg geben wird, ist noch nicht klar. Ab wann die Fahrerlaubnis weg istwird wohl auch noch geregelt werden.

Bisher wird bei einem Verstoß auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet. Mit dieser Maßnahme ist nicht zu spaßen, denn es droht der Entzug des Führerscheins. Innerhalb von drei Monaten war nachzuweisen, dass man kein Dauerkonsument von Cannabis ist – leichter gesagt als getan. THC ist lange im Körper nachzuweisen. Wird bei der MPU noch THC nachgewiesen, ist der medizinische Test nicht bestanden.

Cannabis-Autofahren

Mit medizinischem Cannabis Auto fahren?

Grundsätzlich ist der Konsum von medizinischem Cannabis seit 2017 in Deutschland erlaubt und dabei gilt das Medikamentenprivileg. Das bedeutet, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn das Cannabis bestimmungsgemäß eingenommen wurde. Liegt eine Überdosierung vor oder werden andere Auffälligkeiten festgestellt, kann es zu einem Straftatbestand kommen.  Damit ist das Autofahren unter Einfluss von medizinischem Cannabis erstmal nicht verboten. Auch Rauchen im Auto ist generell erlaubt.

Cannabis-Auto

Wie lange ist THC nachweisbar?

Wie lange THC im Blut nachweisbar ist, hängt von verschiedenen Dingen ab.

  • Wie häufig wird Cannabis konsumiert?
  • Wie hoch war der THC-Gehalt?
  • Wie gut baut der eigene Körper das THC ab?

Dementsprechend kann keine allgemeine Aussage über die Dauer der Nachweisbarkeit von THC gemacht werden. Wir können aber ein Beispiel geben: Wenn jemand nur gelegentlich (maximal einmal die Woche) Cannabis konsumiert und der Joint dabei zu einem Drittel Gramm aus Cannabis mit einem THC-Gehalt von 10 Prozent besteht, wird man nach acht Stunden in den meisten Fällen noch mehr als ein Nanogramm THC pro Milliliter Blut nachweisen können.

Generell lässt sich THC enorm lang im Körper nachweisen. Wer einmal gekifft hat, sollte mindestens 24 Stunden mit Autofahren warten. Doch nachgewiesen werden kann Cannabis noch bis zu einem Monat lang. Bei regelmäßigem Konsum sind es sogar bis zu drei Monate – entsprechend schwierig wird es, wenn es zu einem Unfall kommt.

Cannabis vs. Alkohol – ein Vergleich

Der größte Unterschied zwischen Cannabis und Alkohol ist wohl die Abbaugeschwindigkeit des Körpers. Während Alkohol recht schnell abgebaut werden kann – man sagt 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde – sieht das bei Cannabis anders aus. Außerdem ist das Autofahren mit bis zu 0,5 Promille Alkohol erlaubt, danach drohen aber die gleichen Strafen wie beim Nachweis von mehr als 1 (bzw. künftig vermutlich 3,5) Nanogramm THC.

Für die MPU bedeutet das aber, dass die Wahrscheinlichkeit die Prüfung zu bestehen, bei Alkohol deutlich höher ist.

THC-Grenzwert Auto im Ausland

Bei den THC-Grenzwerten im Ausland gibt es unterschiedliche und sich teilweise widersprechende Angaben. Es ist häufig nicht klar, ob der THC-Grenzwert für Vollblut oder Blutserum gilt. Dementsprechend sind die folgenden Angaben nicht vollständig gesichert und sollten von dir nur zur Einordnung verwendet werden:

THC-Grenzwert Niederlande

Die Niederlange gelten ja als Eldorado des Cannabis-Konsums. Doch auch hier darf nicht bekifft Auto gefahren werden. Der Grenzwert liegt bei 3 Nanogramm oder 1 Nanogramm bei Mischkonsum mit Alkohol.

THC-Grenzwert Belgien

In Belgien sollte man den Grenzwert von 1 Nanogramm nicht überschreiten, sonst drohen saftige Strafen.

THC-Grenzwert Italien, Spanien, Frankreich

In all diesen Ländern gilt die Nulltoleranz. Das bedeutet, dass Cannabis am Steuer vollständig untersagt ist.

THC-Grenzwert Großbritannien

Hier solltest du nicht mehr als 2 Nanogramm THC im Blut haben, sonst ist der Führerschein weg und der Geldbeutel leer.