Schnell vorbeigezogen: Wann darf man rechts überholen?

07. Juni 2023 von

Ist auf der linken Spur mal wieder so eine richtige Gurke unterwegs, kitzelt es einem wahrlich in den Fingern, einfach von rechts zu überholen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Was sagt die Gesetzeslage dazu? In wenigen Fällen ist der Überholvorgang auf der rechten Spur tatsächlich gestattet. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wann Sie auf der Autobahn bedenkenlos rechts vorbeiziehen dürfen und wann nicht!

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Rechts überholen: generell verboten

Wer sich im privaten oder beruflichen Umfeld intensiv mit Gesetzestexten auseinandersetzt, wird den entsprechenden Paragraphen vielleicht benennen können – für alle, die keinen blassen Schimmer haben, sei §5 StVO erwähnt. Viel wichtiger als die Kenntnis der entsprechenden Paragraphennummer ist aber der Inhalt des Gesetzestextes: Generell ist links zu überholen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Überholen von rechts auf der Autobahn grundsätzlich verboten ist. Lassen Sie dabei die örtlich maximal zulässige Geschwindigkeit natürlich nicht aus den Augen. Es besteht zudem immer die Gefahr, Fahrzeuge im toten Winkel zu übersehen. Haben Sie ein wachsames Auge!

Völlig zurecht fragen Sie sich jetzt vermutlich, wo die Ausnahmen für dieses Überholverbot sind, denn keine Regel kommt ohne entsprechend definierte Sonderfälle. Im Folgenden Absatz erfahren Sie, wann diese Ausnahmen greifen. Befinden Sie sich schon auf der Überholspur, kann ein Spurhalteassistent helfen, diese nicht unplanmäßig wieder zu verlassen.

Rechts überholen auf der Autobahn

In der Regel gilt auf deutschen Autobahnen das Rechtsfahrgebot. Das bedeutet aber nicht, dass Sie immer auf der rechten Spur fahren sollten, egal wie schnell sie sind – vielmehr sagt es aus, dass alle Autos möglichst weit rechts auf dem Fahrstreifen unterwegs sein sollten. Dementsprechend fungieren die jeweils linken Spuren als Überholspuren. Wer allerdings von der anderen Seite eine Beschleunigungsaktion durchführen will, sollte sich dabei auf folgende Situationen – Ausnahmen, wenn man so will – beschränken:

  1. Wenn der Verkehr so dicht oder stockend ist, dass sich auf der linken Spur Fahrzeugschlangen gebildet haben – wie in einem Stau –, dürfen Sie von rechts zum Überholvorgang ansetzen. Beachten Sie aber, dass dies nur gestattet ist, wenn der Verkehr auf allen Fahrstreifen zähflüssig läuft. So fließt es mal mehr auf der linken, mal mehr auf der rechten Spur. Beachten Sie dabei, dass ein Sicherheitsabstand einzuhalten ist, der auf der Autobahn auch gerne kontrolliert wird.
  2. Sie dürfen darüber hinaus genau dann mit dezent höherer Geschwindigkeit rechts schneller fahren, wenn auf der linken Spur eine Fahrzeugschlange nicht in Bewegung ist oder nicht schneller als 60 km/h schnell fährt. Die Differenzgeschwindigkeit darf hierbei in jedem Fall maximal 20 km/h nicht überschreiten.
    Bedeutet konkret: Steht der Verkehr auf der linken Spur, ist Ihnen ein Vorbeiziehen mit maximal 20 km/h erlaubt. Fährt die links verortete Kolonne 60 km/h, dürfen Sie mit 80 km/h vorbeisausen.

Innerorts rechts überholen

Ganz einfach ausgedrückt: Auf der Autobahn gelten die genannten Regeln. Innerorts sieht das Ganze schon ein bisschen anders aus – beispielsweise an einer Ampel. Signalisiert ein Fahrzeug ganz eindeutig, dass sich der darin befindliche Fahrer als Linksabbieger outen möchte, dürfen Sie natürlich rechts überholen. Schienenfahrzeuge wie etwa Straßenbahnen müssen darüber hinaus von rechts überholt werden.

Generell gilt aber: Egal links oder rechts, Drängeln und Aufblinken ist immer eine schlechte Idee und kann auch als Nötigung im Straßenverkehr gewertet werden.

Rechts überholen: mögliche Strafen

Auch hier muss zwischen Verstößen außerorts und innerorts unterschieden werden. Missachten Sie die festgelegten Ausnahmen auf der Autobahn, drohen Ihnen eine Geldbuße von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wer innerorts von den Regelungen und deren Ausnahmen abweicht, zahlt 30 Euro Bußgeld.