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Kindersitz – Bis wann besteht Kindersitzpflicht?

26. Mai 2023 von

Cool und bequem – das sind Kindersitze meistens nicht, dafür aber sicher. Auch wenn die Kinder selbst wohl nur ungern in die Erhöhung gequetscht werden, sollten Eltern hier kein Auge zudrücken. In Deutschland gibt es nicht nur eine Kindersitzpflicht, eine Fahrt ohne diese Sicherheitsvorkehrung ist auch ganz schön gefährlich. In diesem Artikel zeigen wir, bis wann eine Kindersitzpflicht besteht, welche Sitztypen und -modelle es gibt, welcher Sitz sich für welches Alter eignet und welche Strafen zu erwarten sind, wenn man sich nicht an die Gebote hält.

⏰ Kurz zusammengefasst

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Bis wann besteht Kindersitzpflicht in Deutschland?

Bis 12 Jahren brauchen Kinder, Kleinkinder und Babys im Auto einen Kindersitz. Doch tatsächlich können Kinder auch schon vor Beendigung dieser Altersgrenze den Kindersitz verlassen, neben dem Alter ist nämlich auch eine Körpergröße festgelegt. Die Kinder müssen mindestens 1,50 Meter groß sein, bevor sie den Sitz verlassen dürfen, wenn sie jünger als 12 Jahre sind.

Kurz und knapp sind also zwei Werte relevant – das Alter, 12 Jahre, und die Größe, 1,50 Meter – bereits wenn einer der beiden Parameter erfüllt ist, gilt keine Kindersitzpflicht mehr.

Gerade bei Kindern, die zwar bereits 12 Jahre alt sind, aber noch keine 1,50 Meter groß, ist es allerdings trotzdem sinnvoll, einen Kindersitz beizubehalten. Da die Kinder noch keine genügend hohe Sitzgröße haben, verläuft der Sicherheitsgurt nicht korrekt: und immerhin gilt die Gurtpflicht.

Die genauen Regelungen können Sie in der Straßenverkehrsordnung § 21 der StVO nachlesen.

Wenn Sie gewerblich Kinder im Fahrzeug befördern, benötigen Sie außerdem einen Personenbeförderungsschein.

Warum brauchen Kinder einen Kindersitz?

Es gibt zahlreiche Sicherheitsvorteile, die der Kindersitz bietet. Damit Kleinkinder auf langweiligen Autofahrten nicht einfach den Gurt öffnen und sich somit in eine gefährliche Situationen bringen, sind Kindersitze häufig mit einer Rückhaltevorrichtung ausgestattet, die den Zugang zum Gurtöffner abschirmt – so, dass nur die Eltern das Kind abschnallen können.

Vor allem bei Säuglingen ist es wichtig, dass der Sitz an der richtigen Stelle im Auto und auch in der richtigen Richtung positioniert wird. Der Beifahrersitz ist nur geeignet, wenn Fahrer:innen den Airbag abschalten können. Ansonsten kann die Mitfahrt an dieser Stelle bei einem Unfall tödliche Folgen für das Baby haben. Sicherer ist es daher, das Kind auf die Rückbank zu setzen.

Säuglinge sollten dabei – wie auch für Sitze der Klasse 0+ vorgeschrieben – immer entgegen der Fahrtrichtung befestigt werden. Ihrem Kind sollten Sie des reinen Gewissens und der Sicherheit wegen immer den sichersten Platz im Auto vorbehalten.

Bei Säuglingen macht der Kopf meist noch das größte Gewicht am Körper aus – wird das Baby gegen die Fahrtrichtung positioniert, kann der Aufprall bei einem Unfall besser abgefedert werden und schwere Verletzungen an der Wirbelsäule sind weniger wahrscheinlich. Wichtig für eine erhöhte Sicherheit im Fahrzeug ist auch die zugrundeliegende NCAP-Crashtest-Wertung.

Welcher Kindersitz für welches Alter?

Kindersitze gibt es viele. Kreative Eltern würden womöglich auf die Idee kommen, einfach selbst eine Schale zu basteln – doch so einfach ist das nicht. Eine Babyschale oder ein Kindersitz muss den deutschen Verkehrsregeln entsprechen, und dazu die Prüfnormen UN ECE Reg. 44 oder 129 erfüllen. Nur wenn diese Vorgaben gewährleistet sind, ist die Kindersitzpflicht erfüllt.

Seit April 2008 sind übrigens nur noch Kindersitze mit den Kennzeichen ECE 44-03 oder ECE 44-04 (bzw. höher) zugelassen.

Babyschalen – Ab wann Kindersitz statt Maxi-Cosi?

Während der Maxi-Cosi (oder auch: die Babyschale) für die Kleinsten der Kleinen und damit mehr oder weniger für Säuglinge geeignet ist, können Kleinkinder ab etwa 15 Monaten auf einem Kindersitz im Auto mitfahren. Genau wie die Babyschale verfügt der Kindersitz über ein eigenes Gurtsystem, das die Mitfahrt möglichst sicher gestaltet. Den Kindersitz können Kinder bis zu einem Alter von etwa 4 Jahren nutzen.

Reboard-Sitze – Kindersitz für Kleinkinder

Reboard-Sitze sind für Kinder mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 Kilogramm und einem Alter zwischen einem und vier Jahren geeignet. Reboarder tragen ihren Namen unterdessen nicht ohne Grund: Ein Reboard-Sitz wird gegen die Fahrtrichtung angebracht und erhöht damit die Kindersicherheit um ein Vielfaches, weil Kopf und Wirbelsäule des Kindes durch die “doppelte” Federung aus Kindersitz und Lehne des Vordersitzes im Falle eines Unfalles weniger Schaden erleiden können.

Kindersitz für Heranwachsende und Sitzerhöhungen

Ist das Kind aus dem normalen Kindersitz herausgewachsen? Dann ist es möglicherweise Zeit für einen Kindersitz der Klassen II oder III, sogenannte Sitze für Heranwachsende oder auch Sitzerhöhungen. Diese sind geeignet für Kinder mit einem Körpergewicht von 15 bis 36 Kilogramm und einem Alter bis 7 bzw. 12 Jahren. Auf Sitzerhöhungen ohne Lehne oder Führungshörner sollten Sie möglichst verzichten, da diese bei einem Aufprall wenig seitlichen Schutz bieten und ein Verrutschen des Sicherheitsgurtes begünstigen.

Ab wann brauchen Kinder keinen Kindersitz mehr – Anhaltspunkte

Selbstverständlich eifern viele Kinder ihren Eltern nach und wollen möglichst schnell – wie die Coolen – auf einen Kindersitz oder eine Sitzerhöhung verzichten. Sie fragen sich, ab wann kein Kindersitz mehr nötig ist? Die Kindersitzpflicht gilt aber bis zu einem Alter von 12 Jahren oder einer Körpergröße bis 1,50 Meter.

Das heißt konkret, dass Eltern den Sprössling theoretisch ohne Kindersitz mitfahren lassen können, sobald einer der beiden Parameter – Alter oder Größe – erfüllt ist. Vor schnellem Weglassen des Sitzes raten wir jedoch ab. Ist das Kind beispielsweise schon 12 Jahre alt, aber noch zu klein, kann der Sicherheitsgurt ungünstig sitzen und das Verletzungsrisiko erhöhen, statt es zu minimieren.

Prüfnorm R 44 & R 129 – Regeln nach Gewichtsklassen und Größe

Prüfnorm R 44

Betrachten wir zunächst die Prüfnorm R 44 genauer. Sie unterteilt die Sitze in verschiedene Gewichtsklassen:

Klasse Körpergewicht
0 + unter 13 kg
I 9 bis 18 kg
II 15 bis 25 kg
III 22 bis 36 kg

Während Klasse 0+ nur entgegen der Fahrtrichtung positioniert werden darf, ist es bei den Klassen I und II egal. Diese lassen sich in und gegen die Fahrtrichtung befestigen. Bei Klasse I wird jedoch die rückwärtige Richtung empfohlen – hierfür sind sogenannte Reboard-Sitze geeignet. Erreicht das Kind Klasse III, darf der Sitz nur noch in Fahrtrichtung angewendet werden.

Besonders sicher sind indes Sitze, die sich mithilfe von Isofix befestigen lassen. Isofix bezeichnet ein System, bei dem der Kindersitz direkt mit der Karosserie des Autos verbunden werden kann. Dadurch ist der Sitz bestens gegen ein Verrutschen abgesichert.

Prüfnorm R 129

Nun werfen wir einen Blick auf die Prüfnorm R 129, auch bekannt unter dem Namen „i-Size“. Diese unterteilt Kindersitze nicht nach dem Gewicht, sondern nach der Größe der Kinder. Häufig wachsen Kinder nämlich schneller, als sie an Gewicht zunehmen.

Klasse Größe
Q0 kleiner gleich 60 cm
Q1 60 bis kleiner gleich 75 cm
Q1.5 75 bis kleiner gleich 87 cm
Q3 87 bis kleiner gleich 105 cm
Q6 105 bis kleiner gleich 125 cm
Q10 größer gleich 125 cm

Betrachtet man die Regelungen 44 und 129, erhält man den Eindruck, ständig einen neuen Sitz kaufen zu müssen, so ist es aber im Grunde nicht. Es gibt Kindersitze, die für mehrere Klassen gleichzeitig zugelassen sind. Hier ist jedoch wichtig, dass gerade Säuglinge, die erst ein paar Monate alt sind, oft aus solchen Kombiangaben ausgeschlossen sind. Die wenigsten solcher Sitze passen tatsächlich weder ab der Geburt noch bis zu einer Größe von 1,50 Metern.

Kinder ohne Kindersitz – diese Strafen drohen

Was passiert, wenn Sie den Kindersitz vergessen? Zunächst sind Bußgeldstrafen zu erwarten. Das niedrigste Verwarngeld beginnt bei 30 Euro und fällt an, wenn Sie der Kindersitzpflicht trotzen und ein Kind ohne Kindersitz transportieren. Sind mehrere ungesicherte Kinder im Wagen, erhöht sich die Strafe auf 35 Euro.

Sind die Kinder zusätzlich nicht angeschnallt, drohen 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sind mehrere Kinder nicht angeschnallt und ohne Kindersitz an Bord, werden 70 Euro fällig – und den Punkt in Flensburg bekommen Sie auch angerechnet.

Doch nicht nur Kleinkinder müssen auf einem Kindersitz transportiert werden, für Säuglinge sind Babyschalen vorgeschrieben. Hier wird seltener die Schale vergessen, allerdings positionieren viele Eltern ihr Baby falsch auf dem Sitz. Ist der Frontairbag auf dem Beifahrersitz aktiv, darf die Babyschale dort nicht positioniert werden. Missachten Fahrer:innen diese Vorschrift, sind 25 Euro zu zahlen. Wenn auf der Schale kein Hinweis zu finden war, wie der Sitz zu befestigen ist, fallen 5 Euro Strafe an.

Hier ein kurzer Überblick über die Strafen bei Kindern ohne Kindersitz:

Verstoß Strafe / Bußgeld
Kindersitz falsch eingebaut 25 Euro
Ein Kind ohne Kindersitz 30 Euro
Mehrere Kinder ohne Kindersitz 35 Euro
Ein Kind ohne Sicherung
(Missachtung der Kindersitz- und
Anschnallpflicht)
60 Euro + 1 Punkt in Flensburg
Mehrere Kinder ohne Sicherung
(Missachtung der Kindersitz- und
Anschnallpflicht)
70 Euro + 1 Punkt in Flensburg

Universalsitz, Isofix & co. – Kindersitze richtig einbauen

Ob Sitze in oder gegen die Fahrtrichtung angebracht werden sollen, hängt von der Sitzklasse ab. Wichtig ist jedoch, dass Babyschalen nur dann auf dem Beifahrersitz landen dürfen, wenn der Airbag ausgeschaltet ist.

Im Idealfall nehmen Sie sich genug Zeit und lesen die Einbauanleitung aufmerksam durch. Jeder Sitz funktioniert etwas anders, wodurch Sie erst auf der ganz sicheren Seite sind, wenn Sie genauestens über Ihr Modell Bescheid wissen.

Wichtig ist zunächst, dass der Sitz in den Wagen passt – also der Gurt lang genug ist. Bei Universalsitzen ist die Gurtlänge der meisten Autos ausreichend. Die universellen Sitze lassen sich also auf fast allen Sitzen im Auto befestigen. Ein Sitz des Typus „eingeschränkt” zeichnet sich hingegen dadurch aus, dass die herstellende Firma vorgibt, wo und wie der Sitz zu positionieren ist. Wählt die Kundschaft „semi-universal“, lässt sich der Sitz nur unter Verwendung eines Isofix-Rückhaltesystems einbauen.

Wählen Sie einen Sitz mit Isofix-Verankerung, gestaltet sich der Einbau besonders einfach und Ihr Kind ist sehr sicher befestigt. Bei dieser Sitzvariante können die Anschnallhaken des Kindersitzes einfach in den Auto-Ösen befestigt werden. Dennoch müssen die Sitze anschließend mit dem Autogurt verzurrt werden. Mittlerweile müssen Isofix-Halterungen in allen Neuwagen vorhanden sein: vor allem für Familienautos eine sinnvolle Vorschrift.

Wenn Sie mehr als ein Kind transportieren möchten, das noch einen Kindersitz braucht, so empfehlen wir Ihnen wärmstens, ein passendes Auto mit bis zu 3 Isofix-Kindersitz-Möglichkeiten zu organisieren. Sprengt die Anzahl der Köpfe die Unterbringungsmöglichkeiten in einem Fünfsitzer, muss zwangsläufig ein 7-Sitzer oder ein Auto für Großfamilien her – auf jeden Fall ein zuverlässiges Auto.

Bei Sitzen der Klasse 0+ oder I sind meist Hosenträgergurte vorhanden. Mit diesen kann das Kind sicher in der Schale befestigt werden. Zwischen Gurt und Baby sollte nicht mehr als eine Hand breit Luft sein.

Im Grunde gibt es drei Sitzvarianten: die Babyschale für Säuglinge bis unter 13 Kilogramm (0+), die Reboard-Sitze (I), die für Kinder mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 Kilogramm gelten und Kindersitze für Heranwachsende (II und III), die sich bereits am Ende der Kindersitzpflicht befinden. Bei den letzten Klassen (II und III) rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) zu Sitzen mit eigener schalenförmiger Lehne. Einfache Sitzerhöhungen sollten nicht gewählt werden, da diese bei einem Seitenaufprall keinen Schutz bieten.

Kindersitzpflicht – Ausland, Sondersituationen & Ausnahmen

Ab in den Urlaub – sofern Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder nicht gerade zuhause lassen wollen, ist es ratsam, sich über die Lage bezüglich der Kindersitzpflicht im Ausland kundig zu machen. Die Regularien zur Kindersitzpflicht variieren nämlich stark und ziehen außerdem andere und häufig auch höhere Strafzahlungen nach sich – je nach Reglement ist somit nicht nur Ihr Geldbeutel, sondern auch Ihr mitfahrender Sprössling gefährdet.

Kindersitzpflicht im Ausland?

Ob Pflicht oder nicht, eigentlich sollten Sie Ihre Kinder alleine aus Sicherheitsgründen immer auf einen Kindersitz setzen. In anderen Ländern sind die Vorschriften teilweise sogar umfangreicher und strenger als in Deutschland; die Bußgelder können dabei stark von den deutschen Werten abweichen. Ein Verstoß im Ausland kann daher sehr teuer werden.

  • Kindersitzpflicht in der Schweiz: Hier gilt auch die EDE Regelung Nr. 44.
  • Kindersitzpflicht in Österreich: Kinder müssen in Österreich bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahres auf Kindersitzen mitfahren oder größer als 1,50 Meter sein.
  • Kindersitzpflicht in Belgien und Spanien: Die Kindersitzpflicht greift hier bis zu einer Größe von 1,35 Metern.
  • Kindersitzpflicht in Frankreich: In Frankreich liegt die Altersgrenze für Kindersitze bei 10 Jahren.

Kindersitz vorne auf dem Beifahrersitz – was gilt?

Von Rechts wegen können Kinder jeglichen Alters auch auf dem Beifahrersitz Platz nehmen – ein geeigneter und nach Prüfnorm zertifizierter Kindersitz ist für Kinder unter 12 Jahren oder mit weniger als 1,50 Meter Körpergröße Pflicht, auch vorne. Wie Sie einen Kindersitz auf dem Beifahrersitz befestigen dürfen und ob das überhaupt erlaubt ist, hängt von dem jeweiligen Kindersitzmodell ab.

Handelt es sich noch um ein Baby oder ein Kleinkind, welches im Reboard-Sitz transportiert werden soll, müssen Sie bei einer Lagerung auf dem Beifahrersitz zwingend darauf achten, dass der Frontairbag abgeschaltet ist – ansonsten drohen dem Kind bei einem Aufprall des Autos schwere Verletzungen.

Ausnahmen der Kindersitzpflicht

Es gibt tatsächlich Situationen, in denen die Kindersitzpflicht nicht gilt. Obgleich Sie in solchen Momenten keine Strafe erwartet, sollten Sie nicht immer Gebrauch von solchen Ausnahmen machen. Ihr Kind ist sicherer im Kindersitz – so viel steht fest.

Dennoch stellen wir Ihnen kurz vor, wann Sie rein rechtlich auf einen Extrasitz verzichten dürfen:

  • Kraftomnibusse, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen: Fahren Sie mit Ihrem Kind oder Säugling in einem Bus, ist keine Kindersitzpflicht gegeben.
  • Zu wenig Platz im Auto: Wenn aufgrund eines Kindersitzes nicht alle Mitfahrenden in den Wagen passen, darf, wenn das Kind mindestens 3 Jahre alt ist, auf den Sitz verzichtet werden.
  • Die Befestigung des Sitzes ist nicht möglich.
  • Ausnahme für den Personentransport: In Taxen und Linienbussen besteht in der Regel keine Kindersitzpflicht.