Parkscheibe richtig einstellen – Ankunftszeit, Aufrunden, Bußgelder

07. August 2023 von

Ihr kurzer Aufenthalt in der Bäckerei war von Erfolg gekrönt: Sie konnten das Brot Ihrer Wahl ergattern – doch was ist das? Ein Knöllchen an Ihrer Windschutzscheibe! Delikt: Parken ohne Parkscheibe. So etwas kann schnell passieren, daher sollten Sie in Zukunft darauf achten, wo Sie Ihre Parkscheibe auslegen müssen. Damit Sie wissen, wie Sie Ihre Parkscheibe richtig einstellen, welche Bußgelder bei falsch eingestellten Parkscheiben drohen und wie eine Parkscheibe aussehen muss, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

⏰ Kurz zusammengefasst

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Parkscheibe richtig einstellen – die Ankunftszeit

“Wie stellt man eine Parkscheibe richtig ein?” Was man als banale Frage abtun könnte, ist im Straßenverkehr jedoch strengstens geregelt. Eine Parkscheibe haben Sie genau dann richtig eingestellt, wenn Sie sie auf die nächste halbe Stunde nach Ihrer Ankunftszeit drehen. Bevor Sie also die Parkscheibe stellen und Ihr Auto verlassen, blicken Sie auf die Uhr, um Ihre Ankunftszeit festzustellen.

Konkret bedeutet das: Angenommen, Sie führen gerade ein Einparkmanöver seitlich parallel zum Straßenrand durch und sinnen auf einen Stellplatz vor Ihrem Friseursalon. Sie sehen, dass Sie eine Parkscheibe benötigen, eine Stunde darf auf dem Parkplatz maximal verweilt werden. Ein Blick auf die Uhr offenbart, dass es 09:35 Uhr ist. Also stellen Sie Ihre Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde ein, nämlich auf 10 Uhr. Somit dürfen Sie bis 11 Uhr auf dem Parkplatz parken.

Wann darf man bei der Parkscheibe aufrunden?

Es ist Ihnen nicht nur gestattet, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie die Parkscheibe stets auf die nächste halbe Stunde auf der Parkscheibe aufrunden. Das heißt, dass Sie Ihre Parkscheibe immer entweder auf eine ganze Zahl oder genau auf die Mitte zwischen zwei Zahlen einstellen müssen, je nachdem, wie viel Uhr es bei Ihrer Ankunft ist.

Elektronische Parkscheibe einstellen – so geht’s

Bei einer elektronischen Parkscheibe ist die Uhrzeiteinstellung an das Abschalten des Motors geknüpft. Die Zeit darf aber nicht weiterlaufen, sondern muss die Uhrzeit des Abstellens konstant anzeigen. Daher ist es wichtig, dass Ihre elektronische Parkscheibe über eine Typengenehmigung verfügt – außerdem hagelt es ein Bußgeld, wenn die Parkscheibe keine sachgemäße Betriebserlaubnis hat.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Artikel zu elektronischen Parkscheiben. Eine Betriebserlaubnis benötigen Sie im Übrigen auch, um Ihr Auto zulassen zu können. Fahren ohne Zulassung ist nämlich kein Kavaliersdelikt.

Wann braucht man eine Parkscheibe?

Eine Parkscheibe müssen Sie grundsätzlich immer dann hinter Ihrer Windschutzscheibe platzieren, wenn Sie das entsprechende Verkehrszeichen am Straßenrand sehen. Auf dem Verkehrsschild sind eine Parkscheibe und die dazugehörige Höchstparkdauer abgebildet.

Parken Sie in einem Gebiet mit Parkscheinautomat und der Automat ist nicht funktionstüchtig? Auch in diesem Falle verwenden Sie eine Parkscheibe – die Höchstparkdauer richtet sich nach der auf dem Parkscheinautomaten angegebenen maximalen Parkzeit. Leider hilft die Parkscheibe nicht in Arealen, wo Anwohnerparken gilt.

Ist Ihre Zeit bereits abgelaufen? Bestimmt geraten Sie in Versuchung, die Parkscheibe einfach weiterzudrehen oder zwei, drei Zentimeter mit dem Auto vorzufahren, um den Anschein zu erwecken, Sie wären ein Neuankömmling. Diese Maßnahmen sind jedoch verboten und ziehen teilweise hohe Bußgelder nach sich.

Mehr dazu erfahren Sie im Absatz zu möglichen Strafen. Ordentlich Bußgelder hagelt es übrigens auch beim Falschparken.

StVo – Diese Regeln gelten für Parkscheiben

Es wäre doch gelacht, wenn nicht nur die genaue Nutzung, sondern auch das Aussehen der Parkscheibe präzise in der StVo vorgeschrieben wäre. Sie lachen wirklich? Tatsächlich gibt es genaue Vorschriften, wie eine Parkscheibe auszusehen hat und wie nicht. Abweichungen können mit Bußgeldern geahndet werden.

Konkret muss eine Parkscheibe aus einem blauen Rechteck mit 15 Zentimetern Höhe und 11 Zentimetern Breite bestehen. Das Ziffernblatt zeigt eine Einteilung in volle und in halbe Stunden. Außerdem darf die Parkscheibe ausschließlich nach DIN 1451 beschriftet sein und keine anderen Schriftarten und Ziffern aufweisen. Wer sich eine rosa Parkscheibe zulegen wollte, muss leider auch enttäuscht werden: Zulässig sind nur Farben nach DIN 6171. Alle anderen Formate sind nicht gestattet.

So platzieren Sie die Parkscheibe

Zwar ist genau geregelt, wie eine Parkscheibe auszusehen hat und wie sie einzustellen ist, aber streng genommen existiert keine Vorschrift bezüglich des Auslageortes im Auto. Sollten Sie sich allerdings einen Spaß erlauben und die Parkscheibe hinter dem abgedunkelten Seitenfenster des linken Rücksitzes anbringen, werden Ordnungsbeamtinnen und -beamte wohl eher nicht gnädig mit Ihnen sein. Am besten legen Sie Ihre Parkscheibe gut sichtbar auf das Armaturenbrett hinter der Frontscheibe – so gehen Sie sicher, dass die Parkscheibe in jedem Fall direkt und gut erkannt wird.

Einige Füchse unter Ihnen werden sich sicher bereits fragen, was zu tun ist, wenn winterliche Bedingungen auf den Straßen mitsamt Untersteuer- und Schleudergefahr herrschen. Immerhin könnte die Autofront sowie die Frontscheibe ja eingeschneit oder teilweise eingeeist sein. Müssen Sie in einem solchen Fall dafür sorgen, dass die Parkscheibe dennoch gut sichtbar ist? Nein, tatsächlich genügt es, wenn Sie sicherstellen, dass die Scheibe bei normalen Wetterbedingungen von außen zu sehen ist.

Parken ohne Parkscheibe – mögliche Strafen

Da die Nutzung sowie das Erscheinungsbild einer Parkscheibe so penibel definiert sind, ist es kein Wunder, dass bei fehlerhafter Verwendung oder unsachgemäßem Aussehen der Scheibe eine Strafe verhängt wird. Im Folgenden erfahren Sie, welche Strafen möglich sind:

Parkscheibe falsch eingestellt

Sie haben die falsche Ankunftszeit auf Ihrer Parkscheibe eingestellt oder eine Einstellung zwischen dem Mittelstrich und einer vollen Uhrzeit gewählt? Werden Sie von Mitarbeiter:innen der Verkehrsüberwachung der falschen Einstellung überführt, wird ein Bußgeld zwischen 20 und 40 Euro verhängt. Abhängig ist die Höhe der Strafzahlung von der bisherigen Parkdauer oder Standdauer.

Bei einer Parkzeit von bis zu 30 Minuten sind es 20 Euro, für bis zu einer Stunde zahlen Sie 25 Euro, für bis zu zwei Stunden 30 Euro und für bis zu 3 Stunden 35 Euro. Über 3 Stunden Parkdauer mit falsch eingesteller Parkscheibe kosten 40 Euro.

Parkscheibe vergessen – Bußgeld

Parkscheibe vergessen? In solchen Fällen gelten dieselben Bußgelder wie bei einer falsch eingestellten Parkscheibe, also zwischen 20 und 40 Euro: Bis zu 30 Minuten ohne Parkscheibe kosten Sie 20 Euro, bis zu einer Stunde 25 Euro, bis zu zwei Stunden 30 Euro, bis zu 3 Stunden 35 Euro. Auch hier werden ab 3 Stunden 40 Euro fällig.

Parkscheibe weiterdrehen – ist das erlaubt?

Es könnte so einfach sein – die Parkzeit ist abgelaufen, aber Sie als listiger Autofahrer haben sich schon längst überlegt, die Scheibe einfach weiterzudrehen. Zu Ihrem Leidwesen ist diese Praktik streng verboten. Fällt Ihre Aktion auf, wird das Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ablauf der maximalen Parkdauer mit den gleichen Bußgeldbeträgen geahndet wie die Falscheinstellung und das Vergessen der Parkscheibe. Auch ein kurzes Vor- und Zurückrollen mit dem Fahrzeug verlängert die Parkdauer nicht.

Die einzige Möglichkeit, vollkommen legal Ihre Parkzeit zu verlängern, besteht darin, den Parkplatz vorerst freizugeben und einmal um den Block zu fahren. Ist Ihr ehemaliger Parkplatz sodann noch frei, dürfen Sie ihn erneut belegen. Die Parkzeit geht von vorne los.

Keine Parkscheibe auf dem Supermarktparkplatz

Wenn nicht anders angegeben, dürfen Sie auf Supermarktparkplätzen die zur Verfügung gestellten Stellplätze entgeltfrei nutzen. Dies verstehen Supermarktketten und Geschäfte als Teil Ihrer Serviceleistung für die Kundschaft. Auf einigen Parkplätzen bei Supermärkten können E-Auto-Besitzer:innen zudem Ihren Stromer kostenlos laden.

Genauso haben die Supermärkte und Parkplatzinhaber:innen aber ein Interesse daran, dass auch wirklich nur die zahlende Kundschaft auf dem Parkplatz verweilt – Mitarbeiter:innen anderer Geschäfte oder Firmen sowie Dauerparker sollen weitestgehend vermieden werden.

Weil es sich bei dem Parkplatz in diesem Fall um Privatgrund handelt, können Parkplatzbetreriber:innen mit Beschränkungen sicherstellen, dass tatsächlich nur Kundschaft den Parkplatz für die Dauer ihres Einkaufes nutzt. Eine solche Beschränkung ist beispielsweise die Parkscheiben-Pflicht. Halten Sie sich nicht daran, können Sie abgeschleppt oder mit Vertragsstrafen belegt werden.