Welche Strafe droht beim Fahren ohne Zulassung?

17. November 2022 von

Oft wird unterschätzt, wie viel bürokratischen Mehraufwand mit dem Fahren und Besitzen eines Autos einhergeht. Wie kommt man zum Beispiel zur Zulassungsstelle wenn das Fahren ohne Zulassung nicht erlaubt ist? Diese und noch viele weitere Fragen rund um das Thema Zulassung erfahren Sie hier von Ihrem Auto-Experten carwow.

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Was gilt als Fahren ohne Zulassung?

Zuerst muss festgehalten werden, dass Fahren ohne Zulassung nicht erlaubt ist, und Strafen nach sich ziehen kann. Mit der Zulassung ist das Kennzeichen eng verbunden. Daher gilt eine drohende Strafe auch, wenn Sie ohne Kennzeichen fahren. Das gilt auch, wenn Sie ein Auto selbst abschleppen, und es nicht angemeldet ist.

Sie freuen sich sicher über Ihr neues Auto, aber es ist noch einiges zu erledigen. Damit Sie Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen dürfen, brauchen Sie eine Zulassung der örtlichen Kraftfahrt-Zulassungsbehörde. Diese örtliche Gebundenheit wird durch den Stempel auf dem Kennzeichen verdeutlicht. Die Zulassungsbehörde stellt auch den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) aus, den man als Nachweis für Verkehrstüchtigkeit und amtliche Registrierung verstehen kann.

Für die Betriebserlaubnis müssen eine Typengenehmigung, elektronische Versicherungsbestätigung und ein Bericht der letzten Hauptuntersuchung (TÜV) vorliegen. Dementsprechend verfügt ein Auto nach einem Katalysator-Diebstahl auch nicht mehr über die Betriebserlaubnis und darf nicht mehr gefahren werden.

Der Versicherungsschutz ist hierbei besonders wichtig, denn auch das Fahren ohne gültige Versicherung kann erhebliche Strafen nach sich ziehen. Ohne Versicherung wird Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde allerdings kein Kennzeichen zuteilen und keine Zulassungsbescheinigung ausstellen. Im Anschluss werden durch die Meldestelle Ihre Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten an das Kraftfahrtbundesamt (KBA), das Hauptzollamt und das Versicherungsamt weitergegeben.

Deshalb bekommen Sie trotz Schufa eine Kfz-Versicherung – gesetzlich vorgeschrieben ist Haftpflicht.

Das ist viel bürokratischen Aufwand, deshalb könnten Sie hier und da auf die Idee kommen, ohne Zulassung zu fahren. Zum Beispiel haben Sie vielleicht ein neues Fahrzeug, und wollen nicht so lange warten, bis sich die bürokratischen Räder in Bewegung gesetzt haben. Aber was ist, wenn das Auto eine Zulassung hatte und diese abgelaufen ist? Dieser Fall kann bei Kurzzeitkennzeichen und Saisonkennzeichen schnell passieren.

Die Zulassung läuft auch aus, wenn die Kfz-Steuer nicht erbracht wird. Ein weiteres Szenario kann sein, dass Ihnen der TÜV abgelaufen ist und Sie es entweder nicht bemerken oder noch keine Gelegenheit hatten, sich darum zu kümmern. In allen der bisher genannten Situationen gilt: Fahren ohne Zulassung. Allerdings gibt es tatsächlich Situationen, in welchen es sehr wohl erlaubt ist, ohne Zulassung zu fahren.

Wann darf man ohne Zulassung fahren?

Es gibt motorisierte Fahrzeuge, die keine Zulassung brauchen. Das sind zum Beispiel elektronische Mobilitätshilfen, Mopeds oder Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Land- und Forstwirtschaft in Verwendung sind. Ein Anhänger hingegen muss zugelassen sein und auch hier kann das Fahren ohne Zulassung eine Strafe nach sich ziehen.

Bei allen Autofahrten, die direkt mit der Zulassung zu tun haben, darf auch ohne Zulassung gefahren werden. Zum Beispiel kann die Zulassungsstelle ohne Plakette auf dem Kennzeichen angesteuert werden. Dafür muss der Wagen aber versichert sein. Wenn Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung anfordern, die Sie für die Zulassung benötigen, können Sie auch bei Ihrer Versicherung ankündigen, dass Sie ohne Zulassung zur Zulassungstelle fahren werden.

So kann ein eindeutiger Versicherungsschutz sichergestellt werden. Bitte beachten Sie, dass nur direkte Fahrten innerhalb des eigenen oder eines angrenzenden Bezirks zulässig sind. Kaufen Sie sich daher keine Bockwurst auf dem Weg zur Zulassungsstelle. Diese können Sie dann zur Feier der neuen Zulassung genießen, wenn der Prozess abgeschlossen ist.

Ist eine Fahrt zum TÜV ohne Zulassung erlaubt?

Bei der Fahrt zum TÜV ohne Zulassung verhält es sich ähnlich. Nur der direkte Weg ist erlaubt und Sie dürfen nur zu einem TÜV in Ihrem oder einem angrenzenden Bezirk fahren. Diese Regelung soll verhindern, dass Sie ohne Zulassung quer durch die Republik fahren. Wenn Sie das aber beachten steht Ihrer Fahrt nichts mehr im Wege.

Fahren ohne Zulassung: Welche Strafen gibt es?

Wenn Sie die bisher besprochenen Vorgaben nicht erfüllen, kann es zu Strafen für das Fahren ohne Zulassung kommen.

Fahren ohne Zulassung … Strafe
… auf öffentlichen Straßen 70 € + 1 Punkt
… Saisonkennzeichen abgelaufen 50 €
… Kurzzeitkennzeichen abgelaufen 50 €
… TÜV 2 bis 4 Monate abgelaufen 25 €
… TÜV 4 bis 8 Monate abgelaufen 60 € + 1 Punkt
… TÜV mehr als 8 Monate abgelaufen 75 € +1 Punkt

Diese Strafen scheinen auf den ersten Blick nicht hoch, das große finanzielle Risiko entsteht dadurch, dass in den meisten Fällen der Versicherungsschutz mit einer fehlenden Zulassung verfällt. Eine der wenigen Möglichkeiten, wie es zu Fahren ohne Kennzeichen, aber mit Versicherung kommen kann, ist, wenn die Zulassung durch das Nicht-Bezahlen der Kfz-Steuer verfällt.

Ohne Versicherungsschutz zu fahren ist eine Straftat, da eine Haftpflichtversicherung für das Auto verpflichtend ist. Als Folge des nicht gegebenen Versicherungsschutzes droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten, der Entzug des Führerscheins oder ein Bußgeld von bis zu 180 Tagessätzen. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, ob ein Gericht entscheidet, ob hier fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.

Des Weiteren muss bei einem Unfall jeder entstandene Schaden selbst bezahlt werden. Gesetzlich verpflichtend ist aber nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung: Teil- oder Vollkaskoversicherungen sind freiwillig.