Von der Straße genommen: Auto abmelden – Ablauf, Unterlagen und Kosten

17. November 2022 von

Auch wenn es einem ans Herz gewachsen ist, irgendwann kommt die Zeit, da muss man eine Entscheidung treffen: Behalte ich mein altes Auto, oder kaufe ich ein Neues? Fällt die Entscheidung für den Neuwagen, müssen Sie Ihr altes Fahrzeug richtig abmelden. Auf was Sie dabei achten sollten, sagen wir Ihnen.

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Wann und warum muss ein Auto abgemeldet werden?

Der gängigste Grund für eine Abmeldung ist, wenn das Fahrzeug verkauft werden soll – entweder, weil man eine andere Kategorie braucht oder, um erhöhten Wertverlust zu vermeiden. Ist das Auto abgemeldet, darf es weder gefahren noch auf einem öffentlichen Platz abgestellt werden. Doch neben dem Verkauf gibt es noch andere Gründe, warum man sein Auto abmelden möchte oder muss:

Wenn einem das Auto gestohlen wurde, dann ist natürlich als erstes eine Anzeige bei der Polizei nötig, danach sollten Sie das Fahrzeug abmelden, wenn es nicht mehr auftaucht. Hinweis: Es kommt immer häufiger vor, dass auch nur das Kennzeichen geklaut wird. Auch hier sollten Sie unbedingt zur Polizei gehen.

  • Totalschaden

Kostet die Reparatur eines Unfallschadens mehr, als das Fahrzeug noch wert ist, dann nennt man das Totalschaden. In diesem Fall können Sie das Auto nicht mehr fahren, eine Abmeldung ist nötig.

Vielen erscheint es finanziell nicht mehr möglich, ein Auto zu besitzen. In diesen Fällen wird das Auto dann meist verkauft, auch hier meldet man es normalerweise vorher ab. Vor allem, wenn das Auto ins Ausland verkauft werden soll.

  • Fahrzeug nicht mehr funktionstüchtig

Ein defektes Auto, bei dem die Besitzerin oder der Besitzer kein Geld für eine Reparatur mehr investieren möchte, sollte zeitnah abgemeldet werden.

  • Persönliche Gründe z.B. Verzicht auf Auto

Immer mehr Menschen möchten gerne aus verschiedenen Gründen auf ein Fahrzeug verzichten – auch freiwillig. Auch dann muss ein Auto natürlich ordnungsgemäß abgemeldet werden.

Soll das Auto aus den unterschiedlichsten Gründen möglichst schnell verkauft werden, bietet es sich an, das Auto vorher abzumelden. Zwar ist dann eine Probefahrt für Käufer:innen nicht mehr möglich, aber dafür läuft man keine Gefahr, dass neue Eigner:innen das Auto nicht sachgemäß ummelden.

  • Tod der Halterin oder des Halters

Ist die eigentliche Fahrzeugeigentümerin oder der Fahrzeugeigentümer verstorben, muss der Wagen zeitnah umgemeldet oder – sofern keiner mehr Interesse an dem Auto bekundet – abgemeldet und aus dem Straßenverkehr entfernt werden.

  • Auto vorübergehend abmelden

Wenn Sie sich ein neues Auto kaufen, das alte aber weder privat verkaufen noch verschrotten lassen wollen, dann gibt es noch die Möglichkeit, es einzulagern. Dafür müssen Sie es vorher natürlich auch erst abmelden – nach sieben Jahren erlischt die Betriebserlaubnis des Autos, sofern es nicht wiederangemeldet oder verschrottet worden ist. Da sollte man lieber vorher über einen Verkauf nachdenken und sich Zeit für ein aussagekräftiges Inserat und gute Bilder nehmen. Eine komplett neue Abnahme durch den TÜV wäre dann die Konsequenz, wenn Sie das Auto weiterhin fahren möchten. Das ist allerdings aufwändig und teuer, deshalb sollten Sie innerhalb der sieben Jahre eine Entscheidung treffen.

Ist das Auto einmal abgemeldet, darf es nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abgestellt werden.

Ablauf: So funktioniert das Abmelden

Um Ihr Auto abzumelden – oder auch fürs Auto ummelden –, setzen Sie sich mit einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Verbindung. Beim Abmelden eines Autos ist es egal, ob sich die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort befindet. Melden Sie ein Auto an oder um, muss die Behörde für Ihren Wohnort zuständig sein.

Sie können Ihr Fahrzeug entweder online oder vor Ort abmelden:

Auto online abmelden

Seit ein paar Jahren ist es bei einigen Zulassungsstellen möglich, dass Sie Ihr Auto auch online an- um- oder abmelden. Das nennt sich internetbasierte Kfz-Fahrzeugzulassung oder kurz i-Kfz. Das macht vor allem dann Sinn, wenn Sie sich einen Neuwagen gekauft haben und Ihr Kennzeichen behalten wollen. Dann können Sie sich dieses gleich wieder reservieren, ohne persönlich zur Zulassungsstelle gehen zu müssen.

Online Auto abmelden: Voraussetzungen

Allerdings ist eine Online-Abmeldung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Fahrzeug erstmalig nach dem 1.1.2015 zugelassen
  • Fahrzeug verfügt über Kennzeichen mit Stempelplaketten und Sicherheitscodes
  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion verfügbar
  • Ausweis-Lesegerät oder Smartphone mit entsprechender App nötig

Achten Sie darauf, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen, ansonsten ist es besser, Sie nehmen den traditionellen Weg.

So läuft die Online Abmeldung Ihres Fahrzeugs

Folgende Schritte sind zur internetgestützten Abmeldung des Autos durchzuführen:

1. Rufen Sie das Online-Portal iKfz auf.

2. Weisen Sie Ihre Identität mithilfe eines (elektronischen Ausweisdokuments nach

3. Legen Sie den Code auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief) frei.

4. Ziehen Sie die Abdeckung der Stempelplaketten der Kfz‐Kennzeichen ab.

5. Tragen Sie die Sicherheitscodes in das Antragsformular ein.

6. Falls Sie das Fahrzeug später in demselben Zulassungsbezirk mit demselben Kennzeichen wieder zulassen wollen, können Sie das Kennzeichen im Antragsformular reservieren lassen.

7. Bezahlen Sie die geforderte Gebühr.

8. Überprüfen Sie nochmal Ihre Angaben und bestätigen Sie die Antragsstellung. Die Zulassungsbehörde kümmert sich um die Abmeldung Ihres Fahrzeuges.

Auto bei Zulassungsstelle abmelden

Der klassische Weg führt in die Zulassungsstelle Ihrer Wahl. Hier nimmt eine mitarbeitende Person Ihre Daten auf und entwertet Ihr Kennzeichen. Dabei werden die Tüv-Plaketten für die Haupt- und Abgasuntersuchung sowie das Siegel des jeweiligen Landkreises abgekratzt.

Wenn Sie Ihr Kennzeichen gleich wieder für Ihr neues Auto übernehmen möchten, dann können Sie es sofort wieder reservieren, zahlen aber erneut den Betrag von ca. 10 Euro für ein Wunschkennzeichen.

Auto abmelden mit Vollmacht

Haben Sie als Fahrzeughalter:in höchstpersönlich keine Zeit, das Auto abzumelden, können Sie auch jemand anderes zur Behörde schicken. Hierfür benötigt die bevollmächtigte Person Ihrer Wahl eine schriftliche Vollmacht mit Angaben zur Person, zum Wohnsitz und zur gewünschten Aktion, die auf der Behörde durchgeführt werden soll. Außerdem sollten Sie Ihren Personalausweis mitgeben. Wollen Sie Ihr Auto privat verkaufen oder selbst eines von privat erwerben, so können Sie die Abmeldung des Fahrzeuges einfach an jemand Vertrauten abtreten.

Haben Sie Ihren Wagen an einen Autohändler verkauft, profitieren Sie häufig von der Möglichkeit, das Auto direkt online abmelden zu lassen. Viele Händler bieten diesen Service von Haus aus an, da sie über einen direkten Zugang zum Abmeldeportal verfügen.

Diese Unterlagen brauchen Sie zum Abmelden des Autos

Die Unterlagen für den Verkauf eines Autos ähneln denen, die Sie auch für die Abmeldung brauchen. Was braucht man zum Auto Abmelden? Hier haben wir alle notwendigen Unterlagen für Sie aufgelistet:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kfz-Kennzeichen des Autos
  • TÜV-Bericht
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwertungsnachweis (nur für Außerbetriebnahme nötig)

Was kostet es, ein Auto abzumelden?

Ganz umsonst ist die Abmeldung nicht, denn schließlich ist ein gewisser Arbeitsaufwand damit verbunden. Allerdings halten sich die Kosten mit maximal 10 Euro völlig in Grenzen. Das Abmelden ist günstiger als das Um- oder Anmelden eines Autos.

Was allerdings teuer werden kann, ist eine Zwangsstilllegung. Diese kann behördlich angeordnet werden, wenn beispielsweise die Versicherungsbeiträge mehrfach nicht bezahlt wurden, oder das Fahrzeug eine Gefahr im Straßenverkehr darstellt. Diese Art der Stilllegung ist von der Halterin oder dem Halter sicher nicht erwünscht, wird aber erzwungen – und kostet bis zu 300 Euro.

Häufige Fragen zum Thema Auto abmelden

Was ist der Unterschied zwischen stilllegen und abmelden?

Ganz einfach – es gibt keinen. Es sind zwei Bezeichnungen für den gleichen Fall. Ob man das Auto abmeldet oder stilllegt ist egal, es ist in beiden Fällen außer Betrieb gesetzt. Die Außerbetriebsetzung ist ein Wort aus der deutschen Beamtensprache.

Bis ins Jahr 2007 gab es noch die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung. Mittlerweile spricht man entweder von einem zugelassenen oder außer Betrieb gesetzten Fahrzeug, ohne weitere Unterscheidung.

Wie kann ich mein Auto endgültig außer Betrieb setzen?

Es gibt auch die Möglichkeit, ein Fahrzeug endgültig abzumelden. Dabei muss der letzte Weg Ihres Autos dann in die Schrottpresse führen, denn für eine Außerbetriebsetzung ist ein Verwertungsnachweis des Entsorgungsbetriebs notwendig. Im Fahrzeugschein wird dann vermerkt, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde.

Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugschein oder -Brief abmelden?

Streng genommen können Sie ohne diese beiden Papiere nichts ausrichten. Falls die Zulassungsstelle gnädig mit Ihnen ist, drückt sie bei einem nicht vorhandenen Fahrzeugschein vielleicht nochmal ein Auge zu, aber ohne Fahrzeugbrief wird Ihnen eine Abmeldung nicht gelingen. Sollten diese Unterlagen verloren gegangen sein, ist vor der Abmeldung eine Verlustanzeige zu stellen.

Kann ich nach der Abmeldung mein Kennzeichen behalten?

Sowohl online als auch vor Ort bei der Zulassungsbehörde können Sie festlegen, dass Sie das bisherige Kennzeichen gerne wiederverwenden würden. Es wird sodann für Sie reserviert und Sie können Ihr Kennzeichen behalten.