Dein Weg zum neuen Auto
Die Bundesregierung hat eine neue E-Auto-Förderung vorgestellt. Das Programm gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026 und wir haben alles Wichtige dazu im Überblick.
Wie sieht die neue Förderung aus?
Die aktuellen Rahmenbedingungen der E-Auto-Förderung sehen wie folgt aus:
- Start: Rückwirkend ab 1. Januar 2026 (Datum der Neuzulassung ausschlaggebend)
- Förderung von 1.500 bis 6.000 € je nach Auto, Einkommen und Anzahl der Kinder im Haushalt
- 3.000 € Basis-Prämie für E-Autos und 1.500 € für Plug-in-Hybride und Autos mit Range Extendern
- Plug-in Hybride und Range Extender Fahrzeuge förderfähig, falls: CO2 Ausstoß maximal 60 Gramm CO2 pro km ODER rein elektrische Reichweite mindestens 80 km
- Gilt nur für Neuwagen ohne Obergrenze beim Listenpreis
- 500 € Prämie pro Kind zusätzlich bis maximal 1.000 € (Bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
- Für Haushalte mit bis zu 80.000 € (bzw. 90.000 € bei zwei Kindern unter 18 Jahren) zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
- Anträge erfolgen über Online-Portal vsl. ab Mai 2026, Antrag spätestens ein Jahr nach Fahrzeugzulassung stellen
- Mindesthaltdauer von 36 Monaten des nach Erstzulassung für die Fahrzeuge
- Zunächst alle Fahrzeuge, aber später könnten EU-Präferenzregeln für den Produktionsstandort folgen
- Prämie wird beim Kauf nicht vom Fahrzeugpreis abgezogen, sondern nach erfolgreicher Prüfung von der zuständigen Behörde ausgezahlt
Unter die neue Förderung würden beliebte E-Auto-Modelle wie der VW ID.3, Skoda Elroq oder Kia EV3 fallen. Aber auch größere Modelle wie der Hyundai Ioniq 5 oder das Tesla Model Y könnten profitieren. Weitere Elektroautos und Plug-in Hybride findest du auf unserer Übersicht der 20 Top-E-Autos und Plug-in Hybride, die von der Förderung profitieren könnten. Die Prämie soll über ein Portal im Internet beantragt werden können, dieses ist momentan jedoch noch nicht freigeschaltet. Die ersten Anträge sollen ab Mai gestellt werden können.
Förderbetrag steht fest – 1.500 bis 6.000 € Kaufprämie
Die Höhe der E-Auto-Förderung 2026 bestimmt sich nach Auto, Einkommen sowie der Anzahl der Kinder im Haushalt. Grundsätzlich gelten folgende Bedingungen:
- Haushalte mit bis zu 80.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen
- Pro Kind im Haushalt erhöht sich die Grenze um 5.000 € bis zu 90.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen
- Der Basis-Förderbetrag beträgt 3.000 € beim Kauf von E-Autos (1.500 € bei Plug-in Hybriden bzw. Range Extendern)
- Pro Kind im Haushalt erhöht sich die Prämie um 500 € bis zum Maximum von 1.000 € extra. (2 Kinder unter 18 Jahren werden berücksichtigt)
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Soziale Staffelung: Weitere Aufstockung der Prämie für Haushalte mit geringerem zu versteuerndem Jahreseinkommen
- 1.000 € zusätzlich für unter 60.000 €
- 2.000 € zusätzlich für unter 45.000 €
- Es gilt ebenfalls eine 36 Monate lange Mindesthaltedauer für das Fahrzeug, damit du die Prämie bekommst und auch behalten kannst
Das Bundesumweltministerium hat eine praktische Grafik zur Veranschaulichung der verschiedenen Prämienhöhen geteilt:

Die neue Förderung gilt nur für geleaste oder direkt gekaufte Neuwagen. Trotz früherer Überlegungen hat das Bundesumweltministerium erklärt, dass Gebrauchtwagen nicht in den Rahmen der neuen Prämie fallen werden. Eine spätere Ausweitung ist immer noch möglich, aber Gebrauchtwagen werden vorerst nicht gefördert.
Insgesamt sind knapp 3 Milliarden Euro für die Förderung bis 2029 geplant. Insgesamt sollen 800.000 neue Fahrzeuge über die Prämie unterstützt werden. Die Förderbedingungen für Plug-in-Hybride und Range Extendern dürften sich bezüglich der Emissionen zum 1. Juli 2027 nochmals ändern. Momentan sind folgende Grenzwerte für die Förderung festgelegt: Maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer ODER mindestens 80 Kilometer rein elektrischer Reichweite.
Der Produktionsstandort des Autos wird vorerst nicht Teil der Bedingungen für die Förderfähigkeit, aber zu einem späteren Zeitpunkt könnten Präferenzregelungen für Fahrzeuge aus der EU folgen.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist nicht dein Brutto- oder Netto-Einkommen, sondern der Betrag, der für die Steuerberechnung übrig bleibt, nachdem von deinen Einkünften bestimmte abziehbare Posten abgezogen wurden (z. B. Werbungskosten/Betriebsausgaben, Sonderausgaben wie Vorsorge, ggf. außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge).
Rechenbeispiel (stark vereinfacht):
Die Förderung soll bis 80.000 € zvE pro Haushalt gelten.
Unser Beispiel-Haushalt hat gemeinsam 95.000 € Jahreseinkünfte. Davon werden steuerlich anerkannt 15.000 € (z. B. Werbungskosten, Vorsorge etc.) abgezogen. Dann gilt: 95.000 € – 15.000 € = 80.000 € zvE → Grenze gerade so erreicht. 👍
Wichtig: In der Praxis hängt die Rechnung von zahlreichen individuellen Faktoren ab (Kinder, Vorsorge, weitere Einkünfte usw.).
Wo findest Du das zu versteuernde Einkommen?
Am einfachsten kannst du in Deinen Steuerbescheid schauen, den du nach Abgabe deiner Steuererklärung vom Finanzamt erhältst. Denn dort steht fast am Ende des Bescheids das “zu versteuernde Einkommen” – oder kurz “zvE”.
Wie kannst Du das zvE noch herausfinden?
Wenn du (noch) keinen Bescheid hast, kannst du es abschätzen, z. B. mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums. Der nennt das „zu versteuernder Jahresbetrag“ und liegt ungefähr auf zvE-Niveau.
Wie stelle ich meinen Antrag für die E-Auto Förderung 2026?
Die Antragstellung ist momentan noch nicht möglich. Sie soll ab Mai 2026 über ein Online-Portal des Bundesumweltministeriums ermöglicht werden. Wie genau der Prozess zur Antragstellung aussehen könnte, haben wir dir hier genauer erklärt: So könnte der Antragsprozess für die E-Auto Förderung 2026 aussehen
Noch ist die endgültige Anzahl der Dokumente und Nachweise unklar, da Anträge erst ab Mai 2026 gestellt werden können. Aber folgende sind bereits absehbar und solltest du nun gut aufbewahren:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein des neuen Autos
- Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
Du hast bis zu einem Jahr nach der Neuzulassung Zeit deinen Antrag zu stellen. Sobald wir weitere Details dazu haben, halten wir dich auf dem Laufenden.

KFZ-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035 verlängert
Des Weiteren hat die Regierung die KFZ-Steuer-Befreiung für E-Autos bis 2035 verlängert – zuvor galt die KFZ-Steuer-Befreiung bis Ende 2030. Elektro-Fahrzeuge die am 31. Dezember 2030 neu zugelassen werden, profitieren ebenfalls noch bis 2035 von der Steuerbefreiung.
Außerdem sollen Dienstwagenvorteile bis 100.000 € inklusive 75 %-iger Abschreibung gelten. Die Prämie könnte auch für andere klimaneutrale Mobilitätsmittel genutzt werden, denkbar wären Elektrofahrräder oder ähnliche Fortbewegungsmittel. Die bisherige KFZ-Steuerbefreiung wäre ansonsten für neue Fahrzeuge Ende 2025 bereits abgelaufen.
Dienstwagenbegünstigung erweitert für das Gewerbe
Für gewerbliche Käuferinnen und Käufer gibt es ebenfalls Begünstigungen, die schon beschlossen sind. Die Grenze für Dienstwagenbegünstigungen wird auf 100.000 € angehoben und es wird auch eine 75 %-ige Abschreibeoption im ersten Jahr des E-Auto-Erwerbs ermöglicht.

Vorerst kein Social Leasing
Das Social Leasing als solches ist vorerst nicht Bestandteil der Förderung 2026. Die Sozialdemokraten hatten als zweite Fördermöglichkeit das Sozialleasing als Kaufanreiz vorgeschlagen. Erste Pläne für ein Social Leasing nach französischem Vorbild wurden bereits vorgestellt, auch Ladeguthaben für E-Autos kann sich die SPD als Bonus vorstellen. Aber das momentane Förderprogramm sieht diese nicht vor.
So bildet Carwow die staatliche Förderung ab
Leasingangebote: Falls unsere Partnerhändler die staatliche Prämie in ihren Angeboten berücksichtigen, rechnen sie die Förderung als Anzahlung mit ein. Das bedeutet, dass die monatliche Zahlung durch die Anzahlung reduziert werden kann. Beantragst du nach der Fahrzeugzulassung die Förderung bei der zuständigen Behörde und wird diese bewilligt, bekommst du damit sozusagen die Anzahlung zurück.
Bestandsfahrzeuge: Für Fahrzeuge, die bereits im Bestand der Händler sind, kann der Fahrzeugreis zur Veranschaulichung die staatliche Förderung beinhalten. Es wird jedoch angezeigt, wie viel zur Berücksichtigung der Prämie abgezogen wurde. So weißt du, wie viel das Fahrzeug ursprünglich kosten würde.
Neufahrzeuge ab Werk: Wenn du in unseren Konfigurator ein Fahrzeug nach deinen Wünschen zusammenstellst, siehst du zunächst den Preis. Im Anschluss kannst du Rabatte und Förderungen auswählen, um zu sehen, wie sich der Preis durch die staatliche Prämie ändert bzw. reduziert.
E-Auto Schnäppchen unter 20.000 Euro
Mehrheit der Carwow-Nutzer für Förderung
Egal wie am Ende die neue Förderung aussehen soll, ob direkte Zahlung oder anderer Kaufanreiz, die neue E-Auto-Prämie dürfte sich großer Beliebtheit sicher sein. So befürworteten 70% der Befragten in einer Umfrage auf Carwow die Wiederkehr der E-Auto-Förderung, damit die Mobilitätswende endlich in Gang kommt. Wichtig seien jedoch auch klare Richtlinien und Bestimmungen, damit der Kauf eines neuen Elektroautos für die breite Masse der Bevölkerung planbar wird. In einer weiteren Umfrage haben 54 % der Nutzer auf Carwow gesagt, dass es wichtig oder sehr wichtig sei, dass die Regierung hier rasch Klarheit schaffe. Die Regierung sollte sich also ranhalten und zügig ihre Pläne veröffentlichen und beschließen.
Diese Autos profitieren von der neuen Förderung
Alle Elektroautos fallen unter die neue Förderung, es sind stattdessen die Grenzen deines zu versteuernden Einkommens, die entscheidend sind. Bei den Plug-in-Hybriden und den Range Extendern gelten Beschränkungen auf den CO2-Ausstoß (unter 60 g CO2/km) oder die elektrische Reichweite (mindestens 80 km), solange das Auto eines der Kriterien erfüllt ist es förderfähig. Wir haben noch keine endgültige Liste aller Plug-in-Hybride und Range Extender-Fahrzeuge, die die Konditionen erfüllen, aber werden eine hier einfügen, sobald sie vorliegt. Bis dahin kannst du dir die spannendsten Angebote bei den E-Autos ansehen, diese profitieren alle von der Föderung.