Gefährliche Ablenkung: Handy am Steuer – Welche Strafen gibt es?
07. Juni 2023 von Irene Wallner

Die Augen wandern zum Beifahrersitz. Nur schnell die E-Mails checken, und eine Nachricht beantworten. Beim kurzen Blick zurück auf die Straße sind große, leuchtende Bremslichter zu sehen. Viel zu nah. Das Handy fällt in den Fußraum, die Bremse wird bis zum Anschlag gedrückt. Nur ein Zentimeter hat gefehlt, dann hätte es gekracht. Das Herz schlägt bis zum Hals – fast wäre wegen eines Handys am Steuer ein Unglück geschehen.
Kommt Ihnen das bekannt vor? Dann hoffen wir, dass es ein einmaliger Ausrutscher war. Nicht umsonst weisen Warnschilder auf die Gefahr der Ablenkung eines Telefons am Steuer hin. Weil es so gefährlich ist, muss man sich auch auf eine nicht zu geringe Strafe einstellen, wenn man erwischt wird.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Seit 2017 deutlich härtere Strafen
- Bis zu 200 Euro Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
- Auch im Ausland drohen Bußgelder
- Bedient werden dürfen auch kein Navi, Tablet, E-Book-Reader usw.
- Bedienung während der Fahrt nur in einer Halterung
- A-Verstoß in der Probezeit
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Telefon am Steuer: Was ist erlaubt, und was nicht?
Obwohl die Ablenkung groß ist, passiert es täglich: Die Benutzung des Handys am Steuer. Dabei geht es schon lang nicht mehr nur ums Telefonieren, das Verbot gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen.
Dementsprechend ist es verboten:
- zu telefonieren
- Textnachrichten zu schreiben
- Musik zu hören
- Anrufe abzulehnen
- ein mobiles Navigationsgerät zu benutzen
- die Diktierfunktion des Handys zu nutzen
- das Display abzulesen, z.B. die Uhrzeit
Es geht beim Handy am Steuer vor allem darum, dass es verboten ist, es in der Hand zu halten. Aber wie bereits angesprochen, gilt das nicht nur für das Mobiltelefon, sondern auch für Tablets, E-Books, Smartwatches und alle anderen mobilen Geräte.
Ein paar Ausnahmen gibt es, die das Nutzen des Handys am Steuer erlauben:
- Telefonieren mit Freisprechanlage
- Bedienen des Handys in entsprechender Halterung
- Handy per Spracheingabe bedienen
- Handy woanders hinlegen
- Handynutzung, wenn Motor aus ist (Start-Stopp gilt nicht!)
- Vorlesefunktion nutzen
Wenn Sie Systeme wie Audi MMI, Android Auto, Apple CarPlay, MirrorLink oder VW App Connect nutzen, haben Sie alles wichtige auf dem Infotainment-Bildschirm, und müssen Ihr Handy nicht während der Fahrt in die Hand nehmen.
Auch Radfahrer sind betroffen
Das Handyverbot gilt nicht nur für Autofahrer:innen, sondern für alle Fahrerinnen und Fahrer. Wer mit dem Rad fährt, und das Handy in der Hand hält, begeht somit auch eine Ordnungswidrigkeit.
“Kurze” Blickzuwendung ist erlaubt
Wenn das Smartphone in einer entsprechenden Halterung mitgeführt wird, darf man auch während der Fahrt drauf schauen. Allerdings ist nur eine “kurze Blickzuwendung” erlaubt. Was das genau ist, wird nicht näher ausgeführt. Das gilt übrigens auch für die Bedienung des Touchscreen-Displays im Fahrzeug. Wenn zum Ausführen einer Aktion das Berühren des Bildschirms nötig ist, und dabei der Blick entsprechend lang von der Straße gewendet wird, ist keine kurze Blickzuwendung mehr gegeben. Achten Sie bitte stets auf den korrekten Sicherheitsabstand, denn Ihre und aller ander Sicherheit ist hiervon abhängig. Außerdem finden regelmäßig Abstandsmessungen statt.
Um sicher zu gehen, bleiben Sie am besten auf einem Parkplatz stehen, und führen bei abgeschaltetem Motor die Anwendung aus. Denn im Stand darf das Handy in die Hand genommen oder der Touchscreen bedient werden. Vom Anhalten auf dem Standstreifen raten wir dringend ab, denn da kommt gleich ein doppeltes Bußgeld auf Sie zu.
Was kostet ein Handyverbot-Verstoß?
Sollten Sie sich dazu hinreißen haben lassen, das Handy oder ein anderes elektronisches Gerät während des Fahrens zu nutzen, dann droht Ihnen ein Bußgeld. Seit dem Jahr 2017 werden für Autofahrer:innen mindestens 100 Euro Bußgeld fällig, und zusätzlich gibt es mindestens einen Punkt in Flensburg.
Im Unterschied dazu ist Rauchen im Auto bisher nicht verboten. Rechts überholen auf der Autobahn aber schon – nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt.
Wenn aufgrund eines Verstoßes gegen das Handyverbot ein Unfall verursacht wurde, müssen Sie außerdem mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Zusätzlich kann es sein, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Schließlich haben Sie fahrlässig gehandelt, wenn Sie während des Autofahrens Telefonieren. Manche Versicherungen haben Tarife, die einen Ausgleich für selbstverursachte Schäden bei grober Fahrlässigkeit nicht vorsehen.
Handyverbot-Verstoß Bußgelder | |||
Wiederrechtliche Nutzung |
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
beim Radfahren | 55 € | – | – |
beim Führen eines Kfz | 100 € | 1 | – |
mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
Mit Handy am Steuer geblitzt – und nun?
Wer das Handy während der Fahrt nutzt, wird schnell unaufmerksam. Da kann es natürlich sein, dass man auch die Geschwindigkeit nicht mehr im Blick hat. Wenn Sie lediglich an einem blauen Blitzer vorbeigefahren sind, hatten Sie Glück. Was passiert aber, wenn Sie mit dem Handy am Ohr in eine Radarkontrolle geraten sind?
Nachdem Geschwindigkeitsverstöße relativ häufig vorkommen, gibt es auch für die Kombination zu schnell gefahren und Telefonieren eine klare Regelung:
- höhere der beiden Strafen komplett zahlen
- Hälfte der niedrigeren Strafe zahlen
- Punkte und Fahrverbote werden addiert
Damit Sie sich das besser vorstellen können, haben wir ein Beispiel für Sie:
Sie fahren innerorts 20 km/h zu schnell und haben während der Fahrt mit dem Handy am Ohr telefoniert. Dabei wurden Sie geblitzt. Folgende Strafe haben Sie zu erwarten:
- Handy am Steuer: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg (höhere Strafe)
- Geschwindigkeitsüberschreitung: 20 km/h innerorts zu viel = 70 Euro (niedrigere Strafe)
Am Ende zahlen Sie 135 Euro und bekommen einen Punkt in Flensburg.
Handyverbot-Verstoß während der Probezeit
Werden Sie in der Probezeit geblitzt, und haben gleichzeitig einen Handyverbot-Verstoß begangen, sieht es nicht gut aus. Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Das bedeutet, dass sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert, und eine Teilnahme an einem Aufbauseminar ist verpflichtend. Das gilt natürlich auch für das begleitete Fahren ab 17.
Außerdem erwartet den oder die Fahranfänger:in ebenfalls das Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Telefonieren am Steuer: Auch im Ausland wird’s teuer
Wenn Sie mit dem Auto innerhalb der EU unterwegs sind, werden Sie überall mit einem Bußgeld belegt, wenn man Sie beim Telefonieren während der Fahrt erwischt. Je nachdem in welchem Land Sie sich befinden, und wie schwer der Verstoß war, variiert die Höhe der Strafe. Hier haben wir ein paar Beispiele von Bußgeldern im Ausland:
- Italien: ab 160 Euro
- Niederlande: bis zu 240 Euro
- Spanien: ab 200 Euro
- Großbritannien: ab 230 Euro
- Dänemark: 200 Euro
- Frankreich: ab 135 Euro