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Sicher hinterm Steuer: Fahreignung – wann ist man nicht fahrtauglich?

17. Juni 2022 von

Ob man die Fahrtauglichkeit besitzt, hängt von einigen Faktoren ab. Wer nach schwerer Krankheit wieder Auto fahren will, oder dauerhaft Medikamente einnehmen muss, könnte als fahruntauglich eingestuft werden. Was Fahreignung bedeutet, wie diese geprüft wird und was Sie tun können, um die Fahrtauglichkeit wiederzuerlangen, erfahren Sie hier.

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Was versteht man unter Fahrtauglichkeit?

Um zu verstehen, wann man nicht mehr fahrtauglich sein könnte, ist es wichtig die Definition von Fahrtauglichkeit oder auch Fahreignung zu kennen:

Unter Fahrtauglichkeit versteht man die generelle geistige, körperliche und charakterliche Eignung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs.

Nur, weil oben genannte Voraussetzungen einmal vorgelegen haben, muss das nicht dauerhaft der Fall sein. Bestimmte Krankheiten, ein Unfall oder Ähnliches können dazu führen, dass Sie die Fahreignung verlieren.

Das bedeutet auch, dass die Fahreignung unabhängig von der Fahrerlaubnis ist. Ein gültiger Führerschein ist nicht automatisch eine Bescheinigung für die Fahrtauglichkeit einer Person. Ob man fahrtauglich ist, muss beispielsweise auch beim Erwerben eines Führerscheins mit Behinderung nachgewiesen werden.

Verlust der Fahrtauglichkeit

Leider kann es im Laufe des Lebens zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten kommen. Gerade gesundheitliche Probleme haben oft Einfluss auf die Fahreignung, da ein sicheres und verantwortungsvolles Führen eines Kraftfahrzeugs dann nicht mehr in vollem Umfang gegeben sein kann. Aber auch charakterliche Schwächen können die Fahrtauglichkeit einschränken. Wer beispielsweise sehr häufig einen Strafzettel wegen Falschparken erhält, und daraus nichts lernt, könnte auch als fahruntauglich eingestuft werden.

Aber auch geistige Beeinträchtigungen können die Fahrtüchtigkeit mindern, genauso wie das Alter. Wer im Alter ein Fahrzeug führen will, sollte besonders darauf achten, dass eventuelle Einschränkungen die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährden.

Welche Krankheiten beeinträchtigen die Fahreignung?

Die Begutachtungsleitlinien für Kraftfahrereignung regeln genau, welche Erkrankungen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit einer Person haben. Das bedeutet nicht, dass das Fahren grundsätzlich verboten ist, die Eignung kann aber eingeschränkt sein. Bei folgenden Krankheiten ist dies der Fall:

  • Diabetes mit schwerer Unterzuckerung
  • Schlaf-Apnoe-Syndrom
  • Bluthochdruck mit Seh- oder Durchblutungsstörungen im Kopf
  • Schäden nach Schlaganfall
  • Schwere Niereninsuffizienz
  • Demenz
  • Epilepsie
  • Schizophrenie
  • Parkinson
  • Herzrythmusstörungen
  • Niedriger Blutdruck

Wichtig zu wissen: Es ist nicht vorgeschrieben, dass Sie eine Erkrankung melden, oder eine Fahrtauglichkeitsprüfung ablegen. Allerdings sollten Sie als verantwortungsbewusste:r Verkehrsteilnehmer:in Ihren körperlichen Zustand objektiv einschätzen, und im Zweifel medizinischen Rat einholen. Das schützt Sie und andere.

Medikamente – hier ist Vorsicht geboten

Die meisten der oben genannten Erkrankungen gehen mit einer Medikamenteneinnahme einher. Da einige Arzneimittel Schwindel, Müdigkeit oder Wahrnehmungsstörungen verursachen können, sollte genau darauf geachtet werden, ob das Führen eines Fahrzeugs unter Einnahme der Medikamente noch möglich beziehungsweise erlaubt ist. Bei Folgenden Medikamenten ist Vorsicht geboten:

  • Antidiabetika
  • Insulin
  • Blutdruckmedikamente
  • Psychopharmaka
  • Mittel gegen Muskelverspannung
  • Parkinson-Medikamente
  • Schmerz- und Beruhigungsmittel
  • Antihistaminika (Allergiemittel)

Der Blick in den Beipackzettel ist hier ein Muss. Wer fahren dürfte, sich aber dennoch nach der Einnahme von Arzneimitteln unwohl fühlt, sollte unbedingt auf das Fahren verzichten.

Psychische Einschränkungen und Fahreignung – geht das?

Auch einige psychische Erkrankungen können zu einer Minderung der Fahrtauglichkeit führen. Dies ist aber meist nur bei Akutzuständen der Fall. Sobald die Symptome sich gebessert haben, und ein Arzt eine medizinische Einschätzung vorgenommen hat, kann die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs wiedererlangt werden.

Vor allem bei starken Depressionen oder einer Psychose besteht in Akutzuständen keine Fahreignung.

Wie wird die Fahreignung einer Person geprüft?

Wenn eine Person sich freiwillig oder aufgrund eines Hinweises zur Überprüfung der eigenen Fahrtauglichkeit begibt, dann wird diese Untersuchung von einem Arzt oder einer Ärztin min Zusatzqualifikation in der Verkehrsmedizin durchgeführt. Oftmals weisen die behandelnden Ärzt:innen ihre Patient:innen bei entsprechenden Krankheitsbildern bereits darauf hin, dass eine Einschränkung der Fahreignung vorliegen könnte.

In diesem Fall sollten Sie unbedingt eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung durchführen lassen. Denn im Falle eines Unfalls wäre es dann möglich, dass Sie die Fahrerlaubnis verlieren oder die Versicherung nicht zahlt – denn der Verdacht der Nicht-Eignung lag ja bereits vor.

Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung

Am Ende der Fahrtauglichkeitsuntersuchung steht ein verkehrsmedizinisches Gutachten. Ein:e qualifizierte:r Mediziner:in erstellt dies auf der Grundlage der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung. Es handelt sich dabei um ein Privatgutachten was bedeutet, dass nur Sie als auftraggebende Person vom Inhalt Kenntnis erhalten. Dementsprechend hat das Gutachten auch nur empfehlenden Charakter – es kann Sie niemand zwingen das Auto stehen zu lassen.

Wenn die Untersuchung allerdings negativ ausfällt, ist es unbedingt ratsam der Empfehlung zu folgen, damit weder Sie noch Dritte gefährdet werden.

Damit eine Eignungsprüfung durchgeführt werden kann, muss erstmal klar sein, welche Ursache Ihrem aktuellen Leiden zugrunde liegt. Haben Sie beispielsweise einen Schlaganfall erlitten sollte abgeklärt sein, wieso dieser aufgetreten ist – war Bluthochdruck der Auslöser, oder vielleicht Diabetes? Damit soll eine recht verlässliche Aussage möglich sein, wie hoch der Arzt oder die Ärztin das Wiederholungsrisiko einschätzt.

Für den Tag der Begutachtung sollten folgende Unterlagen vorliegen:

  • Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus
  • Ausführlicher Arztbrief des behandelnden Arztes
  • Angaben zur Diagnostik und Therapie

Sollte die Fahreigung auf längere Sicht eingeschränkt bleiben, weil Folgeschäden auftreten – beispielsweise dauerhafte Lähmungen nach einem Schlaganfall – müssen diese im Führerschein über Schlüsselziffern eingetragen werden.

Sollte sich der Erkrankungszustand bessern, kann die Fahreignung durch eine wiederholte Prüfung auch wiedererlangt werden. Das ist also kein dauerhafter Zustand, nur weil die Nicht-Eignung einmal festgestellt wurde.

MPU vs. Fahrtauglichkeitsuntersuchung – was sind die Unterschiede?

Oftmals wird die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) mit der Fahrtauglichkeitsuntersuchung gleich gesetzt – doch das ist ein Fehler. Eine MPU wird angeordnet, weil unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt wurde. Auch das Erreichen der maximalen Punkte in Flensburg führt zu einer verpflichtenden Teilnahme an der MPU.

  • Für die MPU wird also ein Fehlverhalten vorausgesetzt, das an der Fahreignung zweifeln lässt

Wer sich einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterzieht, hat nichts falsch gemacht. Außerdem ist diese Untersuchung freiwillig – außer der Sehtest für die Erlangung des Führerscheins, der ist verpflichtend.