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Kindersitzerhöhung – Ab wann und bis wann brauchen Kinder sie?

26. Mai 2023 von

Babyschale, Kleinkindersitz oder doch Sitzerhöhung? Das „oder“ muss hier im Grunde gestrichen werden – Eltern dürfen sich nicht frei zwischen den Varianten entscheiden, viel mehr bestimmt das Alter des Kindes, welche Sitzversion gewählt werden sollte. Babyschalen sind passend zum Namen für Babys, Kleinkindersitze für Kleinkinder und Sitzerhöhungen für Heranwachsende konzipiert. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ihr Kind den Kleinkindersitz verlassen und auf die Erhöhung umsteigen darf.

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Welche Norm muss eine Kindersitzerhöhung erfüllen?

Bastler aufgepasst! Wer dachte, er könne sein Kind schlicht auf ein Kissen setzen, liegt falsch, Sitzerhöhungen sind genauso standardisiert wie Kindersitze. Damit Eltern die Sitzvariante verwenden dürfen, muss die Erhöhung gewisse Vorgaben erfüllen. Aktuell sind drei europäische Prüfnormen parallel gültig, nach denen Kindersitze bzw. Sitzerhöhungen zugelassen werden: UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04 und UN ECE Reg. 129.

Nur wenn die Kinder die normabhängigen Anforderungen für den Sitz erfüllen, ist der Gebrauch des Sitzes erlaubt.

Was ist eine Sitzschale?

Bevor wir noch tiefer in die Materie einsteigen, sollten wir klären, was überhaupt eine Kindersitzerhöhung ist. Diese Sitze sind für Kinder gedacht, die aus normalen Kindersitzen herausgewachsen sind, bei denen der Gurt allerdings noch nicht ideal verläuft oder die Anschnallpflicht schreibt vor, dass alle Mitfahrenden ordnungsgemäß angeschnallt sein müssen.

Die Erhöhung verfügt in der Regel nicht über ein eigenes Gurtsystem – stattdessen wird die Erhöhung einfach mit dem typischen Dreipunkgurt des Wagens kombiniert.

Zur Wahl stehen drei verschiedene Varianten. Es gibt Sitzerhöhungen mit Rückenlehne, mit Gurtführung oder komplett ohne Schnickschnack. Wir stellen die Vor- und Nachteile vor.

Sitzerhöhung mit Rückenlehne

Wer sich für die Sitzvariante mit Rückenlehne entscheidet, erhält das sicherste Produkt. Die Führungshörner oben und unten sorgen dafür, dass weder Becken- noch Schultergurt verrutschen können, die Kopfstützen stabilisieren den Kopf und schützen auch bei Seitenaufprallen.

Sitzerhöhung mit Gurtführung

Bei diesem Produkt fehlt die Lehne und es bleiben nur die Führungshörner unten für den Beckengurt übrig. Für die Sicherheit bedeutet das, dass der Beckengurt zwar weiterhin nicht verrutschen kann, Schulter, Kopf und Oberkörperbereich des Kindes sind bei einem Crash allerdings nicht ausreichend geschützt. Darüber hinaus verläuft der Gurt oben gegebenenfalls falsch und kann dem Kind unbequem in den Hals schneiden.

Einfache Sitzerhöhung

Wer es ganz einfach möchte, verzichtet auf Führungshörner und Lehne. Zwar erscheint der Kaufpreis attraktiv, aber damit ist das Kind nur unzureichend geschützt – bei einem Unfall könnte nämlich der Gurt verrutschen.

Kindersitz oder Sitzerhöhung?

Sie fragen sich, was der Unterschied zwischen einem Kindersitz und einer Sitzerhöhung ist? Unsere Eselsbrücke lautet: Das “Kind” im “Kindersitz” bezeichnet “kleine Kinder”. Ein Kindersitz ist also im Unterschied zur Sitzerhöhung eher für die ganz Kleinen gedacht und verfügt in der Regel über ein eigenes Gurtsystem. Folglich ist eine Sitzerhöhung nicht mit einem eigenen Gurtsystem ausgestattet – das Kind kann schon mit dem herkömmlichen Anschnallgurt des Autos gesichert werden.

Sitzerhöhung – Ab wann dürfen Kinder sie verwenden?

Kindersitz oder Sitzerhöhung? Kinder wollen meist recht früh zur „cooleren“ Sitzerhöhung wechseln, um sich erwachsener zu fühlen. Jedoch haben wir bereits in den oberen Abschnitten erklärt, warum diese Erhöhungen für zu kleine Kinder ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen können. Der einfache Wunsch des Kindes sollte die Eltern also nicht zum Umsatteln bewegen.

Ist die Sitzerhöhung noch zu groß für das Kind, verläuft der Gurt nicht korrekt. Daher gilt: Achten Sie auf die Normen und denken Sie erst über einen Tausch nach, wenn der Kopf des Kindes die obere Kante des vorherigen Kindersitzes deutlich überragt.

Nach der Richtlinie UN ECE Reg. 44 zählen Platzerhöhungen zu den Gewichtsklassen II und III. Daher darf eine Erhöhung erst verwendet werden, wenn das Kind ein Mindestgewicht von 15 Kilogramm erreicht hat. Anschließend kann der Sitz meist bis zu einem Maximalgewicht von 36 Kilogramm verwendet werden.

Die Norm UN ECE Reg. 129 richtet sich hingegen nach der Größe des Kindes. Erhöhungen mit Lehne sind für Kinder ab einer Größe von 125 Zentimetern zugelassen, soweit die Kinder zusätzlich bereits mindestens 22 Kilogramm wiegen. In der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht über die gängigen Kindersitzklassen.

Kindersitzklassen nach UN ECE Reg. 44/04
Klasse Alter des
Kindes
Gewicht des
Kindes
Art des Sitzes
Klasse 0 bis 1 Jahr bis 10 kg Babyschale (quer oder
rückwärts gerichtet)
Klasse 0+ bis 1 1/2 Jahre bis 13 kg Babyschale
(rückwärtsgerichtet)
Klasse I 1 1/2 bis 4 Jahre 9 bis 18 kg Kindersitz (vorwärts gerichtet)
oder Reboarder
(rückwärts gerichtet)
Klasse II bis 7 Jahre 15 bis 25 kg Sitzerhöhung
(mit/ohne Rückenstütze,
vorwärts gerichtet) oder
Reboarder (rückwärts gerichtet)
Klasse III 7 bis 12 Jahre 22 bis 36 kg Sitzerhöhung
(mit/ohne Rückenstütze,
vorwärts gerichtet)

Bis wann ist die Sitzerhöhung für Kinder notwendig?

Wenn Kinder erstmal auf der Sitzerhöhung landen, dauert es nicht lange, bis sie auch diese loswerden wollen. Nichts ist „cooler“ als wie die Erwachsenen einfach auf dem gemütlichen Autositz zu sitzen. Die Kindersitzpflicht gilt bis zu einem Alter von 12 Jahren oder einer Größe von 1,50 Metern. Vor diesen Anforderungen ist der Verzicht auf eine Sitzvariante daher nicht erlaubt.

Bereits wenn eine der beiden Parameter, Alter oder Größe, erfüllt ist, dürfen Eltern theoretisch ganz auf eine Sitzversion verzichten. Wir raten jedoch vor schnellem Weglassen ab. Gerade wenn das Kind noch zu klein ist, verläuft ansonsten der Gurt nicht korrekt und das Verletzungsrisiko bei einem Unfall erhöht sich.

Korrekte Installation – Kindersitzerhöhung mit Isofix am einfachsten

Der beste Sitz ist nur so gut wie seine Installation. Daher haben wir die wichtigsten Punkte zusammengetragen, die Sie beim Verwenden einer Erhöhung beachten sollten.

  • Die Sitzerhöhung darf nur mit dem Dreipunktgurt installiert werden.
  • Der Gurt muss mittig über die Schulter verlaufen.
  • Die unteren Führungshörner müssen den Beckengurt so führen, dass er direkt über den Hüftknochen oder gerade über den Oberschenkeln verläuft.
  • Am Besten ist eine ISOFIX-Einbaumöglichkeit vorhanden, die den Sitz mit dem Auto verbindet.

Welche Sitzerhöhung, wenn Kinder vorne sitzen?

Grundsätzlich gilt: Hat ein Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist es kleiner als 150 cm, muss ein Kindersitz genutzt werden, wenn das Kind vorne sitzen soll. Welche Sitzerhöhung für diesen Zweck verwendet werden soll, ist dabei natürlich genauso abhängig davon, wie alt das Kind ist. Außerdem ist das Gewicht bei Sitzerhöhungen relevant: Erst ab 15 Kilogramm Körpergewicht darf eine Sitzerhöhung statt eines Kindersitzes benutzt werden.

Wichtig beim Kauf einer Sitzerhöhung fürs Auto

Am besten sind Modelle mit Lehne, das haben wir bereits erwähnt – dennoch kann nicht jede Familie diese Sitzvariante verwenden. In manchen Autos ist es auf der Rückbank schlicht zu eng für einen Lehnensitz. Was sollte erfüllt sein, um eine Erhöhung ohne Lehne zu verwenden?

  • Die Sitzschale sollte aus stabilem Kunststoff sein. Styropor ist zwar leicht und kann handlich wirken, ist aber weniger sicher.
  • Führungshörnchen für den Beckengurt sind ein Muss. Schlimm genug, dass diese Sitzform keine Hörner für den Schultergurt hat.
  • Im Idealfall ist der Sitz vorne ein Stück höher als hinten. Dann sitzt das Kind tiefer uns sicherer im Sitz.
  • Isofix erleichtert die sichere Installation. Eine Verbindung des Sitzes mit dem Auto ist immer besser als eine lose Erhöhung.
  • Vor dem Kauf sollte das Kind Probesitzen und auch der Einbau im Auto geübt werden.

Nun sind Sie bereit mit Ihrem Kind loszufahren. Wenn Sie mit einem Baby im Auto fahren, müssen Sie allerdings auf andere Dinge achten, doch da haben wir auch Rat für Sie.