Schluss mit lustig: Ab wann ist der Führerschein weg?
11. Mai 2022 von Alexander Häuselmann

Vielleicht kennen Sie das: Sie wachen auf, bemerken dass der Wecker mit Sicherheit nicht geklingelt hat, und huschen sofort ins Auto. Der Termin ist wichtig, da müssen Sie pünktlich sein. Vor lauter Eile wiegt der Gasfuß heute deutlich mehr als sonst, und zack – flattert ein paar Wochen später ein Bußgeldbescheid ins Haus. Doch ab wann ist eigentlich der Führerschein weg? Hier erfahren Sie, was es braucht, damit Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird!
⏰ Kurz zusammengefasst
- Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht das Gleiche
- Entzug der Fahrerlaubnis ab 8 Punkten in Flensburg
- Alkohol am Steuer kann zur Abnahme des Führerscheins führen
- Rote Ampeln und zu schnelles Fahren als Gründe für den Führerscheinentzug
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Fahrverbot ≠ Entzug der Fahrerlaubnis
Wenn Sie den Führerschein abgeben müssen, dann muss unterschieden werden, ob ein Fahrverbot erteilt oder ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt wurde. Diese zwei Szenarien unterscheiden sich grundlegend voneinander – im Kern heißt es jedoch für den oder die Betroffene:n: Erstmal darf nicht mehr Auto gefahren werden!
Was ist ein Fahrverbot?
Von einem Fahrverbot wird gesprochen, wenn der Führerschein ein bis drei Monate eingezogen wird. Die Fahrerlaubnis können Betroffene nach Ablauf der Frist auf der zuständigen Behörde wieder abholen oder sich per Post zusenden lassen. Beispielsweise verlieren Sie Ihren Führerschein für einen Monat, wenn Sie keine Rettungsgasse bilden.
Entzug der Fahrerlaubnis trifft Betroffene härter
Müssen Sie allerdings den Entzug der Fahrerlaubnis ertragen, heißt es für Sie: Das Warten zieht sich ewig! Es kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauern, bis Sie Ihren Führerschein wiederbekommen können.
Hinzu kommt, dass Sie ihn nicht einfach so zurückbekommen – erst nach einem eventuell angeordneten Besuch bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (kurz: MPU) und nach Ablauf der Sperrfrist ist es Ihnen gestattet, einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen.
Zu viele Punkte führen zum Führerscheinentzug
Jetzt wird es noch etwas komplexer: Die Frage, wann der Führerschein tatsächlich fort ist, ist gar nicht so leicht zu beantworten. Dennoch wollen wir hier einmal versuchen, alles Wichtige aufzulisten.
Zum Führerscheinentzug kommt es in jedem Fall,
- wenn Sie sich acht Punkte in Flensburg eingehandelt haben. Die Faustregel besagt: Ordnungswidrigkeiten kosten Sie einen Punkt, für Straftaten oder grobe Ordnungswidrigkeiten mit einhergehendem Fahrverbot gibt es zwei Punkte. Als Straftat gilt unter anderem Nötigung im Straßenverkehr.
- Wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden, erhalten Sie schon recht schnell Punkte
Ein Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis gehen meist mit einem Bußgeld einher, das nicht allzu milde ausfällt. Wer auch noch ohne Führerschein ein Kfz führt und dabei erwischt wird, der muss in der Folge wohl das Ersparte plündern oder für ein Weilchen hinter schwedische Gardinen – heißt konkret: es kann eine einjährige Freiheitsstrafe verhängt werden. Beste Voraussetzungen, um sich im Straßenverkehr stets richtig zu verhalten, sind geschaffen, wenn Ihnen alle Verkehrszeichen und ihre Bedeutung geläufig sind.
In manchen Fällen wird auch das Überziehen der Hauptuntersuchung zu Geldstrafen oder Punkten “umgewandelt”.
Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, sollten Sie sich vorab informieren, ob ein internationaler Führerschein nötig ist. Ansonsten kann dies auch als Fahren ohne Führerschein gewertet werden. Auch ein sogenannter Kavalierstart ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die bei Wiederholungstätern auch zum Fahrverbot führen kann. Wer mit defekten Scheinwerfern fährt, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg, muss aber nicht gleich den Führerscheinentzug fürchten.
Wann droht außerdem der Führerscheinentzug?
Ein Fahrverbot oder einen Entzug der Fahrerlaubnis gibt es natürlich in mehr Fällen, als nur mit acht Punkten in Flensburg – bei gewissen Vergehen besonderer Schwere landet der Führerschein schnell bei den Behörden und Sie landen daheim auf der Couch, weil Ihnen das Autofahren untersagt ist.
Wer beispielsweise mit 1,1 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilnimmt, verliert den Lappen ziemlich fix. Wird ein Unfall verursacht oder besonders auffällig gefahren, kann der Führerschein auch schon ab 0,3 Promille eingezogen werden.
Übrigens: Dieselbe Regel gilt auch für auffällige Radfahrende, hier gelten die Promillegrenzen 1,6 bei einer Kontrolle und 0,3 bei kurioser Fahrweise. Des Weiteren sind Fahrerflucht sowie Unfälle durch eigenes Verschulden häufig Anlass dafür, dass Fahrer:innen die Führerscheine entzogen werden.
Wer über eine rote Ampel brettert, die bereits länger als eine Sekunde ihr gleißend rotes Licht anzeigt, kann mit einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Selbiges ist der Fall, wenn innerhalb einer Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 31 km/h überschritten wurde oder wenn außerorts 41 km/h zu schnell gefahren wurde.
Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 km/h zu schnell unterwegs war, muss den Führerschein abgeben oder ein hübsches Sümmchen an die Stadt oder die Gemeinde zahlen. Sind Sie schon mehrfach auf einen vermeintlichen Blitzer in blauer Färbung zugesteuert und haben sich gewundert, warum dieser bei Ihrer Raserei noch nicht zugeschnappt hat? Wir sagen Ihnen, was es mit diesen blauen Blitzern auf sich hat!