Schluss mit lustig: Ab wann ist der Führerschein weg?
17. August 2023 von Alexander Häuselmann

Vielleicht kennen Sie das: Sie wachen auf, bemerken dass der Wecker mit Sicherheit nicht geklingelt hat, und huschen sofort ins Auto. Der Termin ist wichtig, da müssen Sie pünktlich sein. Vor lauter Eile wiegt der Gasfuß heute deutlich mehr als sonst, und zack – flattert ein paar Wochen später ein Bußgeldbescheid ins Haus. Doch ab wann ist eigentlich der Führerschein weg? Hier erfahren Sie, was es braucht, damit Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird!
⏰ Kurz zusammengefasst
- Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht das Gleiche
- Entzug der Fahrerlaubnis ab 8 Punkten in Flensburg
- Rote Ampeln und zu schnelles Fahren
- Neubeantragung ist teuer
- Sperrfrist dauert mindestens sechs Monate
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Unterschied Entzug des Führerscheins und Entzug der Fahrerlaubnis
Wenn Sie den Führerschein abgeben müssen, dann muss unterschieden werden, ob ein Fahrverbot erteilt oder ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt wurde. Diese zwei Szenarien unterscheiden sich grundlegend voneinander – im Kern heißt es jedoch für den oder die Betroffene:n: Erstmal darf nicht mehr Auto gefahren werden!
Das kann auch passieren, wenn Sie in Italien Maut zahlen wollen und im Bereich der Mautstation umdrehen. Das ist verboten.
Was ist ein Fahrverbot?
Von einem Fahrverbot wird gesprochen, wenn der Führerschein ein bis drei Monate eingezogen wird. Die Fahrerlaubnis können Betroffene nach Ablauf der Frist auf der zuständigen Behörde wieder abholen oder sich per Post zusenden lassen. Beispielsweise verlieren Sie Ihren Führerschein für einen Monat, wenn Sie keine Rettungsgasse bilden.
Was bedeutet ein Entzug der Fahrerlaubnis?
Müssen Sie allerdings den Entzug der Fahrerlaubnis ertragen, heißt es für Sie: Das Warten zieht sich ewig! Es kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauern, bis Sie Ihren Führerschein wiederbekommen können.
Hinzu kommt, dass Sie ihn nicht einfach so zurückbekommen – erst nach einem eventuell angeordneten Besuch bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (kurz: MPU) und nach Ablauf der Sperrfrist ist es Ihnen gestattet, einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen.
Wann droht der Führerscheinentzug?
Ein Fahrverbot oder einen Entzug der Fahrerlaubnis gibt es in verschiedenen Fällen – bei gewissen Vergehen besonderer Schwere landet der Führerschein schnell bei den Behörden und Sie landen daheim auf der Couch, weil Ihnen das Autofahren untersagt ist.
Ein Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis gehen meist mit einem Bußgeld einher, das nicht allzu milde ausfällt. Wer auch noch ohne Führerschein ein Kfz führt und dabei erwischt wird, der muss in der Folge wohl das Ersparte plündern oder für ein Weilchen hinter schwedische Gardinen – heißt konkret: es kann eine einjährige Freiheitsstrafe verhängt werden.
Beste Voraussetzungen, um sich im Straßenverkehr stets richtig zu verhalten, sind geschaffen, wenn Ihnen alle Verkehrszeichen und ihre Bedeutung geläufig sind. In manchen Fällen wird auch das Überziehen der Hauptuntersuchung zu Geldstrafen oder Punkten “umgewandelt”. Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, sollten Sie sich vorab informieren, ob ein internationaler Führerschein nötig ist. Ansonsten kann dies auch als Fahren ohne Führerschein gewertet werden.
Wie viele Punkte führen zum Führerscheinentzug?
Wer zu viele Punkte in Flensburg angesammelt hat, dem droht der Führerscheinentzug. Das kann passieren,
- wenn Sie sich acht Punkte eingehandelt haben. Die Faustregel besagt: Ordnungswidrigkeiten kosten Sie einen Punkt, für Straftaten oder grobe Ordnungswidrigkeiten mit einhergehendem Fahrverbot gibt es zwei Punkte. Als Straftat gilt unter anderem Nötigung im Straßenverkehr.
- Wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden, erhalten Sie schon recht schnell Punkte.
Führerscheinentzug: Alkohol und Drogen
Auch Alkohol oder Drogen am Steuer werden streng geahndet und können einen Führerscheinentzug zur Folge haben. Wer beispielsweise mit 1,1 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilnimmt, verliert den Lappen ziemlich fix. Wird ein Unfall verursacht oder besonders auffällig gefahren, kann der Führerschein auch schon ab 0,3 Promille eingezogen werden.
Übrigens: Dieselbe Regel gilt auch für auffällige Radfahrende, hier gelten die Promillegrenzen 1,6 bei einer Kontrolle und 0,3 bei kurioser Fahrweise.
Fahrverbot: Geschwindigkeit und rote Ampeln
Auch ein sogenannter Kavalierstart ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die bei Wiederholungstätern auch zum Fahrverbot führen kann. Des Weiteren sind Fahrerflucht sowie Unfälle durch eigenes Verschulden häufig Anlass dafür, dass Fahrer:innen die Führerscheine entzogen werden.
Wer über eine rote Ampel brettert, die bereits länger als eine Sekunde ihr gleißend rotes Licht anzeigt, kann mit einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Selbiges ist der Fall, wenn innerhalb einer Ortschaft eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 31 km/h begangen oder wenn außerorts 41 km/h zu schnell gefahren wurde.
Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 km/h zu schnell unterwegs war, muss den Führerschein abgeben oder ein hübsches Sümmchen an die Stadt oder die Gemeinde zahlen. Sind Sie schon mehrfach auf einen vermeintlichen Blitzer in blauer Färbung zugesteuert und haben sich gewundert, warum dieser bei Ihrer Raserei noch nicht zugeschnappt hat? Wir sagen Ihnen, was es mit diesen blauen Blitzern auf sich hat!
Wer mit defekten Scheinwerfern fährt, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg, muss aber nicht gleich den Führerscheinentzug fürchten.
Wann muss man zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)?
Zur MPU müssen Sie meist in folgenden Fällen:
- Fahrerlaubnis wurde wiederholt entzogen
- Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille
- Wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss
- Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
- Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
- Erheblicher Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
Fahrerlaubnis neu beantragen
Die Fahrerlaubnis muss nur dann neu beantragt werden, wenn der Führerschein entzogen wurde. Hatten Sie lediglich ein Fahrverbot erhalten, ist das nicht nötig. Je nachdem was Ihre Auflagen sind, müssen Sie eventuell eine Sperrfrist abwarten und einen Nachweis einer absolvierten MPU oder eines Abstinenznachweises vorlegen.
Was ist die Sperrfrist und wie kann man sie verkürzen?
Die Sperrfrist ist der Zeitraum, in dem die fahrende Person seine Fahrerlaubnis entzogen bekommt. In dieser Zeit kann keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Erst sechs Monate vor Ende der Sperrfrist kann eine Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Eine Sperrfrist wird mindestens für sechs Monate verhängt und dauert maximal fünf Jahre.
Eine Verkürzung der Sperrfrist ist nur unter bestimmten Umständen möglich, und muss auch bei guten Voraussetzungen nicht gewährt werden. Wer an Schulungsmaßnahmen, beispielsweise einer verkehrspsychologischen Beratung, teilnimmt, erhöht die Chancen auf eine Verkürzung zumindest. Das Gericht wird aber immer im Einzelfall entscheiden.
Welche Kosten fallen an?
Ob Sie die Fahrerlaubnis wiedererlangen, ist von einer sorgfältigen Prüfung abhängig. Das bedeutet, es ist ein gewisser Zeitaufwand nötig – was sich auch in den Kosten niederschlägt. Sie müssen mit ca. 300 Euro rechnen, wenn Sie einen Antrag zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis stellen.