Falschparken – mit diesen Bußgeldern & Kosten musst du rechnen!

28. September 2023 von

Ob absichtlich oder aus Versehen – Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet. Welche Bußgelder fällig werden, was der Unterschied zwischen parken und halten ist, und was sonst für Kosten auf dich zukommen können, erfährst du hier.

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Parkverbot

Halten und Parken: Was sind die Unterschiede?

Nicht überall dort, wo das Parken verboten ist, muss auch das Halten verboten sein. Doch was bedeutet Halten und Parken im Detail?

  • Mit halten ist gemeint, dass man freiwillig (also ohne beispielsweise an einer roten Ampel halten zu müssen) das Fahrzeug anhält, und im Auto sitzen bleibt. Verlässt du das Fahrzeug und hältst dich aber in unmittelbarer Nähe bis zu drei Minuten außerhalb auf, dann gilt das ebenfalls als halten.
  • Unter parken versteht man, wenn das Fahrzeug ebenfalls freiwillig zum Stillstand gebracht wird, und du dabei das Fahrzeug länger als drei Minuten verlässt.

Halteverbot – Regeln, Schilder und Strafen

Ganz eindeutig ist die Sache, wenn du auf entsprechende Verkehrsschilder triffst, die das Parken oder Halten verbieten.

Es gibt natürlich Situationen, da ist es eindeutig, dass weder geparkt noch gehalten werden darf. Beispielsweise vor Ein- und Ausfahrten oder auf Privatparkplätzen. Wenn du dort trotzdem stehst, kannst du abgeschleppt werden. Auch in Bereichen mit Anlieger frei Schild darf häufig nicht geparkt werden. Wo ausschließlich Anwohnerparken gestattet ist, musst du entweder einen Parkschein ziehen oder verduften. Jemanden zu beleidigen würden wir dir nicht raten, denn das kann teuer werden.

Manchmal ist man sich aber nicht sicher, hier haben wir ein paar Möglichkeiten zusammengestellt, die beim Halten und Parken schwierig sein können:

Halten und parken – erlaubt oder nicht?
halten parken
Bushaltestelle ja nein
Zweite Reihe ja (wenn kein
Verkehrszeichen es verbietet)
nein
Radweg nein nein
Eingeschränktes
Halteverbot
ja nein

eingeschränktes halteverbot

Eingeschränktes Halteverbot

Bei einem eingeschränkten Halteverbot ist das Parken untersagt, gehalten werden darf allerdings bis zu drei Minuten. Auch Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen ist im eingeschränkten Halteverbot unter Einhaltung der Drei-Minuten-Regelung möglich.

Auf beiden Verkehrszeichen können sich Pfeile befinden. Diese zeigen an, ab wann die Verbotszone beginnt und wo sie gegebenenfalls wieder endet.

Doch auch wenn kein Verkehrsschild ein Park- oder Halteverbot angibt, solltest du darauf achten, dass du den Verkehrsfluss nicht behinderst, wenn du dein Fahrzeug abstellst. In folgenden Situationen ist das Halten auch ohne Verbotsschildern untersagt:

  • in scharfen Kurven
  • auf Bahnübergängen
  • in engen und unübersichtlichen Straßenstellen
  • vor und in Feuerwehrzufahrten
  • auf dem Seitenstreifen auf der Autobahn (außer im Notfall)
  • bis zehn Meter vor einer Ampel oder Stoppschild (wenn es verdeckt wird)

absolutes halteverbot

Absolutes Halteverbot

Siehst du ein solches Schild, dann gilt absolutes Halte- und Parkverbot. Das bedeutet, dass du weder parken noch halten darfst – auch nicht, wenn du weniger als drei Minuten dazu brauchst. Auch ein Be- und Entladen des Fahrzeugs ist hier nicht gestattet.

Wenn du in einem Bereich mit absolutem Halteverbot dennoch stehen bleibst, riskierst du eine Strafe von 20 Euro. Wenn du jemanden behinderst, dann steigt sie auf 35 Euro.

Parkverbot

Die Schilder für Parkverbot sind die gleichen wie für das Halteverbot. Wie wir bereits anfangs erklärt haben, handelt es sich um parken, wenn du das Auto länger als drei Minuten verlässt.

Auch ohne Verkehrszeichen, die ein direktes Parkverbot vorgeben gibt es Stellen, an denen das Parken grundsätzlich verboten ist. Hier gilt ein verbindliches Parkverbot:

Verkehrszeichen-Kollage

  • an Kreuzungen sowie fünf Meter davor und dahinter
  • vor Grundstücksein- und ausfahrten
  • vor abgesenkten Bordsteinen
  • in Fußgängerzonen
  • außerorts auf Vorfahrtsstraßen
  • auf Autobahnen
  • im Kreisverkehr
  • an Haltestellen sowie 15 Meter davor und dahinter
  • vor und hinter Bahnübergängen mit Andreaskreuz
  • auf Fahrradschutzstreifen
  • auf dem Fußgängerüberweg sowie fünf Meter davor und dahinter
  • Durchfahrtsverbotszonen
  • verkehrsberuhigte Bereiche

Falschparken – das kostet der Strafzettel

Falsch-parken

Wenn du dich – versehentlich oder mit Absicht – nicht an die oben genannten Schilder oder Vorschriften gehalten hast, musst du mit einem Strafzettel wegen Falschparken rechnen. Und das ist nicht billig. Hier haben wir eine Tabelle mit den häufigsten Parkverstößen und entsprechenden Bußgeldern – und Punkten in Flensburg – für dich zusammengefasst:

Strafen für Falschparken /-halten
Verstoß Bußgeld
Parken
Bußgeld
Halten
Punkte
Parken
Punkte
Halten
Näher als 10 Meter an Ampel 15 € 10 €
… mit Behinderung 25 € 15 €
Im absoluten Halteverbot 25 € 20 €
… mit Behinderung 40 € 35 €
Auf Autobahn / Seitenstreifen 55 € 30 €
… mit Behinderung 70 € 35 €
Zweite Reihe 55 € 55 €
… mit Behinderung 80 € 70 € 1 1
… mit Gefährdung 90 € 80 € 1 1
… mit Sachbeschädigung 110 € 100 € 1 1
Gehweg oder Radweg 55 € 50 €
… mit Behinderung 70 € 55 € 1
… mit Gefährdung 80 € 70 € 1
… mit Sachbeschädigung 100 € 90 € 1

Zusätzlich zu Bußgeld und Punkten kann es in manchen Fällen auch zu Abschleppkosten kommen, wenn dein Fahrzeug entfernt wurde. Das kann beispielsweise sein, wenn du eine Feuerwehr- oder Krankenwagenausfahrt zugeparkt hast, oder Rettungsfahrzeuge in engen Straßen nicht mehr hindurch passen würden. Wenn du dir sicher bist, dass du richtig geparkt hast und dein Auto dennoch weg ist, solltest du Autodiebstahl nicht ausschließen.

Auch Privatleute können mithilfe von Falschparker-Apps Parksünder beim Ordnungsamt melden.

Doch was, wenn du (angeblich) zu Unrecht einen Strafzettel erhalten hast? Möglicherweise ist ein Einspruch möglich.

Wenn es sich um eine geringe Ordnungswidrigkeit von einer Geldbuße bis zu 55 Euro handelt, können die Amtspersonen entscheiden, ob eine Verwarnung ausgesprochen oder gleich ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Das Verwarngeld ist im Volksmund unter dem Wort Strafzettel bekannt. Wer also ein Knöllchen bekommt, hat so gesehen sogar noch Glück gehabt. Wenn du den Strafzettel innerhalb der angegebenen Frist bezahlst, ist der Parkverstoß so unbürokratisch wie möglich erledigt worden.

Wenn du nicht zahlst, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Das ist wichtig zu unterscheiden, denn gegen einen Strafzettel kannst du nichts tun. Wenn du nicht zahlst, dann steht es dir im nachgelagerten Bußgeldverfahren allerdings zu, einen Einspruch einzulegen. Du solltest allerdings wissen, dass bei einem Bußgeldverfahren weitere Kosten auf dich zukommen – und ob du Recht bekommst, ist keinesfalls sicher.

parken-verboten

Wer ist der Falschparker? Halter:in kann nicht ermittelt werden

Wenn ein Fahrzeug einen Strafzettel bekommt, und dieser nicht innerhalb der Frist gezahlt wird, würde ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Dazu ist es nötig, den Halter oder die Halterin zu ermitteln. Kann das nicht ohne Weiteres geschehen, würde der Parkverstoß innerhalb von drei Monaten verjähren.

Wenn erst danach der oder die Besitzer:in des Fahrzeugs gefunden wird, muss diese die Kosten des Halterermittlungsverfahrens übernehmen, was mindestens 20 Euro sind. Die Strafe hingegen ist dann hinfällig.

Parkverbot – wann kommt der Abschleppdienst?

Wenn du auf öffentlichen Straßen falsch parkst, dann ist die Polizei zuständig. Nur diese darf ein Abschleppunternehmen bestellen, und dich abschleppen lassen. Parkst du unrechtmäßig auf Privatgrund, kann der oder die Eigentümer:in das Abschleppen beauftragen.

Was du nicht tun darfst: Wenn jemand deine private Einfahrt zugeparkt hat, dann ist das ärgerlich. Du darfst das Fahrzeug abschleppen lassen – aber du darfst das Fahrzeug nicht blockieren, und somit die Person am Wegfahren hindern. Damit würdest du eine Nötigung im Straßenverkehr begehen.

Mach am besten sofort ein Beweisfoto, dann hast du etwas in der Hand, wenn es hart auf hart kommt. Hast du bei deinem Einparkmanöver einen Kratzer im Lack eines anderen Autos verursacht und bist dann einfach davongedüst, hast Fahrerflucht begangen.

Park-Verbot

Weitere interessante Fragen und Antworten zum Thema Falschparken

Wenn du immer noch Fragen zum Thema Falschparken hast, sind hier noch ein paar Antworten.

Wer darf einen Strafzettel ausstellen?

Wer in einem öffentlichen Parkraum falsch parkt, darf ein Knöllchen nur von einer Ordnungsbehörde bekommen. Dazu gehört die Polizei und das Ordnungsamt. Wenn du dich aber auf einem privaten Parkplatz befindest, dürfen auch Parkraumbewirtschafter Strafen verteilen. Strafzettel können im Übrigen auch verteilt werden, wenn die Parkscheibe nicht richtig eingestellt ist oder wenn deine elektronische Parkscheibe über keine Typengenehmigung verfügt.

Darf ich unbegrenzt viele Strafzettel haben?

Erstmal kannst du so viele Strafzettel wegen Halte- und Parkverstößen haben wie du willst, wenn die Geldbuße nicht über 55 Euro liegt. Dafür gibt es keine Punkte, und somit wird auch nichts im Fahreignungsregister gespeichert. Wenn du aber extrem häufig durch Parkverstöße auffällst – damit sind über 60 Strafzettel im Jahr gemeint – kann die Behörde eine MPU anordnen, da in diesen Fällen die Fahreignung angezweifelt wird.

Wann verjährt ein Strafzettel?

Es gilt eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Innerhalb dieser Frist muss die Bußgeldstelle den Halter oder die Halterin ermittelt und den Bescheid zugestellt haben.