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Begleitetes Fahren – was Sie zum Führerschein mit 17 wissen müssen

11. Juli 2023 von

Bereits seit gut 10 Jahren gibt es die Möglichkeit des begleiteten Fahrens ab 17 in ganz Deutschland. Bisher sind Sie nie damit in Berührung gekommen? Kein Problem, bei uns erfahren Sie alles zu diesem Thema, was Sie wissen müssen.

⏰  Kurz zusammengefasst

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Was ist begleitetes Fahren ab 17?

Beim begleiteten Fahren ab 17 können Jugendliche – wie der Name schon sagt – ab einem Alter von 17 Jahren in Begleitung einer angegebenen Begleitperson ein Auto fahren. So können junge Menschen lernen, mit einem Auto verantwortungsvoll umzugehen und sichere Verkehrsteilnehmer zu werden. Die Anzahl der Fahrten ist nicht begrenzt, die Fahranfänger:innen können so oft sie möchten fahren – vorausgesetzt es ist immer eine Begleitperson mit im Fahrzeug.

Bis die Jugendlichen ihren 18. Geburtstag feiern, ist die Begleitperson vorgeschrieben, danach dürfen Sie alleine das Fahrzeug führen, denn der Führerschein mit 17 deckt genau die gleichen Themen in Theorieprüfung und Praxis ab, wie der klassische Führerschein, den man ab 18 Jahren macht.

Einen Scheckkartenführerschein bekommen Jugendliche nach bestandener Prüfung für den Führerschein ab 17 allerdings nicht, hier wird eine sogenannte Prüfbescheinigung ausgestellt, die in Verbindung mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis gilt. Den richtigen Führerschein, in den dann auch optional Schlüsselzahlen eingetragen werden, erhalten Fahranfänger:innen auf Antrag zu ihrem 18. Geburtstag.

Wenn Sie schon als Jungendliche:r Auto fahren wollen, sehen Sie sich Autos ab 15 oder 16 Jahren an. Aber Vorsicht! Das Fahren mit 17 Jahren gilt nur in Deutschland und Österreich.

Für welche Fahrerlaubnisklassen gilt begleitetes Fahren?

Wer am Begleiteten Fahren ab 17 teilnimmt, kann die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE ein Jahr früher erhalten, als sonst üblich. Das entspricht dem Führen eins Pkw und eines Pkw mit Anhänger. Für alle weiteren Klassen muss man weiterhin mindestens 18 Jahre alt sein.

Voraussetzungen für begleitetes Fahren

Damit man den Führerschein ab 17 machen darf, muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen und es muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson mitfahren, die namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen wird. Auch mehrere Personen können als Begleitpersonen ernannt werden, doch alle müssen in der Bescheinigung aufgeführt sein. Ein nachträgliches Eintragen anderer Personen ist möglich.

Ein Erste-Hilfe-Kurs ist natürlich ebenfalls zu besuchen. Ein Verbandskasten ist auf jeden Fall mitzuführen.

Versicherung während begleitetem Fahren ab 17

Wer am begleiteten Fahren mit 17 teilnimmt, braucht keine eigene Kfz-Versicherung abzuschließen. Es ist möglich – und auch deutlich günstiger – in den Vertrag der Begleitperson aufgenommen zu werden. Außerdem gibt es bei den meisten Versicherungen noch weitere Vorteile:

  • Häufig fahren Fahranfänger ab 17 beitragsfrei
  • Oft geringere Kosten bei erster Versicherung, wenn vorher begleitetes Fahren angemeldet war

Sollte es zu einem Unfall kommen, ist im Normalfall immer der oder die Fahrzeugführer:in in der Haftung – egal ob minderjährig oder nicht.


Begleitetes Fahren – Begleitperson

Eine Begleitperson soll Hilfestellungen und Sicherheit geben. Der oder die Fahranfänger:in soll sich bei Fragen während der Fahrt an diese Person wenden können, oder wenn Unsicherheiten auftreten, kann die Begleitperson helfen, diese zu beseitigen. Aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen, wie beispielsweise das Lenkrad übernehmen, darf die Begleitperson nicht.

Wer kann Begleitperson werden?

Um als Begleitperson anerkannt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Mindestalter von 30 Jahren
  • Nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg
  • Mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Blutalkohol

Je mehr Begleitpersonen eingetragen werden, desto besser – denn so haben Sie die Möglichkeit so viel Fahrpraxis wie möglich zu sammeln.

Welche Kosten fallen pro Begleitperson an?

Für das begleitete Fahren entstehen folgende Zusatzkosten:

  • 1,50 bis 10 Euro für die Überprüfung je Begleitperson
  • 3,30 Euro je Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die Begleitperson
  • 7,70 Euro für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung

Wo muss die Begleitperson sitzen?

Die Begleitperson muss nicht zwangsläufig auf dem Beifahrersitz sitzen, sie kann es sich auch auf der Rückbank gemütlich machen.

Was passiert, wenn die Begleitperson ein Fahrverbot bekommt?

Wenn gegen die Begleitperson ein Fahrverbot verhängt wurde, dann hat das keine Auswirkung auf ihre Stellung als Begleitperson – denn sie ist ja weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis. Etwas anders sieht es aus, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dann erfüllt sie nicht mehr die Voraussetzungen, die als Begleitperson vorgeschrieben sind.

In diesem Fall begeht aber nicht die Begleitperson, sondern der oder die Fahranfänger:in eine Ordnungswidrigkeit!

Dauer des begleiteten Fahrens und Einfluss auf die Probezeit

Das begleitende Fahren, also das Lenken eines Fahrzeugs im Beisein einer Begleitperson, ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vorgeschrieben, wenn man sich für einen Führerschein ab 17 entscheidet. Danach gelten die gleichen Regeln wie beim Absolvieren eines “klassischen” Führerscheins.

Die Probezeit beginnt übrigens schon während des begleitenden Fahrens. Also ab dem Zeitpunkt der bestandenen Fahrprüfung beginnt auch die zweijährige Probezeit.

Anmeldung zum Führerschein mit 17

Wer einen Führerschein mit 17 machen möchte, kann sich sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres, also mit 16 1/2 Jahren, in einer normalen Fahrschule für die Ausbildung zum Führerschein der Klasse B oder BE anmelden. Außerdem muss ein Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

In diesem Antrag muss die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beigelegt sein, genauso wie bereits die Begleitpersonen namentlich benannt werden müssen.

Sie absolvieren exakt die gleiche Fahrausbildung wie ein Fahranfänger, der sich nicht für begleitetes Fahren anmeldet. Dementsprechend wird auch die gleiche theoretische und praktische Prüfung abgenommen. Frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann die Theorieprüfung und frühestens einen Monat vorher die praktische Prüfung abgelegt werden.

Wenn Sie sich für eine Fahrprüfung in einem E-Auto interessieren, ist das auch kein Problem. Immer mehr Fahrschulen bieten diese Leistung an. Sobald Sie dann Ihren Führerschein haben, können Sie sich auch als Student:in oder Azubi für ein Leasing entscheiden.

Verkehrsdelikte während des begleiteten Fahrens

Wer sich in der Probezeit etwas zu Schulden kommen lässt, muss mit ordentlichen Konsequenzen rechnen – und das vor allem beim begleiteten Fahren. Im Grunde sind die Strafen die gleichen wie bei der normalen Probezeit, doch es ist einfach nochmal ärgerlicher. Je nachdem ob ein sogenannter A- oder B-Verstoß vorliegt, sind die Konsequenzen härter oder weniger hart.

A-Verstöße in der Probezeit verlängern die Probezeit um zwei Jahre und es gibt Punkte und ein Bußgeld. Hier ein paar Beispiele für einen A-Verstoß:

  • Fahren unter Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss
  • Fahren ohne Begleitperson
  • Fahrerflucht
  • Nötigung
  • Unterlassene Hilfeleistung

Bei B-Verstößen sind die Konsequenzen nicht ganz so hart. Ein einziger B-Verstoß ist noch kein Weltuntergang, mehrere können aber als A-Verstoß gewertet werden. Beispiele sind:

  • Fahren ohne Licht
  • Handy am Steuer
  • Tüv überzogen
  • Parken im Parkverbot
  • Zu wenig Reifenprofil

Was passiert, wenn man ohne Begleiter fährt?

Das sollten Sie lieber lassen! Das Fahren ohne eine in der Prüfbescheinigung namentlich benannte Begleitperson stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar. Ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg sind hier noch der harmlose Teil der Bestrafung – denn die Fahrerlaubnis wird in diesem Fall widerrufen.

Die Fahranfänger:innen befinden sich in der Probezeit, was bedeutet, dass die Fahrerlaubnis erst nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Aufbauseminar wieder erteilt wird.

Was passiert, wenn man die Prüfungsbescheinigung nicht dabei hat?

Wenn Sie die Prüfungsbescheinigung nicht mitführen, dann wird Ihnen ein Verwarngeld von 10 Euro berechnet.