Sicher gebettet: Anschnallpflicht – Wo gilt in Deutschland die Gurtpflicht?

24. Mai 2023 von

Ab ins Auto – und bevor es losgehen kann, werden natürlich die Sicherheitsgurte angelegt. Tatsächlich gilt in Deutschland eine Anschnallpflicht, deren Nichtbeachtung Konsequenzen haben kann – nicht nur für Leib und Leben, sondern auch für Ihren Geldbeutel sowie Ihr Fahreignungsregister. In welchen Fällen die Gurtpflicht gilt, die Bußgelder bei Fehlverhalten sowie Ausnahmen von der Gurtpflicht erfahren Sie in diesem Artikel!

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Anschnallpflicht – was ist das?

In der Straßenverkehrsordnung heißt es klipp und klar: “Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.” Damit bezieht sich die Anschnallpflicht auf das verpflichtende Anlegen von Sicherheitsgurten auf allen Plätzen im Fahrzeug und auf allen Straßen in allen Autos. Der Gurt trägt nämlich maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei und spielt eine wichtige Rolle in NCAP-Crashtests. Nur wenige Ausnahmen von der Gurtpflicht werden eingeräumt, zu diesen kommen wir im Verlauf des Ratgebers.

In modernen Autos sind so ziemlich alle Sitzplätze äußerst sicher und auf die “maximale Minimierung” von Risiken im Falle eines (Un-)Falles ausgelegt. Wenn es doch mal kracht – zum Beispiel bei einem Wildunfall oder bei einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug –, haben Sie mit korrekt angelegten Sicherheitsgurten die besten Überlebenschancen und können sodann die Unfallstelle absichern. Die Gurte sind streng regelementiert und werden noch bevor ein Auto auf den Markt kommt im Rahmen der Homologation geprüft.

Ab wie viel km/h gilt die Anschnallpflicht?

Die Gurtpflicht gilt in Deutschland bei allen Geschwindigkeiten, einzig das Fahren in Schrittgeschwindigkeit entbindet Sie von der Anschnallpflicht. Diese Ausnahmeregelung greift allerdings nur dann, wenn das Fahren in Schrittgeschwindigkeit vorgesehen ist, beispielsweise bei unwegsamen Streckenabschnitten, beim Rückwärtsfahren oder beim Manövrieren auf Parkplätzen, wo Rückwärts- oder Seitwärtseinparken gefordert ist.

Seit wann gibt es die Gurtpflicht in Deutschland?

Eine Gurtpflicht in Deutschland gab es nicht immer – das verpflichtende Anlegen des Sicherheitsgurtes gilt erst seit 1976 und hat nicht gerade für besonders positive Resonanz gesorgt. Viele Autofahrer:innen haben sich in ihrer Freiheit eingeschränkt gefühlt. Heutzutage hinterfragt kaum einer mehr die Anschnallpflicht – zum einen, weil sie eine absolute Gewohnheit geworden ist, zum anderen weil sie die Verkehrstoten seit ihrer Einführung um ein Vielfaches reduzieren konnte.

Schon 1974 wurden Autohersteller dazu verpflichtet, Gurtsysteme in ihren Fahrzeugen zu verbauen, 1976 trat dann die Anschnallpflicht für Fahrer:in und Beifahrer:in in Kraft. Zur Gewöhnung wurde den Autofahrer:innen enorm viel Zeit gelassen, denn Bußgelder wurden erst 1984 eingeführt. Im selben Jahr wurde eine Regelung verabschiedet, die auch Mitfahrende auf der Rückbank in der BRD zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes verpflichtete.

Welche Auswirkungen hatte die Anschnallpflicht in Deutschland?

Die wohl beeindruckendste Wirkung erzielt die Anschnallpflicht bei der Reduktion der Todeszahlen, die aus Verkehrsunfällen resultieren. Starben im Jahr 1970 noch knapp 19.000 Menschen bei Unfällen auf Straßen, waren 1985 nur noch etwa 8.400 Personen betroffen. Auch von der Entwicklung autonomer Fahrsysteme erhofft man sich Fortschritte bei der Verhinderung von Verkehrstoten. Haben Sie einmal einen Unfall verursacht? Gerade, weil Leben auf dem Spiel stehen, dürfen Sie keine Fahrerflucht begehen und müssen Hilfe leisten.

Statistisch gesehen gibt es einen sichersten Platz im Auto – doch dieser wird mit Gurt noch sicherer, doppelt hält besser. Auch Sicherheitssysteme wie das Antiblockiersystem helfen dabei, Unfälle zu vermeiden. Und auch, wenn Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben ist es für alle besser, wenn Sie das Gelernte nie anwenden müssen.

Welche Strafen gibt es für unangeschnalltes Fahren?

Für nicht angeschnallte Insass:innen kann es nach dem Bußgeldkatalog eine Geldstrafe oder sogar Punkte in Flensburg geben. Tun Sie sich also besser selbst einen Gefallen und schnallen Sie sich während der Fahrt an. Ihre Mitfahrenden lassen Sie besser auch wissen, dass im schlimmsten Falle der Geldbeutel oder das eigene Fahreignungsregister leidet.

Sind Sie als Fahrer:in nicht angeschnallt, kann auf Sie ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro zukommen. Weitere Regelungen erfahren Sie im Folgenden.

Welches Bußgeld gibt es für nicht angeschnallte Beifahrer?

Sind Sie als Beifahrer:in nicht angeschnallt, warten ebenfalls 30 Euro Strafe, wenn Sie erwischt werden. Selbiges gilt auch für auf sonstigen Plätzen untergebrachten Insassinnen und Insassen.

Welches Bußgeld gibt es für nicht angeschnallte Kinder?

Ist ein Kind im Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig angeschnallt oder gesichert, hagelt es ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Sind mehrere Kinder im Kfz nicht ordnungsgemäß gesichert, kommen noch einmal 5 Euro hinzu.

Ein Kindertransport ohne jegliche Vergurtung oder Sicherung fällt Ihnen natürlich auch zur Last: Wird ein Kind sicherungslos durch die Gegend gefahren, erwarten Sie 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Den Punkt erhalten Sie ebenfalls, wenn mehrere Kinder unangeschnallt mit im Auto sitzen, dann knöpft man Ihnen aber ganze 70 Euro ab.

Bußgelder werden im Übrigen auch im Falle der Verwendung eines unpassenden oder nicht vorhandenen Kindersitzes erhoben. Dies gilt als Verstoß gegen die Kindersitzpflicht.

Hier erhalten Sie in der Übersicht alle zu zahlenden Bußgelder im Zusammenhang mit der Missachtung der Anschnallpflicht:

Strafen Missachtung Anschnallpflicht
Sicherheitsgurt während der
Fahrt nicht angelegt
30 Euro
Sicherheitsgurt während der Fahrt
nicht angelegt als Mitfahrer:in
30 Euro
Kind nicht ordnungsgemäß gesichert 30 Euro
mehrere Kinder nicht ordnungsgemäß
gesichert
35 Euro
Kind ohne Sicherung 60 Euro
+ 1 Punkt
mehrere Kinder ohne Sicherung 70 Euro
+ 1 Punkt

Welche Ausnahmen von der Gurtpflicht gibt es?

Wie immer heißt es auch bei der Anschnallpflicht so schön: Ausnahmen bestätigen die Regel. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wann Sie von der Gurtpflicht offiziell befreit sind.

Anschnallpflicht im Bus

Bei der Gurtpflicht im Bus ist zu unterscheiden zwischen zwei Fällen: Einmal Fahrten in Linienbussen und einmal in Reisebussen. Grundsätzlich sind Passagierinnen und Passagiere in Linienbussen von der Anschnallpflicht befreit, denn nach Paragraph 21a der StVZO entfällt sie, sobald Menschen auch stehend mitfahren dürfen.

In Reisebussen hingegen sieht das Ganze etwas anders aus: Seit dem 1. Oktober 1999 sind Hersteller:innen solcher Busse dazu verpflichtet, Gurtsysteme in die Busse einzubauen. Sobald Gurte im Bus vorhanden sind, müssen sich Passagierinnen und Passagiere anschnallen.

Busfahrer:innen müssen auf die Gurtpflicht hinweisen, sind aber nicht dazu verpflichtet, die Einhaltung der Anschnallpflicht sicherzustellen. Letztlich liegt die Verantwortung bei Ihnen als Fahrgast. Das Gesetz erlaubt Ihnen aber ein kurzzeitiges Abschnallen für Sitzplatzwechsel oder Toilettengänge.

Anschnallpflicht im Oldtimer

Verfügt Ihr Wagen im Sinne der Oldtimer-Bestimmung, d.h. älter als 30 Jahre und mit H- oder 07-Kennzeichen ausgestattet, über kein Gurtsystem ab Werk, sind Sie nicht dazu verpflichtet, eines nachzurüsten. Somit können Sie in Oldtimern auch ohne die eigentliche Gurtpflicht fahren.

Anschnallpflicht im Wohnmobil

Auch in Wohnmobilen gilt: Sie müssen sich anschnallen. Sobald Gurtsysteme verbaut sind, ist das Anlegen des Sicherheitsgurtes Pflicht. In Wohnmobilen mit Zulassung ab 2004 muss auf jedem eingetragenen Sitzplatz ein 3-Punkt-Sicherheitsgurt vorhanden sein. Seit 1999 sind auch auf den hinteren Plätzen im Wohnmobil 3-Punkt-Gurte nötig.

Ist das Wohnmobil noch vor 1992 gebaut worden, sind Sie als Halter:in im Übrigen nicht dazu verpflichtet, ein Gurtsystem auf denjenigen Sitzen nachzurüsten, auf denen keine Sicherheitsgurte vorhanden sind. Hier dürfen Mitfahrende auch nicht angeschnallt mitreisen.

Sonstige Befreiungen von der Anschnallpflicht

Ebenfalls von der Anschnallpflicht befreit sind Sie, wenn Sie aufgrund von unwegsamem Gelände, Manövern auf Parkplätzen oder Rückwärtsfahren Schrittgeschwindigkeit fahren.

Selbiges gilt auch für Begleitpersonen von “besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen” (StVO), wenn es für die Betreuung notwendig ist. In einem behindertengerecht umgebauten Fahrzeug gibt es manchmal extra für das Begleitpersonal ausgewiesene Sitzplätze. Auch aus gesundheitlichen Gründen kann eine Ausnahme von der Gurtpflicht möglich sein – das ist allerdings mit der zuständigen Zulassungsbehörde abzuklären und greift wirklich nur in Ausnahmefällen.

Sind Sie schwanger und besitzen ein ärztliches Attest, welches Ihnen ein Anschnallen für das Kindeswohl erlässt, dürfen Sie auch ohne Sicherheitsgurt fahren. Von der Gurtpflicht ausgenommen sind ebenfalls Fahrer:innen im sogenannten Haus-zu-Haus-Verkehr – hierunter fallen Lieferanten wie beispielsweise Paketboten sowie andere Personen, die das Fahrzeug in kurzen Abständen immer wieder verlassen müssen.