Defekte Beleuchtung: Darf man mit einem kaputten Scheinwerfer fahren?

28. Februar 2023 von

Mist, Scheinwerfer kaputt – darf ich weiterfahren? Vielleicht kennen Sie genau diesen Moment, wenn Sie bemerken, dass die Beleuchtung Ihres Autos auf einer oder beiden Seiten nicht mehr funktioniert. Gerade, wenn es schon dämmert oder dunkel ist, kann die Fahrt ohne Licht Sie und andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Hier erfahren Sie, wie Sie sich verhalten, wenn ein oder beide Scheinwerfer kaputt gehen, ob Sie diese selbst wechseln können und welche Strafen zu befürchten sind.

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Scheinwerfer kaputt: Darf ich fahren?

Wussten Sie, dass Autofahrer:innen vor jeder Fahrt dazu angehalten sind, die Beleuchtungsanlage zu kontrollieren? Ein Auto muss mit zwei funktionierenden und richtig eingestellten Scheinwerfern ausgerüstet sein. Laut Straßenverkehrsordnung sind Sie in Deutschland aber erst verpflichtet, das Licht einzuschalten, wenn es dämmert oder die Sichtverhältnisse schlecht sind. Eine Pflicht zum Einschalten des Tagfahrlichts gibt es in Deutschland nicht.

Und trotzdem sollten Sie Ihren Scheinwerfer möglichst schnell reparieren (lassen), da Sie sich schneller als gedacht in einer Situation befinden, in der es vorgeschrieben wird, die Beleuchtung einzuschalten – beispielsweise bei Nebel oder Starkregen. Mit welchen Strafen Sie rechnen müssen, wenn ein oder zwei Scheinwerfer ausfallen, zeigen wir Ihnen im folgenden Abschnitt. Wenn Ihr Scheinwerfer matt und erblindet ist, kann es sein, dass Sie die Kunststoffgläser austauschen müssen.

Kaputtes Licht am Auto – Welche Strafen & Bußgelder drohen?

Ohne Licht zu fahren, ist gefährlich und gilt daher als Ordnungswidrigkeit. In bestimmten Fällen sind sogar Punkte in Flensburg möglich. Mit welchen Strafen Sie rechnen müssen, sehen Sie hier:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot?
Keine Nutzung der Beleuchtungseinheit
obwohl erforderlich
20 € nein
… mit Gefährdung 25 € nein
… mit Unfall 35 € nein
Innerorts, tagsüber ohne Licht, trotz
Nebel, Schnee, Regen
25 € nein
… mit Unfall 35 € nein
Außerorts, tagsüber ohne Licht, trotz
Nebel, Schnee, Regen
60 € 1 nein
… mit Gefährdung 75 € 1 nein
… mit Unfall 90 €1 nein

Scheinwerfer wechseln: Reparatur und Kosten

Die Kosten für einen Scheinwerferwechsel in der Werkstatt können bei über 700 € liegen. Wenn beide Scheinwerfer gleichzeitig kaputt sind, werden inklusive Arbeitszeit schnell bis zu 1.800 € daraus. Dabei handelt es sich nicht gerade um ein Schnäppchen, aber wenn die Beleuchtung nunmal defekt ist, gibt es hier keine andere Lösung.

Mit einer Ausnahme: Bei älteren Modellen können Sie die sogenannte Streuscheibe oder Glühbirnen häufig noch selbst wechseln. Bei modernen Scheinwerfern allerdings wie LED- oder Xenon-Scheinwerfern funktioniert das leider weniger gut bis gar nicht.

Ist die Front- oder Streuscheibe des Scheinwerfers vergilbt oder verkratzt? Dann kommt hier ein wichtiger Hinweis für Sie:

Das selbstständige Polieren von Scheinwerfern ist grundsätzlich verboten, da sie durch das Abtragen des Kunststoffes bauteilich verändert werden. Und durch diese Veränderung erlischt die Bauartgenehmigung und so würden Sie ohne Zulassung fahren. Geprüft wurden die Scheinwerfer auf ihre Genehmigung im Übrigen im Rahmen der sogenannten Homologation.

Allgemeines zum Scheinwerfer-Tausch

  • Scheinwerferanlage mit Glühbirnen: Diese können Bastler sogar selbst wechseln. Denken Sie daran, die Funktion regelmäßig zu testen, da Scheinwerferanlagen mit Glühbirnen eine relativ kurze Lebensdauer haben. Zudem zeigen vor allem ältere Fahrzeugmodelle nicht an, wenn die Beleuchtung ausfällt.
  • Halogen-Licht: Mitunter müssen Sie erst einmal die Stoßstange demontieren, um dann die Befestigungsschrauben des Scheinwerfers lösen zu können und die Kabel abzutrennen. Diese sitzen (oft sehr fest) in einem Plastikgehäuse. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, da die Kabel durch kräftiges Herumreißen abbrechen könnten. Ist das geschafft, kann der alte Scheinwerfer herausgenommen und der neue eingebaut werden.
  • Xenon-Licht: Beim Wechsel von Xenonlampen müssen oft Karosserieteile ausgebaut werden, damit der ganze Scheinwerfer entfernt werden kann. Das ist ganz schön mühselig! Dabei müssen Sie sichergehen, dass die Batterie abgeklemmt ist, damit das Vorschaltgerät sicher demontiert werden kann. Nach dem Wechsel müssen die Scheinwerfer wieder neu eingestellt werden. Alles in allem eher etwas für Profis.
  • LED-Licht: Leider müssen LED-Scheinwerfer immer komplett ausgetauscht und wieder neu eingestellt werden. Die Scheinwerfer sind deshalb vom Werk her verklebt, was für Sie bedeutet: Suchen Sie eine Werkstatt auf.

Nebelscheinwerfer oder Fernlicht statt Abblendlicht nutzen

Wenn während der Fahrt die Beleuchtung ausfällt, liegt es nahe, die Nebelscheinwerfer oder das Fernlicht zu nutzen. Aber darf man das denn? Generell dürfen Nebelscheinwerfer nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschaltet werden. Und zwar, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Als Ersatz zum regulären Abblendlicht dürfen Sie die Nebelscheinwerfer höchstens auf dem Weg zur nächsten Werkstatt benutzen. Ansonsten müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Und wie ist das beim Fernlicht? Auch hier gibt es Gebote und Verbote, die es zu beachten gilt. Das Fernlicht darf unter anderem nur bei Dunkelheit eingeschaltet werden und wenn die Fahrbahn nicht beleuchtet ist. Bei Gegenverkehr ist es verboten, das Fernlicht zu nutzen und auch in geschlossener Ortschaft darf es nicht eingesetzt werden.

Sie sehen also: Auch das Fernlicht ist keine geeignete Alternative zur normalen Beleuchtung. Damit Sie nicht auf andere Auto-Lichter zurückgreifen müssen, sollten Sie Ihre Fahrzeugbeleuchtung so schnell wie möglich reparieren (lassen).

Fahren mit und ohne Licht – was sind die Regeln?

Zur Rundumbeleuchtung Ihres Fahrzeugs gehören Scheinwerfer, Blinker, Lichthupe und Heckleuchten. Damit Sie sehen und gesehen werden, ist es enorm wichtig, dass alles funktioniert und in den erforderlichen Situationen zum Einsatz kommt. Mittlerweile sieht man jedoch immer mehr Autos, die auch tagsüber mit Licht unterwegs sind. Dabei handelt es sich in Deutschland um einen Trend und um keine Regel. Aber welche Regeln gelten laut Straßenverkehrsordnung denn überhaupt?

Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt:

  • Während der Dämmerung sowie bei Dunkelheit und / oder schlechten Sichtverhältnissen (durch Schnee etc.) ist die Beleuchtung zu benutzen
  • Mit Standlicht allein dürfen Sie nicht fahren.
  • Auf durchgehend gut beleuchteten Straßen sollten Sie das Fernlicht nicht nutzen und abblenden, sobald ein Fahrzeug entgegenkommt.
  • Wenn auch am Tag Nebel, Schneefall oder starker Regen die Sicht beeinträchtigen, wird auch tagsüber die Beleuchtung eingeschaltet. Nur dann dürfen auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.

Diese Absätze zeigen, dass Fahren ohne Licht bei Dunkelheit gegen das Gesetz verstößt. Am Tag hängt es in Deutschland von den Sichtverhältnissen ab. Allerdings ist es schon in vielen EU-Staaten Pflicht, auch tagsüber das Licht einzuschalten.Wer weiß, ob diese Regel auch noch nach Deutschland kommt.

Fakt ist: Eine funktionierende Autobeleuchtung trägt erheblich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.