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Versteuerung eines Dienstwagens: Wie geht man vor?

15. Juni 2022 von

Zu früh gefreut: Wer dachte, mit einem Dienstwagen könne man ohne weiteres Privatfahrten unternehmen, wird von der Steuerregelung auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Das Finanzamt schlägt in solchen Fällen gerne zu, weil Arbeitnehmer:innen durch den gestellten Wagen einen geldwerten Vorteil genießen. Wie man bei der Versteuerung eines Dienstwagens vorgeht, und welche Arten der Versteuerung es gibt, erfahren Sie in diesem Artikel!

⏰ Kurz zusammengefasst

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Muss ich einen Dienstwagen versteuern?

Ja. Es ist Zahltag! Darüber freut sich zumeist die Bundeskasse, aber weniger die gemeine Bürgerin oder der gemeine Bürger. Denn wer einen Dienstwagen privat nutzt, genießt einen geldwerten Vorteil: Immerhin übernehmen die meisten Arbeitgeber:innen die Werkstattkosten, den benötigten Sprit, die Kfz-Steuer, die Versicherungsbeiträge sowie die Anschaffungskosten für das Firmenfahrzeug.

Wird Arbeitnehmer:innen also ein Dienstwagen – auch für private Fahrten – zur Verfügung gestellt, profitieren diese von einer sogenannten Sachzuwendung. Sodann muss die Nutzung des Firmenwagens über die Einkommensteuer mitgezahlt werden. Als Dienstwagen empfiehlt sich im Übrigen besonders ein für Vielfahrer:innen geeignetes Auto.

Nach welchen Methoden wird ein Dienstwagen versteuert?

Um einen Dienstwagen ordnungsgemäß zu versteuern, können sich Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in auf eine von zwei Vorgehensweisen einigen: Entweder die Zahlungen für die Dienstwagensteuer erfolgen auf Grundlage der Ein-Prozent-Regel – auch 1-%-Regel geschrieben – oder mithilfe eines Fahrtenbuchs. Welche der beiden Methoden sich in Ihrem speziellen Fall besser eignet, entscheiden Sie einfach anhand der Häufigkeit der privaten Nutzung des Firmenwagens.

Ist die Entscheidung allerdings einmal gefallen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Methode der Wahl ein ganzes Jahr lang beizubehalten. Sollten Sie merken, dass Sie deutlich zu viel im Verhältnis zu dem zahlen, was Sie de facto privat fahren, können Sie nicht innerhalb eines Kalenderjahres die Methodik wechseln.

Stattdessen müssen bis zum Jahreswechsel warten. Im Folgenden erfahren Sie Details zu der Ein-Prozent-Regel sowie zur Nutzung und Führung eines Fahrtenbuchs.


Die Ein-Prozent-Regel

Wenig überraschend gilt bei der Ein-Prozent-Regel, dass monatlich pauschal 1% des Bruttolistenpreises des Dienstwagens versteuert werden muss. Was jedoch etwas überraschender sein dürfte, ist, dass unabhängig von der Anschaffungsart – ob Kauf, Leasing oder gemietet – stets der Bruttolistenpreis als Berechnungsbasis zugrunde gelegt wird.

Unberührt bleibt diese Regelung auch, wenn der Wagen schon ein paar Jährchen auf dem Buckel hat – ausschlaggebend ist stets der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Beim Listenpreis handelt es sich um die unverbindliche Preisempfehlung des Autoherstellers.

Natürlich fließen alle möglichen Extras ab Werk im Wagen ebenfalls in den Bruttolistenpreis mit ein. Wer mit seiner Firma also Kosten sparen möchte und auch der oder die Dienstwagenprofiteur:in entlasten möchte, kann einige Sonderoptionen wie ein Navigationssystem auch nachträglich einbauen lassen. Nachteil: Eventuell stimmt dann – je nach Auto – die Ästhetik des Innenraums nicht mehr.

Wird der Dienstwagen zusätzlich für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz genutzt, erhöht sich der monatliche pauschale Wert des geldwerten Vorteils, und zwar um 0,03% des Listenpreises pro Kilometer der einfachen Strecke. Wie in den meisten Fällen gilt auch hier: Wer nachdenkt, spart.

Wissen Sie, dass Sie im Schnitt nicht mehr als 15 Tage im Monat mit dem Firmenwagen zur Arbeit düsen, werden bloß 0,002% des Bruttolistenpreises pro Kilometer fällig.

Bei doppelter Haushaltsführung und damit verbundenen Familienheimfahrten erhöht sich die Steuerpauschale um 0,002% pro Kilometer. Fahrten, die als Werbungskosten abgesetzt werden können, bedürfen keiner zusätzlichen Versteuerung.

Im Übrigen entfällt die Ein-Prozent-Regel, wenn Arbeitnehmer:innen einen vollen Monat keinen Zugriff auf den Dienstwagen haben. Grund dafür können Urlaub oder Krankheitsfälle sein. Insgesamt ist die Ein-Prozent-Regel wohl das Mittel der Wahl, wenn Sie überdurchschnittlich viele Privatfahrten mit Ihrem Dienstwagen unternehmen (wollen).

Das Fahrtenbuch

Das Führen eines Fahrtenbuches ist eher für diejenigen interessant, denen 1% vom Listenpreis des Dienstwagens als zu teuer erscheint, da sie das Auto weniger privat nutzen. Beim Fahrtenbuch zählt als Grundlage der tatsächliche Anschaffungspreis des Kfz einschließlich Umsatzsteuer.

Obacht ist allerdings geboten, denn jede Fahrt will penibel eingetragen und das Fahrtenbuch gepflegt sein. Wer analog sein Fahrtenbuch führt, darf nicht vergessen, bei Betriebsfahrten einige Angaben festzuhalten. Dies sind folgende:

  • Datum
  • Fahrende Person
  • Name und Anschrift der besuchten Kund:innen
  • Zweck der Fahrt
  • Abfahrtsort mit Kilometerstand
  • Ankunftsort mit Kilometerstand

Bei privaten Fahrten genügt die Angabe der Anzahl der gefahrenen Kilometer.

Den organisatorischen Aufwand eines manuell erstellten Fahrtenbuches sollten Sie indes nicht unterschätzen – für Erleichterung sorgen beispielsweise digitale Fahrtenbücher, die Informationen wie die Strecke und die Uhrzeit automatisch abspeichern.

Wie ist ein Elektroauto als Dienstwagen zu versteuern?

Wer von steuerlichen Vorteilen profitieren will, wählt ein Elektroauto – das gilt nicht nur bei der individuellen Fahrzeuganschaffung, sondern auch bei Dienstwagen. Die Steuervorteile für E-Autos als Dienstwagen sind seit Anfang 2020 nochmal attraktiver geworden. Hier eine kurze Zusammenfassung der Vorteile:

  • 0,25 % Versteuerung wenn Bruttolistenpreis < 60.000 €
  • Zusätzliche Entfernungskilometer nur ein Viertel der normalen Bemessung

Wie ist ein Hybridauto als Dienstwagen zu versteuern?

Hybridautos reihen sich bei der Versteuerung als Dienstwagen zwischen die reinen E-Autos und Verbrenner ein – wie sie es von der Antriebsidee her ohnehin schon tun. Wer Steuervorteile für Hybride als Dienstwagen nutzen will, muss auf folgende Punkte achten:

  • Nur Plug-in Hybride zählen
  • Höchstens 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km ODER elektr. Reichweite mind. 60 km
  • 0,5 % Versteuerung wenn Bruttolistenpreis < 60.000 €