Steuervorteile für E-Autos und Hybride als Dienstwagen – von 0,25% & 0,5% Versteuerung profitieren
23. April 2026 von Irene Wallner
E-Autos und Hybrid-Firmenwagen bieten 2026 weiterhin Steuervorteile, die durch die 0,5 % und 0,25 % Regelung beeinflusst werden. Die Bruttopreisgrenze hat sich auf 100.000 Euro erhöht. Bei der Besteuerung des Arbeitswegs und der Versteuerung von Hybridfahrzeugen gibt es wichtige Änderungen, die es zu beachten gilt. Diese steuerlichen Aspekte können dabei helfen, Kosten zu sparen und die steuerliche Belastung zu minimieren.
Auch die neue E-Auto Förderung dürfte dazu beitragen, dass noch mehr E-Autos und Plug-in Hybride auf die Straßen kommen.
Alle Infos zur E-Auto Förderung
⏰ Kurz zusammengefasst
- Erhöhung der Buttopreisgrenze auf 100.000 €
- 0,25 Prozent Regelung bei günstigeren Elektroautos
- Plug-in Hybride als Dienstwagen profitieren ebenfalls von Steuervorteilen
- Mit einem Fahrtenbuch werden Kosten für private Fahrten ermittelt
- Vergünstigte Besteuerung gilt für Erstzulassungen bis 31. Dezember 2030
- Auch die Kilometerbesteuerung ist bei E-Autos und Hybriden günstiger
- Wachstumschancengesetz erhöht Listenpreis
Damit du bei Elektroautos von der günstigen Besteuerung profitierst, darf das Fahrzeug nun bis zu 100.000 Euro kosten. Wir haben einige E-Autos für dich zusammengestellt, die innerhalb dieser Grenze liegen:
| Modell | Listenpreis ab | Angebote ab | |
| BMW iX1 | 49.400 € | 38.917 € | Angebote vergleichen |
| Porsche Macan Electric | 81.200 € | 75.742 € | Angebote vergleichen |
| Volvo EX30 | 34.990 € | 29.632 € | Angebote vergleichen |
| XPeng G6 | 43.600 € | 39.738 € | Angebote vergleichen |
| Hyundai Ioniq 5 | 45.550 € | 40.463 € | Angebote vergleichen |
| Kia EV5 | 45.990 € | 37.723 € | Angebote vergleichen |
| BYD Sealion 7 | 49.990 € | 41.880 € | Angebote vergleichen |
| Audi A6 Avant e-tron | 64.450 € | 47.844 € | Angebote vergleichen |
Liegt die neue Bruttopreisgrenze für Dienstwagen bei 100.000 Euro?
Ja, für alle neu zugelassenen E-Autos, die seit dem 1. Juli 2025 als Dienstwagen angemeldet wurden, gilt die neue Grenze für den Bruttolistenpreis von 100.000 Euro um weiterhin mit 0,25% versteuern zu können.
Wenn dein E-Auto teurer als 100.000 Euro ist, gilt die 0,5%-Regelung.
Aktuelle Entwicklungen zu Steuervorteilen für E-Autos findest du auch in unserer News.
Welche Steuervorteile gelten für E-Autos als Dienstwagen im Jahr 2026?
Seit dem 19.1.2026 wurde die neue E-Auto Förderung bestätigt. Das Dienstwagenprivileg bleibt zusätzlich weiterhin bestehen!
Nach wie vor ist die Nutzung eines Elektroautos als Firmenwagen seit dem 1. Januar 2020 noch reizvoller, denn die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung wurde nochmal halbiert – von 0,5 auf 0,25 Prozent.
Wie wirkt sich die neue E-Auto Prämie auf die Steuer aus?
Die neue E-Auto Prämie wird nicht direkt beim Kauf abgezogen, sie reduziert deshalb auch nicht den Bruttolistenpreis. Auch, wenn du für deinen Elektro-Dienstwagen die Prämie erhältst, bleibt als Grundlage für die Versteuerung der Bruttolistenpreis, der als UVP zu bezahlen ist, bestehen. Die Prämie bekommst du im Nachhinein vom Bundesministerium für Umwelt ausgezahlt, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Wie wird die Versteuerung von Elektroautos als Dienstwagen geregelt?
Wenn ein Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt wird, muss dies als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angegeben werden. Bei der Versteuerung eines Dienstwagens kann ein Pauschalbetrag auf der Grundlage der 1-Prozent-Regelung versteuert werden, oder man führt ein Fahrtenbuch. Der Vorteil eines Fahrtenbuches ist, dass die genauen Kosten berechnet werden können, was vor allem sinnvoll ist, wenn der Dienstwagen nur selten privat genutzt wird.
Ungeachtet dessen, dass der Umweltbonus für Elektroautos und Hybride ausgelaufen ist, bleibt der Steuervorteil für E-Autos bestehen. Es gibt neben den Benziner-Hybriden auch Diesel-Hybrid-Modelle, allerdings werden hiervon deutlich weniger angeboten – unter anderem wegen den höheren Produktionskosten.
Was gilt bei der 0,5 und 0,25 Prozent Regelung bei Elektroautos?
Wer sich für ein Elektro- oder Hybridauto als Firmenwagen entscheidet, der kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Denn statt einem Prozent vom Bruttolistenpreis werden für Elektroautos bis zu einem Kaufpreis von 100.000 Euro nur 0,25 Prozent angerechnet, die versteuert werden müssen. Ist der Bruttolistenpreis des Elektroautos höher, gibt es immer noch eine Vergünstigung. 0,5 Prozent sind es in diesem Fall. Die Versteuerung eines Dienstwagens mit Elektroantrieb soll in diesem Rahmen bis 2030 gewährleistet sein.
Auch die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden. Weitere Infos findet ihr in unserem Artikel zur Kfz-Steuer.
Was ist die Viertel-Regelung?
Unter der Viertel-Regelung versteht man die Berechnungsgrundlage für den zu versteuernden Betrag bei der Nutzung eines Elektro-Dienstwagens. Bei einem Verbrenner als Firmenwagen muss als geldwerter Vorteil ein Prozent des Bruttolistenpreises bei der Steuererklärung angegeben werden. Seit 2020 müssen für einen elektrischen Dienstwagen bis zu 70.000 Euro – und ab jetzt bis 100.000 Euro – nur noch 0,25 Prozent geltend gemacht werden, also nur noch ein Viertel des Betrages, der für Verbrenner angesetzt wird – daher: Viertel-Regelung.
Rechenbeispiel: 0,25-Prozent-Regelung bei Dienstwagen
Als Berechnungsgrundlage für die zu errechnende Steuerlast wird immer der Bruttolistenpreis des Neufahrzeuges herangezogen, egal, ob das Fahrzeug als Neuwagen gekauft wurde oder nicht. Wir versuchen an einem Beispiel zu verdeutlichen, wie die Berechnung funktioniert:
Kauf eines VW ID.3, Pure, 150 PS für einen Bruttolistenpreis von 31.495 €
0,25 % von 31.495 € = zu versteuernder geldwerter Vorteil 78,74 € im Monat und dementsprechend 944,88 € im Jahr.
Gehen wir von einem durchschnittlichen Steuersatz von 40 Prozent aus, würde der ID.3 als Firmenwagen jährlich 378 € Steuern für die private Nutzung kosten.
Wie wird der Arbeitsweg bei Elektro-Firmenwagen besteuert?
Neben dem geldwerten Vorteil wird auch noch eine weitere Versteuerung fällig, wenn der E-Auto-Firmenwagen auch für den Arbeitsweg genutzt wird. Das nennt sich Kilometerbesteuerung und wird zusätzlich fällig – aber auch hier sind Elektro- und Hybridautos im Vorteil.
Üblicherweise fallen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer einfache Fahrtstrecke an. Bei elektrischen Fahrzeugen wird auch hier nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert, bei Hybriden sind es analog 0,5 Prozent. Der Steuervorteil für Hybrid und E-Auto wird damit noch etwas attraktiver.
Wie erfolgt die Versteuerung von Hybrid-Firmenwagen im Jahr 2026?
Auch Plug-in Hybride profitieren von einer vergünstigten Versteuerung, wenn du das Fahrzeug als Firmenwagen nutzt.
Wie lange gilt die 0,5 Prozent Regelung für Hybride?
Bei der Versteuerung eines Hybrid-Firmenwagens werden unabhängig vom Kaufpreis immer 0,5 Prozent angesetzt. Die 0,5-Prozent-Regelung für Hybrid-Firmenwagen gilt auch im Jahr 2026 und darüber hinaus bis 2030. Allerdings müssen Hybridautos folgende Voraussetzungen erfüllen, um von den Steuervorteilen zu profitieren:
- Extern aufladbar (also nur Plug-in Hybride)
- Nicht mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km ODER elekt. Reichweite mind. 80 km
Der Gesetzgeber spricht von der “Anschaffung”, nicht einer “Neuzulassung”. Das bedeutet, dass der Steuersatz ebenfalls verringert ist, wenn es sich um ein gebrauchtes Elektrofahrzeug handelt. Da der Steuervorteil allerdings erst seit 2019 gilt, profitiert der Arbeitnehmer nur davon, wenn das Fahrzeug auch erst in diesem Jahr als Firmenwagen eingesetzt wurde. Ist das Auto bereits 2018 als Dienstwagen in Verwendung gewesen, tritt die normale 1-Prozent-Regelung in Kraft.
Die Regelung für die Steuererleichterung gilt – wie erwähnt – vorerst bis Ende 2030. Voll-, oder Mildhybride erhalten keine Vorteile.
Rechenbeispiel für Hybride
Als Beispiel nehmen wir an, du entscheidest dich für einen Toyota Prius in der Standardausstattung als Plug-in Hybrid. Dieses Modell hat eine rein elektrische Reichweite von 86 Kilometern. Der Bruttolistenpreis liegt bei 45.290 Euro.
0,5% von 45.290 € = zu versteuernder geldwerter Vorteil 226,45 € im Monat und dementsprechend 2.717,40 € im Jahr.
Gehen wir auch hier von einem durchschnittlichen Steuersatz von 40 Prozent aus, würde der Prius als Firmenwagen jährlich 1.087 € Steuern für die private Nutzung kosten.

Ladekosten: Welche Regeln gelten?
Je nachdem, wo man seinen Strom für das Auto herbekommt, gibt es Unterschiede bei der Versteuerung.
Laden auf dem Firmengelände?
Wenn du deinen elektrischen Dienstwagen auf dem Firmengelände auflädst, dann wird das nicht als geldwerter Vorteil angesehen, das Laden ist somit steuerfrei für dich als Arbeitnehmer:in. Hier ist es auch irrelevant, ob du das Auto auch privat nutzt. Diese Regelung ist erstmal bis 2030 gültig.
Dienstwagen zu Hause laden – Pauschalen entfallen ab 2026
Hier gibt es seit Januar 2026 Änderungen: Die bis Ende 2025 gezahlten, steuerfreien Pauschalen entfallen ab 2026. Ab jetzt ist es nur noch möglich, eine Erstattung der tatsächlich nachgewiesenen Strommenge steuerfrei zu erhalten. Ein Arbeitgeber darf die Ladestromkosten nur noch dann erstatten, wenn die Kilowattstundenmenge genau gemessen und dokumentiert wurde. Als Nachweis ist ein gesonderter Stromzähler nötig, den der Arbeitnehmer einbauen lassen muss. Schätzungen oder eigene Belege sind nicht gültig.
Wenn du die Stromkosten für deinen Dienstwagen selbst zahlst und auf die Erstattung verzichtest, kannst du die Kosten von deinem geldwerten Vorteil abziehen, womit sich der Privatnutzungswert des Dienstwagens mindert.
Laden an öffentlichen Ladestationen
Wenn du unterwegs deinen Dienstwagen an einer öffentlichen Ladestation lädst, dann ist das für dich als Arbeitnehmer steuerfrei, wenn du eine Ladekarte des Arbeitgebers verwendest oder dir die Kosten durch den Arbeitgeber anderweitig erstattet werden. Dies wird als Auslagenersatz anerkannt.
Gibt es Förderungen für Wallboxen?
Seit dem 15. April 2026 gibt es eine Förderung für Wallboxen in Mehrparteienhäusern. Gefördert werden der Kauf und die Installation mit bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt. Genauere Infos dazu findest du in unserem Artikel zur Wallbox-Förderung.
FAQs zum Thema Dienstwagenversteuerung bei E-Autos
Wenn du noch Fragen zum Thema Besteuerung von Dienstwagen hast, sind hier noch ein paar Antworten.
Was zählt zum Bruttolistenpreis?
Wenn du einen Firmenwagen kaufst, dann gilt als Bruttolistenpreis die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, die am Tag der Erstzulassung gilt, inklusive Mehrwertsteuer. Nicht nur der Basispreis, sondern auch alle Sonderausstattungen, die ab Werk eingebaut wurden, zählen zum Bruttolistenpreis.
Wenn du Rabatte bekommen hast, Überführungs- oder Zulassungskosten zahlen musstest, wird das nicht berücksichtigt.
Welche Fahrzeuge werden mit 0,25 versteuert?
Wenn du einen Dienstwagen auch privat nutzt und dieser höchstens 100.000 Euro gekostet hat, musst du monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.
Ist der Kaufpreis der Bruttolistenpreis?
Nein, der Kaufpreis muss nicht zwangsläufig auch der Bruttolistenpreis sein. Kaufpreise können von Aktionen oder Rabatten beeinflusst worden sein und damit günstiger ausfallen als der eigentliche Bruttolistenpreis. Der Bruttolistenpreis ist der empfohlene Listenpreis des Herstellers inklusive serienmäßiger Sonderausstattung.
Wann gilt die 0,25 Regelung?
Wenn der Bruttolistenpreis eines Autos 100.000 Euro nicht übersteigt, dann kommt die 0,25 Prozent Regelung zum Einsatz. Liegt der Bruttolistenpreis höher, wird nur noch mit 0,5 Prozent versteuert.