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Steuervorteile für E-Autos und Hybride als Dienstwagen

22. März 2024 von

Neben Prämien beim Kauf von elektrifizierten Fahrzeugen hat die Regierung auch die Steuern für Elektro-Dienstwagen gesenkt, um einen Firmenwagen für Mitarbeitende attraktiver zu machen. Wir sagen dir, was du wissen musst und wie viel du sparst, wenn du dich für ein E-Auto oder einen Plug-in Hybrid als Dienstwagen entscheidest.

Kurz zusammengefasst

Damit du bei Elektroautos von der günstigen Besteuerung profitierst, darf das Fahrzeug aktuell nicht mehr als 60.000 Euro kosten. Wir haben einige günstige E-Autos für dich zusammengestellt:

Kein Umweltbonus mehr – Steuervorteil bleibt

Seit dem 18.12.2023 gibt es keine Förderung für E-Autos mehr. Das Dienstwagenprivileg bleibt aber bestehen!

Nach wie vor ist die Nutzung eines Elektroautos als Firmenwagen seit dem 1. Januar 2020 noch reizvoller, denn die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung wurde nochmal halbiert – von 0,5 auf 0,25 Prozent. Lies weiter für mehr Information.

Wachstumschancengesetz fördert E-Autos als Dienstwagen stärker

Bereits am 17. November 2023 hat der Bundestag das sogenannte Wachstumschancengesetz verabschiedet. In diesem Gesetz wird es eine neue Sonderregelung zur privaten Nutzung von Dienstwagen ohne CO2-Ausstoß geben. Die steuerlichen Vorteile für Elektroautos bekommt man aktuell, wenn der Kaufpreis des Fahrzeugs höchstens 60.000 Euro beträgt.

Da die Kosten für E-Autos gestiegen sind und man die Nutzung klimafreundlicher Fahrzeuge weiterhin fördern will, sieht das Gesetz vor die Grenze auf 70.000 Euro anzuheben. Damit könnten auch teurere E-Autos von der Vergünstigung bei der Dienstwagensteuer profitieren. Diese Regelung soll für alle E-Autos gelten, die nach dem 31.12.2023 gekauft wurden.

Auch für Hybride soll es eine Neuregelung geben. Aktuell ist eine alternative Reichweitengrenze von 80 Kilometern zum CO2-Ausstoß von unter 50 g/km angegeben. Diese soll gestrichen werden. Die Regelung würde aber erst in 2025 in Kraft treten.

Am 22. März hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Dementsprechend sollten die oben genannten Regelungen für E-Autos als Dienstwagen kommen.

Geschäftsmann

Versteuerung von Elektroautos als Dienstwagen

Wenn ein Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt wird, muss dies als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angegeben werden. Bei der Versteuerung eines Dienstwagens kann ein Pauschalbetrag auf der Grundlage der 1-Prozent-Regelung versteuert werden, oder man führt ein Fahrtenbuch. Der Vorteil eines Fahrtenbuches ist, dass die genauen Kosten berechnet werden können, was vor allem sinnvoll ist, wenn der Dienstwagen nur selten privat genutzt wird.

Ungeachtet dessen, dass der Umweltbonus für Elektroautos und Hybride ausgelaufen ist, bleibt der Steuervorteil für E-Autos bestehen. Es gibt neben den Benziner-Hybriden auch Diesel-Hybrid-Modelle, allerdings werden hiervon deutlich weniger angeboten – unter anderem wegen den höheren Produktionskosten.

0,5 und 0,25 Prozent Regelung für Elektroautos

Wer sich für ein Elektro- oder Hybridauto als Firmenwagen entscheidet, der kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Denn statt einem Prozent vom Bruttolistenpreis werden für Elektroautos bis zu einem Kaufpreis von 60.000 Euro nur 0,25 Prozent angerechnet, die versteuert werden müssen. Ist der Bruttolistenpreis des Elektroautos höher, gibt es immer noch eine Vergünstigung. 0,5 Prozent sind es in diesem Fall. Die Versteuerung eines Dienstwagens mit Elektroantrieb soll in diesem Rahmen bis 2030 gewährleistet sein.

Dem Wachstmschancengesetz ist nun zugestimmt worden. Wann genau die Grenze auf 70.000 Euro angehoben wird, muss noch abgewartet werden. Es soll aber noch in 2024 sein.

Was ist die Viertel-Regelung?

Unter der Viertel-Regelung versteht man die Berechnungsgrundlage für den zu versteuernden Betrag bei der Nutzung eines Elektro-Dienstwagens. Bei einem Verbrenner als Firmenwagen muss als geldwerter Vorteil ein Prozent des Bruttolistenpreises bei der Steuererklärung angegeben werden. Seit 2020 müssen für einen elektrischen Dienstwagen bis zu 60.000 Euro nur noch 0,25 Prozent geltend gemacht werden, also nur noch ein Viertel des Betrages, der für Verbrenner angesetzt wird – daher: Viertel-Regelung.

Rechenbeispiel: 0,25-Prozent-Regelung bei Dienstwagen

Als Berechnungsgrundlage für die zu errechnende Steuerlast wird immer der Bruttolistenpreis des Neufahrzeuges herangezogen, egal, ob das Fahrzeug als Neuwagen gekauft wurde oder nicht. Wir versuchen an einem Beispiel zu verdeutlichen, wie die Berechnung funktioniert:

Kauf eines VW ID.3, Pure, 150 PS für einen Bruttolistenpreis von 31.495 €

0,25 % von 31.495 € = zu versteuernder geldwerter Vorteil 78,74 € im Monat und dementsprechend 944,88 € im Jahr.

Gehen wir von einem durchschnittlichen Steuersatz von 40 Prozent aus, würde der ID.3 als Firmenwagen jährlich 378 € Steuern für die private Nutzung kosten.

Elektro-Firmenwagen: Besteuerung des Arbeitswegs

Neben dem geldwerten Vorteil wird auch noch eine weitere Versteuerung fällig, wenn der E-Auto-Firmenwagen auch für den Arbeitsweg genutzt wird. Das nennt sich Kilometerbesteuerung und wird zusätzlich fällig – aber auch hier sind Elektro- und Hybridautos im Vorteil.

Üblicherweise fallen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer einfache Fahrtstrecke an. Bei elektrischen Fahrzeugen wird auch hier nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert, bei Hybriden sind es analog 0,5 Prozent. Der Steuervorteil für Hybrid und E-Auto wird damit noch etwas attraktiver.

Versteuerung von Hybrid-Firmenwagen 2024

Auch Plug-in Hybride profitieren von einer vergünstigten Versteuerung, wenn du das Fahrzeug als Firmenwagen nutzt.

Wie lange gilt die 0,5 Prozent Regelung für Hybride?

Bei der Versteuerung eines Hybrid-Firmenwagens werden unabhängig vom Kaufpreis immer 0,5 Prozent angesetzt. Die 0,5-Prozent-Regelung für Hybrid-Firmenwagen gilt auch im Jahr 2024 und darüber hinaus bis 2030. Allerdings müssen Hybridautos folgende Voraussetzungen erfüllen, um von den Steuervorteilen zu profitieren:

  • Extern aufladbar (also nur Plug-in Hybride)
  • Nicht mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km ODER elekt. Reichweite mind. 60 km
  • Ab 2025 mind. 80 km

Der Gesetzgeber spricht von der “Anschaffung”, nicht einer “Neuzulassung”. Das bedeutet, dass der Steuersatz ebenfalls verringert ist, wenn es sich um ein gebrauchtes Elektrofahrzeug handelt. Da der Steuervorteil allerdings erst seit 2019 gilt, profitiert der Arbeitnehmer nur davon, wenn das Fahrzeug auch erst in diesem Jahr als Firmenwagen eingesetzt wurde. Ist das Auto bereits 2018 als Dienstwagen in Verwendung gewesen, tritt die normale 1-Prozent-Regelung in Kraft.

Die alternative Reichweite von mindestens 80 Kilometern ab 2025 könnte schon bald gestrichen werden, denn dem Wachstumschancengesetz hat der Bundesrat am 22. März zugestimmt. Dann wäre ein Hybrid ab 2025 nur noch förderbar, wenn er weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt.

Die Regelung für die Steuererleichterung gilt – wie erwähnt – vorerst bis Ende 2030. Voll-, oder Mildhybride erhalten keine Vorteile.

Rechenbeispiel für Hybride

Als Beispiel nehmen wir an, du entscheidest dich für einen Toyota Prius in der Standardausstattung als Plug-in Hybrid. Dieses Modell hat eine rein elektrische Reichweite von 86 Kilometern, was auch die Anforderungen für 2025 bereits erfüllen würde. Der Bruttolistenpreis liegt bei 45.290 Euro.

0,5% von 45.290 € = zu versteuernder geldwerter Vorteil 226,45 € im Monat und dementsprechend 2.717,40 € im Jahr.

Gehen wir auch hier von einem durchschnittlichen Steuersatz von 40 Prozent aus, würde der Prius als Firmenwagen jährlich 1.087 € Steuern für die private Nutzung kosten.

Private Förderung Wallbox

Förderung von Wallboxen für Privat?

Wer auf eine staatliche Förderung seiner privat genutzten Wallbox hofft, könnte ab 2024 wieder Glück haben. Was aber schon recht sicher ist: Eine Förderung wird es nur geben, wenn man ein Gesamtpaket kauft, was Wallbox, PV-Anlage und Batteriespeicher beinhaltet.

Das bedeutet, die Investition für Privatleute ist relativ groß.

Dienstwagen zu Hause laden: Steuerfreie Pauschale nutzen

Egal ob mit oder ohne Förderung, du wirst deinen Firmenwagen zwangsläufig auch mal zu Hause laden müssen. Damit das mit der Abrechnung problemlos funktioniert, gibt es folgende Möglichkeiten:

Letzteres ist sicher die einfachste Möglichkeit, die Stromkosten abzurechnen. Wenn eine kostenlose Lademöglichkeit auf dem Firmengelände möglich ist, oder eine Ladekarte zur Verfügung gestellt wird, dann sind nur noch 30 Euro für E-Autos und 15 Euro für Plug-in Hybride monatlich steuerfrei.

Gibt es keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, dann erhöht sich der steuerfreie Betrag auf 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge und 35 Euro für Plug-in Hybride.

FAQs zum Thema Dienstwagenversteuerung bei E-Autos

Wenn du noch Fragen zum Thema Besteuerung von Dienstwagen hast, sind hier noch ein paar Antworten.

Welche Fahrzeuge werden mit 0,25 versteuert?

Wenn du einen Dienstwagen auch privat nutzt und dieser höchstens 60.000 Euro gekostet hat, musst du monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.

Ist der Kaufpreis der Bruttolistenpreis?

Nein, der Kaufpreis muss nicht zwangsläufig auch der Bruttolistenpreis sein. Kaufpreise können von Aktionen oder Rabatten beeinflusst worden sein und damit günstiger ausfallen als der eigentliche Bruttolistenpreis. Der Bruttolistenpreis ist der empfohlene Listenpreis des Herstellers inklusive serienmäßiger Sonderausstattung.

Wann gilt die 0,25 Regelung?

Wenn der Bruttolistenpreis eines Autos 60.000 Euro nicht übersteigt, dann kommt die 0,25 Prozent Regelung zum Einsatz. Liegt der Bruttolistenpreis höher, wird nur noch mit 0,5 Prozent versteuert.