Geleast und gecrasht: Unfall mit Leasingauto – alle Infos!

20. Februar 2023 von

Es hätte ein schöner Tag werden können, eine kleine Auszeit mit Freunden, doch dann ist plötzlich alles anders: Ein Unfall ist wohl das Schreckensszenario für jede:n Autofahrer:in. Da kann man von Glück reden, wenn es nur beim Blechschaden bleibt. Nach dem ersten Schock kommt die bitter Realität – das Auto ist kaputt. Was tut man, wenn es ein Leasingfahrzeug war, mit dem der Unfall passiert ist? Wir sagen es Ihnen!

⏰  Kurz zusammengefasst

Sie möchten ein neues Auto leasen? Kein Problem, sehen Sie sich unsere top Leasing-Angebote an:

Goldene Regel: Nach einem Unfall Ruhe bewahren

Natürlich ist man nach einem Unfall mit dem Leasingauto aufgewühlt. Wenn man sicher ist, dass es keine Personenschäden gibt, werden die Gedanken ganz schnell zu Dingen wie Versicherung, Schuld und all dem unschönen Papierkram schweifen, der nun vor Ihnen liegt. Trotz all dieser Unsicherheiten ist das Wichtigste im Moment nach dem Unfall, Ruhe zu bewahren. Atmen Sie durch, sortieren Sie Ihre Gedanken und Gefühle. Mit einem klaren Kopf können Sie die Situation viel objektiver beurteilen, und nacheinander folgende Punkte durchgehen:

Was mache ich, wenn ich mit dem Leasingauto einen Unfall habe?

Erstmal ist es egal, ob Ihr Auto geleast, gekauft oder gemietet ist. Wenn Sie einen Unfall hatten, muss als erstes die Unfallstelle abgesichert und im Fall der Fälle Erste Hilfe geleistet werden. Dabei kann im ersten Schritt der Verbandskasten helfen. Handelt es sich um einen größeren Schaden, vor allem, wenn Personen verletzt wurden, ist es sehr ratsam die Polizei hinzuzuziehen. Sollte es lediglich ein Bagatellschaden sein, reicht es aus, wenn Sie mit der beteiligten Person Personalien und Versicherungsdaten austauschen. Begehen Sie in jedem Fall aber keine Fahrerflucht, das ist nämlich strafbar.

Bei der Polizei melden sollten Sie den Unfall auf jeden Fall, wenn

  • die Unfallschuld nicht klar ist
  • Alkohol- oder Drogenkonsum im Spiel sind
  • schwere Sach- oder Personenschäden verursacht wurden
  • Autos von Personen betroffen sind, die gerade nicht anwesend sind

Soweit wäre das Vorgehen nach einem Unfall bei allen Fahrzeugen üblich. Da es sich aber um einen Unfall mit einem Leasingfahrzeug handelt, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, den Leasinggeber über das Geschehen zu informieren. Das ist deshalb nötig, weil der Leasinggeber der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Nur in Absprache mit diesem sollten Sie das weitere Vorgehen planen.

Auch die Meldung bei der Kfz-Versicherung ist nötig, damit Schäden ausgeglichen werden können. Tun Sie das so schnell wie möglich, am besten innerhalb von zwei Tagen nach dem Unfall.

Wer war Schuld am Unfall?

Hier wird es oft schwierig, denn häufig ist nicht klar, wer Schuld am Unfall hatte. Sie als Leasingnehmer sind mit drei möglichen Szenarien konfrontiert:

  • Sie haben den Unfall nicht verschuldet
  • Sie haben eine Mitschuld am Unfall
  • Sie haben den Unfall verursacht

Bei einem Unfall durch Fremdverschulden – also wenn Sie die Kollision nicht verschuldet haben – hängt das weiter Vorgehen davon ab, was in Ihrem Leasingvertrag festgehalten wurde. Oftmals ist dort geregelt, ob Sie nach einem unverschuldeten Unfall das Fahrzeug wieder in Stand setzen müssen, oder ob das mit dem Leasinggeber vorher abzustimmen ist. Sollten Sie den Schaden reparieren lassen, können Sie bei der gegnerischen Versicherung die Kosten einfordern.

In manchen Fällen stellt aber auch der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs den Schadensersatzanspruch, und regelt das ganze selbständig mit der Versicherung des Unfallgegners.

Häufig wird es darauf hinauslaufen, dass beide Unfallparteien eine Mitschuld erhalten. Dann trägt jede:r den Schaden an seinem Fahrzeug selbst. Wenn Sie als Leasingnehmer eine GAP-Deckung haben, sollte das meist kein Problem sein. Der Leasingrückläufer muss dann entweder repariert werden oder verschrottet.

Der schlechteste Fall für Sie als Leasingnehmer ist ein selbstverschuldeter Unfall. Nun sind Sie schadensersatzpflichtig und haften für Reparaturkosten und eventuelle Wertminderung des kaputten Autos.

Die Versicherung richtet’s wieder – oder?

Wenn es zu einem Unfall mit dem Leasingauto kam, werden Sie sich wohl oder übel mit Ihrer und meist auch mit der Versicherung des Unfallgegners auseinandersetzen müssen. Glück im Unglück ist, dass Sie als Leasingnehmer (fast) immer eine Vollkaskoversicherung haben. So gut wie jeder Leasingvertrag enthält eine Klausel, nach dieser man eine Vollkaskoversicherung abschließen muss. Haben Sie auch noch eine GAP-Deckung abgeschlossen, sind Sie so gut es geht abgesichert.

Wer ist bei einem Unfall versichert?

Als Leasingnehmer gilt in der Regel die Person, die das Auto fährt. Das bedeutet, dass auch Familienmitglieder den Wagen nutzen dürfen. Damit auch diese im Falle eines Unfalls durch die Versicherung geschützt sind, sollte die Mitnutzung schon im Leasingvertrag festgehalten werden.

Welche Versicherung haftet für Schäden am Leasingfahrzeug?

Wenn Sie den Unfall mit dem Leasingauto nicht verschuldet haben, dann ist es die gegnerische Versicherung, die für die Schäden an Ihrem Fahrzeug aufkommen muss. Bekommen Sie eine Mitschuld oder haben Sie den Unfall vollkommen alleine zu verantworten, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, dann übernimmt diese Schäden am eigenen Fahrzeug bei Eigenverschulden.

Allerdings wird der Wagen nicht komplett bezahlt, die Versicherung reguliert den Schaden, indem sie den Wiederbeschaffungswert zahlt. Der Restwert des Leasingfahrzeugs kann aber möglicherweise noch höher sein – diese “Lücke” müssen Sie demnach selbst ausgleichen. Hierfür haben Sie im besten Fall die GAP-Versicherung, die den fehlenden Betrag dann ausgleicht.

Ab in die Werkstatt: Was bei der Reparatur des Leasingautos zu beachten ist

Nach dem Unfall möchten sowohl Sie als auch der Leasinggeber, dass das Fahrzeug schnell und vor allem fachgerecht repariert wird. Auch hier raten wir Ihnen, sich vor der Reparatur mit dem Leasinggeber zu besprechen, denn in den meisten Fällen ist eine autorisierte Fachwerkstatt vorgegeben. Möglicherweise wurde die Werkstattbindung auch bereits im Leasingvertrag festgeschrieben. Manchmal kann man hier in Konflikt mit der Versicherung kommen, denn diese wird Ihnen im Zweifel sicher günstigere Werkstätten vorschlagen.

Sie sollten hier aber auf die Forderungen des Leasinggebers eingehen, um nicht gegen Ihren Vertrag zu handeln.

Wenn eine fachgerechte Werkstatt gefunden und das Fahrzeug repariert wurde, dann wird die Rechnung meist erstmal an Sie geschickt. Nun ist es an Ihnen, die Rechnung bei der Versicherung des Unfallverursachers einzureichen, damit diese ausgeglichen wird. Es ist aber durchaus möglich, dass – falls im Vorhinein schon alles abgeklärt wurde – die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet. Damit hätten Sie mit der Zahlungsabwicklung nichts zu tun.

Wenn Ihre Kaskoversicherung bezahlen muss, weil der Unfall durch Sie verschuldet wurde, kommt es darauf an, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ist. Entweder Sie bezahlen den kompletten Schaden selbst und schalten die Versicherung gar nicht ein – was eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags verhindern kann – oder Sie reichen die Rechnung ein. Dann wird der Betrag ausgeglichen, Ihre Selbstbeteiligung wird verrechnet.

Sind Leasingraten während einer Reparatur zu zahlen?

Die schnelle Antwort ist: ja.

Etwas ausführlicher erklärt ist es natürlich so, dass während einer Reparatur das Leasingfahrzeug nicht genutzt werden kann. Es entsteht ein Leistungsausfall, doch dieser stellt keinen Grund dar, die Leasingraten nicht zu bezahlen. Wenn der Unfall fremdverschuldet war, können die Kosten für ein Ersatzfahrzeug im Reparaturzeitraum bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Die Raten tragen Sie aber dennoch selbst weiter.

Wertverlust kann ausgeglichen werden

Ein repariertes Fahrzeug hat nach einem Unfall einen Wertverlust. Wenn erst wenige Leasingraten gezahlt wurden, bevor der Unfall passiert ist, kann es sein, dass die Minderung noch nicht durch Ihre Raten kompensiert worden ist. Sollten Sie den Unfall selbst verschuldet haben, kann der Leasinggeber bei der Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleich für die Minderung berechnen. Denn wie bei einem gekauften Fahrzeug auch, kann der Leasinggeber das Fahrzeug nach dem Ende der Laufzeit nicht mehr zu dem Preis weiterverkaufen, der eigentlich angesetzt werden dürfte. Ein Unfallwagen ist außerdem schwieriger zu verkaufen.

Wurde der Unfall von einer anderen Person verschuldet, zahlt diesen Ausgleich die gegnerische Kfz-Versicherung.

Nichts mehr zu retten: Was passiert bei einem Totalschaden?

Ob es sich bei einem Schaden um einen Totalschaden handelt, muss durch ein professionelles Gutachten geklärt werden. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Restwert des Fahrzeugs übersteigen. Ein technischer Totalschaden bedeutet, dass eine Reparatur gar nicht mehr möglich ist. Hier würde die begutachtende Person den Restwert des Fahrzeugs auf 0 Euro festlegen.

Auch hier ist es ratsam, wenn Sie eine GAP-Versicherung abgeschlossen haben. Denn sie zahlt Ihnen den Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und denn noch ausstehenden Leasingraten. Haben Sie ein Vario-Leasing abgeschlossen, ist mit einem kaputten Auto die Kaufoption natürlich dahin.