Nicht in die Leasing-Falle tappen: Darauf sollten Sie beim Autoleasing achten!

20. Februar 2023 von

Leasing wird immer beliebter und das nicht nur bei Geschäftskunden. Auch Privatpersonen können alle paar Jahre ein neues Auto fahren, indem sie das Fahrzeug zu monatlich günstigen Raten mieten. Hört sich gut an, doch auch beim Leasing gibt es Fallen, denen Sie unbedingt ausweichen sollten.

⏰ Kurz zusammengefasst

Mittlerweile gibt es für fast jedes Neuwagen-Modell ein Leasingangebot. Wir haben einige Modelle für Sie zusammengestellt:

Leasing ist gut – aber nicht perfekt

Noch nie war Neuwagenfahren so einfach wie heute, denn dank verschiedener Finanzierungsmodelle oder dem Leasing können sich mehr Leute ein neues Auto leisten als früher. Teilweise kommt man gar ohne SCHUFA-Auskunft an einen Leasingvertrag, oder man leistet keine Anzahlung. Kosten lassen sich beispielsweise bei einem Vergleich eines Leasings und einer 3-Wege-Finanzierung sparen. Trotz allem Positiven gilt es dennoch die Augen offen zu halten. Wir haben die top 5 Leasingfallen für Sie aufgeführt und sagen Ihnen, wie Sie diesen entgehen können.

Checken Sie vor Vertragsabschluss und am Laufzeitende folgende Punkte:

Leasing-Checkliste
Ist der Restwert realistisch berechnet?
Laufzeit nicht zu lang gewählt?
Infos zu vorzeitiger Kündigung eingeholt?
GAP-Deckung abgeschlossen?
Rückgabe gut vorbereitet?

Wenn Restwert, dann bitte realistisch bleiben

Wir raten grundsätzlich zum Kilometerleasing, denn hier sind die Nachteile gut abschätzbar. Wenn Sie sich dennoch für ein Restwertleasing entscheiden, sollten Sie sich auf keinen Fall von Lockangeboten mit niedrigen monatlichen Leasingraten ködern lassen.

Die monatlichen Raten sind bei diesen Leasingverträgen meist niedrig kalkuliert, doch am Ende erwartet die Kunden dann ein hoher Restwert. Doch genau hier ist Vorsicht geboten, denn häufig ist das Auto nicht mehr das wert, was von Ihnen als Restwert am Ende noch verlangt wird. Ein überhöht angesetzter Restwert garantiert schon von Anfang an eine Nachzahlung Ihrerseits, vor allem, wenn auch noch Zahlungen aufgrund zu hoher Kilometerleistung, Lackschäden oder anderer Abnutzungen dazu kommen.

Was Kunden meist nicht wissen: Der Rückkaufwert ist nicht garantiert, der Restwert wird aber vorab festgelegt und ist oftmals unrealistisch überhöht.

Keine zu lange Laufzeit wählen

Wenn der Vertrag erstmal unterschrieben ist, dann sind Sie an diesen für die vereinbarte Laufzeit gebunden. Vorzeitig kündbar sind Leasingverträge in der Regel nicht, wenn Sie Glück haben ist eine Leasingübernahme durch eine andere Person möglich – das ist aber nicht die Regel. Deshalb achten Sie darauf, dass Sie die Laufzeit nicht zu lange wählen, auch wenn damit die monatlichen Raten geringer wären.

Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie das Fahrzeug nicht mehr bezahlen können, wird es schwierig. In der Regel werden Leasingverträge über einen Zeitraum von 36 oder 48 Monaten geschlossen, das ist eine absehbare Zeit und das Fahrzeug ist danach immer noch keine “alte Mühle”.

Leasingvertrag vorzeitig kündigen? Das wird schwierig

Vertrag ist Vertrag. Vorzeitig kündigen können Sie den Leasingvertrag nicht. Wenn Sie einen Kleinwagen geleast haben und es mit der Familienplanung schneller ging als gedacht, muss natürlich ein größeres Auto her. Die Lösung kann eine Leasingübernahme sein, doch Sie müssen sich selbst um eine Person kümmern, die Ihren Vertrag zu den vereinbarten Konditionen weiterführt.

Außerdem muss natürlich der Leasinggeber damit einverstanden sein – und ein Recht auf eine Übergabe des Leasingvertrags haben Sie nicht. Deshalb sollten Sie sich schon vor Vertragsabschluss darüber im Klaren sein, dass Sie erstmal eine gewisse Zeit gebunden sind.

Schließen Sie “die Lücke”

Wenn während der Leasingzeit ein Unfall passiert, bei dem das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet oder Ihnen das Auto gestohlen wird, sollte das aufgrund einer Vollkasko-Versicherung kein Problem sein – ist es aber in manchen Fällen. Es kann sein, dass die Versicherungsleistungen die fällige Ablösezahlung nicht komplett abdecken.

Damit so etwas erst gar nicht passiert, achten Sie darauf, dass in Ihrem Versicherungspaket eine GAP-Versicherung enthalten ist. Diese GAP-Deckung (vom Englischen: “gap” = Lücke) sichert die entstandene Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den aus dem Leasingvertrag offenen Restbeträgen.

Eine GAP-Versicherung ist zusätzlich zur regulären Vollkaskoversicherung also beim Leasing unabdingbar, damit Sie keinen zusätzlichen, finanziellen Schaden haben.

Die Rückgabe hat ihre Tücken

Am Ende der Laufzeit wird abgerechnet. Leider nicht immer richtig, denn der Leasinggeber will meist noch den ein oder anderen Euro am Kunden verdienen. Beispielsweise werden Schäden in Rechnung gestellt, die es gar nicht gab oder welche, die eigentlich als Gebrauchsspuren anzusehen sind.

Außerdem versuchen Banken und Händler manchmal für angebliche Gutachten vom Kunden eine Unterschrift zu erhalten. Prüfen Sie immer Ihre Unterlagen bevor Sie unterschreiben und lassen Sie sich Zeit. Wenn man versucht, Sie zu einer schnellen Unterschrift zu drängen, stimmt mit dem Vertragspartner meist etwas nicht.