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Verpflichtende Assistenzsysteme ab 2023 und 2024: Von Alkohol-Wegfahrsperre bis Tempobremse

10. Mai 2023 von

Die EU hat für Neuwagen ab 2022 und 2024 neue Vorschriften erlassen. Bestimmte Assistenz- und Sicherheitssysteme müssen ab dann in neu entwickelten Fahrzeugen eingeplant sein. Was es mit Alkohol-Wegfahrsperre oder Tempobremse auf sich hat, erfahren Sie hier.

Kurz zusammengefasst

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Seit dem 6. Juli 2022 gelten für neu entworfene Fahrzeugmodelle neue verpflichtende Anforderungen in Sachen Assistenzsysteme. Die EU-Staaten haben sich auf verbindliche Sicherheitssysteme für Neuwagen und neu zugelassene Pkw ab 2024 geeinigt.

Verpflichtende Assistenzsysteme ab 2022/2024

1. Vorrichtung zum Anschluss einer Alkohol-Wegfahrsperre

Lediglich die Schnittstelle ist gemäß den neuen EU-Vorschriften verpflichtend. So verfügen künftig alle Neuwagen über die Möglichkeit, im Bedarfsfall eine Alkohol-Wegfahrsperre einzubauen. Damit bleibt die EU hinter den Forderungen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zurück, die derartige Alkohol-Interlock-Systeme verbindlich einführen wollte. Vorerst müssen Sie also nicht vor jeder Fahrt in ein Röhrchen pusten.

2. Intelligent Speed Assistance

Technisch längst in modernen Neuwagen als adaptiver Tempomat vorhanden, folgt seit 2022 eine automatische Tempobeschränkung. Mithilfe einer Verkehrszeichenerkennung soll diese den Fahrer bei Überschreitung des Tempolimits akustisch und optisch warnen sowie bei längerem Übertreten gegebenenfalls die Geschwindigkeit drosseln. Überholvorgänge bleiben davon unbetroffen und sind mit voller Motorleistung möglich.

3. Müdigkeitserkennung

In den meisten Fahrzeugen bereits gängig, wird die Müdigkeitserkennung mit Analyse des Fahrverhaltens und akustischer sowie optischer Pausen-Empfehlung seit 2022 zur Pflicht für Neuwagen.

4. Ablenkungserkennung

Hinzu kommt eine erweiterte Ablenkungserkennung. Ein derartiges kamerabasiertes System, das unter anderem die Blickrichtung des Fahrers erkennt, hatte Volvo bereits 2019 vorgestellt.

5. Notbremslichter

Gemeint ist hiermit vermutlich das automatische, schnelle Blinken der Warnblinkanlage während einer Gefahrenbremsung, wie es bereits von den meisten modernen Autos bekannt ist.

6. Notbremsassistent

Ebenfalls verpflichtend wird ein Notbremssystem für Neuwagen. Aktuell ist dieses System in verschiedenen Geschwindigkeitsbereichen erhältlich. Unklar ist, ob lediglich ein City-Notbremsassistent für niedrige Geschwindigkeiten oder auch ein System für hohes Tempo gefordert wird. Häufig helfen sogenannte LiDAR-Sensoren bei der Identifizierung von Objekten im Verkehrsfluss.

7. Antikollisionssystem beim Rückwärtsfahren

Analog zum Notbremsassistenten soll auch ein System beim Rückwärtsfahren seit 2022 serienmäßig an Bord sein. Damit werden vor allem Unfälle beim Ausparken mit schlechter Einsehbarkeit der Straße verhindert.

8. Spurhalteassistent

Mit dem Spurhalteassistenten wird ein beliebtes Ausstattungsmerkmal zur Serie, das beim unbeabsichtigten Verlassen der Fahrspur mit Lenkeingriff reagiert. Ein System, das zudem eigenständig der Fahrspur folgt, ist im Rahmen der EU-Vorschriften nicht zu erwarten.

9. Unfalldatenspeicher

Mit einem Unfalldatenspeicher erhält die typische “Black Box” aus Flugzeugen Einzug in den Straßenverkehr. Damit lassen sich im Nachhinein Unfälle leichter rekonstruieren.

10. Erweiterung von Kopfaufprall-Schutzbereichen

Der Unfallschutz für Fußgänger und Radfahrer soll verbessert werden. Besonders in Bereichen, in denen im Normallfall der Kopfaufprall stattfindet, werden die Anforderungen der Crashtests verschärft. Das soll zu erhöhter passiver Sicherheit und einem besseren Personenschutz der Karosserie beitragen.

11. Präzise Reifendrucküberwachung

Die Reifendrucküberwachung ist ein sinnvolles Feature, solange sie reibungslos funktioniert und unheimlich lästig, wenn sie es nicht tut. Seit 2022 ist sie in jedem Fall in allen neuen Fahrzeugen vorhanden und informiert den Fahrer mit entsprechender Anzeige im Display oder einer Warnung über den vorhandenen Reifendruck.

Warum die neue EU-Verordnung für Neuwagen?

Für die EU-Komission ist klar, dass in erster Linie menschliches Versagen der Grund für schwere Unfälle im Straßenverkehr ist. Mit Hilfe der Assistenzsysteme soll diese Komponente kompensiert werden, damit so viele schwere Unfälle wie möglich vermieden werden und damit auch Menschenleben gerettet werden können.

Wie bereits erwähnt, sollen die Regelungen seit 2022 erstmal nur neu entworfene Fahrzeuge betreffen. Ab dem Jahr 2024 sollen dann alle Neuwagen diese Sicherheitsausstattungen verbaut haben.

Wenn Sie wissen möchten, welche modernen Helfer schon heute bei Neuwagen mit an Bord sind und wie sie funktionieren, liefern wir Ihnen einen Überblick zu Assistenzsystemen bei Volkswagen, Skoda-Assistenzsystemen oder erklären die Funktionen der BMW-Assistenten.