Übersicht deutscher Führerscheinklassen – Wer darf was fahren?
19. August 2025 von Irene Wallner

Wer in Deutschland ein Fahrzeug führen möchte, braucht die passende Fahrerlaubnis – doch die Vielzahl an Führerscheinklassen ist schnell unübersichtlich. Von Pkw über Motorräder bis hin zu Lkw oder Spezialfahrzeugen gibt es klare Regelungen, welches Fahrzeug mit welcher Klasse gefahren werden darf, ab welchem Alter die Prüfung möglich ist und welche Besonderheiten gelten. Dieser Ratgeber gibt dir einen Überblick über alle wichtigen Führerscheinklassen in Deutschland und hilft dir, die richtige Lizenz für deine Bedürfnisse zu finden.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Insgesamt 18 Führerscheinklassen
- Alles zur Klasse B
- Alles zur Klasse A
- Alles zur Klasse C
- Alles zur Klasse D
- Alles zu den Klassen L und T
- Sonderregelungen
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Führerscheinklassen: Übersicht
Damit du zu Beginn überhaupt weißt, welche Führerscheinklassen es gibt und für was die Kürzel stehen, haben wir hier eine kleine Übersicht der Fahrerlaubnisklassen für dich. Aufgeführt sind die Klassen, die ab 2013 gültig sind:
Klasse | Fahrzeugdefinition |
AM | Leichte, zweirädrige;dreirädrige; vierrädrige Kleinkrafträder |
A1 | Krafträder (125 cm³); dreirädrige Krafträder |
A2 | Krafträder (leistungs- beschränkt) |
A | Krafträder; dreirädrige Krafträder |
B | Pkw |
B mit Schlüsselzahl 96 | Pkw mit Anhänger (bis 750 kg) |
B m mit Schlüsselzahl 196 | Pkw und Krafträder Klasse A1 |
BE | Pkw und Anhänger (bis 3,5 t) |
C1 | Lkw (bis 7,5 t) |
C1E | Lkw od. Pkw mit Anhänger (bis 12 t) |
C | Lkw |
CE | Lkw mit Anhänger |
D1 | Bus (max. 16 Personen und 8 Meter Länge) |
D1E | Bus (max. 16 Personen und 8 Meter Länge) mit Anhänger |
D | Bus mit Anhänger (bis 750 kg) |
DE | Bus mit Anhänger |
T | Zugmaschinen; Arbeitsmaschinen (Traktor usw.) max. 40 km/h |
L | Zugmaschinen; Arbeitsmaschinen |
Du solltest dich auf jeden Fall daran halten und den passenden Führerschein machen – denn das Fahren ohne Führerschein kann harte Konsequenzen haben.
Führerscheinklasse B – PKW Fahrerlaubnis
Für die meisten ist sicher die Führerscheinklasse B interessant – der klassische Autoführerschein. Es gibt aber innerhalb der Klasse B noch verschiedene Klassen, die du kennen solltest:
Klasse | Was darf man fahren? | Voraussetzungen | Kosten |
B | Pkw (schließt AM und L mit geringen Geschwindigkeiten ein) |
Mindestsalter: 18 Jahre Max. Gewicht Pkw: 3,5 t Höchstens 8 Passagiere Anhänger: Max. 750 kg |
2.500 bis 4.500 Euro |
B mit Schlüsselzahl 96 |
Pkw mit Anhänger (bis 4,25 t) |
Klasse B muss vorhanden sein Max. Gewicht des Anhängers: 4,25 t |
300 bis 500 Euro |
B mit Schlüsselzahl 196 |
Pkw und Krafträder Klasse A1 |
Hubraum Krafträder: max. 125 cm³ Motorleistung: max. 11 kW |
500 bis 950 Euro |
BE | Pkw und Anhänger (bis 3,5 t) |
Klasse B muss vorhanden sein Max. Gesamtgewicht: 7 t |
800 bis 1.500 Euro |
BF17 – Begleitendes Fahren
Noch gar nicht so alt ist die Führerscheinklasse BF17, das begleitete Fahren ab 17 Jahren. Bei diesem Führerschein liegt das Mindestalter nicht bei 18 sondern bei 17 Jahren aber nur, wenn eine Begleitperson zusammen mit dem Fahranfänger im Auto fährt. Näheres zum Begleitenden Fahren findest du im oben verlinkten Ratgeber.
Führerscheinklasse A – Zwei- und Dreiräder
Wenn es kein Auto sondern ein Motorrad, Trike, Roller oder Moped sein soll, dann ist die Führerscheinklasse A die richtige Kategorie für dich.
Klasse | Was darf man fahren? | Voraussetzungen | Kosten |
AM | Leichte, zweirädrige; dreirädrige; vierrädrige Kleinkrafträder |
Mindestalter: 15 Jahre Vmax: 45 km/h Hubraum max: 50 cm³ |
600 bis 1.200 Euro |
A1 | Krafträder (125 cm³); dreirädrige Krafträder |
Mindestalter: 16 Jahre Hubraum max: 125 cm³ Motorleistung max: 11 kW |
1.500 bis 3.700 Euro |
A2 | Krafträder (leistungs- beschränkt) |
Mindestalter: 18 Jahre Motorleistung max: 35 kW |
1.600 bis 3.000 Euro |
A | Krafträder; dreirädrige Krafträder |
Mindestalter: – bei Direkteinstieg: 24 Jahre – bei Vorbesitz A2 (mind. 2 Jahre): 20 Jahre |
2.000 bis 3.500 Euro |
Übrigens: Mit einem Führerschein der Klasse AM darfst du auch ein Microcar ab 15 Jahren fahren. Das ist zwar teurer als ein Roller aber auch deutlich komfortabler.
Motorrad Stufenführerschein
Wenn dein Ziel die Führerscheinklasse A ist, dann kannst du mit dem Stufenführerschein schneller und kostengünstiger dieses Ziel erreichen, als wenn du A1, A2 und A einzeln machst. Ein Stufenführerschein ist nur für die Motorradführerscheinklassen möglich, bei Autoführerscheinen hast du diese Möglichkeit nicht.
Folgende Etappen bzw. Stufen sind beim Motorrad vorgesehen:
- Erste Stufe: Klasse A1 – ab 16 Jahre, bis 125 cm³, 11 kW, 15 PS
- Zweite Stufe: Klasse A2 – ab 18 Jahre, bis 35 kW, 48 PS
- Dritte Stufe: Klasse A – ab 20 Jahre (bei Zweirädern), ab 21 Jahre (bei Dreirädern), keine Leistungsbeschränkung
Wenn du nicht mit 16 Jahren sondern erst später mit der ersten Stufe beginnst, dann geht das natürlich auch. Die Abstände für die einzelnen Stufen betragen immer zwei Jahre, die Klasse A kannst du also nach vier Jahren erwerben. Wenn du mindestens 24 Jahre alt bist, dann kannst du direkt mit Klasse A einsteigen, musst dann aber eine klassische Fahrausbildung auf dem Motorrad absolvieren.
Führerscheinklasse C – LKWs
Richtig schwere Geschosse darfst du mit der Fahrerlaubnisklasse C bewegen – hier geht es um Lkws.
Klasse | Was darf man fahren? | Voraussetzungen | Kosten |
C1 | Lkw (bis 7,5 t) | zGG max: 7,5 t Bauart: für Beförderung von max. 8 Personen ausgelegt. Anhänger: max. 750 kg |
1.800 bis 3.400 Euro |
C1E | kleiner Lkw od. Pkw mit Anhänger (bis 12 t) |
Zugfahrzeug: Klasse B Anhänger: mehr als 3.5 t zGG: 12 t |
2.000 bis 3.500 Euro |
C | Lkw | Lkw/Pkw mit mehr als 3,5 t Bauart: für Beförderung von max. 8 Personen ausgelegt. Anhänger: max. 750 kg |
2.500 bis 4.000 Euro |
CE | Lkw mit Anhänger | Zugfahrzeug: Klasse C Anhänger: mehr als 705 kg |
3.000 bis 5.000 Euro |
Führerscheinklasse D – Busse
Strebst du einen Beruf an, bei dem du mehr als 8 Personen befördern musst? Dann ist ein Führerschein der Klasse D notwendig. Aber beachte: Dieser ersetzt nicht automatisch den Personenbeförderungsschein, sondern berechtigt lediglich zum fahren von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen.
Klasse | Was darf man fahren? | Voraussetzungen | Kosten |
D1 | Bus (max. 16 Personen und 8 Meter Länge) |
Bauart: für Beförderung von max. 16 Personen ausgelegt. Länge max: 8 Meter Anhänger max: 750 kg |
4.200 bis 4.500 Euro |
D1E | Bus (max. 16 Personen und 8 Meter Länge) mit Anhänger |
Zugfahrzeug: Klasse D Anhänger: mehr als 750 kg |
4.000 bis 5.000 Euro |
D | Bus mit Anhänger (bis 750 kg) |
Bauart: für Beförderung von mehr als 8 Personen ausgelegt. Anhänger max: 750 kg |
3.000 bis 7.000 Euro |
DE | Bus mit Anhänger | Zugfahrzeug: Klasse D Anhänger: mehr als 750 kg |
4.000 bis 5.000 Euro |
Klassen L und T – Landwirtschaftliche Fahrzeuge
Diese Führerscheinklassen sind für dich nur interessant, wenn du in der Landwirtschaft arbeitest – hier benötigst du den sogenannten Traktorführerschein, entweder L oder T. Dieser berechtigt auch zum Führen von Arbeitsmaschinen. Ob du L oder T brauchst, hängt von der Größe und Geschwindigkeit des Fahrzeugs ab.
-
Führerscheinklasse T:
selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit Vmax 40 km/h
Zugmaschinen (mit Anhänger) mit Vmax 60 km/h -
Führerscheinklasse L:
Zugmaschinen mit Vmax 40 km/h (mit Anhänger 25 km/h)
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Flurförderfahrzeuge mit Vmax 25 km/h (auch mit Anhänger)
Mindestalter 16 Jahre
Alte Führerscheinklassen
Seit einiger Zeit gibt es neue Führerscheinklassen, doch wenn du noch einen alten Führerschein hast, dann sind noch alte Klassen eingetragen. Hier ist eine Übersicht, die dir zeigt, wie die Fahrerlaubnisklassen seit 2013 heißen und wie diese vorher genannt wurden:
Fahrerlaubnisklasse ab 2013 | Fahrerlaubnisklasse bis 2013 |
AM | M/S |
A1 | A1/B |
A2 | A (leistungsbeschränkt) |
A | A/B |
B | B/BE |
B mit Schlüsselzahl 96 | BE |
B mit Schlüsselzahl 196 | – |
BE | BE |
C1 | C1 |
C1E | BE/C1E |
C | C |
CE | CE |
D1 | D1 |
D1E | D1E |
D | D |
DE | DE |
T | T |
L | L |
Führerschein umtauschen – Das muss ich beachten
Wenn du noch einen Papierführerschein oder einen alten Führerschein besitzt, dann musst du diesen bis spätestens 2033 in einen Scheckkartenführerschein umtauschen – du findest alle Infos dazu in unserem Ratgeber zum Führerschein-Umtausch. Je nachdem, wann du geboren bist oder wann dein alter Führerschein ausgestellt wurde, hast du eine bestimmte Frist, in der der Umtausch stattfinden kann.
Aktuell müssen Führerscheine mit Ausstellungsjahr 1999-2001 bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht sein.
Sonderregelungen
Neben den oben genannten Führerscheinklassen gibt es noch Sonderregelungen, die wir dir hier kurz vorstellen möchten.
Mofas und E-Scooter
Wenn du ein Mofa fahren möchtest, dann bekommst du keinen klassischen Führerschein sondern eine Prüfbescheinigung. Um ein Mofa fahren zu dürfen, musst du mindestens 15 Jahre alt sein, dann darfst du die Prüfung ablegen. Hast du bereits einen Führerschein irgendeiner anderen Klasse, dann darfst du automatisch ein Mofa fahren.
E-Scooter sind immer beliebter, hier brauchst du auch keinen Führerschein, nicht mal eine Prüfbescheinigung. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre und anders als beim Mofa gilt hier auch keine Helmpflicht – wir empfehlen aber in jedem Fall, einen Helm zu tragen!
P-Schein: Zur Personenbeförderung benötigt
Wenn du gewerbsmäßig Personen befördern willst, also beispielsweise als Taxifahrer:in oder mit einem Bus, dann benötigst du einen Personenbeförderungsschein. Wir haben alles Wissenswerte dazu im verlinkten Ratgeber für dich.
Berufskraftfahrerqualifikation
Jede Person, die gewerblich einen Bus oder Lkw lenkt, unterliegt seit 2006 dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Dieses besagt, dass du folgende Dinge nachweisen musst:
- Grundqualifikation (theoretische und praktische Prüfung)
- Alle 5 Jahre eine berufsbezogene Weiterbildung
Damit soll die Sicherheit auf der Straße verbessert und ein europaweit einheitlicher Aus- und Fortbildungsstand sichergestellt werden.