Übersicht deutscher Führerscheinklassen – Wer darf was fahren?

19. August 2025 von

Wer in Deutschland ein Fahrzeug führen möchte, braucht die passende Fahrerlaubnis – doch die Vielzahl an Führerscheinklassen ist schnell unübersichtlich. Von Pkw über Motorräder bis hin zu Lkw oder Spezialfahrzeugen gibt es klare Regelungen, welches Fahrzeug mit welcher Klasse gefahren werden darf, ab welchem Alter die Prüfung möglich ist und welche Besonderheiten gelten. Dieser Ratgeber gibt dir einen Überblick über alle wichtigen Führerscheinklassen in Deutschland und hilft dir, die richtige Lizenz für deine Bedürfnisse zu finden.

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Führerscheinklassen: Übersicht

Damit du zu Beginn überhaupt weißt, welche Führerscheinklassen es gibt und für was die Kürzel stehen, haben wir hier eine kleine Übersicht der Fahrerlaubnisklassen für dich. Aufgeführt sind die Klassen, die ab 2013 gültig sind:

Klasse Fahrzeugdefinition
AM Leichte, zweirädrige;dreirädrige;
vierrädrige Kleinkrafträder
A1 Krafträder (125 cm³);
dreirädrige Krafträder
A2 Krafträder (leistungs-
beschränkt)
A Krafträder;
dreirädrige Krafträder
B Pkw
B mit Schlüsselzahl 96 Pkw mit Anhänger (bis 750 kg)
B m mit Schlüsselzahl 196 Pkw und Krafträder Klasse A1
BE Pkw und Anhänger (bis 3,5 t)
C1 Lkw (bis 7,5 t)
C1E Lkw od. Pkw mit Anhänger (bis 12 t)
C Lkw
CE Lkw mit Anhänger
D1 Bus (max. 16 Personen und 8 Meter Länge)
D1E Bus (max. 16 Personen und 8 Meter Länge) mit
Anhänger
D Bus mit Anhänger (bis 750 kg)
DE Bus mit Anhänger
T Zugmaschinen; Arbeitsmaschinen (Traktor usw.)
max. 40 km/h
L Zugmaschinen; Arbeitsmaschinen

Du solltest dich auf jeden Fall daran halten und den passenden Führerschein machen – denn das Fahren ohne Führerschein kann harte Konsequenzen haben.

Führerscheinklasse B – PKW Fahrerlaubnis

Auto

Für die meisten ist sicher die Führerscheinklasse B interessant – der klassische Autoführerschein. Es gibt aber innerhalb der Klasse B noch verschiedene Klassen, die du kennen solltest:

Klasse Was darf man fahren? Voraussetzungen Kosten
B Pkw (schließt AM und L mit
geringen Geschwindigkeiten
ein)
Mindestsalter: 18 Jahre
Max. Gewicht Pkw: 3,5 t
Höchstens 8 Passagiere
Anhänger: Max. 750 kg
2.500 bis 4.500 Euro
B mit
Schlüsselzahl 96
Pkw mit Anhänger
(bis 4,25 t)
Klasse B muss vorhanden
sein
Max. Gewicht des
Anhängers: 4,25 t
300 bis 500 Euro
B mit
Schlüsselzahl 196
Pkw und Krafträder
Klasse A1
Hubraum Krafträder:
max. 125 cm³
Motorleistung: max. 11 kW
500 bis 950 Euro
BE Pkw und Anhänger
(bis 3,5 t)
Klasse B muss vorhanden
sein
Max. Gesamtgewicht: 7 t
800 bis 1.500 Euro

BF17 – Begleitendes Fahren

Noch gar nicht so alt ist die Führerscheinklasse BF17, das begleitete Fahren ab 17 Jahren. Bei diesem Führerschein liegt das Mindestalter nicht bei 18 sondern bei 17 Jahren aber nur, wenn eine Begleitperson zusammen mit dem Fahranfänger im Auto fährt. Näheres zum Begleitenden Fahren findest du im oben verlinkten Ratgeber.

Führerscheinklasse A – Zwei- und Dreiräder

Motorrad

Wenn es kein Auto sondern ein Motorrad, Trike, Roller oder Moped sein soll, dann ist die Führerscheinklasse A die richtige Kategorie für dich.

Klasse Was darf man fahren? Voraussetzungen Kosten
AM Leichte, zweirädrige;
dreirädrige; vierrädrige
Kleinkrafträder
Mindestalter: 15 Jahre
Vmax: 45 km/h
Hubraum max: 50 cm³
600 bis 1.200 Euro
A1 Krafträder (125 cm³);
dreirädrige Krafträder
Mindestalter: 16 Jahre
Hubraum max: 125 cm³
Motorleistung max: 11 kW
1.500 bis 3.700 Euro
A2 Krafträder (leistungs-
beschränkt)
Mindestalter: 18 Jahre
Motorleistung max: 35 kW
1.600 bis 3.000 Euro
A Krafträder;
dreirädrige Krafträder
Mindestalter:
– bei Direkteinstieg: 24 Jahre
– bei Vorbesitz A2
(mind. 2 Jahre): 20 Jahre
2.000 bis 3.500 Euro

Übrigens: Mit einem Führerschein der Klasse AM darfst du auch ein Microcar ab 15 Jahren fahren. Das ist zwar teurer als ein Roller aber auch deutlich komfortabler.

Motorrad Stufenführerschein

Wenn dein Ziel die Führerscheinklasse A ist, dann kannst du mit dem Stufenführerschein schneller und kostengünstiger dieses Ziel erreichen, als wenn du A1, A2 und A einzeln machst. Ein Stufenführerschein ist nur für die Motorradführerscheinklassen möglich, bei Autoführerscheinen hast du diese Möglichkeit nicht.

Folgende Etappen bzw. Stufen sind beim Motorrad vorgesehen:

  • Erste Stufe: Klasse A1 – ab 16 Jahre, bis 125 cm³, 11 kW, 15 PS
  • Zweite Stufe: Klasse A2 – ab 18 Jahre, bis 35 kW, 48 PS
  • Dritte Stufe: Klasse A – ab 20 Jahre (bei Zweirädern), ab 21 Jahre (bei Dreirädern), keine Leistungsbeschränkung

Wenn du nicht mit 16 Jahren sondern erst später mit der ersten Stufe beginnst, dann geht das natürlich auch. Die Abstände für die einzelnen Stufen betragen immer zwei Jahre, die Klasse A kannst du also nach vier Jahren erwerben. Wenn du mindestens 24 Jahre alt bist, dann kannst du direkt mit Klasse A einsteigen, musst dann aber eine klassische Fahrausbildung auf dem Motorrad absolvieren.

Führerscheinklasse C – LKWs

Lkw

Richtig schwere Geschosse darfst du mit der Fahrerlaubnisklasse C bewegen – hier geht es um Lkws.

Klasse Was darf man fahren? Voraussetzungen Kosten
C1 Lkw (bis 7,5 t) zGG max: 7,5 t
Bauart: für Beförderung von
max. 8 Personen ausgelegt.
Anhänger: max. 750 kg
1.800 bis 3.400 Euro
C1E kleiner Lkw od. Pkw mit
Anhänger (bis 12 t)
Zugfahrzeug: Klasse B
Anhänger: mehr als 3.5 t
zGG: 12 t
2.000 bis 3.500 Euro
C Lkw Lkw/Pkw mit mehr als 3,5 t
Bauart: für Beförderung von
max. 8 Personen ausgelegt.
Anhänger: max. 750 kg
2.500 bis 4.000 Euro
CE Lkw mit Anhänger Zugfahrzeug: Klasse C
Anhänger: mehr als 705 kg
3.000 bis 5.000 Euro

Führerscheinklasse D – Busse

Bus

Strebst du einen Beruf an, bei dem du mehr als 8 Personen befördern musst? Dann ist ein Führerschein der Klasse D notwendig. Aber beachte: Dieser ersetzt nicht automatisch den Personenbeförderungsschein, sondern berechtigt lediglich zum fahren von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen.

Klasse Was darf man fahren? Voraussetzungen Kosten
D1 Bus (max. 16 Personen
und 8 Meter Länge)
Bauart: für Beförderung von max.
16 Personen ausgelegt.
Länge max: 8 Meter
Anhänger max: 750 kg
4.200 bis 4.500 Euro
D1E Bus (max. 16 Personen und
8 Meter Länge) mit
Anhänger
Zugfahrzeug: Klasse D
Anhänger: mehr als 750 kg
4.000 bis 5.000 Euro
D Bus mit Anhänger
(bis 750 kg)
Bauart: für Beförderung von mehr
als 8 Personen ausgelegt.
Anhänger max: 750 kg
3.000 bis 7.000 Euro
DE Bus mit Anhänger Zugfahrzeug: Klasse D
Anhänger: mehr als 750 kg
4.000 bis 5.000 Euro

Klassen L und T – Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Traktor

Diese Führerscheinklassen sind für dich nur interessant, wenn du in der Landwirtschaft arbeitest – hier benötigst du den sogenannten Traktorführerschein, entweder L oder T. Dieser berechtigt auch zum Führen von Arbeitsmaschinen. Ob du L oder T brauchst, hängt von der Größe und Geschwindigkeit des Fahrzeugs ab.

  • Führerscheinklasse T: 
    selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit Vmax 40 km/h
    Zugmaschinen (mit Anhänger) mit Vmax 60 km/h
  • Führerscheinklasse L:
    Zugmaschinen mit Vmax 40 km/h (mit Anhänger 25 km/h)
    selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Flurförderfahrzeuge mit Vmax 25 km/h (auch mit Anhänger)
    Mindestalter 16 Jahre

Alte Führerscheinklassen

Seit einiger Zeit gibt es neue Führerscheinklassen, doch wenn du noch einen alten Führerschein hast, dann sind noch alte Klassen eingetragen. Hier ist eine Übersicht, die dir zeigt, wie die Fahrerlaubnisklassen seit 2013 heißen und wie diese vorher genannt wurden:

Fahrerlaubnisklasse ab 2013 Fahrerlaubnisklasse bis 2013
AM M/S
A1 A1/B
A2 A (leistungsbeschränkt)
A A/B
B B/BE
B mit Schlüsselzahl 96 BE
B mit Schlüsselzahl 196
BE BE
C1 C1
C1E BE/C1E
C C
CE CE
D1 D1
D1E D1E
D D
DE DE
T T
L L

Führerschein umtauschen – Das muss ich beachten

Wenn du noch einen Papierführerschein oder einen alten Führerschein besitzt, dann musst du diesen bis spätestens 2033 in einen Scheckkartenführerschein umtauschen – du findest alle Infos dazu in unserem Ratgeber zum Führerschein-Umtausch. Je nachdem, wann du geboren bist oder wann dein alter Führerschein ausgestellt wurde, hast du eine bestimmte Frist, in der der Umtausch stattfinden kann.

Aktuell müssen Führerscheine mit Ausstellungsjahr 1999-2001 bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht sein.

Sonderregelungen

Neben den oben genannten Führerscheinklassen gibt es noch Sonderregelungen, die wir dir hier kurz vorstellen möchten.

E-Scooter

Mofas und E-Scooter

Wenn du ein Mofa fahren möchtest, dann bekommst du keinen klassischen Führerschein sondern eine Prüfbescheinigung. Um ein Mofa fahren zu dürfen, musst du mindestens 15 Jahre alt sein, dann darfst du die Prüfung ablegen. Hast du bereits einen Führerschein irgendeiner anderen Klasse, dann darfst du automatisch ein Mofa fahren.

E-Scooter sind immer beliebter, hier brauchst du auch keinen Führerschein, nicht mal eine Prüfbescheinigung. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre und anders als beim Mofa gilt hier auch keine Helmpflicht – wir empfehlen aber in jedem Fall, einen Helm zu tragen!

P-Schein: Zur Personenbeförderung benötigt

Wenn du gewerbsmäßig Personen befördern willst, also beispielsweise als Taxifahrer:in oder mit einem Bus, dann benötigst du einen Personenbeförderungsschein. Wir haben alles Wissenswerte dazu im verlinkten Ratgeber für dich.

Berufskraftfahrerqualifikation

Jede Person, die gewerblich einen Bus oder Lkw lenkt, unterliegt seit 2006 dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Dieses besagt, dass du folgende Dinge nachweisen musst:

  • Grundqualifikation (theoretische und praktische Prüfung)
  • Alle 5 Jahre eine berufsbezogene Weiterbildung

Damit soll die Sicherheit auf der Straße verbessert und ein europaweit einheitlicher Aus- und Fortbildungsstand sichergestellt werden.