Anders überlegt – Autokauf: Rücktritt vom Kaufvertrag

11. Dezember 2023 von

Es überkommt dich der Gedanke, dass du doch ein anderes Auto möchtest oder eigentlich gar kein Auto brauchst, obwohl du bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen hast? Verzögert sich deine Autolieferung oder hat der Wagen bestimmte Sachmängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht klar waren? Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht immer möglich und wenn, dann nur unter bestimmten Voraussetzungen. Erfahre in diesem Artikel, wie du den Autokaufvertrag rechtskräftig widerrufen kannst.

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Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag

Vom Kaufvertrag fürs Auto kannst du nicht einfach zurücktreten, wann immer es dir gefällt. Dein Widerrufsrecht ist geknüpft an bestimmte Bedingungen, die du vor dem Rücktritt beachten musst, um dein Rücktrittsrecht geltend zu machen.

Erhebliche Mängel

Eine dieser möglichen Voraussetzungen sind erhebliche Mängel am Fahrzeug. Eine Fahrzeughändlerin oder ein Fahrzeughändler muss beim Kauf eines Neuwagens zwei Jahre Sachmängelhaftung garantieren. Tritt ein Mangel maximal sechs Monate nach Kauf auf, geht man davon aus, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.

In diesem Fall besitzen Käufer:innen das Recht auf Nacherfüllung, das bedeutet, dass der Mangel auf Kosten des Autohauses behoben werden muss. Zwischen sieben und 24 Monaten nach Kauf müssen Käufer:innen erst beweisen, dass ein Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestand. Dieser Beweisprozess fällt in der Praxis häufig schwierig aus.

Liegt ein erheblicher Mangel vor und gelingt es dir als Käufer:in, das Bestehen ab Kaufzeitpunkt zu beweisen, kannst du zwischen Nachbesserung oder Neulieferung wählen. Wird eine Neulieferung als unverhältnismäßig angesehen, kann dir diese auch verweigert werden.

Der Gesetzgeber gewährt der Verkäuferin oder dem Verkäufer zwei Versuche zur Nachbesserung. Handelt es sich um kleinere Sachmängel, kann nach zwei misslungenen Nachbesserungsversuchen eine Kaufpreisminderung verlangt werden. Ist es aber ein erheblicher Mangel, kannst du in diesem Fall als Käufer:in einen Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen.

Verbindliche Bestellung ist kein Kaufvertrag

Wenn du ein Auto kaufen möchtest, wird dir bei den meisten Händlerinnen und Händlern ein Dokument vorgelegt, das sich “verbindliche Bestellung” nennt. Streng genommen hast du noch keinen Kaufvertrag unterschrieben, wenn du die verbindliche Bestellung unterzeichnest. Rechtlich gesehen hast du in einem solchen Fall ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages erlangt.

Je nachdem, ob es sich um ein Lagerfahrzeug oder ein Bestellfahrzeug handelt, bist du über eine gewisse Zeitspanne an deine Bestellung gebunden. Die Lieferfristen für Lagerfahrzeuge betragen 10 Tage bei Pkws beziehungsweise 14 Tage bei Nutzfahrzeugen. Bestellfahrzeuge benötigen 3 Wochen beziehungsweise 6 Wochen.

Sobald as Autohaus dir die von der Geschäftsleitung unterzeichnete Auftragsbestätigung nicht rechtzeitig zusendet, bist du nicht mehr an die Bestellung gebunden und kannst zurücktreten.

Finanzierungsverträge mit 14 Tagen Widerrufsrecht

Du schließt ein “Koppelgeschäft” ab, wenn du bei deiner Händlerin oder deinem Händler ein Auto käuflich erwirbst und gleichzeitig einen Finanzierungsvertrag abschließt. Du verfügst bei Abschluss eines Finanzierungsvertrages über ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sobald du es wahrnimmst, widerrufst du im selben Zug auch den Kaufvertrag. Hast du den Finanzierungsvertrag aber mit einer Bank abgeschlossen, bleibt der Kaufvertrag mit dem Autohaus von deinem Finanzierungswiderruf unberührt. Interessierst du dich für ein Leasing, kannst du eine 3-Wege-Finanzierung in Betracht ziehen.

Fernabsetzvertrag

Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen, ohne die Vertragsverhandlungen und den Abschluss vor Ort im Autohaus begleitet zu haben? Dann hast du streng genommen einen Fernabsetzvertrag geschlossen. Dieser lässt sich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages widerrufen.

Lieferung verzögert sich

Wenn sich die Auslieferung verzögert, liegen die Nerven meistens blank. Wann kommt der Wagen endlich? Kommt er überhaupt noch? Viele fragen sich dann, ob sie noch vom Kaufvertrag zurücktreten können. Vor allem der Rücktritt von Leasingverträgen wird bei Lieferverzögerungen gerne in Anspruch genommen. Die gesetzliche Lage hierzu sieht folgendermaßen aus:

  • Ein Rücktrittsrecht wird dir eingeräumt in Abhängigkeit von der Verzögerungsdauer und der Art des festgehaltenen Liefertermins.
  • Sind höhere Gewalten wie Naturkatastrophen für die Verzögerung verantwortlich, verlängern sich die unten genannten Fristen um die Dauer der jeweiligen Katastrophe.
  • Maximal kann sich ein Liefertermin in einem solchen Falle um 4 Monate verschieben.

Kannst du im Vertrag einen unverbindlichen Liefertermin erspähen, kannst du den Verkäufer nach 6 Wochen Verzögerung zur Lieferung auffordern. Ab dann ist die Händlerin oder der Händler in Lieferverzug. Lagernde Pkw sorgen für eine Verkürzung der Frist auf 10 Tage, bei lagernden Nutzfahrzeugen sind es 14 Tage.

Damit Käufer:innen von einem Vertrag zurücktreten können, ist es erforderlich, dass dem Verkaufenden zunächst eine angemessene Frist für die Nachlieferung gesetzt wird. Im Falle von Kraftfahrzeugen wird in der Regel eine Frist von 14 Tagen als rechtlich üblich angesehen. Ab diesem Zeitpunkt besteht für dich möglicherweise auch die Option, Schadenersatz zu fordern.

Das kommt darauf an, ob ein Verschulden des Verkaufenden vorliegt oder nicht. Falls die festgesetzte Frist verstrichen und die Lieferung nicht erfolgt ist, haben Käufer:innen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Ist ein verbindlicher Liefertermin festgesetzt, musst du keine Lieferaufforderung stellen. Das Autohaus kommt automatisch in Verzug, deine Aufgabe besteht dann im Festlegen einer angemessenen Nachfrist – in der Regel 14 Tage. Ein Vertragsrücktritt ist nach Überschreitung der Nachfrist möglich.

Vorgehensweise beim Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag

Die Vorgehensweise beim Rücktritt vom Autokaufvertrag ist gar nicht so schwer, wie du denkst. Angenommen, dein Auto hat einen erheblichen Mangel: Die Reparaturkosten müssen in diesem Fall mehr als 5 Prozent des Kaufpreises im Vertrag ausmachen. Zunächst musst du innerhalb der zwei Jahre Sachmängelhaftungszeit beweisen können, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Du musst dem Verkaufenden nun zwei Chancen zur Nachbesserung einräumen. Gelingt die Nachbesserung wiederholt nicht und liegt ein erheblicher Mangel vor, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.

Erkläre deine Rücktrittsabsicht am besten in Schriftform. In deine Rücktrittserklärung schreibst du, dass du die Erfüllung des Kaufvertrages nicht mehr wünschst und die Folgen des Rücktritts auslösen möchtest. Hierunter versteht man die Rückgabe des Autos und die Rückzahlung des Kaufbetrages. Lass dir schriftlich bestätigen, dass und wann die Rücktrittserklärung bei der Händlerin oder dem Händler eingegangen ist.

Vorgehensweise beim privaten Autokauf

Hast du dein Auto von privat gekauft, ist die Sachlage etwas verzwickter: Privatpersonen schließen beim Autoverkauf gerne das Haftungsrecht aus und verschaffen sich damit vermeintlich Haftungsfreiheit. Ein völliger Ausschluss der Haftung ist jedoch nicht möglich.

Bist du vor dem Kauf nicht über bestimmte Mängel in Kenntnis gesetzt worden, liegt eine arglistige Täuschung vor. Dann kannst du von deinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Zu arglistigen Täuschungen gehören das Verschweigen von Unfällen, die falsche Angabe des Kilometerstandes sowie des Datums der Erstzulassung und des Baujahrs, also Angaben, die in jeder guten Verkaufsanzeige nicht fehlen dürfen.

Besonderheiten beim Online-Autokauf

Der Widerruf beim Online-Autokauf gilt ausschließlich für den Privatkauf beim Händler und damit nicht für den Verkauf unter Gewerbetreibenden oder von Privatpersonen. Allerdings hast du grundsätzlich ein Widerrufsrecht innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Kauf. Die Widerrufsbelehrung der Händlerin oder des Händlers ist dabei in Textform zu erbringen. Ist diese jedoch nicht vollumfänglich einzusehen oder erfolgt, genießt du als Kundin oder Kunde ein auf 12 Monate verlängertes Widerrufsrecht.

Sonderfall: Betrug

Bei Betrug ist natürlich niemandem mehr zum Lachen zumute – auch nicht dem Betrügenden, wenn der Betrug auffliegt. Du hast ein unmittelbares Rückgaberecht, wenn du nachweislich Opfer eines Betruges bist. Außerdem muss der Verkäufer nach §263 StGB mit einer Geld- oder gar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Irrtümer und Mythen zum Rücktrittsrecht

Nichts ist von Dauer – auch nicht dein Rücktrittsrecht. Daher wollen wir mit Mythen und Irrtümern rund um den Rücktritt vom Kaufvertrag aufräumen!

Irrtümer den Käufer betreffend

  1. Kein Allgemeines Rücktrittsrecht:
    Du als Käufer:in hast beim Autokauf – auch wenn du es nicht glauben magst – kein allgemeines Rücktrittsrecht, du bist also dazu verpflichtet, Verträge einzuhalten. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht wird dir nur in bestimmten Fällen zugestanden, beispielsweise bei Kreditverträgen und bestimmten Leasingverträgen, bei Fernabsatzverträgen, die per Telefon, Brief, Mail oder Internet abgeschlossen wurden, und bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurden.
  2. Vertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden:
    Auch bei diesem Fakt fallen viele aus den Wolken. Ein Kaufvertrag kann auch mündlich, telefonisch, per Mail oder über Messenger-Dienste zustande kommen. “Per Handschlag” abgemachte Verträge sind tatsächlich rechtlich bindend. Um Streitigkeiten über Vertragskonditionen aus dem Weg zu gehen, sollten Verträge aber immer schriftlich festgehalten werden.

Irrtümer den Verkäufer betreffend

  1. Privatpersonen müssen auch haften:
    Auch private Verkäufer:innen müssen für Mängel haften, auch wenn du mal etwas anderes hierzu gehört hast. Beim Kauf vorhandene Mängel sind Teil der Verkäuferhaftung. Wichtig ist, dass private Verkäufer:innen einen Sachmängelhaftungsausschluss in den Vertrag einbinden sollten, um sich bei unbekannten Mängeln rechtlich abzusichern. Auf der Webseite des ADAC kannst du ein geprüftes Musterformular herunterladen.
  2. Auch kleine Schäden müssen mitgeteilt werden:
    Einen kleinen, unauffälligen Unfallschaden vor dem Verkauf verschweigen – ist ja wohl kein großes Ding, oder? Eben doch! Ob reparierter Unfallschaden oder nicht, jeder noch so kleine Mangel sollte durch Verkäufer:innen offengelegt und am besten im Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören auch Kratzer im Lack, angegriffene Stellen wegen Vogelkots und Politurfehler. Auch trübe Scheinwerfer sollten notiert werden.
  3. Kfz-Steuer endet nicht mit dem Verkauf:
    Dass du nach dem Fahrzeugverkauf keine Kfz-Steuer mehr für das Auto begleichen musst, ist auch ein Irrtum. Die Steuerpflicht der Verkäuferin oder des Verkäufers endet nämlich erst, wenn das Auto auf die neue Fahrzeughalterin oder den neuen Fahrzeughalter umgemeldet wurde. Am sichersten ist es, wenn du als Verkäufer:in zusammen mit der Käuferin oder dem Käufer auf die Zulassungsstelle gehst und das Auto ummeldest – aber auch eine Abmeldung vor dem Verkauf ist denkbar. In einem solchen Fall können deine Interessent:innen aber keine Probefahrt mehr machen.