Gesetzliche Bestimmung: Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagen
09. Dezember 2024 von Alexander Häuselmann

Egal, ob du einen Gebrauchtwagen von Privat oder von Händler:innen kaufst – es gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung. Für Sachmängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs schon am Auto bestanden haben, müssen Verkäufer:innen haften. Du kannst je nach Fall eine Nacherfüllung, eine Ersatzlieferung, eine Kaufpreisminderung oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen. Lies weiter für mehr Details zur Sachmängelhaftung, zu üblichen Gebrauchsspuren am Auto und zum Unterschied zwischen Sachmangel und Verschleiß.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Sachmängelhaftung ist gesetzlich vorgeschrieben
- Unterschiede zwischen Sachmangel und Verschleiß
- Alle Infos zur Sachmängelhaftung beim Privatverkauf
- Was du zur Sachmängelhaftung beim Autokauf vom Händler wissen musst
- Gebrauchtwagengarantie ist keine gesetzliche Pflicht
- Checkliste zum Gebrauchtwagenkauf
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Was bedeutet Sachmängelhaftung beim Auto?
Beim Gebrauchtwagenkauf genießt du als Privatperson besondere Rechte: Denn die Autoverkäuferin oder der Autoverkäufer haftet dafür, dass der Wagen keine Mängel aufweist. Man spricht in einem solchen Falle von einer sogenannten Sachmängelhaftung.
Gemäß der geltenden Bestimmungen muss ein Verkäufer dafür einstehen, dass das verkaufte Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln ist. Normale oder zu erwartende Gebrauchsspuren muss eine am Kauf interessierte Person erwarten und hinnehmen. Übersteigen die Gebrauchsspuren jedoch das gesunde Maß der Üblichkeit, handelt es sich um unübliche Gebrauchsspuren, auf die ein:e Verkäufer:in hinweisen muss.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits ein Mangel vorlag, der nicht eindeutig als solcher benannt wurde. Tritt ein Mangel innerhalb von 12 Monaten ab Kaufzeitpunkt auf, wird davon ausgegangen, dass der Schaden bereits bei der Übergabe bestand. Je nach Vorfall sind die Auslegungen jedoch unterschiedlich und die Differenz zwischen Sachmangel und Verschleißerscheinung ist nicht eindeutig zu beschreiben.
Deshalb ist es ratsam, im speziellen Einzelfall ein unabhängiges Gutachten des Fahrzeuges zu beauftragen.
Was sind Sachmängel am Auto? 3 Beispiele
Ein Sachmangel ist ein Fehler oder ein anderer Mangel am Fahrzeug, der zu einer Minderung des Wertes führt oder nicht das aufweist, was im Kaufvertrag beschrieben wurde. Der Mangel muss bereits bei der Übergabe des Autos bestanden haben, ist aber erst später aufgefallen. Folgende Beispiele können Sachmängel sein:
- Das Auto ist ein Unfallwagen, wurde aber als neuwertig verkauft
- Statt der bestellten Klimaautomatik ist nur eine normale Klimaanlage verbaut
- Getriebe- oder Motorschaden (wobei das schwierig zu beweisen sein kann, hier muss oft ein Gerichtsurteil her)
Verschleiß oder Sachmangel – das ist der Unterschied
Handelt es sich nun um einen Sachmangel oder ist Ihr neuer Gebrauchter Opfer einer typischen Verschleißerscheinung geworden? Wenn Bremsen, Fahrwerk, Zylinderkopfdichtung oder die Radlager Defekte aufweisen, soll bei solch geldintensiven Themen geklärt sein, ob Verkäufer:innen eine Mitschuld tragen.
Generell lässt sich über sagen, dass ein Auto mit einem Sachmangel nicht den Standards entspricht, die im Normalfall für Fahrzeuge ähnlicher Art und Güte gelten. Käufer:innen können bei Vorliegen eines Sachmangels ihre Rechte aus der Sachmängelhaftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen, einschließlich Reparatur, Ersatzlieferung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises.
Im Unterschied dazu bezieht sich Verschleiß auf die allmähliche Abnutzung bestimmter Materialien oder Komponenten aufgrund normaler Verwendung im Laufe der Zeit. Verschleißerscheinungen sind – wie du sicher weißt – bei Autos keine Seltenheit. Daher gelten diese nicht als Sachmängel. Gemeint sind hierbei beispielsweise eine übliche Abnutzung der Bremsbeläge, der Reifen oder der Kupplung.
Die Kosten für die Reparatur oder den Austausch von Teilen aufgrund von normalem Verschleiß werden nicht von Verkäufer:innen gedeckt und fallen in die Verantwortung der jeweiligen Fahrzeughalter:innen.
Unterschied Gebrauchtwagengarantie und Sachmängelhaftung
Die Sachmängelhaftung ist eine gesetzliche Gewährleistung und damit ein gesetzlich verankerter Schutz für Käufer:innen, der sicherstellt, dass ein gekauftes Produkt, in unserem Fall ein Gebrauchtwagen, zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Sachmängeln ist. Die Haftung gilt automatisch und kann nicht durch den Verkäufer ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, außer es handelt sich um einen Privatverkauf.
Eine Gebrauchtwagengarantie hingegen ist ein zusätzlicher Service, den zumeist gewerbliche Autohändler:innen anbieten, um über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinaus zusätzliche Reparaturen oder Dienstleistungen für einen bestimmten Zeitraum zu gewährleisten. Eine solche Garantie kann bestimmte Teile oder bestimmte Arten von Reparaturen abdecken. Ähnlich verhält es sich bei einer Neuwagengarantie, die jedoch wiederum gesetzlich vorgeschrieben ist.
Im Gegensatz zur Sachmängelhaftung oder der Neuwagengarantie ist eine Gebrauchtwagengarantie nicht gesetzlich vorgeschrieben und in der Regel optional.
Sachmängelhaftung beim Privatkauf
Die Haftung bei einem Privatkauf ist anders als beim Händler. Im Normalfall haftet eine Privatperson nicht für Sachmängel am Fahrzeug. Wird aber ein Mangel arglistig verschwiegen oder wird eine Garantiezusage gemacht, dann muss auch ein privater Verkäufer Haftung übernehmen – allerdings liegt die Beweislast hier bei den Käufer:innen.
Ob nun in einem individuellen Fall eine Sachmängelhaftung wegen Garantiezusagen vorliegt, muss im Einzelfall betrachtet werden: Unklar ist, ob im Kaufvertrag angegebene Fahrzeugeigenschaften als Garantiezusagen oder als unverbindliche Anpreisungen einzustufen sind.
Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Privatkauf
Während Autohändler:innen gesetzlich dazu verpflichtet sind, für Sachmängel einzustehen, gilt dies für private Verkäufer:innen nicht. Ein Haftungsausschluss ist bei einem Privatverkauf unter Angabe der Klausel „unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ im Kaufvertrag möglich.
Richtige Formulierung zum Ausschluss der Sachmängelhaftung
Um die Sachmängelhaftung auszuschließen, gibt es verschiedene Formulierungen, z.B:
- Der Verkauf des Fahrzeugs erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
- Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung.
- Ich schließe jegliche Haftung für Sachmängel aus.
- Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
Sachmängelhaftung beim Händler
Innerhalb der vertraglich festgelegten Zeitspanne – meistens zwei Jahre oder ein Jahr ab Kaufdatum – haften Händler:innen für Sachmängel am verkauften Fahrzeug. Ein Lagerfahrzeug, das als sofort verfügbarer Neuwagen verkauft wird, muss auch die Kriterien eines Neuwagens erfüllen. Tritt innerhalb des Zeitraumes ein Sachmangel auf, besteht seitens der Käufer:innen Anspruch auf Schadenersatz – sei es in Form eines mangelfreien Ersatzfahrzeuges oder einer Behebung der vorliegenden Mängel.
Für die Mängelbeseitigung erhalten Verkäufer:innen zwei Versuche zur Nachbesserung. Auch hier musst du jedoch in der Lage sein, die Existenz des Sachmangels auf den Zustand zum Zeitpunkt des Kaufs zurückzuführen und zu beweisen, dass die Sachmängelhaftung greift.
Verweigern Verkäufer:innen jedoch die Nacherfüllung, scheitern dabei zweimal infolge oder ist ihnen die Nachbesserung nicht zumutbar, kannst du deinen Anspruch auf Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen. Da ein Rücktritt in der Praxis schwer realisierbar ist – der Wagen muss nämlich wirklich schwere Mängel aufweisen –, läuft es meist darauf hinaus, dass du einen gewissen Anteil des Kaufbetrages durch die Händler:in erstattet bekommst.
Doch selbst wenn ein Rücktritt möglich ist, erhältst du selten den gesamten Kaufpreis zurück. Gutachter:innen schätzen, welchen Wertverlust der Wagen bereits erlitten hat, während er bei dir in Benutzung war. Die Restsumme wird dir sodann ausgezahlt.
Wenn du beim Händler kaufst, dann kommt auch eine Gebrauchtwagen-Finanzierung in Frage.
Kann der Autohändler Sachmängelhaftung ausschließen?
Nein, ein Autohändler kann als gewerblicher Verkäufer die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung nicht auschließen. Tut er es dennoch, ist der Ausschluss ungültig.
Damit du beim Gebrauchtwagenkauf auf der sicheren Seite bist, solltest du eine Checkliste zusammenstellen und Punkt für Punkt abarbeiten.