Neuwagengarantie: Wie lang ist die Auto-Garantie der Hersteller?
Beim Neuwagenkauf sind viele Dinge zu beachten. Nicht nur ein günstiger Preis, sondern auch die Eigenschaften der Neuwagengarantie spielen bei der Wahl des neuen Autos eine wichtige Rolle.
Neben der herkömmlichen Neuwagengarantie gibt es meist zusätzliche Garantien auf den Lack, die Batterie bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen und gegen Rost. Außerdem sind die Mobilitäts- und Anschlussgarantien zu erwähnen, die einige Hersteller anbieten. Alle wichtigen Informationen zum Thema Garantie sowie den Unterschied zu einer Gewährleistung erhalten Sie in diesem Artikel.
Vor dem Autokauf: Garantien vergleichen
Je nach Autohersteller können sich die Konditionen der Neuwagengarantie stark unterscheiden. Deshalb ist es ratsam, sich vor dem Kauf eines Neuwagens über die Eigenschaften der Neuwagengarantie beim gewünschten Hersteller zu informieren. Anhand der nachfolgenden Checkliste können Sie die wichtigsten Punkte durchgehen.
Im besten Fall treffen alle diese Punkte auf Ihre Neuwagengarantie zu:
Herstellergarantie ohne Kilometerbegrenzung | ✅ |
Längere Garantie auf den Lack | ✅ |
Längere Garantie gegen Rost | ✅ |
Garantie überdauert geplante Fahrzeug-Haltedauer | ✅ |
Anschlussgarantie möglich | ✅ |
Mobilitätsgarantie inbegriffen | ✅ |
Neuwagen weist keine Schäden bei der Auslieferung auf | ✅ |
Batterie-Garantie bei Elektro- und Hybridfahrzeugen | ✅ |
Die nachfolgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick über die Eigenschaften der Neuwagengarantie aller Autohersteller, die auf carwow vertreten sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Neuwagengarantie | Garantie gegen Rost | Garantie auf den Lack | Garantie auf die Batterie (Elektro- & Hybridfahrzeuge) | Mobilitätsgarantie | Anschlussgarantie | |
Abarth | 2 Jahre | 8 Jahre | 3 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle | 2 Jahre europaweit | möglich, keine genauen Angaben |
Alfa Romeo | 2 Jahre | 8 Jahre | 3 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle | 2 Jahre | 4 Jahre ab Auslieferung |
Audi | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km (e-tron) | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service | 3 Jahre oder 150.000 km |
BMW | 3 Jahre* | 12Jahre* | 3 Jahre* | 6 Jahre oder 100.000 km* (iPerformance), 8 Jahre oder 100.000 km* (i3) | 2 Jahre* | 4 Jahre oder 200.000 km*, 5 Jahre oder 200.000 km* |
Citroen | 2 Jahre | 12 Jahre | 2 Jahre | 8 Jahre oder 100.000 km | 2 Jahre in In- & Ausland | bis zu 5 Jahre oder 200.000 km |
Cupra | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service | bis zu 3 weitere Jahre |
Dacia | 3 Jahre oder 100.000 km | 6 Jahre | 2 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service | bis zu 3 Jahre oder 120.000 km |
DS | 2 Jahre | 12 Jahre | 2 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle | 2 Jahre in In- & Ausland | keine Angabe |
Fiat | 2 Jahre | 8 Jahre | 3 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle | 2 Jahre | 4 Jahre oder 40.000 km ab Auslieferung |
Ford | 2 Jahre | 12 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service | bis zu 7 Jahre durch Schutzbrief |
Honda | 3 Jahre oder 100.000 km | 12 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre oder 100.000 km | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service | bis zu 5 Jahre |
Hyundai | 5 Jahre | 12 Jahre | 5 Jahre | 8 Jahre oder 200.000 km (IONIQ & Kona) | 3, 5 oder 8 Jahre je nach Modell | bis zu 10 Jahre |
Infiniti | 3 Jahre oder 100.000 km | 3 Jahre | 3 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle | 3 Jahre oder 100.000 km | möglich, keine genauen Angaben |
Jaguar | 3 Jahre oder 100.000 km | 6 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km (I-Pace) | 3 Jahre europaweit | 1 oder 2 Jahre |
Jeep | 2 Jahre | 7 Jahre | 2 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle | bis Ende der Anschlussgarantie | 2 Jahre inklusive |
KIA | 7 Jahre oder 150.000 km | bis zu 12 Jahre | 5 Jahre | 7 Jahre oder 150.000 km | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service | keine Angabe |
Land Rover | 3 Jahre oder 100.000 km | 6 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km (Range Rover Plug-in Hybrid) | 3 Jahre europaweit | 1 oder 2 Jahre |
Lexus | 3 Jahre oder 100.000 km | 12 Jahre | 3 Jahre | 5 Jahre oder 100.000 km (Hybridkomponenten) | 3 Jahre, verlängert sich mit Anschlussgarantie | bis zu 5 Jahre oder 1.000.000 km |
Mazda | 3 Jahre oder 100.000 km | 12 Jahre | 3 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service | bis zu 5 Jahre oder 150.000 km |
Mercedes | 2 Jahre | 30 Jahre | keine Angabe | 6 Jahre oder 100.000 km | bis zu 30 Jahre bei regelmäßigem Service | 3 Jahre oder 200.000 km |
MINI | 3 Jahre* | 12Jahre* | 3 Jahre* | 6 Jahre oder 100.000 km* (Cooper S E Countryman) | 2 Jahre* | 4 Jahre oder 200.000 km*, 5 Jahre oder 200.000 km* |
Mitsubishi | 5 Jahre oder 100.000 km | 12 Jahre | keine Angabe | 8 Jahre oder 160.000 km (Outlander Plug-in Hybrid) | 5 Jahre, 20 Jahre bei regelmäßigem Service | keine Angabe |
Nissan | 3 Jahre oder 100.000 km | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km (Leaf) | 3 Jahre europaweit | möglich, keine genauen Angaben |
Opel | 2 Jahre | bis zu 12 Jahre | keine Angabe | 8 Jahre oder 160.000 km (Ampera-e) | 1 Jahr Opel Mobilservice kostenlos | 1, 2, 3 oder 4 Jahre, Preise variieren je nach Modell |
Peugeot | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km | 2 Jahre | 5 Jahre oder 200.000 km |
Porsche | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km (E-Hybrid) | 2 Jahre europaweit | 1 oder 2 Jahre oder 200.000 km |
Renault | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km (ZOE) | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service | 5 Jahre oder 100.000 km |
SEAT | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service | bis zu 3 Jahre |
Skoda | 2 Jahre | 10 bis 12 Jahre | 3 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service | 5 Jahre oder 150.000 km |
smart | 2 Jahre | 12 Jahre | keine Angabe | 8 Jahre oder 100.000 km | bis zu 30 Jahre bei regelmäßigem Service | 12 Jahre oder 200.000 km |
Subaru | 5 Jahre oder 160.000 km | 12 Jahre | 3 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle | 5 Jahre Subaru Schutzbrief | 3 Jahre oder 200.000 km |
Suzuki | 3 Jahre oder 100.000 km | bis zu 12 Jahre | keine Angabe | keine Elektro- & Hybridmodelle | 3 Jahre oder 100.000 km | 2 oder 3 Jahre oder 150.000 km |
Toyota | 3 Jahre oder 100.000 km | 12 Jahre | 3 Jahre | 5 Jahre oder 100.000 km (Hybridkomponenten) | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service | 1 oder 2 Jahre bis zu 10 Jahren Fahrzeugalter |
Volkswagen | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km (e-Golf) | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service | 1, 2 oder 3 Jahre oder 150.000 km |
Volvo | 2 Jahre | bis zu 12 Jahre | 2 Jahre | 8 Jahre oder 150.000 km | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service | 1, 2 oder 3 Jahre oder 200.000 km |
*erweiterte Sachmängelhaftung
Hersteller und ihre Neuwagengarantie
Bei den meisten deutschen Autoherstellern erhalten Sie lediglich eine Neuwagengarantie von 2 Jahren. Andere, meist ausländische Hersteller, bieten freiwillig längere Neuwagengarantien an, um Interessenten von der Qualität ihrer Fahrzeuge zu überzeugen und zum Kauf zu bewegen. Der Käufer ist in diesem Fall auch nach den ersten zwei Jahren gegen Produktionsfehler am Fahrzeug abgesichert.
In manchen Fällen ist die Neuwagengarantie gleichzeitig an eine Kilometerbegrenzung gekoppelt (z.B. 3 Jahre oder 100.000 km). Das bedeutet, dass die Neuwagengarantie spätestens nach 3 Jahren erlischt oder sobald das Fahrzeug mehr als 100.000 Kilometer bewegt wurde.
Neuwagengarantie bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
Die meisten Hersteller bieten für ihre Elektro- und Hybridfahrzeuge gesonderte Garantie-Konditionen an. Der Käufer erhält neben der serienmäßigen Neuwagengarantie eine verlängerte Garantie auf den Akku und manchmal auf Bestandteile des Elektroantriebs. Ein wichtiger Punkt, wenn man bedenkt, dass die Batterie meist die teuerste Komponente eines Elektroautos darstellt.
Was sind Anschluss- und Mobilitätsgarantien?
Mobilitätsgarantie
Viele Autobauer versehen ihre Neuwagen mit einer Mobilitätsgarantie, die in der Regel mindestens zwei Jahre andauert. Im Falle eines ungeplanten Zwischenstopps in Form einer Panne, garantiert Ihnen der Autohersteller Ihres Neufahrzeugs weiterhin Mobilität. Nach einem Anruf kümmert sich der Hersteller um das Abschleppen und die Reparatur Ihres Autos sowie um die Bereitstellung eines Leihwagens oder das Buchen einer Hotelunterkunft.
Wenn Sie planen, mit Ihrem Neuwagen auch auf Reisen außerhalb der deutschen Grenzen zu gehen, sollten Sie darauf achten, dass sich die Mobilitätsgarantie auf das In- und Ausland erstreckt. Bei manchen Autoherstellern verlängert sich die Mobilitätsgarantie automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig zur Inspektion in die Vertragswerkstatt geben.
Anschlussgarantie
Haben Sie vor, Ihren Neuwagen über die Dauer der serienmäßigen Herstellergarantie zu behalten, könnte eine Anschlussgarantie von Interesse sein. Diese schließt gegen einen Aufpreis an die Herstellergarantie an und sichert Sie weiterhin gegen Produktionsfehler an Ihrem Fahrzeug ab. Wie die herkömmliche Garantie Ihres Autos ist auch die Anschlussgarantie an eine Laufzeit oder Kilometerbegrenzung gekoppelt und berücksichtigt nur bestimmte Fahrzeugteile. Informieren Sie sich daher im Voraus, welche Komponenten Ihres Wagens von der Anschlussgarantie abgedeckt werden und welche nicht.
Garantie vs. Gewährleistung
Gewährleistung
Alle in Deutschland verkauften Neuwagen verfügen über eine Gewährleistung von zwei Jahren ab ihrer Auslieferung. In den ersten zwei Jahren seit der Auslieferung muss der zuständige Verkäufer oder Autohändler die Funktionstüchtigkeit Ihres Neufahrzeugs gewährleisten. Wenn in den ersten zwei Jahren Mängel an Ihrem neuen Auto auftreten, die auf einen Produktionsfehler zurückzuführen sind, greift die Sachmängelhaftung und der Verkäufer oder Autohändler muss das Fahrzeug kostenfrei wieder instand setzen.
Nach sechs Monaten liegt die Beweispflicht nicht mehr beim Verkäufer, sondern auf Seiten des Käufers. Das bedeutet, dass der Fahrzeughalter in den letzten anderthalb Jahren der gesetzlichen Gewährleistung rückwirkend belegen muss, dass auftretende Mängel am Fahrzeug schon bei der Auslieferung vorhanden waren und nicht erst im Nachhinein entstanden sind.
Garantie
Fast alle Autobauer versehen ihre Neufahrzeuge mit einer Neuwagengarantie. Anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung der Autohersteller. Die Dauer der Neuwagengarantie kann von Autobauer zu Autobauer variieren. In der gesamten Zeit der Neuwagengarantie haftet der Hersteller des Neuwagens für Fahrzeugkomponenten wie den Antriebsstrang, die Lackierung oder auch Rostschäden.