Neuwagengarantie: Wie lang ist die Auto-Garantie der Hersteller?
22. September 2021 von Irene Wallner
Beim Neuwagenkauf sind viele Dinge zu beachten. Nicht nur ein günstiger Preis, sondern auch die Eigenschaften der Neuwagengarantie spielen bei der Wahl des neuen Autos eine wichtige Rolle.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Checkliste: Diese Garantien sollte ein Neuwagen haben
- Bis auf BMW/Mini geben alle Hersteller Garantie
- Garantie kann an Kilometerbegrenzung gekoppelt sein
- Bei E-Autos und Plug-ins sollte der Akku auch Garantie haben
- Garantie ist freiwillig – Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben
- FAQs
Wenn Sie sich schon jetzt einen Neuwagen konfigurieren möchten, haben wir hier die top Modelle für Sie:
Modell | Angebote ab | |
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VW ID.3 | 25.890 € | Angebote vergleichen |
Renault Twingo Electric |
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Cupra Formentor eHybrid |
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VW T-Roc | 20.376 € | Angebote vergleichen |
Neben der herkömmlichen Neuwagengarantie gibt es meist zusätzliche Garantien auf den Lack, die Batterie bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen und gegen Durchrostung. Außerdem sind die Mobilitäts- und Anschlussgarantien zu erwähnen, die einige Hersteller anbieten. Alle wichtigen Informationen zum Thema Garantie sowie den Unterschied zu einer Gewährleistung erhalten Sie in diesem Artikel.
Vor dem Autokauf: Garantien vergleichen
Je nach Autohersteller können sich die Konditionen der Neuwagengarantie stark unterscheiden. Deshalb ist es ratsam, sich vor dem Kauf eines Neuwagens über die Eigenschaften der Neuwagengarantie beim gewünschten Hersteller zu informieren. Anhand der nachfolgenden Checkliste können Sie die wichtigsten Punkte durchgehen.
Im besten Fall treffen alle diese Punkte auf Ihre Neuwagengarantie zu:
- ✅ Herstellergarantie ohne Kilometerbegrenzung
- ✅ Garantie auf den Lack
- ✅ Garantie gegen Durchrostung
- ✅ Garantie länger als geplante Haltedauer
- ✅ Anschlussgarantie möglich
- ✅ Mobilitätsgarantie
- ✅ Garantie auf Akku (bei Elektro und Hybrid)
Die nachfolgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick über die Eigenschaften der Neuwagengarantie aller Autohersteller, die auf carwow vertreten sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Neuwagen- Garantie |
Rost | Lack | Batterie (Elektro & Hybrid) |
Mobilität | Anschlussgarantie | |
Abarth | 2 Jahre | 8 Jahre | 3 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle |
2 Jahre europaweit | möglich, keine genauen Angaben |
Alfa Romeo | 2 Jahre | 8 Jahre | 3 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle |
2 Jahre | 4 Jahre ab Auslieferung |
Audi | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km |
ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service |
3 Jahre oder 150.000 km |
BMW | 2 Jahre* | 12 Jahre* | – | 6 Jahre oder 100.000 km* 8 Jahre oder 100.000 km* |
2 Jahre* | 4 Jahre oder 200.000 km* 5 Jahre oder 200.000 km* |
Citroen | 2 Jahre | 12 Jahre | 2 Jahre | 8 Jahre oder 100.000 km | 2 Jahre In- & Ausland | bis zu 5 Jahre oder 200.000 km |
Cupra | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km | 10 Jahre | bis zu 3 weitere Jahre |
Dacia | 3 Jahre oder 100.000 km |
6 Jahre | 2 Jahre | 8 Jahre oder 120.000 km | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service |
bis zu 3 Jahre oder 120.000 km |
DS | 2 Jahre | 12 Jahre | 2 Jahre | k. A. | 2 Jahre In- & Ausland | keine Angabe |
Fiat | 2 Jahre | 8 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km | 2 Jahre | 4 Jahre oder 40.000 km ab Auslieferung |
Ford | 2 Jahre | 12 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service |
bis zu 7 Jahre durch Schutzbrief |
Honda | 3 Jahre oder 100.000 km |
5 bis 12 Jahre |
3 Jahre | 3 Jahre oder 100.000 km | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service |
bis zu 5 Jahre |
Hyundai | 5 Jahre | 12 Jahre | 5 Jahre | 8 Jahre oder 200.000 km | 3, 5 oder 8 Jahre je nach Modell |
bis zu 10 Jahre |
Jaguar | 3 Jahre oder 100.000 km |
6 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km | 3 Jahre europaweit | 1 oder 2 Jahre |
Jeep | 2 Jahre | 7 Jahre | 2 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km | bis Ende der Anschlussgarantie |
2 Jahre inklusive |
KIA | 7 Jahre oder 150.000 km |
bis zu 12 Jahre |
5 Jahre | 7 Jahre oder 150.000 km | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service |
keine Angabe |
Land Rover | 3 Jahre oder 100.000 km |
6 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km | 3 Jahre europaweit | 1 oder 2 Jahre |
Lexus | 3 Jahre oder 100.000 km |
12 Jahre | 3 Jahre | 5 Jahre oder 100.000 km (Hybridkomponenten) |
3 Jahre, verlängert sich mit Anschlussgarantie |
bis zu 5 Jahre oder 1.000.000 km |
Mazda | 3 Jahre oder 100.000 km |
12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service |
bis zu 5 Jahre oder 150.000 km |
Mercedes | 2 Jahre | 30 Jahre | – | 6 Jahre oder 100.000 km | bis zu 30 Jahre bei regelmäßigem Service |
3 Jahre oder 200.000 km |
MINI | 2 Jahre* | 12 Jahre* | 3 Jahre* | 6 Jahre oder 100.000 km* | 2 Jahre* | 4 Jahre oder 200.000 km* 5 Jahre oder 200.000 km* |
Mitsubishi | 5 Jahre oder 100.000 km |
12 Jahre | 3 Jahre oder 100.000 km |
8 Jahre oder 160.000 km | 5 Jahre, 20 Jahre bei regelmäßigem Service |
keine Angabe |
Nissan | 3 Jahre oder 100.000 km |
12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km | 3 Jahre europaweit | möglich, keine genauen Angaben |
Opel | 2 Jahre | bis zu 12 Jahre |
– | 8 Jahre oder 160.000 km | 1 Jahr Opel Mobilservice kostenlos |
1, 2, 3 oder 4 Jahre, Preise variieren je nach Modell |
Peugeot | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km | 2 Jahre | 5 Jahre oder 200.000 km |
Porsche | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km | 2 Jahre europaweit | 1 oder 2 Jahre oder 200.000 km |
Renault | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service |
5 Jahre oder 100.000 km |
SEAT | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service |
bis zu 3 Jahre |
Skoda | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service |
5 Jahre oder 150.000 km |
smart | 2 Jahre | 12 Jahre | 2 Jahre | 8 Jahre oder 100.000 km | bis zu 30 Jahre bei regelmäßigem Service |
12 Jahre oder 200.000 km |
Subaru | 5 Jahre oder 160.000 km |
12 Jahre | 3 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle |
5 Jahre Subaru Schutzbrief |
3 Jahre oder 200.000 km |
Suzuki | 3 Jahre oder 100.000 km |
bis zu 12 Jahre |
3 Jahre | keine Elektro- & Hybridmodelle |
3 Jahre oder 100.000 km |
2 oder 3 Jahre oder 150.000 km |
Tesla | 4 Jahre oder 80.000 km |
k. A. | k. A. | 8 Jahre oder bis zu 240.000 km (je nach Modell) |
ohne Begrenzung | 4 Jahre oder 80.000 km |
Toyota | 3 Jahre oder 100.000 km |
12 Jahre | 3 Jahre | 5 Jahre oder 100.000 km (Hybridkomponenten) |
ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service |
1 oder 2 Jahre bis zu 10 Jahren Fahrzeugalter |
Volkswagen | 2 Jahre | 12 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre oder 160.000 km | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service |
1, 2 oder 3 Jahre oder 150.000 km |
Volvo | 2 Jahre | bis zu 12 Jahre |
3 Jahre | 8 Jahre oder 150.000 km | ohne Begrenzung bei regelmäßigem Service |
1, 2 oder 3 Jahre oder 200.000 km |
*keine Garantie, sondern erweiterte Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Hersteller und ihre Neuwagengarantie
Bei den meisten deutschen Autoherstellern erhalten Sie lediglich eine Neuwagengarantie von 2 Jahren. Andere, meist ausländische Hersteller, bieten freiwillig längere Neuwagengarantien an, um Interessierte von der Qualität ihrer Fahrzeuge zu überzeugen und zum Kauf zu bewegen. Die Kaufenden sind in diesem Fall auch nach den ersten zwei Jahren gegen Produktionsfehler am Fahrzeug abgesichert.
In manchen Fällen ist die Neuwagengarantie gleichzeitig an eine Kilometerbegrenzung gekoppelt (z.B. 3 Jahre oder 100.000 km). Das bedeutet, dass die Neuwagengarantie spätestens nach 3 Jahren erlischt oder sobald das Fahrzeug mehr als 100.000 Kilometer bewegt wurde.
Neuwagengarantie bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
Die meisten Hersteller bieten für ihre Elektro- und Hybridfahrzeuge gesonderte Garantie-Konditionen an. Man erhält neben der serienmäßigen Neuwagengarantie eine verlängerte Garantie auf den Akku und manchmal auf Bestandteile des Elektroantriebs. Ein wichtiger Punkt, wenn man bedenkt, dass die Batterie meist die teuerste Komponente eines Elektroautos darstellt. Deshalb ist es auch wichtig, sein Elektroauto regelmäßig warten zu lassen.
Was sind Anschluss- und Mobilitätsgarantien?
Mobilitätsgarantie
Viele Autobauer versehen ihre Neuwagen mit einer Mobilitätsgarantie, die in der Regel mindestens zwei Jahre andauert. Im Falle eines ungeplanten Zwischenstopps in Form einer Panne, garantiert Ihnen der Autohersteller Ihres Neufahrzeugs weiterhin Mobilität. Das gilt teilweise auch, wenn Sie mit dem E-Auto liegenbleiben. Nach einem Anruf kümmert sich der Hersteller um das Abschleppen und die Reparatur Ihres Autos sowie um die Bereitstellung eines Leihwagens oder das Buchen einer Hotelunterkunft.
Wenn Sie planen, mit Ihrem Neuwagen auch auf Reisen außerhalb der deutschen Grenzen zu gehen, sollten Sie darauf achten, dass sich die Mobilitätsgarantie auf das In- und Ausland erstreckt. Bei manchen Autoherstellern verlängert sich die Mobilitätsgarantie automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig zur Inspektion in die Vertragswerkstatt geben.
Anschlussgarantie
Haben Sie vor, Ihren Neuwagen über die Dauer der serienmäßigen Herstellergarantie zu behalten, könnte eine Anschlussgarantie von Interesse sein. Diese schließt gegen einen Aufpreis an die Herstellergarantie an und sichert Sie weiterhin gegen Produktionsfehler an Ihrem Fahrzeug ab. Wie die herkömmliche Garantie Ihres Autos ist auch die Anschlussgarantie an eine Laufzeit oder Kilometerbegrenzung gekoppelt und berücksichtigt nur bestimmte Fahrzeugteile. Informieren Sie sich daher im Voraus, welche Komponenten Ihres Wagens von der Anschlussgarantie abgedeckt werden und welche nicht.
Garantie vs. Gewährleistung
Gewährleistung
Alle in Deutschland verkauften Neuwagen verfügen über eine Gewährleistung von zwei Jahren ab ihrer Auslieferung. In den ersten zwei Jahren ab Auslieferung muss das zuständige Autohaus die Funktionstüchtigkeit Ihres Neufahrzeugs gewährleisten. Wenn in den ersten zwei Jahren Mängel an Ihrem neuen Auto auftreten, die auf einen Produktionsfehler zurückzuführen sind, greift die Sachmängelhaftung und das Autohaus muss das Fahrzeug kostenfrei wieder instand setzen.
Nach sechs Monaten liegt die Beweispflicht nicht mehr beim Verkaufenden, sondern auf Seiten der Käufer:innen. Das bedeutet, dass der Fahrzeugbesitzende in den letzten anderthalb Jahren der gesetzlichen Gewährleistung rückwirkend belegen muss, dass auftretende Mängel am Fahrzeug schon bei der Auslieferung vorhanden waren und nicht erst im Nachhinein entstanden sind.
Garantie
Fast alle Autobauer versehen ihre Neufahrzeuge mit einer Neuwagengarantie. Anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung der Autohersteller. Die Dauer der Neuwagengarantie kann von Autobauer zu Autobauer variieren. In der gesamten Zeit der Neuwagengarantie haftet der Hersteller des Neuwagens für Fahrzeugkomponenten wie den Antriebsstrang, die Lackierung oder auch Rostschäden.
FAQs
Wir haben im Folgenden noch einige Antworten auf Fragen zum Thema Neuwagengarantie für Sie zusammengestellt:
Wie lang ist eine Neuwagengarantie?
Das ist vom Hersteller abhängig, die meisten Hersteller geben nur zwei Jahre Garantie, doch auch fünf oder sieben Jahre sind möglich. Hier sind vor allem Hyundai und Kia zu nennen.
Was fällt unter die Neuwagengarantie?
Im Prinzip fällt alles unter die Neuwagengarantie, was kein Verschleißteil ist. Zu Verschleißteilen zählen unter anderem Bremsen, Betriebsstoffe oder Zündkerzen. Es kann aber sein, dass ein Hersteller bestimmte Fahrzeugteile von der Garantie ausschließt. Fragen Sie am besten beim Autohaus direkt nach.
Wann verfällt die Garantie beim Auto?
Wie schon gesagt, ist eine Garantie auf das Neufahrzeug freiwillig. Eine Gewährleistung von zwei Jahren muss aber vom Autohersteller gegeben werden. Meist ist diese Gewährleistung aber an Auflagen geknüpft, wie beispielsweise einen regelmäßigen Kundendienst in einer Vertragswerkstatt. Ob wirklich zwingend eine Vertragswerkstatt den Service durchführen muss, ist umstritten. Die vom Hersteller angegebenen Wartungsintervalle sind aber auf jeden Fall einzuhalten.
Ist eine Garantie freiwillig?
Ja, ob ein Autohersteller eine Garantie auf seine Neuwagen gibt, ist ihm überlassen. Auch die Dauer können die Autobauer selbst festlegen. Häufig wird Garantie mit Gewährleistung verwechselt, letztere ist tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben.