Probefahrt und Probefahrtvertrag: Unnötig oder unbedingt nötig?

22. November 2022 von

Wer einen Gebrauchtwagen verkaufen möchte, muss sich auf eine Probefahrt mit potentiellen Interessent:innen einstellen – denn niemand gibt viel Geld aus, ohne zu wissen was er bekommt. Doch eine Probefahrt hat ihre Tücken: Wir sagen Ihnen was zu beachten ist und ob ein Probefahrtvertrag wirklich nötig ist.

⏰ Kurz zusammengefasst

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Gut vorbereitet: Worauf sollten Sie bei der Probefahrt achten?

Egal, ob Sie Ihr Auto privat verkaufen oder an ein Autohaus, der oder die Käufer:in wird den Gebrauchtwagen auf Herz und Nieren prüfen, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird. Das ist bei einer großen Investition wie einem Autokauf selbstverständlich, und dafür ist die Probefahrt gedacht. Als Verkäufer:in stellt die Probefahrt eine Herausforderung dar, denn auch Kleinigkeiten können genutzt werden, um den Preis zu drücken.

Deshalb sollte Ihr Fahrzeug in altersgemäß gutem Zustand sein. Am besten machen Sie selbst vorab eine Probefahrt und versetzen sich in die Lage einer Interessentin oder eines Interessenten. Hier haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Checkliste zur Probefahrt

Vor der Fahrt:

  • Sind alle Lichter, Scheibenwischer und Fensterheber funktionstüchtig?
  • Lassen sich Sitze und Lenkrad problemlos verstellen?
  • Haben die Reifen noch genügend Profil und sind nicht über 8 Jahre alt?
  • Befinden sich die Materialien im Innenraum in altersgemäß gutem Zustand?
  • Tropft irgendwo Flüssigkeit aus dem Fahrzeug?
  • Wie lange liegt die letzte HU (Hauptuntersuchung) zurück?

Während der Fahrt:

  • Bremst, kuppelt, lenkt und beschleunigt der Wagen problemlos?
  • Funktionieren Sitzheizung und Klimaanlage?
  • Hört sich das Motorgeräusch normal an?
  • Funktionieren alle Instrumente, Infotainmentystem und Bordcomputer?
  • Klappern Türen oder Verkleidungen?
  • Funktionieren alle Assistenzsysteme?

Wenn Sie alle diese Punkte bei Ihrer eigenen Probefahrt abhaken können, dann sollte auch ein:e Käufer:in nichts zu bemängeln haben. Falls Sie unsicher sind, sollten Sie den Wagen eventuell nochmal kurz durchchecken lassen.

Wie läuft eine Probefahrt ab?

Wenn der Tag der Probefahrt gekommen ist, ist ein reibungsloser Ablauf wichtig. Suchen Sie sich schon vorab alle wichtigen Unterlagen für den Fahrzeugverkauf heraus, haben Sie Antworten auf die Fragen der Interessent:en parat und seien Sie ehrlich und authentisch. Wir haben ein paar wichtige Punkte für Sie, wie eine Probefahrt idealerweise ablaufen sollte.

1. Probefahrtvertrag: Nötig oder übertrieben?

Bevor es losgeht, ist es wichtig eine Vereinbarung vorzulegen, die von Ihnen und dem oder der potentiellen Käufer:in unterschrieben wird. Es handelt sich um einen sogenannten Probefahrtvertrag, der alle Eventualitäten beinhaltet. Das ist besonders deshalb wichtig, weil Sie als Fahrzeughalter:in auch während einer Probefahrt für alle Schäden haften. Damit bei einem möglicherweise eintretenden Schaden während der Fahrt die Versicherung zahlt, lassen Sie sich vor Fahrtantritt Führerschein und Ausweis der interessierten Person zeigen.

Außerdem sollten folgende Punkte im Probefahrtvertrag stehen:

  • Angaben zum Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Vorschäden oder Kratzer …)
  • Angaben zur Versicherung (wie ist das Fahrzeug versichert?)
  • Dauer der Probefahrt und Kilometerstand (Start- und Endzeit und max. Kilometer)
  • Pfand oder Kaution (was/wie viel wird während der Fahrt hinterlegt?)
  • Haftungsvereinbarung

Wenn Ihr Fahrzeug mit Selbstbeteiligung versichert ist, dann sollte im Falle eines Schadens diese durch den oder die Probefahrer:in übernommen werden. Auch das ist im Vertrag zu regeln. Wie ein Probefahrtvertrag aussehen kann, zeigt eine Mustervereinbarung des ADAC.

2. Genug Zeit für Fahrt und Tests planen

Wer sich zu einer Probefahrt anmeldet, möchte das Auto natürlich fahren, doch auch eine Besichtigung und ein paar Tests sind üblich. Für den gesamten Termin sollten Sie ca. eine Stunde Zeit einplanen. Meist beginnt man mit der Besichtigung, hier sieht man sich das Fahrzeug von innen und außen genau an, testet Licht und einige Einstellungsmöglichkeiten, auch ein Blick unter die Motorhaube kann nicht schaden.

Dann geht es ans Eingemachte. Normalerweise ist für die reine Probefahrt eine Zeit von ca. 30 Minuten ausreichend. Am besten wählen Sie schon vorab eine geeignete Strecke aus, die sowohl Abschnitte auf Landstraßen, Autobahnen und Stadtverkehr beinhaltet.

Und ein eindringlicher Rat: Fahren Sie mit! So können Sie während der Fahrt ein Auge auf die Person haben und riskieren keinen Diebstahl – diesen würde die Versicherung bei einer Probefahrt nämlich nicht übernehmen.

Eine Fahrt auf einen Parkplatz oder einer anderen geeigneten Fläche ist ratsam, denn hier können außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs ein paar Brems- oder Lenkübungen durchgeführt werden, ohne andere zu gefährden.

3. Experten-Check möglich machen

Es kann sein, dass der oder die potentielle Käufer:in das Fahrzeug zu einer Überprüfung in eine nahegelegene Werkstatt bringen möchte. Am besten klären Sie das schon vorab, damit auch ein entsprechender Termin vereinbart werden kann. Wenn Sie mit einem Experten-Check einverstanden sind, dann macht das einen guten Eindruck – denn dann haben Sie sicher auch nichts zu verbergen.

Da so eine Überprüfung optional ist, trägt die Kosten natürlich der oder die Interessent:in.

Unfall während der Probefahrt: Vorgehen & Haftung

Egal wie viel man aufpasst, ein kleiner unachtsamer Moment reicht oftmals aus, und ein Reh überquert die Straße, das Stoppschild wird übersehen oder man muss plötzlich bremsen und der darauffolgende Wagen kommt zu spät zum Stehen. Ein Unfall während der Probefahrt ist für alle Beteiligten der worst case Szenario – denn im Zweifel geht es um viel Geld. Auch bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug sollten Sie einige Schritte befolgen.

Wichtige Schritte beim Unfall während der Probefahrt:

    • Unfallstelle sichern

Ist es zum Unfall gekommen, legen Sie eine Warnweste an, aktivieren Sie die Warnblinker und stellen Sie das Warndreieck auf.

    • Erste Hilfe leisten / Rettungswagen rufen

Gibt es Verletzte? Wenn ja, leisten Sie erste Hilfe – setzen Sie einen Notruf ab, prüfen Sie, on die verletze/n Person/en noch atmen, ergreifen Sie eventuell lebensrettende Sofortmaßnahmen oder bringen Sie die Betroffenen in stabile Seitenlage. Es schadet also nicht, den Erste-Hilfe-Kurs vorab mal aufzufrischen.

    • Fahrzeughalter benachrichtigen

Selbstverständlich müssen Sie im Falle eines Unfalles den derzeitigen Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalter in Kenntnis darüber setzen, dass es gekracht hat. Immerhin gehört das Auto, mit dem die Probefahrt bestritten wird, rein rechtlich nach wie vor Fahrzeughalter:innen.

    • Polizei informieren

Melden Sie sich bei der Polizei zwecks Unfallaufnahme und Unfallstellenabsicherung.

Wer kommt für einen Schaden während der Probefahrt auf?

Eine Probefahrt kann nur stattfinden, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist – und das ist es zu diesem Zeitpunkt noch auf den oder die Verkäufer:in. Nun kommt es darauf an, welche Versicherung für den Wagen abgeschlossen wurde.

      • Haftpflichtversicherung: Es wird nur der Schaden Dritter reguliert, Schäden am eigenen Fahrzeug müssen vom Fahrzeughaltenden getragen werden. Schäden durch die Herabstufung der Versicherungsklasse und einen Wertverlust des Fahrzeugs sind von der probefahrenden Person zu zahlen.
      • Teilkaskoversicherung: Sollte das Fahrzeug während der Probefahrt gestohlen werden, dann ist das durch die Teilkasko abgesichert. Es muss im Zweifel nur die Selbstbeteiligung gezahlt werden. Bei einem Unfall kommt es auf die individuellen Versicherungsbedingungen an, was gezahlt wird.
      • Vollkaskoversicherung: Wenn ein Schaden am eigenen Fahrzeug entsteht, dann zahlt das die Vollkaskoversicherung.

Grundsätzlich ist vorab zu prüfen, ob ein Schaden während einer Probefahrt grundsätzlich ausgeschlossen wurde, ob es besondere Bedingungen gibt – beispielsweise eine Altersgrenze für andere Personen -, und wie hoch die Selbstbeteiligung ist.

Hier zahlt sich ein Probefahrtvertrag aus

Damit Sie als Fahrzeughalter:in am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben, ist der bereits erwähnte Probefahrtvertrag ein absolutes Muss. Alles was vorab bereits schriftlich festgehalten und von allen Parteien unterschrieben wurde, führt am Ende nicht zu Streitereien.

Den besten Preis erzielen

Die Probefahrt und der Fahrzeugcheck sind positiv verlaufen, der oder die Interessent:in möchte Ihr Auto kaufen. Jetzt geht es darum, den bestmöglichen Preis zu erhalten – denn gehandelt wird immer. Am besten holen Sie sich schon bevor Sie Ihr Auto zum Verkauf inserieren Informationen zum Wert Ihres Fahrzeugs ein. Dafür gibt es auch von carwow eine kostenlose Autobewertung, mit der Sie schnell und unkompliziert einen realistischen Wert für Ihren Gebrauchten erhalten.

Klären Sie außerdem vor Abschluss des Kaufes, wer das Auto abmeldet, und halten Sie dies fest. Sollten Sie ein Auto ohne TÜV verkaufen wollen, dann ist eine Probefahrt nur auf dem eigenen Grundstück möglich. Der Preis wird außerdem geringer ausfallen.