Blockiergebühr: Diese Anbieter erheben Gebühren für zu langes Laden

24. Juli 2023 von

Sie haben einen E-Auto Ladeplatz nahe Ihres Wohnortes gefunden und möchten Ihr Elektroauto dort über Nacht laden? Davon würden wir abraten, denn wer eine Ladesäule zu lange verwendet und damit für andere blockiert, muss mit sogenannten Blockiergebühren rechnen. Wir sagen Ihnen was das ist und welche Anbieter Gebühren verlangen und warum.

⏰ Kurz zusammengefasst

Wenn Sie ein neues E-Auto suchen, dann haben wir hier die aktuellen top Elektroauto-Angebote für Sie:

Top Elektroauto-Angebote
Modell Angebote ab
Hyundai Ioniq 5 35.360 € Angebote vergleichen
Kia EV6 36.208 € Angebote vergleichen
Cupra Born 30.665 € Angebote vergleichen
Fiat 500 Elektro 23.113 € Angebote vergleichen
Dacia Spring 15.962 € Angebote vergleichen

E-Auto Parkplatz

Was ist eine Blockiergebühr?

Eine Blockiergebühr wird fällig, wenn Sie Ihr Elektroauto länger als nötig oder länger als die angegebene Maximaldauer auf einem Ladeplatz parken. Damit blockieren Sie die Ladesäule für andere E-Auto-Fahrer:innen, was von vielen Ladesäulenbetreibern mittlerweile mit einer Gebühr geahndet wird.

Warum verlangen Anbieter Blockiergebühren?

Der Grund für die Einführung von Blockiergebühren ist der Mangel an Ladesäulen. Es soll sichergestellt werden, dass jede Person, die ihr E-Auto laden möchte, auch die Möglichkeit dazu hat. Meist wird nach einer Zeit von vier Stunden eine Gebühr fällig.

Wie hoch sind Blockiergebühren für zu langes Laden?

Branchenüblich ist aktuell eine Blockiergebühr von 0,10 Euro pro Minute. Es kann sein, dass manche Ladesäulenanbieter davon abweichen, das ist aber im Einzelfall zu erfragen. Meist wird die Gebühr ab der 241 Minute – also nach Ablauf von vier Stunden – erhoben.

Welche Ladesäulenbetreiber verlangen eine Blockiergebühr

Ladestation

So gut wie jeder Ladesäulenbetreiber oder Energieversorger verlangt mittlerweile eine Gebühr für zu langes Laden. Immer seltener finden sich noch kostenlose Ladestationen. Wir haben im Folgenden die Gebühren für einige Anbieter genauer für Sie zusammengefasst:

EnBW Blockiergebühr

Wer sein Elektroauto an Ladestationen der EnBW mobility+ lädt, zahlt eine Blockiergebühr für zu langes Laden.

  • Gebühr wird nach vier Stunden (ab Minute 241) fällig
  • 0,10 Euro pro Minute
  • Maximalgebühr liegt bei 12 Euro pro Ladevorgang
  • Gilt an allen Ladesäulen und sowohl an Werk- und Sonntagen

Tesla Blockiergebühr

Tesla ist besonders streng, was die Ladedauer und damit das Blockieren der Supercharger für andere Personen betrifft.

  • 50 Cent Blockiergebühren pro Minute, wenn Supercharger-Station mindestens zur Hälfte ausgelastet
  • Bei komplett belegter Station 1 Euro pro Minute
  • Gebühr nur für Ladestationen an Autobahnen und Knotenpunkten – nicht in Städten
  • Gebühren fallen sofort nach Ende des Ladevorgangs an
  • Keine Obergrenze pro Ladevorgang

Shell Recharge Blockiergebühr

Im gesamten Roaming-Gebiet von Shell, also in ganz Europa, gilt die branchenübliche Blockiergebühr. Das heißt, auch im Urlaub mit dem E-Auto kann die Gebühr fällig werden. Hier die genauen Infos:

  • 0,10 Euro pro Minute bei mehr als 240 Minuten (4 Stunden) Ladezeit
  • Maximalgebühr pro Ladevorgang von 12 Euro
  • Gilt bei AC- und DC-Ladestationen

BMW Charging Blockiergebühr

Wer sein E-Auto an einer Ladesäule von BMW lädt, sollte genau auf die Uhr schauen, denn hier wird es unter Umständen teuer.

  • Bei AC-Stationen zwischen 08:00 und 20:59 Uhr 0,06 Euro pro Minute
  • Nachts wird keine Gebühr fällig
  • Bei DC-Stationen Tag und Nacht 0,20 Euro pro Minute, wenn länger als 90 Minuten blockiert wird

Elektroauto laden

Gibt es Ladekarten ohne Blockiergebühr?

Viele Anbieter gibt es nicht mehr, die keine Blockiergebühr verlangen. Meist sind es die regionalen Betreiber wie Stadtwerke, die – mindestens nachts – keine Gebühren erheben. Wer an einer Ladesäule der Stadtwerke München (SWM) lädt, muss weder am Tag noch in der Nacht Gebühren befürchten. Aktuell sind hier noch keine Blockiergebühren eingeführt worden. Informieren Sie sich auf jeden Fall vorab, welche Ladekarten eine Gebühr haben.

Wie kann man die Blockiergebühr umgehen?

Nachdem es aktuell noch keine allgemeine Regelung gibt, und die Regelungen von Anbieter zu Anbieter variieren können, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich vor dem Einstöpseln an der Ladesäule die AGB oder Tarifordnung des Betreibers durchzulesen. Vor allem, wenn Sie das Auto abends an der Ladestation abstellen und es über Nacht dort parken möchten. Manche Anbieter verlangen über Nacht keine Blockiergebühr, andere schon.

Wenn Ihr E-Auto nach der Maximalladezeit noch nicht voll ist, dann können Sie das Auto abstöpseln, eine kurze Zeit warten, es wieder einstecken und weiter laden. So wird ein neuer Ladevorgang gestartet und es beginnt auch ein neuer Abrechnungszeitraum.

Fällt eine Blockiergebühr auch nachts an?

Das ist je nach Anbieter unterschiedlich. Vor allem regionale Ladesäulenbetreiber berechnen die Blockiergebühr häufig nur tagsüber. Ein Beispiel ist der Ladesäulenbetreiber Ladeverbundplus in Nordbayern.

Strafe Parken

Parken an Ladesäulen ohne laden – aktuelle Bußgelder

Grundsätzlich ist es etwas kompliziert, wer an einem Parkplatz vor einer Ladesäule parken darf und wer nicht. Wir versuchen es ein wenig zu vereinfachen:

1. Parken für Autos mit E-Kennzeichen

Auf Ladesäulen-Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen 1010-66 – einem Auto mit Stecker – gekennzeichnet sind, dürfen nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen parken. Auch das Zusatzzeichen 1040-33 – Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen für 2 Stunden – besagt, dass ein E-Kennzeichen vorhanden sein muss.

2. Parken für alle E-Fahrzeuge während des Ladens

Da nicht jedes Elektroauto auch zwangsläufig ein E-Kennzeichen haben muss, ist die gesetzliche Regelung basierend auf dem Kennzeichen etwas schwierig. Alle Elektrofahrzeuge dürfen während des Ladevorgangs auf Parkplätzen mit dem Zusatzzeichen 1050-32 parken. Das Zeichen ist mit dem Text “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” beschriftet.

3. Parken nur für E-Autos während des Ladens

Es gibt auch Parkplätze mit Ladesäulen, die ausschließlich Fahrzeugen mit E-Kennzeichen zur Verfügung stehen. Diese sind mit dem Zusatzzeichen 1010-66 – Auto mit Stecker 0-24 h – gekennzeichnet. Außerdem das Zeichen 1040-33, welches den Hinweis “im Ladezustand” gibt.

Wenn Sie unberechtigt auf einem E-Parkplatz stehen, wird ein Bußgeld von 55 Euro fällig. Außerdem kann es sein, dass die jeweilige Behörde Ihr Fahrzeug abschleppen lässt.