Wallbox Förderung 2026 – Zuschüsse für private Ladeinfrastruktur

27. März 2026 von

Wer ein E-Auto fährt, muss es laden. Ladestationen gibt es im privaten und öffentlichen Raum. Wer sein Auto zu Hause lädt, hat meist eine Wallbox – allerdings gilt das bisher meist nur für Einfamilienhäuser oder andere eigenständige Immobilien. Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, hat es schwer. Deshalb soll es nun eine Förderung geben, die genau hier ansetzt.

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BMV-Förderung für private Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern 2026

Bisher profitieren von der aktuellen E-Auto Förderung wohl die wenigsten Menschen, die in Mehrfamilienhäusern leben – denn es ist nicht einfach in einer Hausgemeinschaft einfach eine Wallbox zu errichten. Und es ist teuer. Deshalb will das Bundesministerium für Verkehr mit einer Förderung speziell für die E-Auto Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern einen Anreiz geben.

Wie genau sehen die Förderbedingungen aus?

  • Fördergegenstand: Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung.
  • Ladeleistung pro Ladepunkt max. 22 kW.
  • Anträge ab dem 15. April 2026 möglich – bis spätestens 10. November 2026.
  • Fördertopf sind 500 Millionen Euro.
  • Mindestens 20% der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses müssen vorverkabelt werden.
  • Mindestens 6 Stellplätze müssen elektrifiziert werden.

Geld Wäscheleine

Eckpunkte der Wallbox-Förderung 2026

Das Förderprogramm ist in drei Förderaufrufe für drei unterschiedliche Antragssteller aufgeteilt:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung/ Wohnungsbaugesellschaften/ Immobilienunternehmen

Bei den ersten beiden Antragsstellern wird der Antrag direkt nach Eingang bearbeitet und bei Bewilligung wird ein Festbetrag bereitgestellt. Bei Unternehmen mit großem Wohnungsbestand wird ein wettbewerbliches Verfahren ausgeschrieben und erst danach erfolgt die Bewilligung. Hier ist ein Antrag auch nur bist zum 15. Oktober 2026 möglich.

Folgende Förderbeträge wird es geben:

  • Je zu elektrifizierender Stellplatz: max. 1.300 Euro ohne installierte Wallbox
  • Je zu elektrifizierender Stellplatz: max. 1.500 Euro mit Wallbox
  • Je zu elektrifizierender Stellplatz: max. 2.000 Euro bei Unterstützung von bidirektionalem Laden

Gibt es weitere Zuschüsse für private Wallboxen?

wallbox

Es gibt auch Förderprogramme der Bundesländer, die zur Unterstützung für Privatleute vorgesehen sind. Hier die Förderungen im Einzelnen:

Wallbox Förderung in NRW

In Nordrhein-Westfalen wird über das Programm “ElektroMobilitätNRW” gefördert. Hier geht es auch um private Ladestationen. Anträge können sowohl von Vermietern als auch von Mietern einer Wohnimmobilie gestellt werden, genauso wie von Personen, die Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind oder zugehörige Garagen oder Stellplätze besitzen. Zuschüsse gibt es für:

  • Wallboxen, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden (entweder Ökostromtarif oder Photovoltaik-Anlage).

Folgende Förderungen gibt es:

  • 40% der Kosten für Kauf, Einbau und Anschluss von Wallboen – inklusive Energiemanagementsystem aber maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt.
  • 20% der Kosten für Grundinstallation in Garagen oder auf Parkplätzen an Wohngebäuden mit mindestens 10 Stellplätzen. Insgesamt maximal 50.000 Euro.
  • 20% der Kosten für Netzanschlüsse für private Garagen- und Stellplatzkomplexe. Maximal 10.000 Euro.

Wallbox Förderung in Baden-Württemberg

Hier werden teilweise Wohnungseigentümergemeinschaften gefördert – allerdings nur die Elektroinstallation bis zum jeweiligen Stell- bzw. Ladeplatz. Also nicht die Anschaffung einer Wallbox oder Ladestation. Die Förderung für die Installation kann pro Ladestation oder Ladepunkt bei bis zu 2.500 Euro liegen. Ein Förderantrag kann über die L-Bank gestellt werden.