Veränderte Umstände: Finanziertes Auto verkaufen – so klappt’s!

05. Dezember 2024 von

Die Freude am Neuwagen ist groß, und leisten konntest du ihn dir dank Finanzierung auch. Doch dann ändert sich alles: Nachwuchs kündigt sich an, der Job ist weg oder es ändern sich andere Lebensumstände. So kann es kommen, dass man ein finanziertes Auto während der laufenden Finanzierung verkaufen muss. Damit das reibungslos funktioniert, solltest du auf ein paar Dinge achten.

⏰  Kurz zusammengefasst

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Kann man ein Auto mit Finanzierung verkaufen?

Ja, ein Verkauf eines finanzierten Autos ist grundsätzlich möglich. Du musst allerdings vor dem Verkauf die Erlaubnis des Kreditgebers einholen, da die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) meist als Sicherheit dort hinterlegt ist.

Ein Auto während der Finanzierung zu verkaufen ist nicht ideal, doch es ist möglich. Wichtig ist vor allem, dass du mit den Beteiligten Parteien offen sprichst und dich über das richtige Vorgehen informierst.

Ob man das finanzierte Auto verkaufen kann, hängt vom Kredit ab

Wer ein Auto finanziert, hat einen laufenden Kredit. Von der Art des Kredits hängt es unter anderem ab, wie und ob ein Verkauf des Autos vonstatten gehen kann. Wenn du dich für einen zweckgebundenen Kredit entschieden haben, und bei der Verwendung den Autokauf angegeben haben, dann konnte das Geld auch nur für ein neues Auto ausgegeben werden. Weil du das Auto noch nicht komplett bezahlt hast, bleibt zudem der Kreditgeber – also die Bank – Eigentümer des Fahrzeugs.

Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verbleibt sozusagen als Pfand bei der Bank, bis der vollständige Betrag getilgt wurde. Dementsprechend musst du in jedem Fall deinen Kreditgeber informieren, wenn du das Auto verkaufen möchtest – denn ohne den Kfz-Brief, kann der Wagen nicht veräußert oder an- und abgemeldet werden.

Etwas einfacher gestaltet sich die Sache, wenn der Kredit nicht zweckgebunden war. Dann wurde auch der Fahrzeugbrief nicht einbehalten, das Auto gehört offiziell dir. Mit dem Besitz des Briefs ist ein Verkauf wesentlich einfacher.

Kann man ein finanziertes Auto ohne Brief verkaufen?

Eigentlich nicht. Es gibt aber einen Fall, bei dem ein Verkauf ohne Brief möglich ist. Wenn die Bank zustimmt und du mit dem Käufer oder der Käuferin einen Vertrag aufsetzt, der die Übernahme des laufenden Kredits beinhaltet, dann kann der Brief bei der Bank bleiben. Die kaufende Person ist dann neue:r Kreditnehmer:in und muss das Auto abbezahlen. Am Ende bekommt diese dann den Brief von der Bank zurück.

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Finanziertes Auto verkaufen: so gehst du vor

Aufgrund der gerade genannten Problematik ist es wichtig, eine genaue Reihenfolge einzuhalten. Wir raten dir zu folgender Vorgehensweise:

1. Plan zu verkaufen beim Kreditgeber anmelden

Als erstes solltest du dich mit deiner Bank in Verbindung setzen, denn ohne die Zustimmung dieser ist jedes weitere Vorgehen unnötig. Frag auch nach, welche Unterlagen benötigt werden, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit das Auto verkauft werden kann und in welchem Zeitraum der Verkauf vonstatten gehen soll.

Je nach Bank kann es sein, dass du den noch offenen Kreditbetrag tilgen musst, bevor das Auto veräußert werden darf. Manche Banken erlauben es auch, dass der Kredit vom neuen Käufer oder Käuferin übernommen wird. Außerdem ist es möglich, dass eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird. Mit diesem Betrag gleicht die Bank die Zinsen aus, die sie während der Laufzeit erhalten hätte.

2. Marktwert des Autos ermitteln

Damit du weißt, was du für dein Auto noch verlangen kannst, ist es wichtig den aktuellen Wert des Autos zu ermitteln. Dies kannst du mit (teilweise) kostenlosen Portalen im Internet tun, oder auch ein professionelles und natürlich aussagekräftigeres Gutachten in einer Werkstatt erstellen lassen. Letzteres kostet aber deutlich mehr. Wenn du weißt, was der Wert des Autos ist, lege einen Kaufpreis fest. Dieser sollte etwas höher ausfallen, als die noch ausstehende Kreditsumme. Denn diese muss in jedem Fall vom Verkaufspreis getilgt werden können – und ein kleiner Gewinn wäre sicher auch nicht schlecht.

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Gib unbedingt alle relevanten Fakten an, denn bei einem Unfallwagen kann es beispielsweise auch zu einem Wertverlust kommen, der dann mit eingerechnet werden muss.

3. Aussagekräftiges Inserat erstellen

Vor allem Ehrlichkeit ist hier wichtig. Sag von Anfang an, dass es sich um ein finanziertes Auto handelt, und das du aktuell nicht im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II bist. So weißt du auch sicher, dass Interessent:innen trotz dieses Mankos wirklich am Auto interessiert sind. Mache neben einer guten Verkaufsanzeige außerdem gute und treffende Bilder deines Autos. Ein bisschen Innenraumpflege wirkt sich äußerst positiv auf die Fotos und die potentielle Käuferschaft aus.

4. Kredit ablösen oder übergeben

Wenn du einen Käufer oder eine Käuferin gefunden hast, dann gehe vor, wie anfangs mit der Bank besprochen. Entweder löst du den Kredit ab, erhältst den Fahrzeugbrief und kannst das Auto an den Kaufenden übergeben. Oder du überträgst den Kredit. Wie sich dieser Vorgang gestaltet, sollte schon vorab mit der Bank geklärt worden sein.

Auch ob du das Auto mit Kennzeichen verkaufst oder den Wagen vorher abmeldest, solltest du mit dem Käufer oder der Käuferin vereinbaren.

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An wen verkaufen – Händler oder privat?

Im Grunde genommen ist ein Verkauf an einen Händler oder eine Privatperson möglich. Wir empfehlen aber, vorrangig auf Händler zuzugehen, den dort ist es häufig einfacher ein finanziertes Auto zu verkaufen.

Beide Optionen haben Vor- und Nachteile:

Verkauf an Händler

Vorteile:

  • schnell und unkompliziert
  • Inzahlungnahme möglich
  • Keine Käufersuche nötig

Nachteile:

  • niedrigere Angebote als beim
    Privatverkauf

Verkauf an Privatperson

Vorteile:

  • höherer Preis möglich
  • viele Interessenten möglich

Nachteile:

  • wegen Finanzierung wenig attraktiv
  • Verkaufsanzeige nötig
  • aufwändiger und langwieriger Prozess

Kann man ein finanziertes Auto an den Händler zurückgeben?

Wenn du den abgeschlossenen Kredit innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufst, wird auch der Kaufvertrag für das Auto widerrufen. Das finanzierte Fahrzeug musst du dann zurückgeben – allerdings kann es sein, dass du dem Händler einen Wertersatz für die schon gefahrene Zeit zahlen musst.

Der Wertersatz berechnet sich folgendermaßen:

Gefahrene Kilometer x Bruttokaufpreis des Autos
zu erwartende Restlaufleistung

Kann man ein finanziertes Auto in Zahlung geben?

Ja, das ist möglich. Dieses Vorgehen ist aber nur bei einem Autohaus möglich und muss vom Händler und dem Kreditgeber gleichermaßen akzeptiert werden. Kläre das vorab also mit beiden Seiten ab.