Auto ins Ausland verkaufen – Regeln Tipps & Warnung vor Betrugsmaschen
10. Februar 2025 von Irene Wallner

Jetzt ist es an der Zeit, dein alter Gebrauchtwagen hat dich lange Zeit treu begleitet, doch jetzt muss er weg. Leider ist er nicht mehr in bestem Zustand, der Kilometerstand ist hoch und so richtig pfleglich bist du damit auch nicht umgegangen? Dann kann es sich lohnen, über einen Verkauf des Autos ins Ausland nachzudenken. Bevor du dich dafür entscheidest, solltest du dich allerdings gründlich informieren.
⏰ Kurz zusammengefasst
- Gebrauchte Diesel sind beliebt
- Verkauf ins EU-Ausland meist unproblematisch
- Einige Vorschriften im Nicht-EU-Ausland
- Betrugsversuche sind häufig
Wann lohnt sich der Verkauf eines Autos ins Ausland?
Neuwertige Fahrzeuge oder auch Jahreswagen verkaufst am besten im Inland. Aber gerade, wenn du ein Fahrzeug hast, dass schon alt ist und absehbar beim nächsten TÜV durchfallen wird, kann ein Verkauf ins Ausland in Frage kommen. Sogar, wenn du das Auto ohne Tüv verkaufen willst, ist das möglich.
Vor allem gebrauchte Dieselfahrzeuge sind im Ausland sehr beliebt. Diesel gelten als robust und wenig reparaturanfällig, sind aber als Gebrauchtwagen in Deutschland schwierig zu verkaufen. Das liegt an den strengen Umweltauflagen für Dieselfahrzeuge, die vor allem in vielen Nicht-EU-Ländern deutlich lockerer sind. Mit ein bisschen Pflege im Innenraum und an der Karosserie erhöhst du die Chancen auf einen besseren Verkaufspreis.
Wenn du einen alten Gebrauchtwagen mit Defekten verkaufen möchtest, kannst du beim Auslandsverkauf ebenfalls mehr Glück haben.
Übrigens: Der Kauf eines Neuwagens im EU-Ausland ist eine Möglichkeit an einen günstigen Neuwagen zu kommen. Innerhalb der EU ist der Verkauf des Autos steuerfrei.
Fahrzeug ins EU-Ausland verkaufen
Der Warenverkehr innerhalb der Mitgliedsstaaten ist (bei teilweisen Beschränkungen) frei, Autos unterliegen dabei keinen Einschränkungen. Wer sein Fahrzeug privat verkaufen will, kann demnach wie im Inland handeln.
Mehrwertsteuer beim Autoverkauf ins EU-Ausland
Wenn es sich beim Verkauf um einen Gebrauchtwagen handelt, musst du dir über Zollgebühren oder Mehrwertsteuer keine Gedanken machen. Das gilt allerdings nicht bei Neuwagen. Ein Wagen gilt in diesem Sinne als Neuwagen, wenn er weniger als sechs Monate zugelassen war und weniger als 6.000 Kilometer Laufleistung aufweist.
In solchen Fällen muss die Mehrwertsteuer in dem Land abgeführt werden, in dem das Fahrzeug am Ende zugelassen wird. Dafür ist dann der oder die neue Halter:in verantwortlich.
Eine Anmeldung beim Zoll ist nur dann notwendig, wenn Wert des Gebrauchten über 1.000 € liegt. Mehr als eine Anmeldung ist aber nicht notwendig.
Pflicht beim Verlauf ins Ausland : Der Kaufvertrag
Grundsätzlich sind bei einer Abwicklung im Ausland die gleichen Unterlagen für den Autoverkauf nötig, wie in Deutschland. Nachdem es über die Landesgrenzen hinweg allerdings im Falle eines Betrugs schwieriger wird, diesen zu verfolgen, ist es beim Auslandsverkauf besonders wichtig, auf folgende Daten im Kaufvertrag zu achten:
- Ausweisnummer des Käufers
- Vollständiger Name beider Vertragsparteien
- Vollständige Adressen beider Vertragsparteien
- Datum und Uhrzeit der Übergabe
Außerdem ist es sinnvoll, eine Kopie des Personalausweises des oder der Käufer:in anzufertigen.
Auto vor dem Verkauf ins Ausland abmelden
Es versteht sich eigentlich von selbst, dass du bitte nur ein abgemeldetes Auto ins Ausland verkaufst. Wenn deine Kennzeichen noch am Auto sind, dann haftest auch du für alle Schäden, die mit dem Auto verursacht wurden. Auf keinen Fall also das Auto mit Kennzeichen verkaufen, wenn es ins Ausland geht.
Die Ausfuhr: Welches Kennzeichen ist nötig?
Ein Auto ohne Zulassung darfst du übrigens nicht am Straßenrand oder irgendwo sonst in der Öffentlichkeit abstellen. Natürlich besteht dann die Problematik, dass du ein entsprechendes Kennzeichen für die Ausfuhr benötigst. Egal für welches Kennzeichen du dich entscheidest, es ist immer eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung mit Absicherung im In- und Ausland nötig.
1. Ausfuhrkennzeichen
Auf der sicheren Seite bist du mit einem Ausfuhrkennzeichen. Du erkennst so ein Kennzeichen am roten Balken auf der rechten Seite. Dort ist auch das Ablaufdatum festgelegt.
Es ist auch unter den Namen Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen bekannt. Hier sind einige Details zum Ausfuhrkennzeichen:
- Kosten: mind. 35 Euro für die Zulassung
- Gültigkeit: 15 Tage bis 1 Jahr
- Bedingungen: Gültiger TÜV und Kfz-Versicherung
2. Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen kann ebenfalls für die Ausfuhr verwendet werden. Es ist allerdings zeitlich stark beschränkt und wird auch nicht von allen Ländern anerkannt. Informiere dich deshalb vorab.
- Kosten: mind. 33 Euro für Erstellung und Schilder
- Gültigkeit: 5 Tage
- Bedingungen: Gültiger TÜV und Kfz-Versicherung, “Grüne Karte”
Autoverkauf ins Nicht-EU-Ausland
Auch ein Verkauf ins Nicht-EU-Ausland, wie nach Afrika oder in die USA, ist als Privatperson normalerweise nicht steuerpflichtig. Voraussetzung ist, dass du die Ausfuhr mit Belegen nachweisen kannst. Für alle Ausfuhren außerhalb der EU ist aber immer eine Genehmigung zur Ausfuhr einzuholen. Das ist lediglich eine Formalität, die Anmeldung muss beim Bundesamt für Umwelt und Ausfuhrkontrolle erfolgen.
Je nach Einzelfall kann es sein, dass ein Ausfuhrzoll erhoben wird. Das kann passieren, wenn Leistungen des Zoll in Anspruch genommen werden. Beispielsweise eine überwachte oder begleitete Überführung.
EORI Nummer (Economic Operator’s Registration and Identification number)
Für die Ausfuhr von Waren ins Nicht-EU-Ausland musst du vorab eine sogenannte EORI Nummer beantragen. Das machst du beim Zollamt. Diese Nummer ist wichtig, um die Ware – in diesem Fall das Auto – registrieren und identifizieren zu können. Außerdem sind Informationen über die Vertragsparteien und die zu exportierende Ware hinterlegt. Um die Ausfuhr anmelden zu können, sind folgende Dinge nötig:
- Kopie des Fahrzeugbriefs
- Angabe zur Art des Transports
- Kopie der Exportrechnung (ohne MwSt-Ausweis)
- Angaben zum Grenzzollamt, bei dem die EU verlassen wird
Damit die Ausfuhr auch bestätigt werden kann, sind – wie bereits beschrieben – aktueller TÜV-Bericht, Kennzeichen, Versicherungsbestätigung, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Personalausweis und natürlich das Fahrzeug notwendig.
MRN (Movement-Reference-Number)
Die sogenannte MRN erhältst du nach erfolgreicher Prüfung der Anmeldung. Mit dieser Nummer kannst du die Exportanmeldung während der gesamten Überführung nachweisen. Die Ausfuhranmeldung wird vom Zollbeamten abgestempelt. Beim letzten Grenzzollamt, bei dem die EU verlassen wird, wird die Anmeldung nochmal gestempelt. Bewahre diese Bescheinigung gut auf, denn du benötigst diese als Nachweis beim Finanzamt.
Betrugsmaschen beim Autoverkauf ins Ausland
Wer sein Auto schnell verkaufen möchte, sollte den Verkauf ins Ausland in Betracht ziehen. Doch gerade da kann es passieren, dass du Betrügern aufsitzt. Damit das möglichst nicht passiert, haben wir ein paar Betrugsmaschen für dich zusammengefasst, auf die du aufpassen solltest.
1. Keine Schecks zur Bezahlung
Finger weg von Schecks! Egal ob im In- oder Ausland – lass dir dein Fahrzeug nie mit einem Scheck bezahlen. Die Gefahr, dass der Scheck nicht gedeckt ist, ist sehr hoch. Der Betrug gelingt dementsprechend einfach. Der Scheck wird dir im Gegenzug für dein Auto gegeben, sobald du ihn einlösen willst, stellst du fest, dass er nicht gedeckt ist. Somit ist das Fahrzeug weg, und du hast kein Geld dafür bekommen. Das kann dir im Ausland natürlich noch einfacher passieren.
2. Auf Details achten und nicht stressen lassen
Häufig setzten Betrüger auch darauf, dass du dein Fahrzeug loswerden möchtest, und setzen dich zeitlich unter Druck. Wer gestresst ist, übersieht womöglich Details, die am Ende wichtig sind. So kann es sein, dass du von einem Interessenten einen Kaufvertrag zugesandt bekommst, den du so schnell wie möglich unterschreiben sollst.
Im Eifer des Gefechts liest du vielleicht nicht genau und übersiehst, dass bei Details absichtlich Fehler eingestreut sind. Oft wird die Ausstattung verfälscht, oder auch die Karosserieform ist falsch vermerkt. Am Ende nutzen Betrüger diese Tatsache dann, um bei dir den Preis zu drücken – denn sie erhalten ja nicht, was unterschrieben wurde.
3. Keine Originaldokumente versenden
Versende niemals persönliche Informationen wie Kontodaten, Fahrzeugbrief, Kopie von Führerschein oder Ausweis. Manche angebliche Interessenten behaupten, sie bräuchten diese Informationen vorab zur besseren Recherche. In Wahrheit wollen diese Personen dein Fahrzeug überhaupt nicht kaufen – deine Identität ist es, was sie wollen.
Mit all den Daten und Dokumenten können sie in deinem Namen weitere illegale Geschäfte abwickeln.
4. Vorsicht bei Probefahrt mit Exporthändlern
Wie bereits vorher beschrieben, ist es oftmals einfacher, man kümmert sich um einen Exporthändler, der den Verkauf ins Ausland übernimmt. Achte allerdings darauf, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht. Wenn auf eine Probefahrt bestanden wird, solltest du wachsam bleiben. Lass dir den Führerschein zeigen und fahre auf jeden Fall mit. Gib die Autoschlüssel nicht einfach so raus.
Am besten ist es, wenn du kleine Defekte am Wagen schon vorher detailgetreu benannt und fotografiert hast. Ein Händler wird versuchen Bagatellschäden als großen Wertverlust darzustellen, um möglichst wenig zahlen zu müssen.
Auto ins Ausland exportieren, das gilt in den einzelnen Ländern
Bevor du dein Auto ins Ausland verkaufst, solltest du dich über die entsprechenden Gesetze in den einzelnen Ländern informieren. Hier ein paar Beispiele:
Auto in Polen verkaufen
Wie bei allen Gebrauchtwagenverkäufen innerhalb der EU fallen für den Autoverkauf nach Polen keine Steuern an. Was du aber machen musst, ist den Zoll zu informieren, wenn der Wert des Autos noch mehr als 1.000 Euro beträgt. Für alle weiteren Kosten die anfallen, muss der oder die Käufer:in aufkommen.
Im Idealfall gibst du beim Verkauf die COC-Papiere mit. Damit kann der Käufer oder die Käuferin nachweisen, dass das Fahrzeug den Regularien der EU entspricht und in Polen gefahren werden darf.
Auto in Italien verkaufen
Auch Italien liegt innerhalb der EU, dementsprechend ist der Verkauf im Grunde kein Problem. Was du wissen solltest: Die Überführung mit deutschem Kennzeichen ist nicht erlaubt. Du brauchst ein deutsches Exportkennzeichen oder ein italienisches Importkennzeichen dafür.
Auto in Österreich verkaufen
Zwischen einem Autoverkauf in Deutschland und Österreich gibt es so gut wie keine Unterschiede. Du solltest nur für die Ausfuhr ein Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen beantragen. Ansonsten gibt es nicht viel zu beachten.
Auto in Frankreich verkaufen
Innerhalb der EU herrschen einheitliche Gesetze zum Autoverkauf, dementsprechend ist es nicht schwer, ein Auto in Frankreich zu verkaufen. Analog zum Verkauf nach Polen, musst du das Auto nur beim Zoll anmelden und ansonsten auf die Dinge achten, die auch bei einem Verkauf in Deutschland wichtig sind. Ein angemeldetes Auto darf nicht nach Frankreich überführt werden.
Auto in Spanien verkaufen
Hier gelten die gleichen Regeln wie in Italien. Wenn du kein extra Kennzeichen für den Transport beantragen willst, dann empfiehlt sich die Überführung per Anhänger.