Neue EU-Führerscheinrichtlinie 2024: Welche Änderungen könnten kommen?

12. März 2024 von

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Die EU diskutiert aktuell über eine Reform der Führerscheinrichtlinien mit Änderungen an Gültigkeit, Mindestalter und vielem mehr. Wir haben für euch die Inhalte der Reform gesammelt und sagen euch wie es mit dem Gesetz weitergeht.

Innerhalb der Europäischen Union wird über eine Änderung des Straßenverkehrsrechts beraten, die das Ziel hat bis 2050 keine Verkehrstoten mehr in der EU verzeichnen zu müssen. Nun hat das sich das Europäische Parlament auf seine Position geeinigt. Wir sagen euch was im momentanen Entwurf drinsteht und wie es damit nun weitergeht.

  • EU Parlament beschließt Vorschlag zur neuen Führerscheinrichtlinie
  • Neue Gültigkeitsfristen für den Führerschein
  • Einführung des digitalen Führerscheins
  • Mindestalter für LKW und Bus
  • Neue Gewichtsgrenzen für Führerscheinklassen
  • Vorschlag geht nun in den Trilog zwischen Parlament, EU-Kommission und Ministerrat.

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Der Vorschlag des EU Parlaments für die neue Führerscheinrichtlinie – diese Änderungen könnten kommen

Am 28.02.2024 hat das EU Parlament seinen Vorschlag für die Reform der Führerschein-Richtlinie beschlossen. Wir haben für euch die potentiellen Änderungen gesammelt. Wichtig ist es aber zu betonen, dass keine Änderungen beschlossen worden sind. Es handelt sich bei allen Punkten um Vorschläge des EU Parlaments. Erst im Herbst 2024 nach Verhandlungen mit der Europäischen Kommission sowie dem Ministerrat wird es tatsächlich zu Gesetzänderungen kommen. Danach muss das EU-Recht auch noch durch den deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden.

1. Neue Gültigkeitsfristen für Führerscheine

Allgemein soll die Gültigkeit von Führerscheinen beschränkt werden. Für Motorrad und Auto soll die Gültigkeit mindestens 15 Jahre betragen, während Bus- und LKW-Führerscheine für 5 Jahre gültig sein sollen. Die vorher diskutierten verkürzten Gültigkeiten und Fahreignungstests für Senioren hat das Parlament abgelehnt. Die Mitgliedsländer sollen selber bestimmen können, ob sie bei Erneuerung oder Ausstellung des Führerscheins eine Überprüfung festlegen möchten.

2. Einheitliche Probezeit für Fahranfänger

Bei den Fahranfängern soll es ebenfalls neue Bestimmungen geben. So wird eine allgemeine Probezeit von mindestens 2 Jahren vorgeschlagen. Innerhalb dieser sollen EU-weit vereinheitliche Vorschriften und Sanktionen gelten. Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit soll auch das Lehrprogramm an den Fahrschulen aktualisiert werden. So sollen unter anderem zusätzliche Aspekte wie etwa Fahren bei Schnee und Eis, sichere Handynutzung beim Fahren oder die zahlreichen neuen Fahrassistenzsysteme Eingang in die Kurse finden.

Zusätzlich soll das Begleitete Fahren für Fahranfänger ab 17 in den Führerscheinklassen B, C und C1 europaweit eingeführt werden.

3. Gewichtsgrenzen je Führerscheinklasse

Für die Gewichtsgrenzen bei den Führerscheinklassen, gab es von Seiten der Kommission zunächst ebenfalls strengere Ansätze bezüglich Gewicht und Maximalgeschwindigkeit. Diese wurden vom Parlament abgelehnt. Stattdessen sprechen sich die europäischen Abgeordneten dafür aus, dass Personen, die die Führerscheinklasse B schon 2 Jahre innehaben, Wohnmobilien, Krankenwagen und andere Sonderfahrzeuge bis zur Grenze von 4250 kg führen dürfen. Aber auch bei den anderen Fahrzeugen der Klasse B soll es eine Anhebung der Gewichtsgrenze auf 4250 kg geben, solange alternative Antriebsarten verbaut sind.

Bisher durften Halterinnen und Halter der Klasse B Fahrzeuge bis zu 3500 kg mit bis zu 8 Sitzplätzen führen.

4. Mindestalter für LKW und Bus

Die Parlamentarier haben sich auch dafür ausgesprochen das Mindestalter für LKWs und Busse abzusenken. Momentan kann man in Deutschland ab 21 den LKW-Führerschein machen, während Busse ein Alter von 24 Jahren voraussetzen. Im Vorschlag des Parlaments soll das Alter auf 18 herabgesenkt werden, um damit mehr junge Menschen für die Ausbildung zu LKW-Fahrern oder Busfahrern zu gewinnen.

5. Digitaler Führerschein

Die Digitalisierung macht auch vor dem Führerschein nicht halt und in Zukunft soll bei der Führerscheinkontrolle eine entsprechende App ausreichen. Der momentane Scheckkarten-Führerschein bleibt jedoch erhalten, auch wenn er in Zukunft vielleicht einen QR-Code statt Chip enthält.

Wie geht es nun weiter?

Wie bereits erwähnt handelt es sich bei den aufgelisteten Punkten um Vorschläge des EU-Parlaments und noch nicht um den fertigen Gesetztext. Dieser entsteht erst nach Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission sowie Ministerrat. Erst dann könnte die Reform der Führerscheinrichtlinien den Weg zum Gesetz nehmen. Da im Juni 2024 Europawahlen anstehen, gilt es als unwahrscheinlich, dass die Reform vorher noch verabschiedet wird. Herbst 2024 könnte also ein möglicher Zeitraum für die neue EU-Führerscheinrichtlinie sein. Aber bis die Bestimmungen dann auch in Deutschland Anwendung finden, muss auch der Deutsche Bundestag erst die Richtlinien umsetzen.