Neue EU Führerschein-Novelle: Kommen starke Einschränkungen?

21. September 2023 von

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Die EU diskutiert aktuell über eine neue Novelle des Straßenverkehrsrechts, die erhebliche Einschränkungen für Autofahrer:innen nach sich ziehen könnte. Vor allem Senioren und Fahranfänger wären betroffen. Wir haben alle Infos!

Aktuell wird im Europäischen Parlament über eine Änderung des Straßenverkehrsrechts beraten, die dabei helfen soll, bis 2050 keine Verkehrstoten mehr in der EU verzeichnen zu müssen. Vor allem für Fahranfänger und Senioren würde sich ab 2024 einiges ändern – und es kann teuer werden. Wir sagen Ihnen, was aktuell bekannt ist.

  • EU Parlament berät über neue Führerscheinrichtlinie
  • Starke Einschränkungen für Fahranfänger
  • Auch Senioren müssen mit neuen Regeln rechnen
  • Neue Gewichtsgrenzen für Führerscheinklassen
  • Bisher ist das Gesetz noch nicht beschlossen

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Die 4. EU-Führerscheinrichtlinie – diese Änderungen sind im Gespräch

Wir möchten noch einmal betonen, dass die EU über eine Änderung der entsprechenden Richtlinie berät. Es liegt zwar bereits ein Entwurf für eine neue Novelle vor, doch das Gesetz ist bisher nicht beschlossen. Mittlerweile liegen auch einige Änderungsvorschläge vor, über die im Dezember 2023 beraten und abgestimmt wird.

Sollte dann eine neue Richtlinie beschlossen werden, müsste das EU-Gesetz erstmal in nationales Recht überführt und dann auch umgesetzt werden. Dennoch möchten wir Ihnen sagen, was auf Sie zukommen könnte, falls dem Entwurf in seiner aktuellen Form zugestimmt wird – was allerdings sehr unwahrscheinlich ist:

1. Gültigkeit des Führerscheins bei Senioren

Senioren sind eine Personengruppe, für die die geplante Führerscheinrichtlinie der EU deutliche Einschränkungen und Kosten mit sich bringen würde. Der Vorschlag sieht vor, dass der Führerschein von Personen ab dem 60. Lebensjahr nur noch sieben Jahre gültig ist. Ab 70 nur noch fünf Jahre und wer ab 80 noch Auto fahren will, muss den Führerschein nach zwei Jahren bereits verlängern lassen.

Mit der Verlängerung verbunden ist eine medizinische und psychologische Untersuchung, die Kosten dafür sind selbst zu tragen.

2. Deutliche Einschränkungen für Fahranfänger

Die zweite Gruppe an Personen, die mit enormen Einschränkungen rechnen müsste, sind Fahranfänger. Hier sieht die Novelle vor, dass Fahranfänger während der Probezeit maximal 90 km/h schnell fahren dürfen. Damit könnten sie auf der Autobahn nur auf der rechten Spur fahren. Nach zwei Jahren kann diese Regelung aufgehoben werden, allerdings ist dann erneut eine Fahrprüfung fällig, um die Eignung zu bestätigen. Die Kosten dafür sind natürlich selbst zu bezahlen.

Weil das noch nicht reicht, soll es eine weitere Einschränkung für Fahranfänger geben: das Nachtfahrverbot. Der Entwurf der EU-Novelle enthält eine Passage die aussagt, dass es den Mitgliedsstaaten freisteht eine besondere Vorschrift für Fahranfänger einzuführen, die nächtliche Fahrten zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens untersagt.

3. Gewichtsgrenzen je Führerscheinklasse

Auch diese Regelung trifft vor allem die Fahranfänger, denn es ist vorgesehen, dass man bestimmte Führerscheinklassen braucht, um schwere und schnelle Fahrzeuge zu fahren. Im Genauen bedeutet das, dass laut Entwurf Personen mit der Klasse B nur noch Fahrzeuge führen dürfen, die maximal 1.800 Kilogramm wiegen. Aktuell liegt die Grenze bei 3.500 Kilogramm. Damit verbunden ist außerdem ein Tempolimit auf 110 km/h.

Wem das zu wenig ist, der muss mindestens 21 Jahre alt sein und den Führerschein auf die Klasse B+ upgraden – was natürlich wieder Geld kostet. Man möchte mit dieser Maßnahme verhindern, dass Führerscheinneulinge große und schnelle Autos fahren, die potentiell gefährlicher sind.