Veränderte Umstände: Finanziertes Auto verkaufen – so klappt’s!

31. März 2022 von

Die Freude am Neuwagen ist groß, und leisten konnten Sie ihn sich dank Finanzierung auch. Doch dann ändert sich alles: Nachwuchs kündigt sich an, der Job ist weg oder es ändern sich andere Lebensumstände. So kann es kommen, dass man ein finanziertes Auto während der laufenden Finanzierung verkaufen muss. Damit das reibungslos funktioniert, sollten Sie auf ein paar Dinge achten.

⏰  Kurz zusammengefasst

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Autoverkauf während laufender Finanzierung – ist das möglich?

Ein Auto während der Finanzierung zu verkaufen ist nicht ideal, doch es ist möglich. Wichtig ist vor allem, dass Sie mit den Beteiligten Parteien offen sprechen und sich über das richtige Vorgehen informieren.

Erschwerte Umstände

Wer ein Auto finanziert, hat einen laufenden Kredit. Von der Art des Kredits hängt es unter anderem ab, wie und ob ein Verkauf des Autos vonstatten gehen kann. Wenn Sie sich für einen zweckgebundenen Kredit entschieden haben, und bei der Verwendung den Autokauf angegeben haben, dann konnte das Geld auch nur für ein neues Auto ausgegeben werden. Weil Sie das Auto noch nicht komplett bezahlt haben, bleibt zudem der Kreditgeber – also die Bank – Eigentümer des Fahrzeugs.

Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verbleibt sozusagen als Pfand bei der Bank, bis der vollständige Betrag getilgt wurde. Dementsprechend müssen Sie auf jeden Fall Ihren Kreditgeber informieren, wenn Sie das Auto verkaufen möchten – denn ohne den KFZ-Brief, kann der Wagen nicht veräußert oder an- und abgemeldet werden. Von der Zustimmung der Bank hängt es also ab, ob Sie den Verkauf überhaupt vollziehen können.

Etwas einfacher gestaltet sich die Sache, wenn der Kredit nicht zweckgebunden war. Dann wurde auch der Fahrzeugbrief nicht einbehalten, das Auto gehört offiziell Ihnen. Mit dem Besitz des Briefs ist ein Verkauf wesentlich einfacher.

Das richtige Vorgehen

Aufgrund der gerade genannten Problematik ist es wichtig, eine genaue Reihenfolge einzuhalten. Wir raten Ihnen zu folgender Vorgehensweise:

1. Mit dem Anliegen an Kreditgeber wenden

Als erstes sollten Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen, denn ohne die Zustimmung dieser ist jedes weitere Vorgehen unnötig. Fragen Sie auch nach, welche Unterlagen benötigt werden, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit das Auto verkauft werden kann und in welchem Zeitraum der Verkauf vonstatten gehen soll.

Je nach Bank kann es sein, dass Sie den noch offenen Kreditbetrag tilgen müssen, bevor das Auto veräußert werden darf. Manche Banken erlauben es auch, dass der Kredit vom neuen Käufer oder Käuferin übernommen wird. Außerdem ist es möglich, dass eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird. Mit diesem Betrag gleicht die Bank die Zinsen aus, die sie während der Laufzeit erhalten hätte.

2. Marktwert des Autos ermitteln

Damit Sie wissen, was Sie für Ihr Auto noch verlangen können, ist es wichtig den aktuellen Wert des Autos zu ermitteln. Dies können Sie mit (teilweise) kostenlosen Portalen im Internet tun, oder auch ein professionelles und natürlich aussagekräftigeres Gutachten in einer Werkstatt erstellen lassen. Letzteres kostet natürlich deutlich mehr. Wenn Sie wissen, was der Wert des Autos ist, legen Sie einen Kaufpreis fest. Dieser sollte etwas höher ausfallen, als die noch ausstehende Kreditsumme. Denn diese muss in jedem Fall vom Verkaufspreis getilgt werden können – und ein kleiner Gewinn wäre sicher auch nicht schlecht.

Geben Sie unbedingt alle relevanten Fakten an, denn bei einem Unfallwagen kann es beispielsweise auch zu einem Wertverlust kommen, der dann mit eingerechnet werden muss.

3. Aussagekräftiges Inserat erstellen

Vor allem Ehrlichkeit ist hier wichtig. Sagen Sie von Anfang an, dass es sich um ein finanziertes Auto handelt, und das Sie aktuell nicht im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II sind. So wissen Sie auch sicher, dass Interessent:innen auch trotz dieses Mankos wirklich am Auto interessiert sind. Machen Sie neben einer guten Verkaufsanzeige außerdem gute und treffende Bilder Ihres Autos. Ein bisschen Innenraumpflege wirkt sich äußerst positiv auf die Fotos und die potentielle Käuferschaft aus.

4. Kredit ablösen oder übergeben

Wenn Sie einen Käufer oder eine Käuferin gefunden haben, dann gehen Sie vor, wie anfangs mit der Bank besprochen. Entweder lösen Sie den Kredit ab, erhalten den Fahrzeugbrief und können das Auto an den Kaufenden übergeben. Oder Sie übertragen den Kredit. Wie sich dieser Vorgang gestaltet, sollte schon vorab mit der Bank geklärt worden sein.

Auch ob Sie das Auto mit Kennzeichen verkaufen oder den Wagen vorher abmelden, sollten Sie mit dem Käufer oder der Käuferin vereinbaren.


An wen verkaufen – Händler oder privat?

Wie bei jedem Autoverkauf stellt sich natürlich anfangs die Frage, ob man das Fahrzeug privat verkaufen will, oder es einem Händler verkauft. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile.

Privatverkauf Verkauf an Händler
Vorteile – höherer Preis
– viele Interessenten
– schnell und unkompliziert
Inzahlungnahme möglich
– Keine Käufersuche nötig
Nachteile – wg. Finanzierung wenig attraktiv
– Verkaufsanzeige nötig
– aufwändiger und langwieriger
Prozess
– niedrigere Angebote als beim
Privatverkauf