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Versicherung kündigen: Wie kann man seine Kfz-Versicherung wechseln?

17. August 2023 von

Die Autoversicherung ist ein jährlicher Kostenfaktor, der nicht zu unterschätzen ist. Deshalb ist es wichtig, sich jedes Jahr darüber Gedanken zu machen, die Kfz-Versicherung zu kündigen. Ein Versicherungswechsel kann Ihnen unter Umständen viel Geld sparen. carwow sagt Ihnen, was Sie bei der Kündigung der Kfz-Versicherung beachten müssen.

⏰  Kurz zusammengefasst

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Autoversicherung wechseln – warum?

Die Kfz-Versicherung kostet je nach Fahrzeug eine ganze Stange Geld. Es gibt zwar grundsätzlich Autos mit günstiger Versicherung, doch es nur nachvollziehbar, dass viele kurz vor dem Ende des Versicherungsjahres schauen, ob sie die Autoversicherung wechseln können. Es gibt verschiedene Gründe für einen Kfz-Versicherungswechsel:

  • Beitragserhöhung
  • Vertragsablauf
  • Fahrzeugwechsel
  • Nach einem Schaden

Eine Beitragserhöhung ist der klassische Fall, bei dem eine Kündigung der Kfz-Versicherung erfolgt, damit ein Wechsel stattfinden kann. Hier haben Sie außerdem ein Sonderkündigungsrecht.

Beitragserhöhung: Warum wird die Kfz-Versicherung teurer?

Das liegt daran, dass sich jährlich die Schadenbilanz ändert, und damit ändern sich auch die Regional- und Typklassen. Ein Gutachterausschuss der deutschen Kfz-Versicherer kommt einmal im Jahr zusammen, und prüft die genannten Schadensquoten für die Fahrzeugtypen und Regionalklassen. Dabei kann es sein, dass manche Prämien sinken, doch viele werden auch teurer. Wenn ein bestimmtes Modell im letzten Jahr häufig in einen Unfall verwickelt wird, dann wird diese Typklasse teurer.

Bei der Regionalklasse verhält es sich ebenso. Dabei sieht sich der Ausschuss die Unfallhäufigkeit in den verschiedenen Zulassungsbezirken an, und hebt oder senkt die Prämie entsprechend. Wenn Sie plötzlich ein Auto haben, dass im vergangenen Jahr eine hohe Unfallquote hatte, und in einem Bezirk wohnen, in dem es zu vielen Unfällen kam, wird sich das in einer deutlich höheren Versicherungssumme bemerkbar machen.

Vertragsablauf oder Fahrzeugwechsel

Natürlich können Sie auch einfach kündigen, wenn Ihr Vertrag abläuft. Achten Sie aber auf die Kündigungsfrist von einem Monat.

Sollten Sie während des laufenden Versicherungsjahres Ihr Auto verkaufen und sich ein neues Fahrzeug anschaffen, ist eine Kündigung auch vor Ablauf des Beitragsjahres möglich. Denn auch hier besteht ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nach Erwerb des neuen Autos, können Sie die alte Versicherung kündigen. Dies geschieht automatisch, sobald Sie die neue Versicherung der Zulassungsstelle melden.

Vielleicht entscheiden Sie sich auch das erste Mal für ein E-Auto, da sollte man nochmal andere Kriterien heranziehen, um die richtige E-Auto Versicherung zu finden.

Bei einem Verkauf ist es besser, Sie melden Ihr Auto vorher ab, dann haben Sie wegen der Versicherung gar kein Problem.

Nach einem Schaden

Egal, ob die Versicherung den Schaden reguliert oder nicht, sobald Sie einen Schaden melden, haben Sie auch das Recht zu kündigen. Umgedreht ist es in diesem Fall aber genauso: Ihre Versicherung kann Ihnen mit dem Sonderkündigungsrecht ebenfalls nach einer Schadensmeldung den Vertrag kündigen.

Wenn Sie eine Kfz-Versicherung trotz Schufa wechseln möchten, dann bekommen Sie in jedem Fall mindestens eine Haftpflichtversicherung.

Was muss man beim Wechsel der Kfz-Versicherung beachten?

Damit beim Versicherungswechsel alles glatt läuft, sollten Sie folgende Dinge beachten:

  • Erst kündigen, wenn der neue Vertrag fix ist
  • Kündigung am besten per Einschreiben versenden
  • In der Regel ist der 30. November Stichtag
  • Leistungen vergleichen

Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht, deshalb kann der Versicherer hier nicht anders, als Sie zu nehmen. Anders ist das bei Voll- oder Teilkaskoversicherungen. Da kann es sein, dass die neue Versicherung diese Verträge ablehnt. Darum besser mit der Kündigung warten, bis der neue Vertrag unterschrieben ist. Für Youngtimer und Oldtimer gibt es spezielle Versicherungen.

Bei den Leistungen sollten Sie außerdem genau darauf achten, dass der neue Vertrag auch genug beinhaltet. Denn wenn er günstiger ist, dafür aber auch weniger bietet, lohnt sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung vielleicht gar nicht. Lassen Sie sich die Versicherung vorher berechnen, damit Sie sicher sind.

Es kann aber auch sein, dass Sie gar nicht mehr so viele Leistungen brauchen, wie vorher. Nehmen Sie sich Zeit, und schauen Sie, welche Versicherung Ihr Neuwagen braucht.

Wie kündigt man eine Kfz-Versicherung?

Wie bei allen Kündigungen, ist auch bei der Kündigung der Kfz-Versicherung die Schriftform einzuhalten. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie das Kündigungsschreiben klassisch mit der Post und am besten als Einschreiben versenden.

Die Kündigung der Autoversicherung sollte folgende Dinge beinhalten:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Anschrift Kfz-Versicherer
  • Nummer der Versicherung
  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Ort, Datum, Unterschrift

Wenn Sie möchten, dann können Sie auch den Grund für die Kündigung erwähnen, müssen Sie aber nicht. Außer es handelt sich um eine Sonderkündigung, dann ist der Kündigungsgrund zwingend zu nennen.


Bis wann muss man die Kfz-Versicherung kündigen?

In der Regel laufen Kfz-Versicherungen immer ein Kalenderjahr. Nachdem es im Normalfall eine Kündigungsfrist von einem Monat gibt, muss die Versicherung also bis spätestens 30. November gekündigt werden, damit der neue Vertrag zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft treten kann.

Es gibt auch Fälle, da endet die Versicherung unterjährig. Auch hier gilt die einmonatige Kündigungsfrist. Wenn Ihr Vertrag beispielsweise zum 30 Juni ausläuft, muss die Kündigung entsprechend bis 31. Mai beim Versicherer eingegangen sein.

Wenn Sie sich um eine neue Versicherung bemühen, prüfen Sie auch, ob eine Zweitwagenversicherung Sinn machen kann – für Ihre Kinder beispielsweise.

Kfz-Versicherung wechseln – Sonderkündigungsrecht

Manchmal kommt es vor, dass Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können, ohne die Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Das nennt sich Sonderkündigungsrecht und kommt in folgenden Fällen zum Einsatz:

  • Beitragserhöhung
  • Besitzerwechsel durch Autoverkauf
  • Neuer Fahrzeugkauf
  • Nach einem Unfall oder Schadensfall

Wenn Sie Ihre Versicherung vor Ende der regulären Laufzeit kündigen, handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung. Wenn Sie allerdings in eine Gegend mit höherem oder niedrigerem Schadensrisiko umziehen und Ihre Versicherung deshalb den Beitrag anpasst, haben Sie kein Recht auf Sonderkündigung. Das gleiche gilt auch, wenn Sie zusätzliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel eine höhere Kilometerleistung.