E-Auto Förderung für Kauf und Leasing: So könnte der Antrag für die 2026 geplante Prämie ablaufen
07. November 2025 von Patrik Chen
Für die neue ab 1. Januar 2026 geplante Förderung gibt es noch keinen konkreten Ablauf, da die Details noch nicht endgültig geklärt sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Antrag auf ähnliche Weise gestellt wird wie damals für die “alte” Prämie, dementsprechend findest du hier einen möglichen Leitfaden für den Antrag 2026.
Mögliche Konditionen der E-Auto-Förderung 2026
Vollumfängliche Informationen zur neuen für 2026 geplanten Umweltprämie findest du auf unserer News zur E-Auto Förderung 2026. Wir haben für dich hier die momentan in der Diskussion erscheinenden Details der neuen Umweltprämie zusammengefasst:
- Fahrzeuge unter 45.000 € Nettolistenpreis bekommen eine Förderung zwischen 4.000 und 6.000 €
- Nur für Haushalte mit bis zu 45.000 € Brutto-Jahreseinkommen
- Gültig für den Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen
- Beschränkt auf Elektroautos
Wie konkret sich die Prämiensumme zwischen Staat und Hersteller aufteilt ist noch unklar. Steuervorteile der Dienstwagenregelung gelten weiterhin, auch der Entfall der KFZ-Steuer für E-Autos bleibt gültig.
Kurz & bündig: So könnte der Antrag für die Förderung 2026 aussehen
Falls sich die Förderung ab 1. Januar 2026 genau so wie die alte Förderung beantragen lässt, musst du folgenden Prozess durchlaufen, um deine Prämie zu erhalten.
1. Informationen einholen
Damit du genau weißt, für welches Fahrzeug du in welcher Höhe die Prämie erhältst, informierst du dich vorab über die zuvor festgelegten Prämien für die begünstigten Elektroautos.
2. Fahrzeug kaufen oder leasen
Sobald du weißt, welches E-Auto gefördert wird, konfigurierst du dein Wunschauto oder fragst ein Leasing an. Danach kaufst oder least du bei einem unserer Partnerhändler.
3. Antrag stellen
Nachdem dein Neuwagen ausgeliefert und von dir zugelassen wurde, ist es Zeit für den Antrag bei der BAFA. Momentan ist das Formular noch für die alte ausgelaufene Prämie, möglicherweise gibt es dann ab 1. Januar 2026 eine neue URL. Neben des ausgefüllten Antrags ist hier auch die Zulassungsbescheinigung einzureichen. Wenn der Antrag erfolgreich eingegangen ist, erhältst du eine Bestätigungsmail auf deine angegebene E-Mail-Adresse.
Unbedingt beachten: Nur zugelassene Fahrzeuge wurden bei der alten Antragstellung beachtet – alle anderen wurden abgelehnt und eine erneute Antragstellung war nicht mehr möglich! Sollte dies 2026 ebenfalls der Fall sein, musst du dein Fahrzeug also vorher zulassen!
4. Antragsprüfung
Nun prüft das BAFA deinen Antrag, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wenn du alle nötigen Unterlagen eingereicht hast, wird dir der Zuwendungsbescheid zugeschickt. Wenn Unterlagen fehlen, wird sich das Amt bei dir melden, damit die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden können.
5. Auszahlung der Prämie
Die für dein Fahrzeug mögliche Prämie wird dir auf das Konto überwiesen, welches du auf dem Antrag angegeben hast.
BAFA-Antrag im Detail – Diese Unterlagen könntest du 2026 brauchen
2023 erfolgte der Antrag für die Förderung vollelektronisch über diese Webseite: Antrag für den Umweltbonus. Anträge waren innerhalb eines Jahres ab Zulassungsdatum möglich und neben dem Formular selbst musstest du weitere Unterlagen einreichen. Die für 2026 geplante Prämie dürfte ähnlich ablaufen mit einigen zusätzlichen Unterlagen. Möglicherweise brauchst du für einen vollständigen Antrag die folgenden Dokumente:
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Unterlagen beim Kauf eines Neuwagens:
- Rechnung zum Kauf
- Einkommensnachweis für die Fördergrenze beim Brutto-Jahreseinkommen
- Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben
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Unterlagen beim Kauf eines Gebrauchtwagens:
- Rechnung zum Kauf
- Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs bei Gebrauchtwagen
- Einkommensnachweis für die Fördergrenze beim Brutto-Jahreseinkommen
- Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben
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Unterlagen beim Leasing eines Neuwagens:
- Leasingvertrag
- Nachweis zur verbindlichen Bestellung
- Kalkulation der Leasingrate
- Einkommensnachweis für die Fördergrenze beim Brutto-Jahreseinkommen
- Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben
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Unterlagen beim Leasing eines Gebrauchtwagens:
- Leasingvertrag
- Nachweis zur verbindlichen Bestellung
- Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs bei Gebrauchtwagen
- Kalkulation der Leasingrate
- Einkommensnachweis für die Fördergrenze beim Brutto-Jahreseinkommen
- Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben
Für die Förderung beim Kauf oder Leasing von Gebrauchtwagen dürfte 2026 ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs nötig sein. Dieser wurde bei der alten Umweltprämie durch Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand oder eine Neuwagenrechnung dargebracht.
Die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben erhältst du nach Absenden des Antrags per Mail zugesandt. Diese musst du unterschreiben und im Upload-Portal des BAFA unter Angabe der Vorgangsnummer hochladen.
Hinweis: Bei der alten Prämie musstest du den staatlichen Anteil am Umweltbonus erst einmal vorstrecken. Wahrscheinlich läuft es bei der neuen Förderung ab 1. Januar ähnlich. Sobald du das Fahrzeug zugelassen hast, kannst du den Antrag beim BAFA stellen und erhältst dann den Betrag rückerstattet. Dabei darf das Fahrzeug nicht länger als maximal ein Jahr bereits zugelassen sein.
Die Rückerstattung hängt vom noch zur Verfügung stehenden Fördertopf ab, außerdem muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf die Antrag stellende Person zugelassen bleiben. Bei Leasingfahrzeugen liegt die Mindesthaltedauer je nach Laufzeit zwischen 12 und 24 Monaten.