Neue staatliche E-Autoförderung 2025 – Privatkunden bleiben außen vor

23. September 2024 von

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Die Einstellung der staatlichen Förderung für E-Autos hat den Wechsel hin zur E-Mobilität verlangsamt. Nun gibt es eine neue staatliche Förderung, der Privatkunde bleibt jedoch außen vor.

Das plötzliche Ende der staatlichen Kaufprämie für Elektroautos Ende 2023 hat mit seinen Teil dazu beigetragen, dass die Zulassungszahlen für neue E-Autos seit Monaten zurückgehen. Nun will die Bundesregierung wieder neue Impulse für den Wandel zur Elektromobilität setzen.

  • Sonderabschreibungen von der Steuer für E-Autos
  • Keine direkte Förderung beim Kauf
  • Neue Steuererleichterungen in Planung
  • Gültigkeit bis Ende 2028

Bei dieser neuen Förderung gehen Privatkunden jedoch leer aus. Im Gegensatz zur vorherigen Prämie richtet sich die Sonderabschreibung an Selbstständige und Unternehmen. Ziel ist also der Ausbau des Anteils von E-Autos in den gewerblichen Flotten.

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E-Auto Förderung über Steuerabschreibung

Mit der erfolgten Einigung zum neuen Bundeshaushalt konnte Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) nun auch eine neue Förderung für E-Autos ankündigen. Rückwirkend zum 1. Juli und gültig bis 2028 sollen Sonderabschreibungen bei den Steuern für elektrische Dienstwagen möglich sein. In der Regel können bei Sonderabschreibungen 20 % oder mehr der anfallenden Kosten abgeschrieben werden. Der zu versteuernde Gewinn sinkt also um diesen Beitrag. Zusätzlich zu den Sonderabschreibungen soll auch die Besteuerung von E-Autos attraktiver gemacht werden. Für die Dienstwagenbesteuerung soll der E-Auto-Vorteil nun auf die Grenze von 95.000 Euro angehoben werden. Bisher lag die Obergrenze bei 70.000 Euro.

Diese Art der Förderung zielt vor allem auf Gewerbe und Selbstständige ab, da keine Prämie mehr für den privaten Kauf gilt. Privatkunden bleiben also außen vor und daran soll sich nach momentaner Lage auch nichts so schnell ändern.

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Die Sonderabschreibungen sind an sich keine neue Maßnahme der Bundesregierung, im Rahmen des Wachstumschancengesetzes gab es bisher bereits diese Möglichkeit. Allerdings läuft diese Ende 2024 aus. Die neue Förderung soll Abschreibungen also bis 2028 ermöglichen.

Im September 2024 hat Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) angekündigt, dass es über diese Maßnahmen hinaus noch weitere, neue Steuererleichterungen für E-Autos geben soll. Konkrete Details zu den neuen Steuervorteilen gibt es noch nicht, wir halten euch auf dem Laufenden sobald weitere Informationen vorliegen.

Kann die Förderung den Negativtrend des E-Autos stoppen?

Die neue Förderung der Bundesregierung richtet sich nicht an die gesamte potentielle Kundschaft für E-Autos, sondern beschränkt sich auf Unternehmen und Selbstständige. Eine Breitenwirkung ist daher eher nicht zu erwarten. Dadurch, dass die Möglichkeit von Sonderabschreibungen bereits besteht, handelt es sich bei der Maßnahme eher um eine Verlängerung eines bestehenden Angebots und nicht um eine neue Förderung.

Zwar ist die Maßnahme begrüßenswert, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, aber für einen breiten Wechsel zur Elektromobilität müssen mehr Anreize geschafft werden. Vor allem werden teure Luxus-E-Autos gefördert über die verringerte Besteuerung bis 95.000 Euro. Ein Segment in dem wenig überraschend die deutschen Autohersteller gut vertreten sind.

Kommt eine neue “Abwrackprämie” für E-Autos?

Mit der akuten Krise im Volkswagen-Konzern erhöht sich nun der Druck auf die Politik weitere Anreize oder Subventionen zu beschließen. So forderte die Gewerkschaft IG Metall explizit die Wiedereinführung der Umweltprämie, aus dem Umfeld der SPD gab es die Forderung eine “Austauschprämie” zu beschließen, die den Umstieg von Verbrenner zu E-Auto belohnen soll. Der vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck einberufene Krisengipfel am 23. September könnte neue Maßnahmen bringen. Vorerst ist der Gipfel ohne konkrete Ergebnisse auseinandergegangen, aber die Beratungen laufen weiterhin. Wir halten euch auf dem Laufenden sobald es neue Informationen gibt.

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