Staatliche Prämie: Verwirrung um Plug-in Hybrid Grenzwerte

22. Januar 2026 von

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Rückwirkend ab 1. Januar 2026 bezuschusst der Staat neue Plug-in Hybride. Jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen – und die werfen Fragen auf.

Am 19. Januar 2026 hat die Bundesregierung eine neue Förderung für Elektroautos und Plug-in Hybride vorgestellt. Kaufst oder least du einen neuen Plug-in Hybrid, gibt es eine Basis-Prämie von 1.500 Euro, die sich je nach Einkommen und Anzahl der Kinder auf bis zu 4.500 Euro erhöhen lässt. Voraussetzung: ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro.

Soweit, so gut. Knifflig wird es bei den technischen Anforderungen: Das jeweilige Plug-in Hybridmodell darf maximal 60 g CO2 pro Kilometer ausstoßen oder muss mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren können. Die 80-km-Mindestreichweite führt nun zu vielen Fragezeichen, da diese bisher nicht genauer definiert wurde.

Diese beliebten Modelle profitieren von der Förderung

City-Reichweite oder nicht?

Wer in den Preislisten der Hersteller genauer hinsieht, entdeckt für Plug-in Hybride eine elektrische Reichweite (EAER) und eine elektrische City-Reichweite (EAER City). Letztere bezieht sich auf den Stadtverkehr und liegt für gewöhnlich höher als die elektrische Reichweite. Würde also die City-Reichweite als Bemessungsgrenze für die Förderung gelten, könnten mehr Modelle unter die Förderung fallen als bisher angenommen.

Beispiel Hyundai Tucson PHEV: Frontantrieb womöglich doch förderfähig

Deutlich wird das Dilemma am Beispiel des Hyundai Tucson Plug-in Hybrid. Ihn gibt es mit Front-, aber auch Allradantrieb. Beide Versionen liegen beim C02-Wert zwischen 62 und 73 g/km und qualifizieren sich über dieses Kriterium nicht für die Förderung. Auch die elektrische Reichweite von 62-65 km (Frontantrieb) bzw. 72-75 km (Allrad) bleibt unter der geforderten 80-km-Grenze. Zieht man jedoch den Wert für die Elektrische City Reichweite als Grundlage heran, würde die Frontantriebsvariante mit 86-89 Kilometern darüber liegen. Sprich, sie wäre förderfähig. Die Allradversion bliebe mit 78 km immer noch unter dem geforderten Wert.

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Welche E-Reichweite gilt nun für die PHEV-Förderung?

Bisher hat das Bundesumweltministerium die elektrische Reichweite, die Plug-in Hybride einhalten müssen, nur als Zahl (mind. 80 Kilometer) definiert. Offen ist, ob die elektrische Reichweite oder die elektrische City-Reichweite gemeint ist.

Auf Carwow-Anfrage teilte das Bundesumweltministerium am 22. Januar 2026 mit,  dass letzte Details des Programms im Zuge der Ausarbeitung der Förderrichtlinie festgelegt werden. Dazu zähle auch, welche Bemessungsgrenze für die elektrische Reichweite (EAER oder EAER City) bei Plug-in-Hybridfahrzeugen gelten wird. Die Förderrichtlinie will das Ministerium nach eigenen Angaben bis Ende Februar 2026 vorlegen.

Carwow hat auch bei unterschiedlichen Fahrzeugherstellern angefragt. Das Echo: Die City-E-Reichweite könnte als Bemessungsgrundlage in Frage kommen – so wie es bei der Dienstwagenbesteuerung von Plug-in Hybriden bereits der Fall ist. Auch die Hersteller tappen noch im Dunkeln und warten auf die finale Ausarbeitung der Förderrichtlinie.

Fazit: Leider erstmal abwarten

Bleibt festzuhalten: Bei Plug-in-Hybrid-Modellen, die sich nur durch die elektrische City-Reichweite (mind. 80 Kilometer) für die staatliche Förderung qualifizieren würden, gilt es abzuwarten, wie die Förderrichtlinie final aussehen wird. Das betrifft natürlich nur bestimmte PHEV-Modelle, aber es gibt prominente Beispiele wie das Volumenmodell Hyundai Tucson (siehe oben). Wir bleiben dran und halten dich auf dem Laufenden.