Kraftfahrzeughilfe für Rentner erklärt! Unabhängig trotz Behinderung im Alter

03. November 2025 von

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Die Kraftfahrzeughilfe ist nicht nur für erwerbstätige Personen möglich, auch Rentner können einen Antrag stellen.

Für viele Rentner mit Behinderung ist die eigene Mobilität im Alltag entscheidend. Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht immer erreichbar oder aufgrund der Behinderung schwer nutzbar. In solchen Fällen kann die Kraftfahrzeughilfe eine entscheidende Unterstützung sein.

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Die Förderung ermöglicht den Kauf eines Autos, behinderungsbedingte Umbauten wie Handbedienung oder Liftsysteme sowie in einigen Fällen den Führerschein. Der Bemessungsrahmen für die Anschaffung eines Fahrzeugs liegt aktuell bei bis zu 22.000 Euro, Umbaukosten werden zusätzlich übernommen.

Die Unterstützung greift auch im Rentenalter, unabhängig davon, ob die Person noch berufstätig ist oder nicht. Voraussetzung ist, dass öffentliche Verkehrsmittel aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung unzumutbar sind und das Auto selbst oder durch eine dauerhaft verfügbare Begleitperson genutzt werden kann.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel beim örtlichen Träger der Eingliederungshilfe. Dort wird geprüft, ob ein eigenes Auto oder ein Beförderungsdienst die geeignetere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung ist. Ärztliche Nachweise über die Behinderung und, falls relevant, die Fahreignung sind erforderlich.

Für eine schnelle Übersicht, wann ein Auto für Rentner gefördert wird, kann folgende Tabelle helfen:

Situation Förderung möglich? Details
Keine Erwerbstätigkeit, soziale
Teilhabe notwendig
Ja. Eingliederungshilfe nach SGB IX: ÖPNV unzumutbar, ständige
Angewiesenheit auf Auto, Einkommensstaffeln nicht maßgeblich.
Gebrauchtwagen Ja, wenn mindestens 50 %
des Neupreises wert.
Umbauten müssen behinderungsbedingt möglich sein.
Ersatzbeschaffung Ja, Regelfall frühestens
nach 5 Jahren.
Ausnahmen bei Unzumutbarkeit aus technischen oder
wirtschaftlichen Gründen.
Nur Umbauten notwendig Ja. Umbauten, Einbau, Prüfung und Funktionswiederherstellung
werden übernommen.
Laufende Betriebskosten
(Kraftstoff, Versicherung)
Nein. Nur in besonderen Härtefällen möglich; steuerliche
Entlastungen separat möglich.

Rentner, die die Förderung nutzen möchten, sollten den Antrag vor dem Fahrzeugkauf stellen. Mit rechtzeitiger Vorbereitung und vollständigen Unterlagen kann die Mobilität im Alltag gesichert werden. So bleibt die selbstständige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Arztbesuche oder alltägliche Erledigungen weiterhin möglich – unabhängig vom Alter.