Neue EU-Führerscheinrichtlinie 2025 beschlossen: Der digitale Führerschein kommt

23. Oktober 2025 von

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Die EU hat nach längerer Diskussion nun eine Reform der Führerscheinrichtlinien beschlossen. Wir haben für euch die Inhalte der Reform gesammelt und sagen euch welche Änderungen auf dich zukommen.

Bereits 2024 wurde über das Gesetzvorkommen diskutiert, nun ist das Gesetz beschlossen. Neben Anpassungen von Altersgrenzen, einem digitalen Führerschein und EU-weite Fahrverbote gab es eine Vielzahl anderer kleinerer Änderungen. Hier der Überblick.

  • Einführung eines digitalen Führerscheins bis 2030
  • Senkung des Mindestalters für LKW- und Busführerscheine
  • Begleitetes Fahren und einheitliche Probezeit EU-weit
  • Fahrverbote in Mitgliedsstaaten sollen EU-weit gültig sein
  • Fahrerlaubnis für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen sollen einfacher zugänglich sein
  • Keine verpflichtende Gesundheitschecks im Alter

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Digitaler Führerschein bis 2030 in Arbeit

Die EU hat die Einführung eines digitalen Führerscheins beschlossen. Über eine EU-weit gültige App (EU Digital Identity Wallet) gibt es zukünftig eine digitale Version des Führerscheins. Physische Ausweise wie bisher behalten ihre Gültigkeit und können auch weiterhin angefordert werden. Der digitale Führerschein soll bis spätestens 2030 eingeführt werden. In der Regel sollen Führerscheine nun 15 Jahre gültig sein, bevor sie neu ausgestellt/beantragt werden müssen, aber die Gültigkeitsdauer kann von den einzelnen EU-Staaten angepasst werden.

Führerschein

Senkung des Mindestalters für LKW- und Busfahrer

LKW- und Busführerscheine sollen leichter zugängliche werden und dementsprechend hat die EU beschlossen die Mindestaltersgrenzen abzusenken. Die Fahrerlaubnis für LKWs ist nun ab 18 Jahren erwerbbar statt ab 21 Jahren. Für Busfahrer gilt die neue Altersgrenze von 21 Jahren statt 24. Damit soll der Mangel an Bus- und LKW-Fahrerinnen und Fahrern ausgeglichen werden. LKW- und Busführerscheine sollen nun die feste Gültigkeit von 5 Jahren haben, bevor sie neu ausgestellt bzw. neu beantragt werden müssen.

Begleitetes Fahren und einheitliche Probezeit

Ebenfalls Teil der neuen Führerscheinrichtlinien ist die Einführung einer EU-weiten einheitlichen Probezeit sowie der Möglichkeit den Führerschein im begleiteten Fahren ab 17 Jahren zu erwerben. Deutschlandweit war begleitetes Fahren in Anwesenheit eines erfahrenen Führerscheininhabers bereits seit 2008 erlaubt. Die neue einheitliche Probezeit in der EU soll zwei Jahre betragen, für Deutschland ändert sich dadurch nichts, da die nationale Richtlinie bereits zwei Jahre umfasste.

Fahrschule

EU-weite Fahrverbote sollen möglich werden

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern sollen in Zukunft auch EU-weite Fahrverbote möglich sein. Bisher waren Fahrverbote bei schweren Vergehen wie etwa Trunkenheit oder Drogeneinfluss am Steuer, tödliche Unfälle oder extremes Rasen nur mit einem nationalen Fahrverbot im jeweiligen EU-Land möglich. Nach dem neuen Gesetz kann ein solches Fahrverbot nun in der gesamten Europäischen Union verhängt werden.

EU Parlament

Erleichterung für das Fahren von Wohnmobilen bis 4,25 Tonnen

Bei Wohnmobilen gibt es eine Vereinfachung für die Fahrerinnen und Fahrer in der EU. In Zukunft reicht ein Zusatztraining für Inhaberinnen und Inhaber der Führerscheinklasse B, um Wohnmobile bis 4,25 Tonnen fahren zu dürfen. Die Regelung ist hier allerdings nicht einheitlich für die EU. Die Mitgliedsstaaten können selbst festlegen ob ein Training reicht oder eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden muss.

Vorerst keine verpflichtende Gesundheitschecks im Alter

In Verbindung mit den zeitlichen Beschränkungen des Führerscheins, gab es in der Diskussion immer wieder auch die Idee verpflichtende Gesundheitschecks bezüglich des Sehvermögens oder des Kreislaufs einzuführen, bevor ein Führerschein erneut ausgestellt wird. Diese Idee wird nicht als Gesetz festgeschrieben. Zwar gibt es nun die Verpflichtung bei der erstmaligen Ausstellung oder der Neuausstellung des Führerscheins die Gesundheit zu überprüfen, aber die EU überlässt die Ausgestaltung dieser Prüfung den Einzelstaaten.

Theoretisch könnten damit auch in Deutschland dann regelmäßige Tests eingeführt werden, aber die Bundesregierung hat bisher keine Anzeichen auf eine Änderung gezeigt. Dementsprechend könnte der Gesundheitstest auch einfach als Selbstauskunft oder Fragebogen erfolgen.

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