Stand – Juli 2019

Nutzungsbedingungen Carwow Händler

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des Dienstes der Carwow GmbH (im Folgenden „Carwow“ genannt) durch den angeschlossenen Händler (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schrift- oder Textform.

  1. Vertragsgegenstand und Leistungen
    1. Die Leistung von Carwow besteht darin, über eine von Carwow gestaltete Online-Kampagne Kunden zu gewinnen, die sodann unmittelbar mit dem Vertragspartner in Kontakt treten. Der Vertragspartner hat im Rahmen der Nutzung dieses Dienstes die Möglichkeit dort Angebote für Fahrzeuge unter Berücksichtigung von Ausstattungsmerkmalen zu hinterlegen. Carwow stellt diese Angebote interessierten Kunden zur Verfügung. Diese Kunden können mit dem Vertragspartner in Kontakt treten. Dabei ist Carwow in der Entscheidung frei, welche Angebote Carwow an welche Kunden übermittelt.
    2. Die Carwow Ltd. (Muttergesellschaft in UK) sorgt dafür, dass dieser Dienst in der Regel funktionstüchtig und erreichbar ist und bemüht sich, Ausfallzeiten -die durch Reparatur- und Wartungsarbeiten zwangsläufig entstehen- so gering wie möglich zu halten und nach Möglichkeit während der Abend- und Nachtstunden durchzuführen. Ein Anspruch auf Erreichbarkeit des Dienstes von Carwow besteht dagegen nicht. Die Carwow Ltd. ist berechtigt, diesen Dienst jederzeit und ohne Angabe von Gründen endgültig oder vorübergehend einzustellen.
    3. Die Tätigkeit von Carwow beginnt nach Übermittlung des ausgefüllten Informationsblattes und der Nachlass Tabelle, sowie nach Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen.
  2. Vergütung
    1. Carwow berechnet dem Vertragspartner eine Marketinggebühr für Online Marketing & Beratung in Höhe von netto 350 € pro Monat, wenn der Vertragspartner in diesem Monat mindestens 10 Kundenanfragen erhalten hat und der Vertragspartner trotzdem in diesem Monat kein Fahrzeug über Carwow verkauft hat.
    2. Weitere Kosten entstehen dem Vertragspartner nur dann, wenn tatsächlich auf die Tätigkeit von Carwow hin ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug zwischen dem Vertragspartner und dem geworbenen Kunden zustande kommt. In diesem Fall berechnet Carwow für die von Carwow erfolgte Online-Kampagne ein Entgelt in Höhe von netto 350,00 € pro Fahrzeug. Carwow kann das Entgelt auch dann verlangen, wenn nicht der von Carwow geworbene Interessent, sondern ein Dritter das Fahrzeug kauft, wenn der Verkauf durch die Tätigkeit von Carwow herbeigeführt wurde. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass das Fahrzeug von einer Leasinggesellschaft oder einem anderen Leasinggeber gekauft und ein Leasingvertrag mit dem Kunden von Carwow geschlossen wird. Das Entgelt ist auch dann zu bezahlen, wenn der Vertragspartner in Folge der Tätigkeit von Carwow einen Gebrauchtwagen, ein Bestandsfahrzeug oder ein Fahrzeug mit Tageszulassung verkauft. Die vorab genannten Regelungen betreffen auch vermeintliche “Stammkunden” des Autohauses, da diese durch den Service von Carwow in den meisten Fällen loyalsiert wurden.
    3. Das Entgelt ist fällig, sobald der Käufer eine verbindliche Bestellung getätigt oder einen Kaufvertrag mit dem Vertragspartner geschlossen oder eine Anzahlung geleistet hat.
    4. Für den Fall, dass der Käufer von der Bestellung oder dem Kaufvertrag innerhalb der ordentlichen Rücktrittsfristen zurücktritt, so schreibt Carwow das Entgelt i.H.v. netto 350,00 € dem Kundenkonto des Vertragspartners gegen Nachweis gut. Sollte der Kunde jedoch aufgrund eines offensichtlichen Fehlers des Verkäufers von einem Kauf oder ähnlichem Abstand nehmen, so ist Carwow berechtigt das Entgelt in vollem Umfang zu berechnen.
    5. Verkauft der Vertragspartner jeweils im Zeitraum eines Kalendermonats ein Fahrzeug, so wird die Marketinggebühr gem. Absatz (2) mit der Marketinggebühr gem. Absatz (1) verrechnet. Eine Anrechnung auf die Marketinggebühr eines anderen Monats ist nicht möglich.
  3. Rechte & Pflichten
    1. Vom Vertragspartner übermittelte Nachlässe sind verbindlich. Der Vertragspartner hat das Recht seine Nachlässe jederzeit durch Carwow anpassen zu lassen. Da Carwow aufgrund der vom Vertragspartner hinterlegten und freigegebenen Nachlässe vollautomatisiert Angebote an Interessenten schickt, ist es wichtig, dass diese stets aktuell sind. Solche Änderungen werden von Carwow nur bei künftigen Angeboten an Interessenten berücksichtigt. Alle bis zum Zeitpunkt der Änderung bereits versendeten Angebote behalten jedoch Ihre Gültigkeit zu den jeweils angegebenen Konditionen und müssen entsprechend vom Vertragspartner eingehalten werden.
    2. Bevor die Leistungen von Carwow in Anspruch genommen werden können, ist die Teilnahme des Vertragspartners an einer telefonischen Einführung (sog. Onboarding) in die Funktionsweise des Dienstes von Carwow erforderlich.
    3. Zur Nutzung des Dienstes von Carwow ist es erforderlich, dass der Vertragspartner ein Händlerprofil erstellt, aus dem Kontaktdaten, die Firmierung und der zuständige Ansprechpartner zu ersehen sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich Änderungen dieser Daten jeweils rechtzeitig gegenüber Carwow zu kommunizieren. Darüber hinaus empfiehlt Carwow ein Foto und eine Firmenbeschreibung zu hinterlegen.
    4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Verkäufe an Kunden, die Sie durch die Tätigkeit von Carwow gewonnen haben, innerhalb von 48 Stunden zu melden, wenn zu Gunsten von Carwow eine Vergütungspflicht gemäß Ziffer 2. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entsteht.
    5. Der Vertragspartner verpflichtet sich sein Passwort sicher aufzubewahren und gegenüber Dritten geheim zu halten, um einen möglichen Missbrauch der Daten durch Dritte zu verhindern.
    6. Der Vertragspartner verpflichtet sich außerdem, alle Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) so zu wählen, dass diese den allgemein an die Sicherheit von Benutzernamen und Passwörtern zu stellenden Anforderungen entsprechen. Für den Fall, dass Carwow den begründeten Verdacht hat, dass die Zugangsdaten missbräuchlich verwendet werden, kann Carwow den Zugang sofort sperren. Carwow wird den Vertragspartner von der Sperrung unverzüglich informieren und die Sperrung aufheben, sobald der Vertragspartner ein neues Passwort hinterlegt hat.
    7. Der Vertragspartner hat Carwow regelmäßig Preise und Informationen für die Fahrzeuge vorzulegen, die er in den Carwow-Service aufnehmen möchte. Der Vertragspartner stellt sicher, dass seine Informationen und Preise korrekt und auf dem neuesten Stand sind.
    8. Carwow überprüft die vom Vertragspartner angegebenen Nachlässe nicht aktiv, behält sich jedoch das Recht vor, solche Nachlässe zu entfernen, die nach Ansicht von Carwow offensichtlich falsch sind.
    9. Der dem Nutzer von Carwow angezeigte Kaufpreis ist inklusive aller Nachlässe, der gesetzlichen Mehrwertsteuer und den Überführungskosten. Die Überführungskosten gibt der Vertragspartner dabei selbst auf Modellebene an.
    10. Der dem Kunden angezeigte Endpreis enthält alle jeweils zutreffenden Herstellerprämien und zusätzlichen Rabatte (wie z.B. Verkaufsförderungsprämie, Behindertennachlass, Inzahlungnahmeprämie, Umweltprämie, o.ä.)
    11. Im Falle einer deutschlandweiten Rabattaktion des Herstellers, die allen Kunden zustehen soll, kann Carwow davon ausgehen, dass diese auch vom Vertragspartner angewendet werden soll, es sei denn, der Vertragspartner teilt Carwow schriftlich mit, dass er diesen Rabatt nicht anwenden möchte.
  4. Verletzung von Rechten Dritter
    1. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Angebote inhaltlich richtig sind und keine Rechte Dritter, insbesondere keine fremden Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechte oder sonstigen Schutzrechte oder andere Rechte verletzen und nicht gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts oder andere gesetzliche Vorschriften verstoßen.
    2. Carwow ist berechtigt, Angebote, die gegen Abs. 1 verstoßen, ohne vorherige Rücksprache mit dem Vertragspartner zu sperren bzw. von der Weiterleitung an Kunden auszuschließen.
    3. Der Vertragspartner stellt Carwow von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen Carwow wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichte in Abs. 1 entstehen.
  5. Beendigung der Nutzung / Kündigung
    1. Dieser Vertrag kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer besonderen Kündigungsfrist gekündigt werden. Dies kann formlos in Schrift- oder Textform geschehen, also insbesondere per Brief, Fax oder E-Mail.
    2. Carwow kann den Account des Vertragspartners jederzeit pausieren oder sperren, wenn der Vertragspartner die von Carwow Usern geschickten Nachrichten nicht innerhalb der vereinbarten Zeit (höchstens 8 Stunden) beantworten, die telefonische Erreichbarkeit bei unter 70 % liegt oder wenn Verkäufe nicht innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Darüber hinaus gilt diese Kündigungsfrist für den Fall, dass Kunden sich vermehrt über den Vertragspartner beschweren.
    3. Im Anschluss an eine Kündigung durch den Vertragspartner wird Carwow das entsprechende Benutzerkonto innerhalb von 6 Wochen nach Kündigung endgültig sperren. Carwow verpflichtet sich, ab dem Kündigungszeitpunkt keine weiteren Angebote an Kunden zu versenden. Soweit es Carwow zumutbar ist und diese Daten nicht mehr für eigene geschäftliche Zwecke erforderlich sind, wird Carwow sämtliche Daten des Vertragspartners löschen. Der Vertragspartner verpflichtet sich im Gegenzug alle Anfragen, die zum Kündigungszeitpunkt offen sind bzw. innerhalb von 6 Wochen aufgrund der Angebote noch zu erledigen sind, nach bestem Wissen und Gewissen zu bearbeiten.
    4. Im Falle einer Kündigung durch den Vertragspartner, steht Carwow ein Recht auf Bezahlung der unter Ziffer 2.1 genannten Vergütung zu, wenn Carwow nachweislich ein Angebot für den Vertragspartner vor der Kündigung verschickt hat und ein Interessent aufgrund dessen ein Fahrzeug kauft, bestellt bzw. anzahlt.
  6. Änderung dieser AGB

    Carwow kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern bzw. ergänzen. Carwow wird die Vertragspartner rechtzeitig von der Änderung in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner haben die Möglichkeit, der Änderung der AGB innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die AGB in ihrer geänderten Fassung gegenüber dem Vertragspartner wirksam. Widerspricht der Vertragspartner der Änderung, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt, soweit es nicht gekündigt wird.

  7. Haftung und Gewährleistung
    1. Carwow haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch Carwow selbst oder seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    2. Bei allen anderen Ansprüchen haftet Carwow unbeschränkt nur bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    3. Darüber hinaus haftet Carwow bei der Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (sog. Kardinalpflichten) - auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Rahmen der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
    4. Für Schäden, die dem Vertragspartner aus der missbräuchlichen Verwendung seiner Zugangsdaten entstehen, haftet Carwow nur dann, soweit dem Vertragspartner kein eigenes Verschulden zur Last fällt und er insbesondere seiner Verpflichtung zur Geheimhaltung seiner Daten nachgekommen ist, es sein denn, dass der Schaden auch bei Einhaltung dieser Verpflichtung eingetreten wäre.
    5. Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Carwow haften persönlich ebenfalls nur entsprechend den Regeln dieser Haftungsklausel.
  8. Vertraulichkeit
    1. Der Begriff „Vertrauliche Informationen“ in dieser Klausel bezeichnet den Carwow-Service, alle Angebote oder andere Informationen, die sich aus der Nutzung, des Betriebs oder der Methodik des Carwow-Service ergeben und alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich behandelt werden sollten.
    2. Die Parteien werden die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und diese nicht an Dritte weitergeben. Keine Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei für einen anderen Zweck als die Durchführung der Geschäftsbeziehung verwenden.
    3. Die Parteien werden alle Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei, zu denen sie Zugang haben, nicht von ihren Mitarbeitern, Vertretern oder unabhängigen Auftragnehmern unter Verletzung dieser Nutzungsbedingungen offengelegt oder verbreitet werden.
    4. Ziffer 8. gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren.
  9. Datenschutz
    1. Carwow legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzgesetze in Übereinstimmung mit den in der Datenschutzerklärung (https://www.carwow.de/datenschutz) beschriebenen Grundsätzen.
    2. Der Vertragspartner sichert zu, dass er in den übermittelten Daten personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter, insbesondere Bilder seiner Mitarbeiter, nur verwendet, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der jeweils Betroffene eingewilligt hat.
    3. Der Vertragspartner darf personenbezogene Daten, welche er auf der Plattform von Carwow erfährt, nur dann verarbeiten, sofern Carwow hierzu seine Zustimmung erteilt. Er hat sämtliche Vorkehrungen zu treffen, dass die von Carwow erhobenen personenbezogenen Daten nicht an Dritte gelangen, es sei denn, dass dies aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung notwendig ist.
    4. Der Vertragspartner hat sämtliche personenbezogene Daten, welche er von Carwow erlangt hat oder Kopien davon auf Anweisung von Carwow unverzüglich datenschutzgerecht zu löschen und diese Löschung aufzuzeichnen und datenschutzrechtlich zu dokumentieren.
    5. Der Vertragspartner stellt Carwow von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen Carwow wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten der Ziffer 8. (Datenschutz) entstehen.
  10. Gerichtsstand

    Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist München.